Eugen Sauter, Gerhard Schweyer u.a.: Der eingetragene Verein
Eugen Sauter, Gerhard Schweyer, Wolfram Weidner, Christof Wörle-Himmel: Der eingetragene Verein. Gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter besonderer Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung. C.H.Beck Verlag (München) 2006. 18., neubearb. Auflage. 391 Seiten. ISBN 978-3-406-53955-8. 28,00 EUR.
Seit Erstellung der Rezension ist eine neuere Auflage mit der ISBN 978-3-406-60051-7 erschienen, auf die sich unsere Bestellmöglichkeiten beziehen.
Der Verein als zweithäufigste Rechtsform in Deutschland
Im Jahr 2001 hat eine statistische Auswertung bei allen Amtsgerichten, die Vereinsregister führen, ergeben, dass in Deutschland über 540.000 eingetragene Vereine existieren. Nimmt man noch die Zahl der nicht im Vereinsregister eingetragenen Vereine hinzu, dürfte sich die Zahl der Vereine ohne weiteres der Zahl der am häufigsten vorkommenden Rechtsform, der GmbH, von denen es ca. 800.000 in Deutschland gibt, annähern. Allein schon diese beeindruckenden Zahlen belegen schlagend die große gesellschaftliche Bedeutung dieser Rechtsform, zumal der Verein rechtsdogmatisch betrachtet die Grundform aller privatrechtlichen Körperschaften darstellt. Es verwundert daher nicht, dass das hier vorzustellende Buch nunmehr bereits in 18. Auflage erscheint. Aufgrund seiner Konzeption, seines übersichtlichen Aufbaus, seines hohen Nutzwertes sowie seines moderaten Preises ist es nämlich geradezu dafür prädestiniert, in kleineren Vereinen den zumeist ehrenamtlich tätigen Organmitgliedern wertvolle Ratschläge und Hilfestellungen für die tägliche Vereinsarbeit zu geben.
Die Autoren
Eugen Sauter und Gerhard Schweyer, die das Werk begründet bzw. bis zur 14. Auflage fortgeführt haben, sind nicht mehr als aktive Verfasser an der Erstellung des Buchs beteiligt. Dr. Wolfram Waldner, der als Notar in Bayreuth und als Lehrbeauftragter an der Universität-Erlangen tätig ist, hat den vereinsrechtlichen Teil, wie schon seit der 15. Auflage, bearbeitet. Als neuer Autor ist Christof Wörle-Himmel mit der Neuauflage hinzugestoßen. Er ist als Rechtsanwalt und Steuerberater in Erlangen tätig und verantwortet die mit der aktuellen Auflage als Novum im Vergleich zu den Vorauflagen aufgenommenen Hinweisen zum Steuerrecht.
Charakter des Buchs
Das Buch gliedert sich in insgesamt drei große Teile. Der erste Teil beschäftigt sich unter der Überschrift "Darstellung des Vereinsrechts" in insgesamt 13 Unterabschnitten mit den maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen, die in einem Verein zu beachten sind. Diese 13 Unterabschnitte sind im Einzelnen:
- Der Begriff des Vereins und die Bedeutung der Rechtsfähigkeit für ihn
- Entstehung des eingetragenen Vereins
- Die Vereinssatzung
- Die Organe des Vereins
- Schiedsgericht
- Vereinsverband und Gesamtverein
- Die Vereinsmitglieder
- Das Ende des Vereins
- Der Verkehr mit dem Amtsgericht
- Eintragung eines Vereinsunternehmens in das Handelsregister
- Hinweise zum Steuerrecht
- Gerichts- und Beglaubigungskosten
- Der nicht eingetragene Verein
Der zweite Teil dient der Darstellung von Mustersatzungen sowie weiteren Mustern für Anträge, Protokollen und gerichtlichen Verfügungen.
Im dritten Teil sind Auszüge für das Vereinsleben wesentlicher Gesetzestexte, wie z.B.
