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Jan Janßen: Rechtsschutz gegen vereins- und verbandsrechtliche Sanktionen

Cover Jan Janßen: Rechtsschutz gegen vereins- und verbandsrechtliche Sanktionen. Carl Heymanns Verlag (Köln) 2004. 153 Seiten. ISBN 978-3-452-25666-9. 42,00 EUR, CH: 73,00 sFr.

Reihe: Prozessrechtliche Abhandlungen, Band 115.

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Thema des Werks

Das vorzustellende Werk wurde im Sommersemester 2003 von der Universität Köln als Dissertation angenommen. Die von Herrn Professor Dr. Hanns Prütting betreute Arbeit verfolgt das Ziel, die vereinsrechtlichen Sanktionen, die auch Vereinsstrafen genannt werden, rechtlich einzuordnen. Insbesondere behandelt das Werk die Frage, welche gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten dem Vereinsmitglied nach Ausspruch des vereinsinternen Sanktionsmittels zur Verfügung stehen. Die Relevanz des Werks für den sozialen Bereich besteht darin, dass die allermeisten sozialen Einrichtungen in der Rechtsform des Vereins nach den §§ 21 f. BGB organisiert sind und gerade in Großvereinen eine vereinsinterne Schiedsgerichtsbarkeit zur Überprüfung von Vereinsstrafen satzungsrechtlich verankert ist.

Aufbau der Arbeit

Das Werk ist in zwei große Abschnitte gegliedert, wobei sich der erste Abschnitt mit den möglichen vereinsinternen Sanktionen beschäftigt und der zweit Abschnitt die Rechtsschutzmöglichkeiten näher beleuchtet. Den Abschluss bildet ein Gesamtergebnis (S. 133 ff.). Für eine Dissertation bemerkenswert ist die Tatsache, dass das Werk über ein eigenes Sachregister verfügt (S. 151 ff.), so dass spezielle Thematiken schnell zu finden sind. Zurückzuführen ist dieser Umstand darauf, dass der Doktorvater der Arbeit für die Aufnahme des Werks in die Schriftenreihe der Prozessrechtlichen Abhandlungen des Verlags gesorgt hat und dadurch eine verstärkte redaktionelle Arbeit möglich war.

Maßgebliche Ergebnisse der Arbeit

Der Autor weist überzeugend nach, das sich das Phänomen der Vereinsstrafen ohne weiteres auf rechtsgeschäftliche Kategorien zurückführen lassen (S. 36). So lässt sich die Vereinsstrafe in ihren Erscheinungsformen des Verweises, der Geldstrafe und der Reduzierung mitgliedschaftlicher Rechte z.B. durch Suspendierung von Organstellungen unproblematisch unter die gesetzlichen Regelungen der Vertragsstrafe gemäß §§ 339 ff. BGB und in den Fällen einer nicht bestimmten Rechtsfolge zusätzlich unter die Regelung des § 315 BGB subsumieren (a.A. Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 9. Auflage, 2003, Rn. 1601). Der strafweise Ausschluss eines Mitglieds stellt nach richtiger Auffassung des Autors eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB dar. Dies führt den Verfasser zum konsequenten Ergebnis, dass satzungsmäßige Regelungen über den Ausschluss von Vereinsmitgliedern keine konstitutive, sondern lediglich eine deklaratorische Wirkung haben. Nach Ansicht des Autors handelt es sich bei der Vereinsstrafe demnach nicht um ein eigenständiges Rechtsinstitut.

Von besonderer Bedeutung ist für die Praxis von Großvereinen auch die Ansicht des Verfassers, nach der Vereinbarungen, die an die Verfristung vereinsinterner Rechtsbehelfe den Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs knüpfen, unwirksam sind (S. 133). Nach der im Werk vertretenen Auffassung vermögen derartige Bestimmungen lediglich dafür zu sorgen, dass lediglich die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Vereinsgerichte ausgeschlossen wird. Bei strikter Anwendung dieser Ansicht ist rein theoretisch die Überprüfung jeder Vereinssanktion vor einem staatlichen Gericht trotz satzungsrechtlich fixierter Verfristungsmöglichkeit auch nach Ablauf einer sehr langen Zeitspanne - abgesehen vom Fall der Verwirkung - möglich. Dies dient aber auf keinem Fall dem Bedürfnis nach schneller vereinsinterner Klärung des Sachverhaltes und Schaffung von Rechtsfrieden.

Hervorzuheben ist auch das Ergebnis des Werkes, wonach zwar Vereinsstrafen sowohl formell und als auch materiell von staatlichen Gerichten umfassen überprüft werden können, die staatlichen Gerichte die vom Verein verfolgten Zielsetzungen und Wertvorstellungen zu berücksichtigen hat. Dies dient der weiteren Identifizierung des Vereins mit dem staatlichen Judiz und hilft so auch, dem Rechtsfrieden zu dienen. Es wäre nur zu wünschen, dass das Wissen um die Berücksichtigung der vereinsinternen Zielsetzungen und Wertvorstellungen bei den staatlichen Richtern weiter verbreitet wäre.

Fazit

Insgesamt zeichnet sich das Werk durch eine stringente Gedankenführung aus, welche sich auch in den konsequenten Ergebnissen widerspiegelt. Jedem, der sich in seiner Eigenschaft als von Vereinsaktionen bedrohtes oder betroffenes Vereinsmitglied mit dieser Thematik auseinandersetzen will oder muss und zusätzlich über juristisches Interesse bzw. derartige Kenntnisse verfügt, sei dieses Buch empfohlen. Wegen des juristischen Charakters des Buchs kann es selbstverständlich auch jedem Vereinsjuristen und Justiziar wertvolle Dienste leisten. Aber auch Vereinsvorständen sei vor der Einleitung von Vereinsstrafen die Lektüre des Werks im Einzelfall empfohlen. Möglicherweise bietet sich auf dieser Grundlage auch eine Anpassung von Vereinssatzungen an die dargestellte Rechtslage an.


Rezensent
Dr. iur. Marcus Kreutz
LL.M., Rechtsanwalt. Justiziar des Bundesverbandes Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. in Köln
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Zitiervorschlag
Marcus Kreutz. Rezension vom 18.05.2004 zu: Jan Janßen: Rechtsschutz gegen vereins- und verbandsrechtliche Sanktionen. Carl Heymanns Verlag (Köln) 2004. 153 Seiten. ISBN 978-3-452-25666-9. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/1662.php, Datum des Zugriffs 08.02.2012.


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