Bernhard Reichert: Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts
Bernhard Reichert: Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts. Luchterhand Verlag (Neuwied) 2005. 10. Auflage. 1313 Seiten. ISBN 978-3-472-05991-2. 110,00 EUR.
Mit CD-ROM.
Seit Erstellung der Rezension ist eine neuere Auflage mit der ISBN 978-3-472-07010-8 erschienen, auf die sich unsere Bestellmöglichkeiten beziehen.
Der Verein als Grundform aller privatrechtlichen Körperschaften
Alle heute im deutschen Rechtskreis bestehenden privatrechtlichen Körperschaften, wie z.B. Kapitalgesellschaften, eingetragene Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, gehen auf den Verein zurück, da der Verein die erste Form eines Personenzusammenschlusses auf einer körperschaftlichen Grundlage war. Daraus ergibt sich weiter, dass im Falle von Regelungslücken im Bereich der privatrechtlichen Körperschaften auf das geschriebene und ungeschriebene gegenwärtige Vereinsrecht zurückgegriffen wird.
Nicht nur diese Tatsache, sondern auch der Umstand, dass der Verein - sei es als eingetragener oder nicht eingetragener - in Deutschland den häufigsten Verbreitungsgrad als Körperschaft besitzt, rechtfertigen es, das vorliegende Buch an dieser Stelle zu besprechen. Dies umso mehr, da vor allem im Gesundheits- und Sozialsektor die Dienstleistungserbringer in Form eines Vereins am Markt auftreten. Daher ist es für die dort handelnden Personen unabdingbar, die Rechtsgrundlagen, die für das vereinsinterne und vereinsexterne Handeln von Bedeutung sind, zu kennen.
Struktur des Werks
Das mit über 1300 Seiten voluminöse Werk ist insgesamt in sieben große Abschnitte gegliedert, denen eine Einleitung (S. 1-12) vorangestellt ist. Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende Kapitel:
- Das private Vereinsrecht (S. 13-1038),
- Das öffentliche Vereinsrecht (S. 1039-1092),
- Der Verein in internationalen Rechtsbeziehungen (S. 1093-1110),
- Die Besteuerung von Vereinen und Verbänden (S. 1111-1196),
- Lohnsteuerrecht im Verein (S. 1197-1230),
- Typische Hinterziehungshandlungen bei Sportvereinen (S. 1231-1242) sowie
- Mögliche künftige Änderungen vereinsrechtlicher Vorschriften des BGB (S. 1243-1248).
Das Buch schließt mit einem umfangreichen Stichwortverzeichnis (S. 1249-1313) ab.
Der Autor
Der Autor des Buches, Dr. Bernhard Reichert, war Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht und ist langjähriger Vorsitzender des Ständigen Schiedsgerichts der Deutschen Eishockey-Liga (DEL). Dr. Wolfgang Boochs hat darüber hinaus an den steuerrechtlichen Ausführungen des Buches genauso mitgewirkt, wie Rechtsanwalt Jörg Dauernheim an der Darstellung zu den typischen steuerrechtlichen Hinterziehungshandlungen im Sportverein.
Bewertung ausgewählter Textpassagen
Die Neuauflage wurde um zahlreiche Erläuterungen in einigen behandelten Gebieten erweitert und ergänzt, so dass im Vergleich zur Vorauflage eine völlig neue Vergabe der Randnummern erfolgen musste. Die umfangreichen neuen Ausführungen betreffen u.a. so wichtige Bereiche wie
- die Haftung des Vereins wegen mangelhafter Organisation,
- die Haftung des Vorstands und insbesondere des Vorstandsvorsitzenden u.a. wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,
- die Haftungsverhältnisse bei Vereinen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben
- sowie die Haftung des Vereins als Tierhalter.