- des BGB,
- des GG,
- der AO,
- des EStG,
- des KStG sowie des
- UStG
zu finden. Den Abschluss bildet ein Stichwortverzeichnis.
Bewertung
Vorstände und andere Vereinsorgane üben ihre zumeist ehrenamtliche Tätigkeit in ihrer Freizeit aus, so dass zumeist nur enges Zeitkontingent für die Vereinsarbeit erübrigt werden kann. Darüber hinaus ist oft festzustellen, dass die ehrenamtlich Tätigen selten über tiefgehende juristische Kenntnisse verfügen. Leider ist aufgrund dieser Ausgangslage oft zu konstatieren, dass die Organmitglieder unvorbereitet und blauäugig ihr Amt antreten. Ein Bewusstsein für die jederzeit rechtliche Relevanz der Handlungen als Vereinsorgan ist in den allermeisten Fällen gar nicht oder nur rudimentär ausgeprägt. Daher ist es umso wichtiger, dass sich die Organmitglieder eines praktischen und wertvollen Hilfsmittels versichern, welches ihnen wichtige Hinweise und Hilfestellungen bei der Vereinsarbeit liefert. Dieses Hilfsmittel ist zweifelsohne das vorzustellende Werk. Der hohe Nutzwert des Buches wird u.a. daran deutlich, dass in kurzen und verständlichen Ausführungen die verschiedenen Fallkonstellationen des Vereinslebens dargestellt werden. Hinzuweisen ist hier beispielhaft auf die Darstellung des Ablaufs einer Mitgliederversammlung (Rn. 155-215), die gemäß § 32 BGB das höchste Organ eines jeden Vereins ist. Bekanntlich kann es auf Mitgliederversammlungen, an denen alle Vereinsmitglieder mit Stimm- und Rederecht teilnehmen können, turbulent und im Hinblick auf Diskussionsbeiträge auch gelegentlich unsachlich zugehen. Daher ist es wichtig, die Mitgliederversammlungen schon im Vorfeld rechtssicher vorzubereiten und sodann ebenso gesetzes- und satzungskonform durchzuführen. Der Sauter/Schweyer/Waldner hilft dabei, dieses schwierige Terrain sicher zu durchqueren. Dabei ist insbesondere auf die praktischen Ausführungen zu den Aufgaben und Befugnissen des Versammlungsleiters im einzelnen (Rn. 181 ff.) hinzuweisen. Im Zuge der immer weiteren Verbreitung technischer Aufzeichnungsmöglichkeiten und dem Bedürfnis nach Beweissicherung wird von Waldner auch zu Recht die Ansicht vertreten, dass die jeweilige Vereinssatzung bestimmen kann, dass in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 3 AktG Ton- und Bildübertragungen von Mitgliederversammlungen bestimmt werden können (Rn. 188a). Unter Berücksichtigung psychologischer Gesetze ist dabei jedoch zu bedenken, dass in diesem Falle Vereinsmitglieder wegen persönlicher Hemmungen oder Artikulationsschwierigkeiten davon absehen, sich zu Wort zu melden. Eine solche Satzungsbestimmung könnte also zu einer Einengung des demokratischen Diskussionsprozesses führen. Aus diesem Grunde ist zu überlegen, ob tatsächlich die Notwendigkeit für eine solche Satzungsbestimmung besteht. Zumindest zweifelhaft erscheint daher die Aussage Waldners, dass im Falle einer Verankerung der technischen Aufzeichnung in der Satzung kein Widerspruchsrecht eines Mitglieds gegen die Aufzeichnung besteht. Unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten erscheint diese Äußerung wenigstens bedenklich. Schließlich handelt es sich bei einer Mitgliederversammlung eines Vereins nicht um das Plenum des Bundes- oder eines Landtages, bei dem man (zumeist) davon ausgehen kann, dass die Redner ein gewisses Maß an Selbstbewusstsein und Eloquenz besitzen.
