Christian Grube, Volker Wahrendorf (Hrsg.): SGB XII – Sozialhilfe. Kommentar
Christian Grube, Volker Wahrendorf (Hrsg.): SGB XII – Sozialhilfe. Kommentar. C.H.Beck Verlag (München) 2005. 1101 Seiten. ISBN 978-3-406-50903-2. 68,00 EUR.
Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher.
Die Sozialhilfe als Indikator für den Zustand einer Gesellschaft
Von staatlichen Fürsorgeleistungen abhängig zu sein, dürfte für die Mehrzahl der davon Betroffenen kein sehr erstrebenswerter Zustand sein, obgleich im Zuge der Diskussionen der letzten Jahren zur Thematik der Verelendung und sozialen Marginalisierung immer größerer Bevölkerungsgruppen vom Politikwissenschaftler Paul Nolte der Begriff der "fürsorglichen Vernachlässigung" in den Diskurs eingeführt wurde und damit zum Ausdruck gebracht werden soll, dass sich zum einen Leistungsempfänger in der Nische des Sozialhilfebezugs behaglich einrichten und zum anderen der Staat und die Mehrheit der Bevölkerung diesen Rückzug der Betroffenen auch goutieren, da andere Anstrengungen noch kostenintensiver sein dürften. Dennoch dürfte diese Sicht nicht der Realität der Mehrzahl der Sozialhilfebezieher entsprechen. Vielmehr ist trotz der in den letzten Jahren massiv gestiegenen Zahlen der Bezieher von Sozialhilfeleistungen davon auszugehen, dass es das Bestreben der davon Betroffenen ist, schnellstmöglich aus dieser staatlichen Abhängigkeit zu entkommen. Allerdings ist zu fragen, weshalb dennoch die Zahlen der Bezieher von Sozialhilfeleistungen scheinbar unaufhaltsam gestiegen sind. Die Gründe für diese Entwicklung dürften vielfältig sein. Mit Schlagworten wie Globalisierung und damit einhergehender massiver Veränderung der Erwerbsarbeit zulasten geringqualifizierter Beschäftigter sowie der immer mehr zu konstatierenden prekären Finanzlage der öffentlichen Haushalte dürfte nur ein Teil des Befunds zu erklären sein. Effekte der gesellschaftlichen Entsolidarisierung und Individualisierung werden das Übrige zur Entwicklung ebenfalls beitragen. Doch wie eine Gesellschaft mit ihren schwächsten Gliedern verfährt ist ein Indikator dafür, wie sich die Gesellschaft selbst als Ganzes betrachtet. Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist, dass sich das Recht der öffentlichen Fürsorge schon seit mehreren Jahren in einem gravierenden Prozess des Umbruchs befindet. Beredtes Zeugnis von diesem Befund legt die Tatsache ab, dass Arbeitslose und Sozialhilfebezieher von der Seite des Gesetzgebers oft zuerst "in die Mangel" genommen werden. Denn durch das SGB XII, welches das alte BSHG abgelöst hat und das neue Recht der Sozialhilfe enthält, hat das Recht des Existenzminimums seine bedeutendste Veränderung seit der Schaffung des Sozialhilferechts erfahren. Dabei haben natürlich auch Gesichtspunkte der Kostenersparnis und eines rationelleren Ressourceneinsatzes eine Rolle gespielt. Da aber das Recht der Sozialhilfe gemäß § 1 SGB XII die Aufgabe hat, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) entspricht, ist es wichtig zu untersuchen, wie die Rechtsprechung und Rechtswissenschaft mit dem neuen Gesetz umgeht. Der hier vorzustellende Kommentar, der aus der bewährten Reihe der Kurzkommentare aus dem Hause Beck stammt, bietet dazu eine Gelegenheit, wobei natürlich nicht nur die Behandlung dieses Aspekts eine Rolle zu spielen hat.
Die Autoren
Bei den Autoren des Werks handelt es sich um ausgewiesene Praktiker aus dem Bereich der Richterschaft. Christian Grube ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in Hamburg. Professor Dr. Volker Wahrendorf ist Richter am Landessozialgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Essen. Christoph Schoenfeld ist ebenfalls als Richter am Finanzgericht Hamburg tätig. Das Amt des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat schließlich der Autor Klaus Streichsbier inne.
Charakter des Kommentars
Das Buch folgt dem bewährten Rezept eines typischen juristischen Kommentars. Dies bedeutet, dass zunächst jeder Paragraph des SGB XII abgedruckt wird. Im Anschluss daran wird jeder einzelne Paragraph einer Kommentierung unterzogen. Die Orientierung innerhalb des Textes erfolgt anhand eines Randnummernsystems. Doch nicht nur die Bestimmungen des SGB XII, sondern auch das komplette SGB II sowie das Asylbewerberleistungsgesetz sind von den Autoren kommentiert worden. Dies bedeutet, dass sämtliche Normkomplexe, die für die Sozialhilfe Relevanz besitzen, in dem Kommentar zu finden sind. Damit ist selbstverständlich eine ungeheure Arbeitserleichterung zu erblicken, da dadurch dem Nutzer der Griff zu anderen Büchern erspart bleibt und er alles in einem kompakten Band vorfindet. Umfangreiche Literaturhinweise sowie eine Übersicht der Kommentierungsstruktur zu Beginn eines jeden Paragraphen erhöhen darüber hinaus zum einen die vertiefende Beschäftigung mit einzelnen Problemen sowie zum anderen die Orientierung innerhalb der Kommentierung. Ein Stichwortverzeichnis am Ende des Bandes dient dem gleichen Zweck.
