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Gerhard Fieseler, Reinhard Herborth: Recht der Familie und Jugendhilfe

Cover Gerhard Fieseler, Reinhard Herborth: Recht der Familie und Jugendhilfe. Arbeitsplatz Jugendamt/Sozialer Dienst. Luchterhand Verlag (Neuwied) 2004. 6., überarbeitete Auflage. 366 Seiten. ISBN 978-3-472-05817-5. 19,90 EUR.

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Zielsetzung des Buchs

Ausgehend von dem Praxisbeispiel steht im Mittelpunkt des Buches der junge Mensch mit seinem Rechtsanspruch auf Erziehung gegenüber Familie und Jugendhilfe. Das originäre Familienrecht nimmt entsprechend der Gesamtaufgabenstellung "Arbeitsplatz Jugendamt/sozialer Dienst" weniger Raum ein als das Recht der Jugendhilfe, jedoch sei insgesamt zur Vertiefung auf den beeindruckend umfassenden Fußnotenapparat hingewiesen.

Aufbau und Inhalte

Gliederung und Aufbau des Buches fallen aus dem Rahmen im Vergleich zu anderen Lehrbüchern des Familien- und Jugendhilferechts: Der juristisch vorge(ver)bildete Leser sucht vielleicht nach manchem Stichwort, z. B. "Regelung der elterlichen Sorge" in einem Kapitel über das Recht der Familie o. ä.; anders gliedern die Verfasser ihr Buch aus dem Blickwinkel der Betroffenen, d. h. der im Jugendamt gebündelten Aufgabenfelder der sozialen Arbeit; demzufolge finden sich Ausführungen zur elterlichen Sorge nach Elterntrennung (prägnanter Begriff) im Kapitel: "Gerichtshilfen".

Weitere Kernaufgabenbereiche des Jugendamts/sozialen Dienstes sind in den Kapiteln: Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Beistandschaft; Hilfe innerhalb der eigenen und Hilfen außerhalb der eigenen Familie übersichtlich dargestellt. Umrahmt werden diese Schwerpunkte von übergreifenden Themen wie:

  • Jugendhilfe
  • Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe
  • Organisation sozialer Dienste
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Aufsichtspflicht und Haftung
  • Jugendhilfeplanung

Selbst diese teils abstrakten Themenbereiche stellen die Autoren anschaulich und verständlich dar, so z. B. das Kapitel über die "Organisation sozialer Dienste".

Hervorzuheben ist schließlich, dass sie erfrischend klar und deutlich jeweils ihre eigenen fachlichen Standpunkte darlegen — ein anregender Ausgangspunkt für die Fachdiskussion in Lehre und Praxis.

Eine kritische Anmerkung

Eine kritische Anmerkung der Rezensentin. Zwar wird das neue Institut des Verfahrenspflegers als Anwalt des Kindes im Rahmen des Praxisbeispiels angesprochen und auch gefordert, dass Verfahrenspfleger in jugendhilferechtlichen Verfahren außergerichtlich einzusetzen wären. Aber insgesamt kommt das Institut des Verfahrenspflegers leider zu kurz. Nach Meinung der Verfasserin ist diese Aufgabe für Sozialpädagogen wesentlich auf dem Gebiet der Interessenwahrnehmung von Kindern und Jugendlichen. "Anwaltschaftlich-politisch soll sich Jugendhilfe für bessere Lebensbedingungen junger Menschen einsetzen" (so die Autoren), insofern gilt es, diesen Auftrag z. B. durch den Ausbau der Tätigkeit der Verfahrenspfleger zu erfüllen. Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit und auch Mädchenarbeit als weitere Schwerpunkte sollten in einer zukünftigen Auflage umfassender behandelt werden. Z. B. fehlt in puncto "Jugendsozialarbeit" — Ausgleich sozialer Benachteiligungen — der Hinweis auf Schuldnerberatungen; die Jugendlichen von heute sind die Betroffenen in den Insolvenzverfahren von morgen!

Alles in allem sind vorgenannte Kritikpunkte aber "peanuts" im Verhältnis zu der Qualität des Buches, mit dem es Spaß macht zu arbeiten.

Fazit

Das vielgefragte Lehrbuch von Fieseler/Herborth in seiner 5. Auflage ist ein auf dem Gebiet des Familien- und Jugendhilferechts unersetzliches Werk, das jede private wie auch fachliche Bibliothek für Sozialpädagogik/Sozialarbeit bereichert. Mit einem spannenden Praxisbeispiel anhand von Originalaktenauszügen kann der interessierte/oder auch der zunächst weniger interessierte Leser direkt mitten in das Themengebiet einsteigen. Zum Umgang mit den im Praxisfall angeschnittenen Fragen sind Verständnis und Kenntnisse des Familien- und Jugendhilferechts sowie der Sozialwissenschaften unabdingbar — all dies vermittelt der Fieseler/Herborth in herausragender Weise. Recht und Sozialwissenschaft werden hier kooperativ miteinander verbunden, vorbildlich für interdisziplinäres Lernen und Arbeiten im Arbeitsfeld Jugendamt/Sozialpädagogik. Die Kindschaftsrechtsreform (1.7.98) und die zahlreichen Nachbesserungen des SGB VIII, KJHG, werden in ihrer Entstehungsgeschichte prägnant und auf das Wesentliche beschränkt dargestellt. Das kompakte Lehrbuch ist ideal geeignet für Lernende und Lehrende an Fachhochschulen für Sozialwesen und ohne Zweifel auch eine wichtige Handreichung für Praktiker!

Anmerkung der Redaktion: Diese Rezension basiert auf der 5. Auflage.


Rezensentin
Prof. Dr. Angelika Gregor
Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Fachgebiet Rechtswissenschaft


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Zitiervorschlag
Angelika Gregor. Rezension vom 01.10.2001 zu: Gerhard Fieseler, Reinhard Herborth: Recht der Familie und Jugendhilfe. Luchterhand Verlag (Neuwied) 2004. 6., überarbeitete Auflage. 366 Seiten. ISBN 978-3-472-05817-5. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/117.php, Datum des Zugriffs 17.05.2012.


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