Da sich im Sozialbereich vor allem gemeinnützige Vereine befinden, sind gerade die Ausführungen Reicherts zum Gemeinnützigkeitsrecht von großer Bedeutung. Das Buch zeichnet sich insofern auch durch eine große Praxisnähe aus. So ist dem Autor zuzustimmen, dass bei der Frage der genauen satzungsmäßig bestimmten gemeinnützigen Zweckbestimmung im Verhältnis zur Finanzverwaltung einer gewisser Spielraum dadurch erlangt werden kann, dass in der Satzung bei der Darstellung der satzungsgemäßen Zwecke z.B. die Formulierung "insbesondere" verwendet wird (Rn. 6591). Allerdings weist Reichert nicht darauf hin, dass an die satzungsgemäßen Zwecken keine überspannten Anforderungen seitens der Finanzverwaltung gestellt werden dürfen (BFH BStBl. II S. 62; Wallenhorst, in: Troll/Wallenhorst/Halaczinsky, Die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 5. Auflage, München 2004, Abschnitt C Rn. 169 (siehe die Rezension des Buches). Leider ist in der registerrechtlichen Praxis der Satzungsanmeldung immer wieder festzustellen, dass auch die Registergerichte sich mit einigen Satzungszwecken, die durch die Verwendung sozialarbeiterischer Sprachmuster gekennzeichnet sind, Probleme haben. Diese Schwierigkeiten entstehen vor allem vor dem Hintergrund ungenügender Kenntnisse im Sozialbereich. Zumeist können diese Irritationen jedoch bei weiteren mündlichen oder schriftlichen Erläuterungen ausgeräumt werden, so dass die Satzung dann doch eingetragen wird. Sollte dies jedoch einmal nicht der Fall sein, bietet "der Reichert" auch insofern wertvolle Hilfestellung, als er in ausführlicher Form das registergerichtliche Verfahren nach dem FGG (Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit), evtl. Rechtsbehelfe gegen registergerichtliche Entscheidungen sowie die Gerichts- und Notarkosten informiert (Rn. 4243 ff.).
Vorteilhaft für die Praxis ist auch der Abdruck einer Mustersatzung für gemeinnützige Vereine (Rn. 6596), obgleich von dieser Mustersatzung abweichende Formulierungen möglich sind (BFH/NV 1997, 732).
Immer wieder gibt es auch vereinsinterne Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Strömungen und Flügeln in der Mitgliedschaft. Derartige Meinungsverschiedenheiten über die Richtung, die der Verein einschlagen soll, bzw. bestimmte Vorkommnisse innerhalb des Vereins werden nicht selten auf den Mitgliederversammlungen ausgetragen. Daher werden alle Verantwortlichen eines Vereins gut beraten sein, die äußerst ausführliche Darstellung der Mitgliederversammlung (S. 212-339) zur Kenntnis zu nehmen. So ist es zu begrüßen, dass der Autor mit dem leider oft begegnenden Irrtum aufräumt, für die Einberufung einer Mitgliederversammlung sei ein Vorstandsbeschluss erforderlich. Vielmehr ist dies gerade nicht der Fall, da zwischen der wirksamen Außen- und Innenvertretung des Vereins durch einen mehrgliedrigen Vorstand kein Unterschied besteht (Rn. 1157).
Die hohe Aktualität, die die 10. Auflage "des Reichert" erneut auszeichnet, wird augenfällig auch daran deutlich, dass der Autor bereits den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Änderung des Vereinsrechts (siehe dazu auch bereits Möhlenkamp, DB 2004, 2737 ff.; Arnold, DB 2004, 2143 ff.) vorstellt und erläutert (Rn. 7141 ff.). Bedauerlich ist insoweit nur, dass der Verfasser den Gesetzentwurf noch keiner eigenen Bewertung unterzieht, sondern lediglich bei der Darstellung der ins Auge gefassten Gesetzesänderung stehen bleibt. Dies dürfte aber wohl dem Umstand geschuldet sein, dass dieser Gesetzentwurf noch gar nicht in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren Eingang gefunden hat und daher seine Verabschiedung völlig offen ist.
Fazit
Das Buch stellt eine wahre Fundgrube für jeden Vereinsrechtler dar. Alle in einem Verein auftretenden Probleme werden dargestellt, erläutert und einer praxisnahen Lösung zugeführt. Die Ausführlichkeit der Thematik sowie die gelungene sprachliche und systematische Aufbereitung des Stoffes sind beeindruckend. Das Werk ist als vollständiges Kompendium des Vereinsrechts zu betrachten, welches zum großen Nutzen der Leser einen Schwerpunkt beim privaten Vereinsrecht sowie beim Steuerrecht hat, ohne die anderen relevanten Rechtsgebiete auszusparen. Der "Reichert" darf auf gar keinen Fall im Regal eines Vereinsvorstands fehlen. Der Erwerb des Buches ist nicht nur dringend zu empfehlen - die Nichtanschaffung wäre sogar fahrlässig!
Rezensent
Dr. iur. Marcus Kreutz
LL.M., Rechtsanwalt. Justiziar des Bundesverbandes Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. in Köln
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Zitiervorschlag
Marcus Kreutz. Rezension vom 24.05.2005 zu: Bernhard Reichert: Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts. Luchterhand Verlag (Neuwied) 2005. 10. Auflage. 1313 Seiten. ISBN 978-3-472-05991-2. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/2664.php, Datum des Zugriffs 07.02.2012.
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