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Friedrich K. Barabas: Beratungsrecht

Cover Friedrich K. Barabas: Beratungsrecht. Ein Leitfaden für Beratung, Therapie und Krisenintervention. Fachhochschulverlag (Frankfurt am Main) 2003. 2., vollständig überarbeitete Auflage. 320 Seiten. ISBN 978-3-931297-95-4. 17,40 EUR.

Stand 2003.

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Hintergrund

Moderne Gesellschaften schaffen für den Einzelnen zunehmend materielle, psychische, soziale, gesundheitliche Risiken, zu deren Bewältigung institutionalisierte Hilfen und Unterstützungsangebote mehr denn je erforderlich sind. In dem Maße, wie sich die Problemlagen auf mehr und mehr Lebensbereiche ausweiten und insgesamt verschärfen, steht der Hilfebedürftige einer immer unübersichtlicher werdenden Landschaft von Hilfesystemen gegenüber, deren Zugänge sich oftmals als zu kompliziert darstellen. Vor diesem Hintergrund kommt einer guten und kompetenten Beratung geradezu wegweisende Funktion zu. Die zentrale Bedeutung von Beratung hat im Laufe der Zeit dazu geführt, dass vermehrt rechtliche Regularien geschaffen worden sind, die es den Beratenden ihrerseits schwer machen, den Überblick zu bewahren. Bei der erheblichen Rechtszersplitterung dessen, was unter Beratungsrecht verstanden werden kann, ist dieser häufig anzutreffende Zustand von Überforderung wahrlich kein Wunder. Umso verdienstvoller ist der, in der 2., überarbeiteten Auflage erschieneneLeitfaden des Frankfurter Juristen und Hochschullehrers Friedrich K. Barabas.

Aufbau und Inhalt

In einem ersten Teil beschäftigt sich der Autor mit dem enorm wachsenden Beratungsbedarf und liefert Erklärungsversuche für die gesellschaftlichen Ursachen der expandierenden Beratungssysteme.

Darauf folgt eine systematische Darstellung der Rechtsansprüche auf Beratung im sozialen Bereich; dabei stehen die Beratungsansprüche nach dem BSHG und SGB VIII im Vordergrund.

Im weiteren werden die Überschneidungen der Sozialberatung mit verwandten Beratungsangeboten wie der von Rechtsanwälten unter den Voraussetzungen des Rechtsberatungsgesetzes und der von Psychotherapeuten sowie Heilpraktikern nach dem Psychotherapeutengesetz sowie dem Heipraktikergesetz thematisiert.

Das folgende Kapitel widmet sich den fachlichen Standards sowie den erforderlichen Qualifikationen der verschiedenen Beratungsleistungen z.B. nach den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilferechts. Themen der Qualitätssicherung, der Kontrolle und der Selbstevaluation werden im Einzelnen dargestellt.

Im direkten Anschluß daran behandelt der Autor die wichtigsten Fragen der zivil- und strafrechtlichen Haftung für falsche, unvollständige und schlechte Beratung.

Im vorletzten Kapitel wird der Bereich der Krisenintervention, des Suizids und der Unterbringung nach dem - zivilrechtlichen - Betreuungsrecht und dem öffentlich-rechtlichen Unterbringungsrecht (z.B PsychKG NW) thematisiert.

Am Ende steht das Kapitel "Vertrauensschutz in der Beratung", das den Fragen des Datenschutzes, der Schweigepflicht und des Zeugnisverweigerungsrechtes nachgeht.

Diskussion

Der Autor hat gut daran getan, keine juristische Gesamtsystematik des "Beratungsrechts" vorgelegt sondern - wie in der 1. Auflage - sich auf die wichtigsten Fragen des Beratungsrechts konzentriert und beschränkt zu haben. Es ist wegen der Rechtszersplitterung schon schwer genug, die aufgeworfenen Themenstellungen genügend zu verstehen. In dieser Beschränkung eröffnet es auch dem Nichtjuristen, also den eigentlichen Adressaten des Buches, den Studierenden und PraktikerInnen in der sozialen Arbeit, den Zugang zu diesem bedeutsamen Rechtsgebiet. Mir gefällt die systematische Aufbereitung der aufgeworfenen Fragen, insbesondere auch die Lesbarkeit auch schwierigerer rechtlicher Zusammenhänge.

Zu kurz gekommen erscheinen mir die Ausführungen zum Beratungs- und Prozesskostenhilferecht. Nicht selten stoßen Rechtsberatungen durch Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagogen an Kompetenz- und Zuständigkeitsgrenzen. In diesen Fällen ist es erforderlich, den Weg zu guten und engagierten RechtsanwältInnen zu ebnen und dabei zu wissen, wie auch einkommensschwachen Ratsuchenden zumindest die Kostenbarriere beseitigt werden kann.

Und schließlich noch ein formaler Hinweis: Das Recht zum Kinder- und Jugendhilferecht ist im SGB VIII kodifiziert; das KJHG bildet lediglich das zugrundeliegende Artikelgesetz. Dies sollte in der 3. Auflage berücksichtigt werden.

Fazit

Es gibt auf dem Markt nichts anderes und annähernd Besseres als das "Beratungsrecht" von Barabas. Ich werde es - weiterhin - in der Lehre und Fortbildung uneingeschränkt empfehlen und wünsche, dass es gründlich studiert wird, so dass die gewonnenen (Er-) Kenntnisse den Ratsuchenden wirklich zu gute kommen.


Rezensent
Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk
Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
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Zitiervorschlag
Klaus Riekenbrauk. Rezension vom 07.10.2003 zu: Friedrich K. Barabas: Beratungsrecht. Fachhochschulverlag (Frankfurt am Main) 2003. 2., vollständig überarbeitete Auflage. 320 Seiten. ISBN 978-3-931297-95-4. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/1043.php, Datum des Zugriffs 17.05.2012.


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