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Explorationsstudie zu Auswirkungen von Totalsanktionen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern

Nicolas Grießmeier

Veröffentlicht am 28.06.2011.

Zusammenfassung
Die Studie beschäftigt sich mit Auswirkungen von Sanktionen auf Null bei Arbeitslosengeld II-Empfängern. Zur Erforschung wurden problemzentrierte, leitfadengestützte Interviews mit acht Betroffenen durchgeführt. Die Ergebnisse, wenn auch nicht repräsentativ, zeigen die Problematiken auf, denen ALG II-BezieherInnen ausgesetzt sind.

Ergebnisse auf einen Blick

Als Auswirkungen von Totalsanktionen konnten bei den befragten Personen folgende Problematiken festgestellt werden:

  • Eingeschränkter Zugang zu gesundheitlicher Versorgung – 3 von 8 Personen benannten Probleme bei der medizinischen Versorgung.
  • Verschlechterung des psychischen Wohlbefindens - 5 von 8 Personen litten nach Selbsteinschätzung als Folge mindestens unter Schlafstörungen oder Depressionen.
  • Gefahr des Verlustes der Wohnung – bei 2 von 8 Personen wurde in Folge mit einer Zwangsräumung gedroht.
  • Verschärfung der sozialen Lage durch neue Schulden – 8 von 8 Personen.
  • Die Totalsanktion führte nach Selbsteinschätzung in 7 von 8 Fällen weder zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit der ARGE noch zu einer Annäherung an den Arbeitsmarkt.
  • Sanktionsgründe sowie Möglichkeiten die Minderung der Auswirkungen durch die Beantragung von Wertgutscheinen und dem damit verbundenen Wiederaufleben der Krankenversicherung waren in der Hälfte der Fälle für die Betroffenen nicht transparent.

Die Ergebnisse der mittels leitfadengestützten Betroffeneninterviews durchgeführten Explorationsstudie sind nicht repräsentativ, können aber auf bestehende Problematiken hindeuten.

Inhalt

1. Hintergrund

2. Wissenschaftliches Design

2.1 Ziel der Befragung

2.2 Forschungsfragen

2.3 Anlage der Untersuchung

2.4 Setting

2.5 Stichprobe/Definition der Population

2.6 Stichprobenziehung

2.7 Interviewende

2.8 Zeitlicher Ablauf

3. Auswertung und Ergebnisse

3.1 Auswertungsdesign

3.2 Ergebnisse

3.2.1 Themenkomplex Gesundheitsversorgung

3.2.2 Themenkomplex Schulden, Auswirkungen der Schulden und Problemlösungsstrategien der Betroffenen

3.2.3 Themenkomplex Wohnsituation

3.2.4 Themenkomplex Transparenz und Wissen über Handlungsmöglichkeiten 3.2.5 Themenkomplex Zusammenarbeit mit der ARGE/ Annäherung an den Arbeitsmarkt

3.2.6 Themenkomplex psychisches Wohlbefinden

4. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

5. Literaturverzeichnis

Anhang

Interviewleitfaden

1. Hintergrund

Im Rahmen der Agenda 2010 wurde von der Bundesregierung zwischen 2003 und 2005 der Sozialstaat reformiert. Für das gesamte deutsche Sozialsystem hatte dies große Auswirkungen.

Unter dem Begriff „aktivierender Sozialstaat“ wurde zum 1. Januar 2005 u.a. das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt, welches umgangssprachlich als „Hartz IV“ bezeichnet wird. Das neue geschaffene Sozialgesetzbuch II (SGBII) befasst sich mit dem Arbeitslosengeld II, welches die bisherige Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammenlegte.

Im Rahmen einer Verschärfung der gesetzlichen Regelungen zum 01.01.2007 gilt für Personen unter dem 25. Lebensjahr: Bei der ersten Pflichtverletzung entfällt wie zuvor die Regelleistung vollständig. Neu war, dass bei wiederholter Pflichtverletzung auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung für drei Monate entfallen können.

Die Sperrungen sämtlicher Leistungen (Einstellung der Zahlung vom Arbeitslosengeld II, Einstellung der Zahlung der Mietkosten, Einstellung der Kostenübernahme der Krankenversicherung) erfolgt für drei Monate und kann unter bestimmten Bedingungen auf 6 Wochen verkürzt werden. 2008 sind laut Bundesregierung 256.000 Sanktionen gegen unter 25-Jährige ausgesprochen worden.1 Die Sanktionsquote (Prozent der Arbeitslosengeld II-Bezieher mit mindestens einer Sanktion), lag im Zeitraum Januar bis September 2008 bei unter 25-jährigen bei 10 Prozent.2

Die sozialen Auswirkungen von Totalsanktionen scheinen enorm.

Die Presse berichtet gelegentlich von Sanktionen beim Arbeitslosengeld II-Bezug, meistens um auf „Faulenzerei“3 aufmerksam zu machen. Im Blickpunkt rückten bisher nicht die sozialen Konsequenzen dieser Sanktionierungen.

Im Rahmen der Arbeit als Sozialpädagoge in einer Beratungsstelle wurde der Autor immer wieder mit Personen konfrontiert, die 100 % Sanktionen erhalten haben.

In vielen Fällen entstanden Problematiken die erst über monatelange Arbeit wieder aufgelöst worden sind. Folge waren nicht selten Verschuldungsprobleme, Räumungsklagen, Verweigerungen von ärztlicher Behandlung, Kündigungen von Bankkonten, Sperrungen von Telefonanschlüssen sowie eine Verschärfung der sozialen und psychischen Lage der Betroffenen.

Die Problematik erschien dem Verfasser dermaßen massiv, dass er sich entschlossen hat, sich tiefer mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Besonderer Dank geht an die Professorinnen dreier Fachhochschulen, die das Projekt begleitet und unterstützt haben, an die Studierenden der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, die unentgeltlich die Interviews durchgeführt haben, sowie an die Einzelpersonen die Interviewpartner vermittelt haben.

Im Rahmen der Recherche zum Thema stellte der Autor fest, dass bisher noch keine wissenschaftlichen Forschungsarbeiten zu den spezifischen Auswirkungen von Totalsanktionen existieren. Einzig die „Berliner Kampagne gegen Hartz IV“ hat eine Broschüre mit dem Titel „Wer nicht spurt, kriegt kein Geld - Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende - Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen“ erstellt, die auch auf die sozialen Auswirkungen eingeht.

2. Wissenschaftliches Design

Das Ziel der vom Autor realisierten Studie war es existierende Problematiken bei Totalsanktionierten zu erfassen und zu umreißen. Als passendes Instrument für diese Explorationsstudie wurden leitfadengestützte Betroffeninterviews gewählt.

