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Fluch des Föderalismus                    Mitte April 2012

Schon seit Jahren beschäftigt sich ErzieherIn.de mit dem Problem des Zugangs zum Beruf der ErzieherIn. Die lange Liste der Kommentare zu der Basisinformation auf dem Portal deutet an, wie viele praktische Fragen bei den LeserInnen auftreten. Ein wesentlicher Grund dafür sind die je Bundesland unterschiedlichen Regelungen für den Berufszugang.

Wenn schon mit deutschen Vorqualifikationen der Zugang zum Beruf schwer zu klären ist, wie hoch sind dann erst die Hürden mit ausländischen Qualifikationen? Einerseits wird vor einen drohenden Fachkräftemangel gewarnt, der sich teilweise jetzt schon in Besetzungsschwierigkeiten zeigt. Andererseits wird der Berufszugang durch Kompetenzwirrwarr und Regelungsvielfalt erschwert.

Zumindest in Bezug auf ausländische Abschlüsse soll jetzt das Anerkennungsgesetz seit dem 1. April 2012 den Berufszugang vereinfachen. Dazu geht zeitnah das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de online. Träger ist die mit Bundesmitteln finanzierte Körperschaft des öffentlichen Rechts Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Obwohl das Institut schon mit Bundesmitteln finanziert wird und über eine achtköpfige Internetredaktion verfügt, wird das neue Portal noch einmal gesondert gefördert, und dies gleich von drei Institutionen: Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesagentur für Arbeit.

Machen wir also einen Testbesuch und versuchen die Zugangsbedingungen zum Beruf ErzieherIn in Bonn zu klären:

  1. Die Startseite ist modern gestaltet. Da es bei der Seite um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse geht, vermisse ich die Option, meinen Berufswunsch oder meinen vorhandenen Abschluss gleich auf der Startseite angeben zu können, um dann meine Möglichkeiten zu sehen. Erst nach einiger Lektüre verstehe ich, dass ich einen "Anerkennungsfinder" aufrufen soll, um meinen Informationsdurst zu stillen. Da wird also zuerst einmal die sprachliche Phantasie der Inhaber ausländischer Berufsabschlüsse getestet, ehe ihnen Auskunft gewährt wird. Aber wer im Anerkennungsverfahren eine Gleichwertigkeitsprüfung bestehen will, sollte amtsprachlich auch auf der Höhe sein.
  2. Der Anerkennungsfinder fragt mich eingangs, ob ich in meinem Beruf arbeiten, studieren oder eine Schule besuchen will. Dabei deutet er schon an, dass er seine Informationen nicht so schnell preisgeben wird, sondern vier Schritte bis zur Auskunft zu bewältigen sind.
  3. Der Wunsch nach beruflicher Tätigkeit führt zur Berufswahl. Die Wahl des Anfangsbuchstaben "E" wie ErzieherIn liefert eine Liste von vorgesehenen Berufen. Leider werden nur die ersten zehn Berufe aufgelistet, aber einmal Blättern liefert mir die ErzieherIn.
  4. Ein Klick auf den Beruf führt nun nicht etwa zu den Zugangsvoraussetzungen, sondern zu einer Beschreibung des Berufsbildes. Es erscheint mir etwas kurios, jemanden, der gezielt nach dem Berufszugang für den ErzieherInnenberuf sucht, an dieser Stelle zwangsweise mit einem Berufsprofil zu beglücken.
  5. Nach einem Klick auf den Weiter-Button werde ich nach dem aktuellen oder künftigen Arbeitsort gefragt. Zugleich werde ich darüber aufgeklärt, dass ich mich damit aber nicht festlege, an welchem Ort ich später arbeiten werde?! Dezent wird verschwiegen, dass die Frage nach dem Ort nur erforderlich ist, weil dank Bildungshoheit der Länder jedes Land sein eigenes (Anerkennungs-)Süppchen kocht. So klar kann dies ein Bundesinstitut natürlich nicht formulieren. Und leider gibt es auch keine praxisnahen Hinweise, in welchem Bundesland die Anerkennung am schnellsten und großzügigsten erfolgt.
  6. Aber kehren wir zu dem Formular zurück. Dort soll ich die Stadt (Pflichtangabe) und die Postleitzahl (freiwillig) angeben. Wieso eine Postleitzahl nicht ausreicht, ist nicht ersichtlich. Und was Menschen eingeben sollen, die nicht in einer Stadt, sondern auf dem Land wohnen erschließt sich ebenso wenig. Die Ortssuche erfolgt zwar inkrementell, aber dafür erfordert sie eine exakte Übereinstimmung. So wird z.B. "Ahrweiler" nicht gefunden, weil der Ort amtlich nun einmal "Bad Neuenahr-Ahrweiler" heißt.
  7. "Bonn" wird zum Glück auf Anhieb gefunden. Und dann bekomme ich langer Mühe Lohn: "Die zuständige Stelle konnte nicht ermittelt werden. Bitte wenden Sie sich an eine zuständige Stelle in einem anderen Bundesland." Diese Formulierung ist nun der reine Hohn. Steht z.B. auf der Antwortseite für den glücklicheren Ort Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Frage, ob eine Anerkennung erforderlich ist gleich zweimal hintereinander der Hinweis auf die Einzigartigkeit eines jeden Bundeslandes: "Die Verfahren richten sich nach den Regelungen in dem jeweiligen Bundesland. Fragen Sie Ihre zuständige Stelle. - In den einzelnen Bundesländern können die Details des Verfahrens unterschiedlich ausgestaltet sein. Fragen Sie Ihre zuständige Stelle."

