Artur Wandtke (Hrsg.): Public Relations und Medienrecht
Artur Wandtke (Hrsg.): Public Relations und Medienrecht. Verlag University Press UMC Potsdam (Potsdam) 2004. 340 Seiten. ISBN 978-3-937894-06-5. 29,80 EUR.
Einführung in die Themenstellung
PR-Verantwortliche sind tagtäglich mit juristischen Fragestellungen konfrontiert, ohne sich dessen vielleicht immer bewusst zu sein. Wer mit Textern, Fotografen und Grafikern zusammenarbeitet, Abbildungen und Fotos von Personen, Events oder Bauwerken für Broschüren verwendet und die eigene Organisation von Mitbewerbern durch aufmerksamkeitsstarke PR-Kampagnen abgrenzen will, den können eine Reihe juristischer Fallstricke erwarten. Artur Wandtke, Professor an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin, gibt zusammen mit drei Co-Autoren einen Überblick über den Themenkomplex Public Relations und Medienrecht.
Aufbau und Inhalte
In Kapitel 1 vermittelt Artur Wandtke die Grundlagen des Medienrechts. Der Begriff Medienrecht hat sich im Sprachgebrauch eingebürgert. Doch ein Rechtsgebiet im Sinne eines geschlossenen Systems existiert nicht. Medienrecht ist der Sammelbegriff für die Teilgebiete des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts, die Presse, Rundfunk und Film sowie dem Internet einen rechtlichen Rahmen geben. So kann der Fall einer Person, deren Foto ohne deren Zustimmung in einer Zeitschrift oder im Internet veröffentlicht wird, verfassungsrechtliche, zivilrechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragestellungen aufwerfen.
Im zweiten Kapitel Presserecht und Public Relations behandelt Wandtke vor allem das Thema Gegendarstellung. Er zeigt auf, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen vom Entgegnungsrecht - das seinem Ursprung nach übrigens auf die Presse zur Zeit der französischen Revolution zugeschnitten ist - Gebrauch gemacht werden kann.
Einen Überblick über das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb gibt Klaus Hierse in Kapitel 3. Hier geht er auch rechtlichen Fragen des Direktmarketing (Directmailing, Telefonmarketing, E-Mail-Werbung) sowie des Sponsoring und des Product Placement nach.
In Kapitel 4 führt Hierse in das Marken- und Kennzeichenrecht ein. Die Originalität und Einprägsamkeit eines Logos entscheidet darüber, ob und inwieweit es einer Organisation gelingt, ihr Produkt und ihre Leistungen von denen der Mitbewerber abzusetzen. Seit Inkrafttreten des neuen Markengesetzes 1995 können nicht nur Wörter oder Bilder, sondern auch Buchstaben, Zahlen, Werbeslogans, dreidimensionale Formen, Gerüche, Tonfolgen und Farben geschützt werden.
Ole Jani widmet sich im fünften Kapitel dem Urheberrecht, das den Urheber eines Werks in seinem Persönlichkeitsrecht und seinen wirtschaftlichen Interessen schützt. Teilweise wird auch vom geistigen Eigentum gesprochen. In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der materiellen sowie der wirtschaftlichen Interessen eng mit einander verbunden sind. Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich unübertragbar erklärt. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen möchte, muss grundsätzlich die entsprechenden Nutzungsrechte erwerben. Das gilt auch für die Zusammenstellung von (elektronischen) Pressespiegeln, insbesondere zu Werbezwecken.
In der Medienwelt des 21. Jahrhunderts gewinnen Abbildungen von Personen eine immer größere Bedeutung. Sascha Begemann stellt in Kapitel 6 die Möglichkeiten und Grenzen der Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen vor.
Aus der ständig zunehmenden Komplexität des Internets und seiner Wechselwirkung mit anderen Medien ergeben sich laufend neue Herausforderungen, denen sich Internet-User, Anbieter und Juristen gleichermaßen stellen müssen. Claudia Ohst gibt in Kapitel 7 allen, die über das "Netz" Informationen oder Daten zur Verfügung stellen oder verbreiten, eine Hilfestellung in punkto Internetrecht, insbesondere in Sachen Domainrecht und rechtliche Aspekte zur Gestaltung von Websites.
Im Anhang finden sich hilfreiche Dokumente und Quellen:
- der Medienstaatsvertrag (MDStV),
- der Pressekodex des Deutschen Presserats,
- der "Lizenzvertrag und seine typischen Klauseln im Bereich der Public Relation, Werbung und des Merchandising",
- typische Klauseln des Urheberwerkvertrags,
- typische Klauseln des Merchandisingvertrags und
- typische Klauseln des Verlagsvertrags.
Ein Sachregister rundet das Buch des Kooperationspartners der privaten University of Management and Communication (UMC) Potsdam ab.
Fazit
Die vorliegende Publikation macht Verantwortliche, die für die Öffentlichkeitsarbeit oder für die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen verantwortlich sind, mit den Grundlagen des Medienrechts vertraut. Das Buch sensibilisiert dafür, welche einzelnen rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen, um Rechtskonflikten vorzubeugen und das Medienrecht so einzusetzen, dass es gestaltend im Informations- und Kommunikationsprozess zum Tragen kommt. Bei individuellen Fragestellungen oder Problematiken sollte jedem PR-Verantwortlichen jedoch innerhalb oder außerhalb der Organisation stets ein Jurist zur Verfügung stehen.
Rezensent
Thomas Mavridis
Inhaber der PR-Agentur DIE PR-KANZLEI am Bodensee (www.pr-kanzlei.de) und Lehrbeauftragter für PR, Marketing und Kommunikation an den Hochschulen München, Bamberg und Ravensburg. Auch auf Facebook und bei Twitter präsentiert und diskutiert Thomas Mavridis Wissenswertes rund um das Thema Public Relations & PR 2.0.
Homepage www.mavridis.de
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Zitiervorschlag
Thomas Mavridis. Rezension vom 22.02.2005 zu: Artur Wandtke (Hrsg.): Public Relations und Medienrecht. Verlag University Press UMC Potsdam (Potsdam) 2004. 340 Seiten. ISBN 978-3-937894-06-5. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/2043.php, Datum des Zugriffs 08.02.2012.
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