Die Studie ist aufgrund der geringen Stichprobe (8 Betroffeneninterviews) nicht repräsentativ, kann aber zu einem gewissen Maß durchaus auf übergreifend existierende Problematiken hinweisen, die generell Folge von Totalsanktionen sind bzw. sein könnten.

2.1 Ziel der Befragung

Ziel der Studie war die Erhebung und Exploration der sozialen Lage von sanktionierten Personen und ihren Familien. Hierbei wurde neben objektiven Fakten auch die psychische Ebene mit einbezogen. Der Bereich der erforscht worden ist, ist bisher relativ unbekannt, darum bietet sich diese Vorgehensweise an.

Hypothesen:

Die Totalsanktionierung von Personen führt zu einer Verschärfung sozialer Problemlagen:

  • Die psychosoziale Situation bei Betroffenen nimmt stark zu. (Depressionen etc.)
  • Die faktische Lage verschärft sich (Verschuldungsproblematiken, Räumungsklagen)
  • Die Betroffenen sind nicht informiert welche Handlungsmöglichkeiten trotz 100 % Sanktionierung existieren (Stichwort: Antrag Wertgutscheine).
  • Die Sanktionierung erfüllt nicht den Zweck sich dem Arbeitsmarkt anzunähern – im Gegenteil: Betroffene Personen können sich nicht mehr in der verschärften Lage mit dem Thema Arbeit erst recht nicht auseinandersetzen.
  • Die Hilfebedürftigkeit der sanktionierten Personen erhöht sich. Die Personen müssen sich in nennenswerten Umfang an andere Stellen wenden, um die neu entstandenen Probleme zu bewältigen (Beispiele: Amt zur Vermeidung zur Wohnungslosigkeit, Kirchengemeinden, Bezirkssozialarbeit, sonstige Beratungsstellen).
  • Betroffene Personen sehen sich mitunter gezwungen auf „kriminellen“ Weg den Alltag zu meistern. Hierbei ist zu beachten, dass das Dunkelfeld recht hoch ist, da nicht direkt nach „Straftaten“ gefragt wird und davon auszugehen ist, dass diese nicht offen gelegt werden.

2.2 Forschungsfragen

Die Forschungsfragen lassen sich direkt auf die aufgelisteten Hypothesen zurückführen.

Was sind die psychosozialen Konsequenzen?

Welche faktischen Konsequenzen gibt es?

Haben die Sanktionierungen die Konsequenz, dass sich die Personen dem Arbeitsmarkt annähern (Selbsteinschätzung)?

Haben Personen durch die Sanktionierung „illegal“ handeln müssen, um den Alltag bewältigen zu müssen?

2.3 Anlage der Untersuchung

Für die Untersuchung waren 20 leitfadengestützte, problemzentrierte, halbstandartisierte, face-to-face Interviews geplant.

Problemzentrierte Interviews bieten sich in Studien an, die einen spezifischen Problembereich gesellschaftlicher Realität betrachten und analysieren.4 Problemzentrierte Interviews unterscheiden sich dadurch von narrativen Interviews, dass der Forscher ein gewisses theoretisch-wissenschaftliches Vorverständnis besitzt.5 Dies ist in diesem Fall dadurch gegeben, dass der Verfasser beruflich viel mit Sanktionen zu tun hatte und unter Berücksichtigung eigener Vorerfahrungen Hypothesen formuliert hat.

Der Zugang zu den Interviewpartnern erfolgte über Kontakte zu SozialarbeiterInnen, die im beruflichen Alltag mit totalsanktionierten Personen zu tun zu tun haben.

Die SozialarbeiterInnen gehören unterschiedlichen Organisationen an, baten aber alle um Anonymität die Ihnen zugesichert worden ist.

Im Zeitraum Mai 2009 bis August 2009 wurden 19 Betroffene angesprochen, die sich alle bereit erklärten als Interviewpartner zur Verfügung zu stehen.

Zum Zeitpunkt des geplanten Interviews wurden drei der Betroffenen telefonisch nicht mehr erreicht, weitere acht sprangen kurzfristig ab. Genannte Gründe waren z.B. „Zeitmangel aufgrund einer Arbeitsaufnahme“, „persönliche Situation, da eben erst in ein Frauenhaus fliehen musste“.

Es ist nicht auszuschließen, dass

  1. die Personen die von pädagogischen Fachkräften als Totalsanktionierte identifiziert worden sind besonders unter den Auswirkungen der Sanktionen litten und aus diesem Grund überhaupt erst als Betroffene identifiziert worden sind.
  2. insbesondere die Betroffenen zu einem Interview bereit waren, bei denen die Auswirkungen überdurchschnittlich stark waren und dadurch besonders motiviert waren an der Studie teilzunehmen.

2.4 Setting

Nach Möglichkeit sollten die Interviews an einem Ort stattfinden, die dem Interviewpartner behagen. Äußere Einflüsse wie die Anwesenheit von Familienmitgliedern sollten nach Möglichkeit reduziert werden.

Die Interviews fanden an unterschiedlichen Orten statt. Die meisten Interviewpartner entschieden sich für die eigene Wohnung. Zwei Interviews fanden in einem Café statt.

Kein Interviewer benannte eine besondere Einflussnahme des Interviews durch anwesende Dritte (meist Familienmitglieder).

2.5 Stichprobe/Definition der Population

Als Interviewpartner kamen Personen in Betracht auf die folgende Kriterien zutreffen:

  • Alter unter 25 Jahre
  • 100 % Sanktion (in Gegenwart und Vergangenheit)
  • Wohnort in München

Zulässig waren Interviews mit einem Elternteil eines Betroffenen, da diese nach Erfahrung des Autors oft besser über die Konsequenzen Bescheid wissen als die Jugendlichen (Bsp. Räumungsklage).

Bei fünf Interviews wurde die Mutter der sanktionierten Person interviewt. In sieben der acht Fälle wohnte der Sohn/ die Tochter zur Sanktionszeit noch bei den Eltern.

2.6 Stichprobenziehung

Unter einer sehr schwierigen Erreichbarkeit der Stichprobe konnten betroffene Personen gefunden werden die zu einem Interview bereit sind. Über pädagogische Fachkräfte unterschiedlicher Organisationen wurden Interviewpartner vermittelt.

Es wurden Bürger unterschiedlichster Stadtteile der Stadt München interviewt.

Der Verfasser ist sich bewusst, dass die Durchführung von Interviews mit Klienten von SozialpädagogInnen die Gefahr bergen kann, dass diese aufgrund der vorhandenen sozialpädagogischen Beziehung dazu tendieren können die Fragen stärker als üblich nach der „sozialen Erwünschtheit“ beantworten. Reduziert wurde diese mögliche Fehlerquelle dadurch, dass die Interviews nicht von „ihren“ SozialpädagogInnen durchgeführt worden sind, sondern von StudentInnen durchgeführt worden sind, die die Klienten nicht kannten.