Bewertung einzelner Kommentierungen
Schoenfeld geht in seiner Kommentierung zu § 24 SGB XII (Sozialhilfe für Deutsche im Ausland) der Frage nach, wann von einer außergewöhnlichen Notlagen auszugehen ist, die die Verwaltung ermächtigt, ermessensfehlerfrei und abweichend vom Grundsatz dennoch Sozialhilfe im Ausland zu gewähren. Dabei vertritt er die Ansicht, dass eine solche außergewöhnliche Notlage nur dann gegeben ist, wenn die Beeinträchtigung existenzieller Rechtsgüter anzunehmen ist. Dazu zählt er die Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG (Rn. 18). Hingegen will er die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1, 7 Abs. 1 GG nicht dazu zählen (Rn. 19). Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass aber gerade die Schulbildung das Fundament für ein eigenständiges und von Sozialhilfe freies Leben darstellt, ist diese Position zumindest kritisch zu hinterfragen. Denn gleichzeitig vertritt Schoenfeld die Ansicht, dass die ernste Gefahr des sozialen Abstiegs und des Abgleitens in das Milieu der Nichtsesshaftigkeit im Ausland die Annahme einer außergewöhnlichen Notlage rechtfertigen kann (Rn. 19). In diesem Zusammenhang ist danach zu fragen, wie die Behörde in Deutschland bei ihrer Ermessensentscheidung die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor Ort beurteilen kann. Dazu bestimmt § 24 Abs. 6 SGB XII, dass der Träger der Sozialhilfe mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammenarbeitet. Die deutschen Auslandsvertretungen helfen daher in der Praxis dabei mit, den sozialhilferechtlichen Sachverhalt aufzuklären und festzustellen (Rn. 43). Die Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger bemisst sich dabei am sog. Vorortsystem im Falle von Sachverhalten, die von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung sind. Der sozialhilferechtlich tätige Rechtsanwalt sowie die einzelnen Sachbearbeiter bei den örtlichen Sozialhilfeträgern erhalten sodann von Schoenfeld eine für die Praxis wichtige Auflistung der überörtlichen Sozialhilfeträger samt von ihnen zu bearbeitenden geographischen Räume (Rn. 46).
Grube kommentiert u.a. § 31 SGB XII (Einmalige Bedarfe). Dabei kritisiert er zu Recht, das nach der neuen Rechtslage (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII) als einmaliger Bedarf nur noch mehrtägige Klassenfahrten anerkannt werden. Dieser Unterschied zum alten Recht ist seiner Ansicht nach nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt, da der finanzielle Aufwand für eintägige Klassenfahrten ebenfalls eine Höhe erreichen kann, die nicht vom Regelsatz aufzufangen ist (Rn. 9). Dieser Position ist zuzustimmen, da gerade Kinder und Jugendliche auf eine Eingliederung in die Klassengemeinschaft angewiesen sind, um sich dementsprechend akzeptiert und integriert zu fühlen. Eine Segregation von juvenilen Menschen ist nämlich immer mit besonderen Gefahren für die Zukunft verbunden und entspricht dem Menschenwürdepostulat des Grundgesetzes ganz besonders.
Fazit
Insgesamt ist festzuhalten, dass sich der Kommentar durch eine ausgewogene und praxisnahe Kommentierung der Normkomplexe auszeichnet. Alle Autoren durchdringen den Stoff in beeindruckender Weise. Hinzu kommt die immer klare Sprache, die es dem Nutzer ermöglicht, die durchaus schwierige Materie immer zu verstehen. Vor allem Praktiker des Sozialhilferechts werden von der Anschaffung des Werks profitieren. Daher dürften Sozialhilfeträger und auf diesem Gebiet praktizierende Rechtsanwälte und Richter um einen Kauf des Buchs nicht umhin kommen. Doch auch die Rechtswissenschaft wird großen Nutzen aus dem Kommentar ziehen können, da die Autoren auch bislang ungeklärte Fragestellungen ansprechen und einen Lösungsweg aufzeigen. Die gelegentlich zu findenden Druckfehler (Beispiele: Einl. Rn. 29 und § 1 SGB XII Rn. 8) spielen bei diesem rundherum positiven Eindruck, den der Kommentar hinterlässt, keine bedeutende Rolle und sind auch in der nächsten Auflage, die das Werk sicherlich schon allein wegen der gesetzgeberischen Aktivitäten auf diesem Gebiet erleben wird, leicht zu beseitigen.
Rezensent
Dr. iur. Marcus Kreutz
LL.M., Rechtsanwalt. Justiziar des Bundesverbandes Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. in Köln
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Zitiervorschlag
Marcus Kreutz. Rezension vom 25.07.2006 zu: Christian Grube, Volker Wahrendorf (Hrsg.): SGB XII – Sozialhilfe. Kommentar. C.H.Beck Verlag (München) 2005. 1101 Seiten. ISBN 978-3-406-50903-2. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/2537.php, Datum des Zugriffs 21.05.2012.
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