Fassen wir den kurzen Testbesuch zusammen: Menschen mit ausländischer Berufsqualifikation werden in Deutschland nicht nur mit einem sperrigen Amtsdeutsch, sondern vor allem mit einem grauenhaften Kompetenzgerangel der Bundesländer begrüßt, an dessen Komplexität sogar ein gut ausgestattetes Bundesinstitut mit zusätzlicher Förderung durch drei weitere Bundesinstitutionen kläglich scheitert. Anstatt ein einfaches Formular auf der Startseite, dass möglichst fehlertolerant aus den wenigen erforderlichen Angaben eine Antwort liefert, werde ich nach zahlreichen Klicks mit einem unsinnigen Hinweis abgespeist. Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen der einzelnen Länder für eine ErzieherIn sucht man auf der Seite vergeblich. Bestenfalls wird die zuständige Stelle genannt.

Bei der Gelegenheit sollte allerdings auch die Förderpolitik (Förderalismus?) des Bundes kritisch hinterfragt werden. So gibt es bereits mehrere Angebote mit Informationen zu Berufsabschlüssen, z.B. unter dem wesentlich eingängigeren Namen www.berufliche-anerkennung.de ein Portal, dessen Aufbau ursprünglich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wurde und auf dem unter dem programmatischen Titel "Brain Waste" eine Studie zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Deutschland als PDF heruntergeladen werden kann. Wieso führt man einmal begonnene Projekte nicht fort und baut sie kontinuierlich aus, sondern stampft jedes Mal ein neues, kurzlebiges Portal aus dem Boden?

Ferner gibt es ein Portal des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Sinnvoller wäre sicher eine europäische Lösung statt nationaler Kleinstaaterei. Auch dazu gibt es schon erste Informationsplattformen, z.B. Qrossroads, das sich allerdings nur auf Bildungsabschlüsse und nicht auf den Berufszugang konzentriert.

Wenn es Ihnen um den ErzieherInnenberuf geht, können wir Ihnen auf ErzieherIn.de zumindest ein wenig weiterhelfen:

Hoffen wir, dass mittelfristig mehr Bildungskompetenzen auf den Bund verlagert werden, und dieser einen effektiveren Umgang mit seinen Mitteln erlernt.

Ihr Christian Koch

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