Gleichzeitig birgt die Nähe von pädagogischen Fachkräften zu den Klienten die Chance, dass diese überdurchschnittlich offen und ehrlich antworten. Dies zeigte sich z.B. womöglich durch ehrliche Antworten wie zum Beispiel der Überlegung „aus Verzweiflung zu Stehlen“.

2.7 Interviewende

Die Interviews wurden von sechs Studierenden der Münchner Hochschule für angewandte Wissenschaften durchgeführt. Die Studierenden wurden im Rahmen eines gemeinsamen Treffens geschult, über das Forschungsdesign informiert und erhielten zudem schriftliche Hinweise was bei der Durchführung der Interviews zu beachten ist.

2.8 Zeitlicher Ablauf

Die Interviews wurden im Zeitraum vom 25.07.09 bis 15.09.09 durchgeführt.

Die Auswertung der Daten erfolgte bis zum 31.10.2009.

Der ursprünglich geplante Zeitplan konnte eingehalten werden.

3. Auswertung und Ergebnisse

3.1 Auswertungdesign

  • In einem ersten Schritt wurden von den InterviewerInnen alle wesentlichen Aussagen im Leitfaden niedergeschrieben und anschließend in eine Worddatei übertragen. Die Interviews wurden nicht transkribiert.
  • Ein Interview wurde mit einem Tonbandgerät aufgenommen und vom Autor eigenständig in eine Worddatei übertragen.
  • Nach Erhalt aller Daten erstellte der Autor mit Excel eine Datei mit den wesentlichen Aussagen zu den einzelnen Fragen. Diese Datei diente zur quantitativen Auswertung und als Orientierungsdatei zur Clusterbildung in Kategorien.
  • Bei der Kategorienbildung orientierte sich der Autor an die Kategorienbildung im Rahmen einer Inhaltsanalyse nach Diekmann6. Auf die Bildung von Subkategorien wurde aufgrund des überschaubaren Datenmaterials verzichtet.

Die unterschiedlichen Kategorien/Themenkomplexe (Wohnsituation, Psychisches Wohlbefinden, gesundheitliche Versorgung etc.) wurden farblich kodiert. Die gewählten Kategorien/Themenkomplexe orientierten sich an den im Forschungsdesign aufgestellten Hypothesen.

  • Anschließend wurden einzelne Aussagen innerhalb der Interviews nach Kategorie zugehörig entsprechend farbig markiert. Dies entspricht der Entnahme der „prägnantesten Textstellen“ (Vgl. Lamneck7). Besondere Berücksichtigung fanden hierbei die Besonderheiten und das Allgemeine des Interviews.
  • Als nächster Schritt fand im Rahmen der generalisierenden Analyse ein Abgleich der unterschiedlichen Interviewaussagen statt. Es wurden quantitativ und qualitativ Gemeinsamkeiten gesucht (z.B. genannte „Depressionen“ als Folge der Sanktion) und Unterschiede festgehalten.8

Zwei der im Forschungsdesign aufgestellten Hypothesen konnten bei der Auswahl der Themenkomplexe nicht berücksichtigt werden, da es von Seiten der Interviewpartner nicht ausreichend Aussagen zu diesen Themen gab. Hierbei ist selbstkritisch festzustellen, dass im Leitfaden diese Themen nicht ausreichend in der Fragestellung berücksichtigt worden sind. Bei der Datenauswertung nicht berücksichtigbaren Hypothesen handelt es sich um:

  • Betroffen sehen sich mitunter gezwungen auf „kriminellen“ Weg den Alltag zu meistern.
  • Die Hilfebedürftigkeit der sanktionierten Personen erhöht sich. Die Personen müssen sich in nennenswerten Umfang an andere Stellen wenden, um die neu entstandenen Probleme zu bewältigen.

Es ist hierbei lediglich auffällig, dass im Laufe des Gespräches in 5 von 8 Interviews Namen von SozialpädagogInnen fielen, die den Betroffenen im Allgemeinen zu einem bestimmten Zeitpunkt unterstützt hatten. Dies ist aber andererseits auch nicht verwunderlich, da alle Betroffenen über pädagogische Fachkräfte vermittelt worden sind und somit zwangsläufig Kontakt zu SozialpädagogInnen hatten.

3.2 Ergebnisse

Vorbemerkungen:

  • Die Richtigkeit der Aussagen konnte nicht überprüft werden.
  • Die Qualität der Interviews wurde durch die Interviewenden durchschnittlich auf 2,7 geschätzt (Bei einer Notengebung auf einer Skala von 1-6). Bei zwei Interviews wurde die Note 4 oder 5 gegeben. Bei einem Interview wurde keine Angabe zur Qualität des Interviews gemacht.
  • Bei der Auswertung ist insbesondere bei zwei Interviews aufgefallen, dass manche Fragen ungenau beantwortet worden sind, da die interviewten Personen sich an Details nicht erinnern konnten.

Dies betraf insbesondere die Einschätzung zu welchem Zeitpunkt etwas gewesen ist (z.B. Kontokündigung während oder nach einer Totalsanktion).

Einleitende allgemeine statistische Datenauswertung:

  • Es wurden acht Personen interviewt.
  • Die Betroffenen totalsanktionierten Personen waren zur Sanktionszeit zwischen 17 und 24 Jahre alt.
  • Die Sanktionsdauer war in allen Fällen drei Monate.
  • Die Sanktion wurde zwischen 2007 und Mitte 2009 verhängt.

3.2.1 Themenkomplex Gesundheitsversorgung:

Von acht interviewten Personen, gaben fünf an, dass es während der Sanktionszeit keine Probleme mit der Krankenversicherung gegeben habe. Allerdings ergänzten vier dieser fünf Personen explizit, dass sie bzw. ihr sanktionierter Sohn/ihre sanktionierte Tochter während der Sanktionszeit nicht zum Arzt gehen mussten.

Drei von acht Personen gaben Probleme an.

Zwei dieser Personen gaben an während der Sanktionszeit beim Arzt abgewiesen worden zu sein:

Fallbeispiel A: Eine Person gab an, abgewiesen worden zu sein, mit der Option die Kosten selber zu tragen. Dies hat sie aber aufgrund von Geldmangel abgelehnt.

Fallbeispiel B: Eine weitere Person gab an, dass sie bei einem Arztbesuch abgewiesen worden ist. Ein großes Problem hat es wegen „wichtigen Medikamenten“ gegeben (Anmerkung des Verfassers: Leider wurden keine näheren Details angegeben).