Von großem praktischem Nutzen sind auch die Ausführungen Wörle-Himmels zum für die Vereine geltende Steuerrecht (Rn. 457-601). Denn viele Vereine sind gemeinnützig, so dass die Beachtung der insoweit geltenden Bestimmungen von existenzieller Bedeutung für den Verein ist. Wegen der oft prekären finanziellen Ausstattung von kleinen Vereinen, bemühen sich diese immer öfter darum, Sponsoren z.B. für bestimmte Aktivitäten zu finden. Daher ist von großem Nutzwert, dass Wörle-Himmel die unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen beim Sponsoring verhandelt (Rn. 544 ff.). Allerdings wäre es der Praxisnähe des Buchs noch mehr zugute gekommen, hätten sich die Autoren dazu entschließen können, auch den sog. Sponsoringerlass des BMF vom 18.2.1998 abzudrucken. Leider sind die Ausführungen Wörle-Himmels zu den Buchführungspflichten, die den Verein treffen, davon gekennzeichnet, dass nur sehr allgemeine Hinweise zu den Grundlagen gegeben werden (Rn. 589). Er verweist insofern nur auf weiterführende Literatur, ohne jedoch die §§ 145 ff. AO zu erwähnen, die auch für den Verein gelten und die Verpflichtung aussprechen, dass die Buchführung so beschaffen sein muss, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. In der Praxis ist wegen der Ehrenamtlichkeit der Organstellungen oft der Umstand zu beobachten, dass es an einer Buchführung, die diesen Anforderungen gerecht, mangelt. Daher hätte es nahe gelegen, schon diese Grundlagen näher darzustellen. Dies schmälert aber keinesfalls die übrigen Ausführungen. Gerade vor dem Hintergrund verstärkter Prüfungen von Vereinen durch die Finanzämter ist die Aufnahme steuerrechtlicher Ausführungen sehr zu begrüßen.
Abschließend sei dennoch auf einen ärgerlichen Umstand hingewiesen. Ganz zu Beginn des Buches macht Waldner Ausführungen zur Bedeutung der Rechtsfähigkeit für den Verein. Dabei weist er darauf hin, dass ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen nach dem UWG eine eigene Klagebefugnis besitzt, wenn die Rechtsverletzung in den satzungsgemäßen Interessenbereich des Verbandes eingreift (Rn. 4.) Dabei wird aber auf § 13 UWG als einschlägige Norm hingewiesen. Dieser Verweis ist aber seit In-Kraft-Treten des neuen UWG vom 3.7.2004 (BGBl. I S. 1414) falsch. Die einschlägige Norm ist seit diesem Zeitpunkt vielmehr § 8 UWG. Dieser falsche Verweis sollte in der Neuauflage, die sicherlich alsbald wegen der im Übrigen hervorragenden Qualität des Werks erscheinen wird, korrigiert werden.
Fazit
Der Sauter/Scheyer/Waldner darf wegen seiner verständlichen Sprache, seiner Ausführlichkeit und seiner umfassenden Darstellung des Vereinsrechts in keinem Vorstandsbüro eines Vereins fehlen. Die Aufnahme steuerrechtlicher Ausführungen verleiht dem Werk einen noch größeren Nutzwert. Es ist allen Vereinsvorständen und am formalen Vereinsleben interessierten Mitgliedern dringend anzuraten, sich dieses Buches anzuschaffen. Wegen des äußerst moderaten Preises bietet sich dies umso mehr an. Das Buch kann ohne jede Einschränkung empfohlen werden; es hilft dabei, das tägliche Vereinsleben rechtssicher und schnell zu bewältigen.
Rezensent
Dr. iur. Marcus Kreutz
LL.M., Rechtsanwalt. Justiziar des Bundesverbandes Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. in Köln
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Zitiervorschlag
Marcus Kreutz. Rezension vom 16.05.2006 zu: Eugen Sauter, Gerhard Schweyer, Wolfram Weidner u.a.: Der eingetragene Verein. C.H.Beck Verlag (München) 2006. 18., neubearb. Auflage. 391 Seiten. ISBN 978-3-406-53955-8. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/1603.php, Datum des Zugriffs 07.02.2012.
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