Hubert Perschke: Sicherheitsstandards in der Erlebnispädagogik
Hubert Perschke: Sicherheitsstandards in der Erlebnispädagogik. Praxishandbuch für Einrichtungen und Dienste in der Erziehungshilfe. Juventa Verlag (Weinheim) 2003. 176 Seiten. ISBN 978-3-7799-0262-1. 12,00 EUR, CH: 21,20 sFr.
Einführung in das Thema
Erlebnispädagogik im ursprünglichen Sinne ist eine Unterrichtsmethode, welche das aktive Erleben des Schülers in den Mittelpunkt des Unterrichts stellt. Ziel ist, dass Lerninhalte selbständig erarbeitet - erlebt - werden und so der Lernfortschritt stattfindet. In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde der Begriff der Erlebnispädagogik wieder entdeckt und zu einem guten Teil neu definiert. Erlebnispädagogik bezeichnet nun den Teil der Freizeitpädagogik, welche Natursportarten als pädagogisches Mittel einsetzt, um Kindern und Jugendlichen neue, elementare Erfahrungen zu ermöglichen oder durch Grenz-, aber auch Kompetenzerfahrungen ihr Verhalten nachhaltig zu beeinflussen.
Besonders in der Sozialarbeit mit auffälligen Kindern bzw. Jugendlichen hat die Erlebnispädagogik inzwischen eine festen Platz erhalten; die betreuenden Pädagogen bauen dabei auf die indirekte Erziehung besonders des Verhaltens durch die Notwendigkeiten einer (absichtlich hergestellten) Ausnahmesituation bei verschiedenen Natursportarten. Zu den gängigsten Angeboten gehören hier z. B. Wassersportarten, Klettern, Höhlenexpeditionen oder Wintersportarten.
Es liegt auf der Hand, dass derartige Sportarten schon per se ein relativ großes Risiko bei ihrer Ausübung bergen, was umso größer ist, da diese Sportarten in einer Gruppe meist unerfahrener Jugendlicher durchgeführt werden, die außerdem als in irgendeiner Weise schwierig und verhaltensauffällig empfunden werden. Gerade hier ist es absolut unumgänglich, dass penibel auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards geachtet wird, von Seiten des Anbieters solcher erlebnispädagogischer Angebote, von Seiten des Betreuers und auch von Seiten der Teilnehmer - die freilich dazu angehalten werden müssen. Sicherheitsstandards zu kennen und zu prüfen gehört somit zum Qualitätsmanagement eines jeden Veranstalters solcher Angebote.
Entstehungshintergrund
Das Buch entstand aus der Idee heraus, dass es notwendig wäre, eine Art Kriterienkatalog zu erstellen, an Hand dessen diese Sicherheitsstandards objektiviert und geprüft werden können. Es entstand in Kooperation mit dem Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe (BVkE), der die Erlebnispädagogik als einen wichtigen noch auszubauenden Weg in der sozialpädagogischen Arbeit betrachtet und mehr Kindern und Jugendlichen zugänglich machen will.
Zielgruppen
Um diese Ziele erreichen zu können müssen Betreuer entsprechend in den Natursportarten ausgebildet werden, gleichzeitig aber über ein hohes Maß an erzieherischen Fertigkeiten verfügen. Diese Kombination ist in der Praxis aber leider häufig in Frage gestellt und so kann dieses Buch auch eine Unterstützung bei der Beurteilung eines erlebnispädagogischen Angebotes bieten. Es erreicht somit zwei Zielgruppen: professionelle Mitarbeiter sozial- und erlebnispädagogischer Maßnahmen, die ihr eigenes Vorgehen an Hand des Buches kontrollieren und verbessern können. Aber auch Laien, die sich schnell ein fundiertes Urteil über ein Angebot bilden wollen, erhalten mit diesem Buch einen Helfer an die Hand, der präzise und übersichtlich die wesentlichen Aspekte der jeweiligen Erlebnisfelder darstellt und zeigt, auf welche Sicherheitsbedingungen besonders geachtet werden muss.
Inhalte
Inhaltlich werden in dem Buch, nach einer allgemeinen Einführung, die Sicherheitsstandards ausgewählte Erlebnisfelder vorgestellt und abschließend die Fragen nach Versicherungsschutz und rechtlichen Grundlagen behandelt. Bei den Erlebnisfeldern handelt es sich um die folgenden Bereiche:
- Berg und Fels
- Höhlentouren
- Alpines Skifahren und Snowboarding
- Canyoning
- Unterwegs als Wanderer, im Schnee und mit dem Mountainbike
- Wassersportarten: Kanu, Wildwasser, Floßbau und Segeln
- Seilgärten und Kletterwände
- Pferde und Zirkus
- Projekte: Individualmaßnahmen und Bauprojekte
Da bei den einzelnen Erlebnisfeldern ganz gezielt auf die notwendigen Vorbereitungen und Sicherheitsstandards dieses speziellen Programms in sehr komprimierter Form eingegangen wird, können hier die Einzelbeispiele nicht explizit inhaltlich dargestellt werden.
Alle Einzelbeispiele sind unterteilt in: Kriterien für die Örtlichkeiten der Durchführung, Kriterien für die Gruppenzusammensetzung, Kriterien für die Leitungskompetenz des/ der Betreuer, Kriterien für die Qualifikation und Kriterien für Material und Ausrüstung und beinhalten teilweise kurze Hinweise auf die beabsichtigte pädagogische Wirkung sowie Kurzbeschreibungen des Erlebnisfeldes.