Zudem ist die Person während der Sanktionszeit per Notaufnahme im Krankenhaus eingeliefert worden. Daraufhin hat sie eine hohe Rechnung bekommen. Erst nach einigen Monaten und mit Unterstützung von SozialpädagogInnen, wurden die Kosten von der Krankenkasse doch übernommen.

Fallbeispiel C:

Eine Person berichtete, dass ein Versicherungsmitarbeiter persönlich gekommen ist, um die Krankenversicherungskarte abzuholen. Daraufhin hat sich die betroffene Person nicht getraut zum Arzt zu gehen.

Diese Person war während der Sanktionszeit:

  • in medikamentöser Behandlung wegen körperlichen Problemen
  • in medikamentöser Behandlung aufgrund von diagnostizierter Depressionen.

Person C traf folgende Aussagen: „ Ich hätte dringend Medikamente benötigt“, „Durch die Sanktion konnte ich keine Medikamente kaufen was sehr sehr schlecht war. Eigentlich darf man diese Behandlungen nicht plötzlich abbrechen!“

Des Weiteren ergänzte sie, dass während der Sanktionszeit trotzdem Schulden bei der Krankenversicherung angefallen sind, die die ARGE nicht übernommen hat (Anmerkung des Verfassers: Zur Ursache der Schulden liegen keine Informationen vor, vermutlich handelt es sich um die Kosten für die Pflichtversicherung). Zudem hat die Krankenkasse der Person erst nach Rückzahlung der Schulden eine Versichertenkarte aushändigen wollen.

Von den acht befragten Personen war vom Wiederaufleben der Krankenversicherung bei der Gewährung von Wertgutscheinen (eine „Kann-Leistung“ bzw. bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern eine „Soll-Leistung“) nur eine informiert. Die sieben anderen teilten den InterviewerInnen mit, dass sie dies nicht gewusst hätten.

Die Information steht in der Regel im Sanktionsbescheid, allerdings werden diese nach Erfahrung des Autors oft nicht komplett gelesen, bzw. nicht verstanden.

Einschätzung des Autors:

Die Stadt München betonte bei einer Antwort am 15.12.2008 auf eine vom Autor initiierten Stadtratsanfrage:

„Bei einer hundertprozentigen Minderung des Arbeitslosengeldes II entfällt grundsätzlich der Krankenversicherungsschutz, weil kein Leistungsbezug vorliegt. Mit der Ausgabe von Wertgutscheinen lebt der Versicherungsschutz allerdings wieder auf. Bisher wurde in der ARGE kein Fall bekannt, in dem die Krankenversicherung nach Wegfall des Arbeitslosengeldes II problematisch gewesen oder die Person gar im Fall einer schweren Erkrankung nicht versorgt worden wäre.“9

Die ärztliche Versorgung von totalsanktionierten Personen scheint in der Realität ein Problem darzustellen. In welchem Ausmaß ist schwierig einzuschätzen da die Ergebnisse dieser Studie nicht repräsentativ sind. Dem Autor ist nicht bekannt, dass in anderen Studien oder Presseartikeln das Thema „gesundheitliche Versorgung bei Totalsanktionierten“ aufgegriffen worden wäre.

Die Nichtbehandlung von erkrankten Personen scheint dem Autor skandalös.

Fakt ist, dass bei den beschriebenen Fällen sieben von acht Personen nicht über den Lösungsweg der Beantragung von Wertgutscheinen zum Wiederaufleben der Krankenversicherung informiert gewesen sind, auch wenn dies im Bescheid erwähnt wird. Durch die 2007 eingeführte Krankenversicherungspflicht fallen für Betroffene während der Sanktionszeit zu zahlende Beiträge an, die nach Eindruck des Autors aufgrund der Sanktion nicht gezahlt werden können, woraufhin der Leistungsanspruch ruht.10

3.2.2 Themenkomplex Schulden, Auswirkungen der Schulden und Problemlösungs­strategien der Betroffenen

Alle befragten Personen gaben an, dass durch die Sanktion neue Schulden entstanden sind, da sie sich Geld (z.B. für Miete, Lebensmittel, Krankenversicherung) leihen mussten, bzw. offene Rechnungen nicht bezahlen konnten.

Drei Personen wurde nach eigenen Aussagen in Folge der Sanktion der Telefonanschluss gesperrt. Eine weitere Person kündigte selbst aufgrund der Sanktion ihren Telefonanschluss.

Zwei Personen gaben an, dass ihr Bankkonto in der Sanktionszeit gekündigt wurde. Eine weitere ergänzte, dass ihr mit Kündigung des Bankkontos gedroht worden ist, sie dies aber hat verhindern können.

Eine Person gab an, dass ihr ein sogenanntes „Guthabenkonto“ verweigert worden ist, welches sie neu einrichten wollte. Erst mit Unterstützung eines Sozialarbeiters und der Drohung der Einschaltung des sogenannten „Bundesombudsmannes“ hat sie ein Konto einrichten können.

Auswirkungen der Schulden bezüglich der Wohnsituation finden sich im Abschnitt „Themenkomplex Wohnung“.

Problemlösungsstrategien der Betroffenen:

  • Über die Möglichkeit „Wertgutscheine“ für Lebensmittel bei der ARGE beantragen zu können waren zu Beginn der Sanktion 4 von 8 Personen informiert. Nur eine dieser Personen gab an, dies von der ARGE erfahren zu haben, die anderen drei Personen hatten dies von Bekannten oder Verwandten erfahren.

Zwei dieser Personen lehnten die Gutscheine aus „Wut“ oder „Stolz“ ab. Eine Person beantragte die Gutscheine, bei der vierten Person wurde diesbezüglich keine Angabe gemacht.

Die anderen vier Befragten gaben an erst später von SozialarbeiterInnen oder der ARGE über die Möglichkeit von Wertgutscheinen erfahren zu haben. Zwei dieser drei Personen nahmen die Möglichkeit in Anspruch. Eine Person lehnte aus unbekannten Gründen ab. Bei der vierten Person wurden keine Angaben gemacht, ob Gutscheine in Anspruch genommen worden sind.

  • Um den Alltag bewältigen zu können gaben alle Betroffenen an sich von Verwandten und/oder Freunden Geld geliehen zu haben.
  • Die Mutter eines Sanktionierten ergänzte, dass sie während dieser Zeit betteln gegangen ist, um über die Runden zu kommen.
  • Eine andere Person (Mutter eines Sanktionierten) erwähnte, dass sie kurz davor gewesen ist Lebensmittel zu stehlen.
  • Eine weitere Person gab an, dass sie wegen der Sanktion gestohlen hat und dabei erwischt worden ist. Sie wollte zudem betteln gehen, doch der ARGE-Mitarbeiter hätte ihr diesbezüglich mitgeteilt, dass sie jeden Tag wo sie dies tun würde bei der ARGE melden muss.

