Ellen Lunkenheimer: Soziale Arbeit für Rechtsfrieden. Die Umsetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs
Ellen Lunkenheimer: Soziale Arbeit für Rechtsfrieden. Die Umsetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Rheinland-Pfalz. Verlag Dr. Kovac (Hamburg) 2004. 216 Seiten. ISBN 978-3-8300-1576-5.
Reihe: Schriftenreihe Sozialpädagogik in Forschung und Praxis - Band 9.
Inhalt
Die Arbeit von Ellen Lunkenheimer gibt einen ausführlichen und übersichtlichen Einblick in die Entwicklung und den aktuellen Stand des Täter-Opfer-Ausgleichs in Deutschland. In wissenschaftlich einwandfreien Aufbau geht sie ebenso auf die Grundlagen des Täter-Opfer-Ausgleichs in rechtstheoretischer Hinsicht wie auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen ein. Die Anmerkungen zur Geschichte, zum Forschungsstand und zu den Spezifika der Situation in Rheinland-Pfalz runden das Bild ab und sind Ausgangsbasis für weitere theoretische Überlegungen, die sich weitgehend auf ausgewählte systemtheoretische Aspekte nach Nicklas Luhmann und auf das Kooperationsmodell nach Robert Axelrod beziehen.
Sozusagen das Filetstück der Arbeit - gleichermaßen hinsichtlich des Aufwands für die Autorin und des Ertrags für den Leser - bilden die Befragungen von Staatsanwälten und Mediatoren, die den Täter-Opfer-Ausgleich in Rheinland-Pfalz initiieren bzw. durchführen. Hier wird der authentische Blick hinter die Kulissen möglich und die Schlussfolgerungen und Vorschläge der Autorin, die sie anhand ihrer theoretischen Vorgaben überprüft, sind plausibel. Ebenso sind die Schilderungen des Kooperationsprozesses von Staatsanwälten und Mediatoren aus dem jeweiligen subjektiven Erleben heraus nicht nur für die beteiligten Berufsgruppen interessant und hilfreich.
Dagegen fallen die abschließende theoriegeleitete Diskussion der Ergebnisse und die praktischen Empfehlungen eher knapp aus.
Diskussion
Schreiben bedeutet auch auswählen: Gleichwohl ist für den interessierten Leser nur schwer nachzuvollziehen, warum die Autorin der Gerichtshilfe ein ganzes - wenn auch karges - Kapitel widmet und gleichzeitig gänzlich auf die Erwähnung des für die Entwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs so bedeutsamen von deutschsprachigen Strafrechtslehrern 1998 vorgelegten Alternativentwurfs 'Wiedergutmachung' verzichtet. Dieser Entwurf war mit ausschlaggebend für die spätere Gesetzgebung im Erwachsenenstrafrecht. Er stellt den ersten umfassenden Versuch dar, wie ein auf Autonomie und Wiederherstellung des Rechtfriedens abzielendes Konzept in ein im luhmannschen Sinne auf Recht-/Unrecht codierte System 'Recht' integriert werden kann, gesetzgeberisch umzusetzen. Ein für ihre Fragestellung zentraler Punkt bleibt damit unberücksichtigt. Insgesamt kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Autorin der Verortung des Täter-Opfer-Ausgleichs keine große Bedeutung beimisst. So spricht sie lapidar davon, dass im Täter-Opfer-Ausgleich die Bearbeitung des Konflikts an die Betroffenen zurückgegeben und dann - man höre und staune - unter pädagogischen Gesichtpunkten durchgeführt wird. Die Fragestellung, welche Rolle diese dritte, offenkundig mit pädagogischen Intentionen ausgestattete Instanz (soziale Arbeit) dann hat und ob Autonomie und die Rückgabe des Konflikts an die Beteiligten mit diesem System 'Erziehung' kompatibel sind, bleibt offen.
Ähnlich gelagert ist es bei der Beschreibung von Restorative Justice. Mit keinem Wort wird die in allen Publikationen als wesentliches Element beschriebene 'Community' auch nur erwähnt, obwohl in diesem Aspekt zumindest eine diskussionswürdige Anregung steckt, sich nicht nur auf die Nahtstelle zwischen Justiz und Pädagogik zu konzentrieren.
Auch ihre knappe Feststellung, dass der Täter-Opfer-Ausgleich in das Jugendstrafrecht und das Erwachsenenstrafrecht aufgenommen und somit anschlussfähig und in die Kommunikation der Staatsanwälte aufgenommen sei, reicht so nicht aus. Zeigt doch das Schattendasein des Adhäsionsverfahrens und die anderen Beispiele von 'totem Recht', dass die alleinige Nennung im Gesetz noch keine 'Anschlussfähigkeit' beinhaltet. Auch die im Buch zitierte Studie von Kurze aus dem Jahre 1997 belegt, dass etwa 97% von 450 befragten Strafrichtern und 89 % von 667 befragten Staatsanwälten 1996 keinen einzigen Auftrag an den Täter-Opfer-Ausgleich gegeben haben, dass für die meisten Staatsanwälte eine Kommunikation mit Mediatoren eher die Ausnahme darstellt.
Lunkenheimer generalisiert anhand von (lediglich!) sechs Interviews, allesamt mit Staatsanwälten, die schon vorher mit dem Täter-Opfer-Ausgleich betraut waren. Sie sind also nicht gerade als typische Vertreter ihrer Zunft anzusehen.
Fazit
Die Stärke der Arbeit von Lunkenheimer liegt in der gut strukturierten und in die Tiefe gehenden Zusammenschau der Situation in Rheinland-Pfalz. Die Interviews und die daraus folgenden Schlüsse sind eine bereichernde Lektüre. Die angerissenen Fragen regen mehr zur weitergehenden Diskussion an. Wer eine tiefer gehende oder gar abschließende Behandlung des Themas erwartet, wird eher enttäuscht sein.
Rezensent
Gerd Delattre
Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung
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Zitiervorschlag
Gerd Delattre. Rezension vom 07.06.2005 zu: Ellen Lunkenheimer: Soziale Arbeit für Rechtsfrieden. Die Umsetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs. Verlag Dr. Kovac (Hamburg) 2004. 216 Seiten. ISBN 978-3-8300-1576-5. In: socialnet Rezensionen unter http://www.socialnet.de/rezensionen/2132.php, Datum des Zugriffs 12.03.2010.
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