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Max Troll, Rolf Wallenhorst u.a.: Die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und [...]

Cover Max Troll, Rolf Wallenhorst, Raymond Halaczinsky: Die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Vahlen (München) 2004. 5., völlig neu bearbeitete Auflage. 906 Seiten. ISBN 978-3-8006-2956-5. 79,00 EUR, CH: 132,00 sFr.

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Die Bedeutung des Gemeinnützigkeitsrechts für den Sozialsektor

Das Steuerrecht - ohnehin ein Rechtsgebiet, welches durch seine Komplexität, Unübersichtlichkeit und Gefahr der politischen Instrumentalisierung geprägt ist - enthält in den §§ 51 ff. AO quasi den "Allgemeinen Teil" des Gemeinnützigleitsrechts. In zahlreichen weiteren Bestimmungen in steuerlichen Sondergesetzen (z.B. §§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG, § 13 Abs. 1 Nrn. 16, 17 ErbStG) werden Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, steuerrechtlich insoweit privilegiert, als das diese Körperschaften keine oder nur geringere Steuern zahlen müssen. Gerechtfertigt wird diese steuerliche Besserstellung mit der Begründung, dass Körperschaften des beschriebenen Typs Aufgaben wahrnehmen, die eigentlich vom Staat selbst erfüllt werden müssten. Da dem Staat aber durch die Arbeit gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Körperschaften Arbeit und Geld erspart wird, ist es berechtigt, diese Körperschaften von der generellen Steuerpflicht zu entlasten. Allerdings ist diese steuerliche Entlastung der besagten Körperschaften selbstverständlich nur solange gerechtfertigt, wie sie die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Fallen diese Voraussetzungen weg, entfällt auch die steuerliche Privilegierung und es lebt die generelle Steuerpflicht wieder auf. Dies kann auch rückwirkend erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass jede gemeinnützige Körperschaft sehr daran interessiert ist, die Voraussetzungen für eine steuerliche Besserstellung zu erfüllen. Daraus resultiert die große Bedeutung, die dem Gemeinnützigkeitsrecht beigemessen werden muss. Jedem Verantwortlichen in einem gemeinnützigen Verein oder einer gemeinnütziger Stiftung muss daher daran gelegen sein, sich mit dem Gemeinnützigkeitsrecht genau vertraut zu machen. Diesem Zweck dient das vorzustellende Buch in besonders herausragender Weise.

Die Autoren

Für den Qualitätsnachweis bürgen die Autoren. Die berufliche Herkunft  beider Verfasser des Werkes, die die Arbeit von Max Troll, dem Begründer des Buches, fortführen, bietet Gewähr für höchste Kompetenz, Professionalität und Praxisnähe des behandelten Stoffes. Rolf Wallenhorst ist Professor für die Lehrgebiete Handels- und Steuerrecht mit dem Schwerpunkt Unternehmensbesteuerung an der Fachhochschule Würzburg. Der Autor Halaczinsky ist Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen in Berlin.

Bewertung einzelner Bereiche

Wegen des immensen Volumens des Werks und des umfassenden Spektrums der behandelten Thematiken, können an dieser Stelle lediglich einige wenige ausgesuchte Problematiken kurz beleuchtet werden.

Wallenhorst vertritt im Hinblick auf die Thematik der Mitgliederwerbung gemeinnütziger Organisationen und der damit zusammenhängenden Problematik eventuell zu hoher Verwaltungskosten die Ansicht, dass entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung auch die Provisionszahlungen für die Mitgliederwerbung in die Bewertung einer Mittelfehlverwendung einzubeziehen sind (Abschnitt C Rn. 93). Dieser Ansicht kann nicht zugestimmt werden, da schon der BFH (BSTBl. 2000 II S. 320) eine strikte prozentual vorgegebene Obergrenze verworfen hat. Daher geht Wallenhorst auch fehl in der Annahme, dass schon aus diesem Grund die bis ins letzte Jahr geltende Sonderregelung in AEAO § 55 Nr. 22, wonach maximal 10% aller Einnahmen für Mitgliederwerbung ausgegeben werden dürfen, überflüssig erscheint. Das Bundesfinanzministerium hat diese Regelung im letzten Jahr nicht aus diesem Grund aufgehoben, sondern weil offenkundig wurde, dass diese Regelung mit der Praxis nicht in Einklang zu bringen ist und bei Beibehaltung sowie strikter Anwendung der Bestimmung die Existenz von vielen gemeinnützigen Vereinen gefährdet gewesen wäre.

Zuzustimmen ist Wallenhorst, wenn er vorträgt, dass die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG dann nicht eingreift, wenn - wie z.B. Hausnotrufsystemen oder bei sog. Vereinsbetreuern mittelloser Personen - eine bundeseinheitliche Regelung besteht (Abschnitt L Rn. 185). In einem solchen Fall ist nämlich die Voraussetzung eines Entgelts für die in Betracht kommenden Leistungen, das hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleibt (§ 4 Nr. 18 lit. c), nicht gegeben. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Festlegung von preislichen Untergrenzen um eine "politische" Entscheidung handelt, die selten nur aufgrund ökonomischer Argumente getroffen wird.

Fazit

Dieses Kompendium des Gemeinnützigkeitsrechts kann ohne jede Einschränkung empfohlen werden. Es zeichnet sich durch eine extrem hohe Materialdichte aus, da im Fußnotenapparat umfassend Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsanweisungen und Literaturmeinungen nachgewiesen werden und somit ein wissenschaftlich fundierte Weiterarbeit an Einzelproblemen ohne weiteres möglich ist. Für die Praxis von hohem Nutzen ist der Anhang, der Mustersatzungen und Muster für Einnahme-/Ausgaberechnungen für den wichtigen Bereich der Rechnungslegung enthalten. Ebenso findet sich eine Musterbilanz zur Mittelverwendungsrechnung. Darüber hinaus sind zusätzlich sämtliche verschiedene Musterzuwendungsbestätigungen abgedruckt.

Aufgrund des umfassenden und materialreichen Charakters des Buchs, welches durch eine sinnvolle und arbeitserleichternde Systematik besticht, ist der Adressatenkreis des Werks immens. Angesprochen fühlen dürften sich Vereinsvorstände, Stiftungsaufsichtsbehörden, Kommunen, Kommunalverbände und ihre Wirtschaftsbetriebe, Steuerberater, Rechtsanwälte, Kirchen, Hochschulen und Universitäten. Auf jedem Schreibtisch, an den sich jemand setzt, der mit Gemeinnützigkeitsrecht beschäftigt ist, sollte dieses Werk stehen.

 


Rezensent
Dr. iur. Marcus Kreutz
LL.M., Rechtsanwalt. Justiziar des Bundesverbandes Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. in Köln
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Zitiervorschlag
Marcus Kreutz. Rezension vom 06.07.2004 zu: Max Troll, Rolf Wallenhorst, Raymond Halaczinsky: Die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und [...]. Vahlen (München) 2004. 5., völlig neu bearbeitete Auflage. 906 Seiten. ISBN 978-3-8006-2956-5. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/1817.php, Datum des Zugriffs 08.02.2012.


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