Einschätzung des Autors:

Die Möglichkeit von Lebensmittelgutscheinen ist im schriftlichen Bescheid vermerkt, jedoch wird dies scheinbar von den Betroffenen nicht wahrgenommen oder verstanden.

Nur eine von acht Personen hat angegeben von der Möglichkeit Wertgutscheinen zu beantragen direkt von der ARGE erfahren zu haben.

Die Befragten wurden von SozialarbeiterInnen vermittelt. Insofern ist es bei dieser Studie nicht verwunderlich, dass die Betroffenen spätestens während der Sanktion von der Möglichkeit von „Wertgutscheinen“ erfuhren.

Dem Autor scheint, als würden die Sanktionen weit über den Sanktionszeitraum wirken, da Betroffene nach Ende der Sanktion noch hohe Schulden haben, die sie – falls sie weiterhin vom Arbeitslosengeld II leben – von den ihren begrenzten Leistungen zurückbezahlen müssen. Eine Person betonte, dass die Sanktion ihrer Meinung nach „Sippenhaft sei“, da sie nichts dafür könne, dass ihr Sohn sanktioniert worden ist und sie nun den Sohn inklusive seinem Mietanteil selbst mitfinanzieren müsse.

3.2.3 Themenkomplex Wohnsituation

Von acht interviewten Personen nannten sieben große Schwierigkeiten der Bedarfsgemeinschaft die Miete zu bezahlen, da mit der Sanktion auch der Mietanteil mit gestrichen worden ist.

Die achte Person erwähnte, dass sie es geschafft hätte sich rechtzeitig umzumelden und umzuziehen, um kostenlos bei einem Bekannten wohnen zu können, damit diese Problematik für die Bedarfsgemeinschaft nicht entsteht.

Sieben Personen erwähnten, dass durch die Totalsanktion wegen der Miete neue Schulden entstanden seien.

Eine Person ergänzte, dass entstandenen Schulden „vom Amt“ übernommen wurden.

Bei zwei Personen wurde in Folge der Sanktion mit einer Räumung gedroht. Die Räumung konnte jedoch in beiden Fällen durch externe Unterstützung verhindert werden.

Betroffene berichteten:

„Ohne die Unterstützung von (Anmerkung des Verfassers: Sozialarbeiter) X, hätte ich meine Wohnung verloren.“

„Zum Glück wurde mit geholfen von X und Y (Anmerkung des Verfassers: Sozialarbeiter)“

„Mein Bruder hat die gesamte Miete übernommen, aber er brauchte das Geld auch bald zurück, weil er selber zwei kleine Kinder hat und eines davon ist krank.“

Einschätzung des Autors:

Die Wohnsituation scheint bei sanktionierten Personen prekär zu werden.

Dem Autor ist auch ein Fall außerhalb der Studie bekannt bei dem es durch eine Sanktion zu einer Räumung einer Familie kam. In mehreren Fällen die dem Autor bekannt wurden, konnte die Räumung durch die Einschaltung städtischer Behörden die Räumung verhindert werden.

Die Problematik der Prekarisierung der Wohnsituation ist in der Presse und Fachöffentlichkeit bereits öfters Thema gewesen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosigkeit teilte zum Beispiel in einer Pressemeldung11 mit:

„Verschärfung der Situation der jungen Erwachsenen im ARB (Anmerkung des Verfassers: Armuts –und Reichtumsbericht der Bundesregierung) nicht erwähnt:
Auch wenn die Wohnungslosigkeit insgesamt rückläufig ist, hat der Anteil der jungen Erwachsenen – insbesondere der jungen Erwachsenen bis 24 Jahre – an den Wohnungslosen überproportional zugenommen. Dieser deutlich spürbare Anstieg in der Altersgruppe der U-25-Jährigen - insbesondere in den letzten Monaten - ist nach Meinung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. eine direkte Folge der Verschärfung der Sanktionsregelungen für diese Altersgruppe im SGB II: Ihnen können nicht nur die Regelleistungen zum Lebensunterhalt gekürzt werden, sondern auch die Leistungen für Miete und Nebenkosten können gänzlich zurückgefahren werden.“

Eine Auswahl von weiteren Presseartikeln zum Thema Wohnung:

  • Analphabet zum Obdachlosen gemacht. Report Mainz deckt Erschütterndes auf12
  • Mutter verliert ALG II wegen ihrer kranken Kinder13

Die Stadt München antwortete auf eine Stadtratsanfrage am 15.12.2008 auf die Frage wie oft es in München aufgrund von Sanktionen Räumungsklagen gegeben hätte:

„Die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit erhebt in einer Statistik seit dem

01.01.2007 die Anzahl der Mietschuldenübernahmen bei 100 %-iger Minderung der SGB II Leistung. Im Jahr 2007 wurde in 2 Fällen die Übernahme von Mietschulden beantragt und

übernommen, so dass es zu keiner Räumung kam. Im Jahr 2008 wurde bisher in keinem

derart gelagerten Fall die Übernahme von Mietschulden beantragt.“14

3.2.4 Themenkomplex Transparenz und Wissen über Handlungsmöglichkeiten

Vier von acht Personen gaben an, dass Ihnen klar war, dass sie oder ihr Sohn/ihre Tochter eine 100 % - Sanktion bekommen würden. Zwei Mütter betonten explizit, dass es Ihnen klar war, es dem Sohn/der Tochter absolut egal gewesen sei, ob eine 100% Sanktion kommen würde oder nicht.

Vier Personen gaben an, dass ihnen nicht bewusst gewesen sei, dass sie eine 100 % Sanktion bekommen würden.

Einschätzung des Autors:

Mögliche Totalsanktionen bei Nichtbefolgung von in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Zielen scheinen den Betroffenen nicht immer bewusst zu sein.

3.2.5 Themenkomplex Zusammenarbeit mit der ARGE/ Annäherung an den Arbeitsmarkt

Sieben von acht Personen gaben an, dass sich die Zusammenarbeit mit der ARGE durch die Sanktion verschlechtert hätte. Die gleichen sieben Personen gaben an, dass sich die sanktionierte Person nicht dazu geführt hätte sich dem Arbeitsmarkt anzunähern.

Die achte Person betonte, dass sich die Zusammenarbeit verbessert hätte und der Sohn nun regelmäßig an einer Maßnahme teilnehmen würde.