Die allgemeine Einführung beschreibt zunächst die Problematik, dass Kinder und Jugendliche heutzutage oft in einer künstliche und überbehüteten Umwelt leben und betont das Recht der Heranwachsenden auf elementare Erfahrungen in und mit der Natur und auch in Gefahrensituationen und zeigt als ein Lösungsweg die Erlebnispädagogik. Hier können junge Menschen erleben, was sonst oft schwer ist: ihre eigenen Kompetenzen und Kräfte, aber auch ihre eigenen Grenzen.
Anschließend wird auf Klientel und Leitung einer sozialpädagogisch-heilpädagogischen Gruppe eingegangen. Da es sich bei der beschriebenen Art der Erlebnispädagogik um die Arbeit mit auffälligen Kindern handelt, ist hier ganz besonders auf die Gruppe zu achten. Oftmals haben die Gruppenteilnehmer nicht nur ein gestörtes Sozialverhalten, sie sind auch in ihrer Wahrnehmungs- und Erlebensfähigkeit in irgendeiner Weise auffällig und brauchen so ein besonders gut auf die persönlichen Bedürfnisse der Einzelnen abgestimmtes Angebot, damit ein Erleben verbunden mit einer Verhaltensänderung überhaupt erst möglich werden kann. Damit zusammen hängt auch der Betreuerschlüssel, der durchaus höher sein kann, als die gesetzlich vorgeschriebene Quote. Wichtig ist, dass mindestens einer der Betreuer in der Natursportart kompetent ist und dass unter den Betreuern klare Absprachen über die Rollenfestlegung innerhalb der Leitung getroffen werden.
Unerlässlich ist es, dass ein solches erlebnispädagogisches Angebot mit der Gruppe vorbereitet und nach dem Ende der Aktion auch noch nachbereitet wird.
Für die Betreuer werden 10 Leitsätze für die Sicherheit dargestellt:
- Sicherheit muss alle Elemente eines erlebnispädagogischen Projekts erfassen.
- Bei den verschiedenen Natursportarten müssen unterschiedlich hohe Anforderungen an Sicherheit beachtet werden.
- Dem subjektiven Erleben von Gefahr durch die Teilnehmer hat immer ein objektiv minimiertes Risiko gegenüber zu stehen.
- Es gibt Bereiche der Natursportarten, die für Erlebnispädagogik nicht geeignet sind.
- Erlebnispädagogische Aktionen brauchen einen qualifizierten Leiter.
- Sicherheitsreserven müssen eingeplant werden.
- Persönliche Erfahrungen im und Vertrautheit mit dem Erlebnisfeld sind für den Leiter unverzichtbar.
- Wachheit und Momentzentrierung sind notwendige Fähigkeiten des Leiters.
- Für jede erlebnispädagogische Aktion muss ein Sicherheitssystem definiert sein.
- Bestehende Restrisiken werden in Notfallplänen bestmöglich abgesichert
Die Frage nach dem Versicherungsschutz richtet sich immer nach den Angeboten und dem Konzept jeder Einrichtung. Sinnvoll sind zusätzliche Versicherungen über die notwendigen hinaus jedoch meist. Zu den absolut unerlässlichen Versicherungen gehören: Haftpflicht- und Unfallversicherung, notwendig können je nach Einrichtung auch eine Dienstreise-Kasko-Versicherung und eine Betriebs-/Vereins-Rechtschutz-Versicherung sein.
Prinzipiell gilt: Je geringer die Eigenmittel, umso wichtiger ist ein ausreichender Versicherungsschutz. Zu den speziellen Versicherungen wird jeweils in einem kurzen Absatz die rechtliche Verankerung besprochen sowie die Bereiche genannt, in denen der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll erscheint.
Schließlich wird das Thema der Aufsichtspflicht kurz angerissen. Grundvoraussetzung ist eine ausreichende Qualifikation der Mitarbeiter; haftbar ist ein Aufsichtspflichtiger bei dieser Voraussetzung nur dann, wenn bewiesen werden kann, dass er nicht alles getan hat, um einen Schaden zu verhindern und ihm vorzubeugen. Je nach Situation gelten verschieden strenge Anforderungen an die Aufsichtspflicht, die je nach Gruppe durch Belehrung, Überwachung, Verbote oder Verhindern bestimmter Handlungen wahrgenommen werden kann. Strafrechtliche Folgen hat eine Aufsichtspflichtverletzung zumeist nur in Fällen mit Körperverletzung bzw. Todesfolge. Abschließend werden einige Fallbeispiele dargestellt und im Anhang weiterführende Literatur sowie Kontaktadressen angegeben.
Fazit
Das Buch wird den Maßstäben, die es sich setzt, voll gerecht. Besonders bei den sehr komplexen allgemeinen Teilen am Anfang und am Ende des Buches gelingt es auf verständliche Weise und in Kurzfassung alles Wichtige und Bedenkenswerte darzustellen und die wichtigsten Fragen sofort zu klären. Für Interessierte werden Hinweise und Adressen gegeben, wo ein spezielles Thema weiter vertieft werden kann. Das Buch ist sinnvoll und überschaubar gegliedert und in der Praxis sofort einsetzbar, ohne dass zeitraubende Lektüre und Herumsuchen notwendig wären. Es ist aber dank seiner leicht verständlichen Darstellung auch für Laien geeignet, die sich ein Bild über die Qualität eines erlebnispädagogischen Angebots machen wollen.
Rezensentin
Dipl. Pädagogin Lorena Rautenberg
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Zitiervorschlag
Lorena Rautenberg. Rezension vom 02.12.2003 zu: Hubert Perschke: Sicherheitsstandards in der Erlebnispädagogik. Juventa Verlag (Weinheim) 2003. 176 Seiten. ISBN 978-3-7799-0262-1. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/1145.php, Datum des Zugriffs 08.02.2012.
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