Direkt Betroffene berichteten:

Person A: „Sobald man aus Unwissenheit oder Angst das Eingliederungsschreiben unterschreibt ist man der Idiot und wird nur noch schlecht behandelt. Die gehen mit einem um, als sei man der letzte Dreck!“

Person B: „Ich habe kein Vertrauen mehr.“

Person C: „Es hat mich anstatt weiterzubringen zurückgeworfen.“ „Es ist alles schwieriger und komplizierter geworden.“ „Sie wollen mich zwingen einen Vollzeitjob zu bekommen, aber wenn es so einfach wäre säße ich auch nicht hier. Ich finde meine Situation auch nicht so toll! Aber durch die ständigen Drohungen und durch die Belastung durch die Sanktionen wird es nur schwerer.“

Mütter von sanktionierten Personen berichteten:

Person D: „Wie soll man zusammenarbeiten, wenn nur Unverständnis kommt. Mich graust es jetzt wenn ich einen Termin habe.“ „Die müssen doch sehen, dass ich auch ein Mensch bin und nicht nur ein Stück Akte“.

Einschätzung des Autors:

Bei den befragten Personen zeigt sich klar, dass sich nach eigener Einschätzung die „Zusammenarbeit mit der ARGE“ verschlechtert und sich die Betroffenen nicht dem Arbeitsmarkt annähern. Interessant wäre an dieser Stelle eine Fremdeinschätzung durch die Sachbearbeiter und Arbeitsvermittler der ARGE.

3.2.6 Themenkomplex psychisches Wohlbefinden

Bei fünf Antwortmöglichkeiten gaben 5 von 8 Personen, dass es ihnen während der Sanktion „sehr schlecht“ ging. Das psychische Wohlbefinden das hier dokumentiert wird ist das des Interviewpartners.

Es sei an dieser Stelle noch einmal betont (vgl. wissenschaftliches Design), dass es sich bei den Interviewpartnern in fünf Fällen um die Mutter des Betroffenen gehandelt hat. Diese waren in der Realität scheinbar als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ebenso von den Auswirkungen betroffenen.

Frage 20 Wie ging es Ihnen während der Sanktion?

Wertung

Keine Angabe

Gut

Wie sonst auch

Nicht so gut

Schlecht

Sehr schlecht

Zahl der Antworten

2

-

-

-

1

5

Eine Person gab zweitnegativste Wertung „schlecht“ an, bei zwei weiteren Personen wurde keine Angabe im vorgegebenen Raster gemacht. Der Interpretation der dokumentierten Aussagen entsprechend, ging es einer dieser Person sehr schlecht („ich dachte ich schaffe es nicht mehr“), während bei der anderen Person dokumentiert worden ist, dass es keine besonderen gesundheitlichen Auswirkungen gegeben hat, was eher den Schluss zulässt, dass es ihr „wie sonst auch“ ging.

5 von 8 Personen bejahten die Frage, ob sie während der Sanktion unter besonderen Erkrankungen litten oder depressiv waren. Als Beschreibung der Auswirkungen wurden in Frage 19 und 22 (vgl. Fragebogen im Anhang) genannt:

Auswirkungen

Keine Angabe

Keine besondere Auswirkungen

Depressionen

Mit Nerven am Ende

Schlafstörungen

Aggressivität

Ängste

Anzahl der Antworten

1

2

3

2

2

1

2

Die Gefühlslage wurde im Rahmen von offenen Fragen z.B. folgendermaßen beschrieben:

Aussagen unmittelbar betroffener Personen:

Person A: „Nachts habe ich immer Gedanken gehabt, wie komme ich an Geld, klar.“ „Stehlen kam für mich nicht in Frage“. „Mir ging es während der Sanktion schlecht, ich hatte kein Geld in der Tasche habe nichts gehabt“. „Ich hatte drei Monate Schlafstörungen und Angst“

Person B: „Ich musste Schlafmittel nehmen um überhaupt schlafen zu können vor lauter Sorgen.“ „Ich habe wegen der Sperre gestohlen und wurde dabei erwischt.“ Zudem litt die Person unter schweren Depressionen, da sie keinen Zugang mehr zu Antidepressiva hatte (vgl. Gesundheitsversorgung).

Person C: „Ich war mit meinen Nerven am Ende. Man fällt seelisch runter, fällt in ein Tief“. „Ein Mensch der unter Druck ist, kann nicht besser sein, wenn er weiß seine Existenz steht auf dem Spiel“

Mütter von betroffenen sanktionierten Personen berichteten:

Person A: „Ich war depressiv und verzweifelt.“; „Mein Sohn war zu der Zeit aggressiv und hat einen Familienbeistand bekommen“; „Die ganze Familie hat darunter gelitten, keiner hat die Sperre verstanden.“, „Mein Sohn war total wütend über die Sanktionen, dem war alles egal. Die gesamte Familie hatte Angst, dass er in die Kriminalität abrutscht.“ „Ich war selber kurz davor Lebensmittel zu stehlen so schlimm war es“.

Person B: „Man macht sich Gedanken wie es weitergeht. Wie wird man überleben den ganzen Monat, was passiert weiter.“

Person C: „Das nächste Mal muss ich aufpassen, dass ich ihr (Anmerkung des Verfassers: der Sachbearbeiterin oder Arbeitsvermittlerin) nicht den Hals umdrehe.“

Person D: „Die Sanktion war die schlimmste Erfahrung in meinem Leben. Ich konnte an nichts anderes denken, als daran wie ich überlebe.“

Einschätzung des Autors:

Bei der Mehrheit der Befragten bzw. ihren interviewten Elternteil zeigten sich psychische Belastungen.

4. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Zwischen den einzelnen ausgewerteten Themenkomplexen herrscht ein Interdependenznexus.

Bei den befragten Personen lässt sich wie in der Hypothese angenommen eine Verschärfung der psychosozialen Situation feststellen (vgl. Kapitel 3.2.6 i.V.m 3.2.3 i.Vm. 3.2.2). Die faktische Lage verschärft sich durch neue Schulden und durch die Prekarisierung der Wohnverhältnisse (vgl. Kapitel 3.2.2 und 3.2.3).

Die Hypothese, dass sich die Betroffenen den Arbeitsmarkt nicht annähern, wird bei den befragten Personen nach einer Selbsteinschätzung bestätigt (vgl. Kapitel 3.2.5).

Die Hypothese, dass Sanktionierte nicht über Wertgutscheine nicht informiert sind wird bei dieser Befragung nicht eindeutig unterstützt, da die Hälfte der Personen über die Existenz Bescheid wusste (vgl. Kapitel 3.21).

Es lässt sich feststellen, dass die Auswirkungen von Totalsanktionen enorm zu sein scheinen. Die erstellte Studie ist nicht repräsentativ, doch als „Explorationsstudie“ kann diese Forschungsstudie dazu dienen auf Themen zu verweisen, die bei sanktionierten Personen von übergeordneter Relevanz zu sein scheinen.

Nach Ansicht des Autors gehören insbesondere die Themen:

  • Gesundheitsversorgung,
  • Wohnungssicherheit,
  • Verschärfung der psychosozialen Lage

in den Mittelpunkt gerückt und näher gehend untersucht.

Totalsanktionierte Personen gehören nicht selten Bedarfsgemeinschaften an, denen auch Kinder angehören. Da wie in der Studie gezeigt die Auswirkungen einer Totalsanktion die gesamte Bedarfsgemeinschaft treffen stellt sich auch die Frage, ob das Kindeswohl in Einzelfällen in Folge der Sanktion gefährdet ist.

Interessant wäre zudem eine Expertenbefragung z.B. von BezirkssozialarbeiterInnen und ArbeitsvermittlerInnen.

Leider ist das Thema „Sanktionen“ in der Fachöffentlichkeit bisher wenig diskutiert worden.

Auch in der Presse gerät das Thema Sanktionen selten. Bisher wurde nur sehr vereinzelt von einzelnen Skandalen berichtet (vgl. z.B. „Arbeitsloser verhungert in seiner Wohnung“15).

Hoffnung gibt ein Bündnis aus Erwerbsloseninitiativen, Parteien, Kirche und Wissenschaft die im August 2009 mit der Forderung in die Öffentlichkeit traten den Sanktions­paragraphen16 aufgrund der Auswirkungen ersatzlos abzuschaffen.

Mit Abschluss der Studie ist der Autor mehr den je der Meinung, dass Totalsanktionen

  1. kontraproduktiv sind, da sie die soziale Lage verschärfen und somit den Betroffenen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren
  2. und unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten mehr als nur fragwürdig sind.17

Literaturverzeichnis:

BERLINER KAMPAGNE GEGEN HARTZ 4 (2009):Wer nicht spurt, kriegt kein Geld. Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende. Erfahrungen, Analysen, Schlussfolgerungen. Berlin: Eigendruck.

BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2009): SGB2. Sozialgesetzbuch zweites Buch. Grundsicherung für Arbeitssuchende. Jahresbericht 2008. Onlineausgabe: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/SGB-II/SGBII-Jahresbericht-2008.pdf aufgerufen am 05.10.2009.

DIEKMANN, Andreas (2003): Empirische Sozialforschung. Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuchverlag GmbH.

THOMÉ. Harald (2008): Leitfaden für Alg II/Sozialhilfe von A-Z. Frankfurt: DVS-Verlag.

LAMNEK, Siegfried (1989); Qualitative Sozialforschung. München: Psychologie Verlagsunion.

Internetquellen:

http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/1606487.pdf aufgerufen am 10.10.2009.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/296/375105/text/ aufgerufen am 19.02.2009.

http://www.flensburg-online.de/blog/2009-01/analphabet-vom-arbeitslosen-zum-obdachlosen-gemacht-report-mainz-deckt-erschutterndes-auf.html aufgerufen am 15.02.2009.

http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/art372448,3659146 aufgerufen am 04.03.2009

http://www.bag-wohnungslosenhilfe.de/presse/pa.phtml?ID=20081128 aufgerufen am 05.01.2009.

http://www.sanktionsmoratorium.de/pdfs/bt_drucksache_16_13577.pdf aufgerufen am 04.10.2009

Anlagen:

Interviewleitfaden

Anmerkungen zum Leitfaden

Die Reihenfolge und Formulierungen der Fragen und Nachfragen sind durch den Leitfaden nicht starr vorgegeben.

Die Reihenfolge der Fragen richtet sich vielmehr nach dem Gesprächsverlauf.

Der Leitfaden soll die Befragten dazu anregen in eigenen Worten zu erzählen, was ihnen zu einer Frage einfällt.

Suggestivfragen sollen vermieden werden.

Es gibt bei keiner Frage eine beschränkte Antwortmöglichkeit. Vorgegebene Antwortvorschläge sollen lediglich die Dokumentation während des Interviews sowie die Auswertung erleichtern.

Was die befragten Personen zu Beginn des Interviews erfahren müssen

• Um welches Thema es geht

• Wer hinter der Befragung steht

• Warum der /die Befragte ausgewählt wurde

• Was mit den Informationen geschieht, die gesammelt werden

• Wie, wo und wann das Interview stattfinden wird

•Wie lange das Interview dauern wird (Zeitrahmen)

Der Datenschutz muss zugesichert werden.

Die Fragen müssen selbstverständlich nicht beantwortet werden (das Interview kann jederzeit abgebrochen werden).

Fragen

Informationen zur sanktionierten Person

1. Familienstand/Wohnform (zur Zeitpunkt der Sanktion)

Bei den Eltern wohnend?

Alleine wohnend

Wohnend bei Frau/Mann, Freund oder Freundin. Ist Partner in der gleichen Bedarfsgemeinschaft? Ja Nein

Alleinerziehend mit Kindern. Wenn ja wie viele Kinder welches Alter?

Wohnend mit Partnerin/Ehefrau und Kindern. Wenn ja wie viele Kinder welches Alter?

Sonstiges:

2. Alter der sanktionierten Person zur Sanktionszeit?

3. Geschlecht?

w m

4. Waren Sie bereits öfters zu 100 % sanktioniert? Wenn ja, wie oft?

5. Wurde Ihnen (Ihrem Sohn / Ihrer Tochter) bei der 100 % Sanktion auch der Mietanteil (Wohnkostenübernahme) gestrichen (und somit auch die Krankenversicherung)?

6. Wann haben Sie ca. (Ihr Sohn/ Ihre Tochter) die 100 % Sanktion bekommen hat?

7. Wie lange waren Sie (Ihr Sohn/Ihre Tochter) sanktioniert?

Drei Monate

6 Wochen - Weshalb wurde die Sanktion verkürzt?

Anderer Zeitraum: ____ Monate

8. Weshalb haben Sie die Sanktion bekommen?

Weil ich einen Termin bei der ARGE nicht wahrgenommen haben soll.

Weil ich einen Termin beim medizinischen oder psychologischen Dienst nicht wahr-genommen haben soll.

Weil ich einen vom JobCenter auferlegten Ein-Euro-„Job“ nicht angenommen haben soll.

Was für eine Arbeit war das?

Weil ich eine andere, vom JobCenter auferlegte Maßnahme (z. B. ABM, Fortbildung, Trainingsmaßnahme) nicht angenommen haben soll.

Was für eine Maßnahme war das?

Weil ich eine Maßnahme abgebrochen habe oder den Anlass für den Abbruch gegeben haben soll.

Was für eine Maßnahme war das?

Weil ich eine vom JobCenter angebotene Stelle nicht angenommen haben soll.

Was für eine Stelle war das?

Weil ich eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben habe.

Weil ich Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung nicht oder teilweise nicht erfüllt haben soll (z.B. nicht genügen Bewerbungen geschrieben).

Sanktion aus einem anderen Grund:

Ich erinnere mich nicht

9. War Ihnen vorher bewusst, dass Ihnen in diesem konkreten Fall eine Geldkürzung drohte?

Ja

Nein

Ich erinnere mich nicht

10. Als Sie sanktioniert waren: Haben Sie gewusst, dass Sie Essensgutscheine bei der ARGE beantragen können?

Ja Nein

Wenn ja: Haben Sie dies gleich zu Beginn der Sanktion gewusst?

Ja Nein

Wenn ja woher?

Von der ARGE Ja oder durch jemanden anderes:

11. Haben Sie gewusst, dass mit diesen Lebensmittelgutscheinen die Krankenversicherung wieder auflebt ?

Ja Nein Ich erinnere mich nicht

12. Als Sie sanktioniert waren, haben Sie Probleme gehabt, sich (Ihre Familie) mit Lebensmitteln zu versorgen?

Welche Möglichkeiten haben Sie genutzt, um an Lebensmittel zu kommen?

13. Hatten Sie Probleme die Miete zu zahlen?

Ja Nein

Wenn ja, welche Konsequenzen hat dies gehabt?

Wurde mit einer Räumungsklage gedroht? Ja Nein

Wenn ja, wie konnte sie abgewendet werden?

Wenn ja mit welcher Unterstützung? (BSA, Amt zu Vermeidung von Wohnungslosigkeit etc):

14. Sind bei Ihnen durch die Sanktion neue Schulden entstanden?

Ja Nein

Wenn ja wodurch (Möglichst vollständige Aufzählung)?

15. Wurde Ihnen in Folge der Sanktion angedroht, dass das Telefon/Handy gesperrt wird?

Ja Nein Ich erinnere mich nicht

Wurde Ihnen der Anschluss gesperrt

Ja Nein

Wenn Ja, der einzige Anschluss im Haushalt? Ja Nein

16. Wurde Ihnen in Folge der Sanktion das Bankkonto gekündigt?

Ja Nein Ich erinnere mich nicht

Wenn ja, hatten Sie Schwierigkeiten später ein neues (Guthaben-)Konto zu eröffnen?

Ja Nein Ich erinnere mich nicht

17. Mussten Sie in der Zeit in der Sie sanktioniert waren zum Arzt gehen?

Ja Nein Ich erinnere mich nicht

Wurden Sie abgewiesen? Ja Nein

Wenn ja warum?

Gab es später Probleme entstandene Arztkosten zu zahlen, weil Sie zu dieser Zeit nicht über die ARGE krankenversichert waren?

Ja Nein

18. Was für Auswirkungen hatte die Sanktion auf Ihre Kinder (falls vorhanden)?

19. Wie hat sich die Sanktion konkret in Ihrem Leben ausgewirkt?

(Beispiele „mir fällt niemand mehr ein, bei dem ich noch Geld leihen könnte“ / „ich habe jeden Tag Angst, den Briefkasten zu leeren“ / „ich kann mir nur noch Konserven leisten“ / „ich habe sogar mit dem Gedanken gespielt, dringend nötige Dinge zu stehlen“ / „ich habe Schlafstörungen“. )

20. Wie ging es Ihnen während der 100 Sanktion

Gut So wie sonst auch nicht ganz so gut wie normalerweise schlecht sehr schlecht

Warum?

22. Hatten Sie zu dieser Zeit besondere Erkrankungen oder waren Sie depressiv?

23. Wie schätzen Sie das Vorgehen der zuständigen Mitarbeiter/innen der ARGE ein?

Haben versucht, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Sanktion doch noch abzuwenden (z. B. Gespräche vom ARGE-Mitarbeiter und mir, Alternativangebote etc.).

Sie haben nichts unternommen, um die Sanktion abzuwenden.

Sie haben sogar versucht, den Sanktionsfall bewusst herbeizuführen.

Bitte beschreiben Sie, wie das geschehen ist

Weiß nicht

24. Hat Sie die Sanktion Ihrer Ansicht nach dazu gebracht, besser mit der ARGE zusammenzuarbeiten?

Ja Wenn ja, warum:

Nein Wenn nein, warum:

25. Hat die Sanktion Sie aus Ihrer Sicht dazu gebracht, dass Sie sich dem Arbeitsmarkt annähern?

Anmerkungen:

1 Vgl. http://www.sanktionsmoratorium.de/pdfs/bt_drucksache_16_13577.pdf aufgerufen am 04.10.2009.

2 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2009, S.52.

3 Vgl. z.B. http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/geld-kuerzungen-fuer-arbeitslose-article418046.html

4 Lamnek, 1989, S.74.

5 Ebd.

6 Vgl. Diekmann, 2005, S.490ff.

7 Vgl. Lamneck, 1989, S.125.

8 Vgl. Lamneck, 1989, S. 125.

9 Vgl. http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/1606487.pdf, aufgerufen am 10.10.2009.

10 Berliner Kampagne gegen Hartz 4, 2009, S.95.

11 Vgl. http://www.bag-wohnungslosenhilfe.de/presse/pa.phtml?ID=20081128 aufgerufen am 05.01.2009.

12 Vgl. http://www.flensburg-online.de/blog/2009-01/analphabet-vom-arbeitslosen-zum-obdachlosen-gemacht-report-mainz-deckt-erschutterndes-auf.html aufgerufen am 15.02.2009.

13 Vgl. http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/art372448,3659146 aufgerufen am 04.03.2009.

14 Vgl. http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/1606487.pdf, aufgerufen am 10.10.2009.

15 Vgl. http://www.sueddeutsche.de/panorama/296/375105/text/ aufgerufen am 19.02.2009.

16 Aufgerufen am 10.10.2009: http://www.sanktionsmoratorium.de.

17 Vgl. z.B. Grundgesetz der BRD: UN-Sozialpakt: Artikel 9: Soziale Sicherung / Sozialhilfe, Artikel 11: Angemessener Lebensstandard, Artikel 12: Gesundheit, Artikel 15: Teilhabe am kulturellen Leben; Europäische Sozialcharta: Artikel 12: Das Recht auf Soziale Sicherheit, Artikel 13: Das Recht auf Fürsorge)


Autor
Nicolas Grießmeier
Master of Social Work (M.S.W.), Dipl. Sozialpädagoge (FH) Lehrbeauftragter an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München; Mitarbeiter der Beratungsdienste der Arbeiterwohlfahrt gGmbH – Ambulante Erziehungshilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Homepage www.sanktionsstudie.de
E-Mail Mailformular


Zitiervorschlag
Nicolas Grießmeier: Explorationsstudie zu Auswirkungen von Totalsanktionen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern. Veröffentlicht am 28.06.2011 in socialnet Materialien unter http://www.socialnet.de/materialien/123.php, Datum des Zugriffs 23.02.2012.


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