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Jens Meyer-Ladewig, Wolfgang Keller u.a.: Sozialgerichtsgesetz. Kommentar

Cover Jens Meyer-Ladewig, Wolfgang Keller, Stephan Leitherer: Sozialgerichtsgesetz. Kommentar. C.H.Beck Verlag (München) 2005. 8., neubearbeitete Auflage. 1124 Seiten. ISBN 978-3-406-52926-9. 75,00 EUR.

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Zahlreiche Änderungen des SGG machten Neuauflage notwendig

Der bewährte Kommentar von Meyer-Ladewig erscheint nunmehr bereits in der achten Auflage. Eine Neuauflage war erforderlich, da der Gesetzgeber u.a. durch das 7. Sozialgerichtsänderungsgesetz sowie durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz wiederum zahlreiche Bestimmungen des SGG geändert hat. Aber auch durch die sog. Hartz-IV-Gesetze ist die Zuständigkeit der Sozialgerichte seit dem 1.1.2005 erweitert worden. Nunmehr sind die Sozialgerichte auch für Streitigkeiten über die Sozialhilfe, des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zuständig. Durch die neu in das SGG eingefügten §§ 50a bis 50d können die Länder des Weiteren die Sozialgerichtsbarkeit nun durch besondere Spruchkörper der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte ausüben lassen, so dass insoweit das SGG die VwGO als Verfahrensordnung ablöst.

Die Autoren

Mit der Neuauflage hat sich der Kreis der Autoren erweitert. Wo zuvor ausschließlich Meyer-Ladewig über Jahre hinweg die beeindruckende und herkulische Arbeit einer neuen Auflage allein gemeistert hat, stehen ihm nunmehr zwei neue Autoren zur Seite. Beide neue Autoren stammen aus der Gerichtspraxis, was dem Werk positiv anzumerken ist. Wolfgang Keller ist Richter am Landessozialgericht Mainz. Dr. Stephan Leitherer ist Richter am Bundessozialgericht in Kassel. Der Begründer des Werks, Dr. Jens Meyer-Ladewig, ist vormaliger Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz.

Struktur des Werks

Bei dem Werk handelt es sich um einen klassischen juristischen Kommentar. Dem zunächst vorangestellten Gesetzestext eines jeden einzelnen Paragraphen des Gesetzes folgt seine Kommentierung. Das Auffinden der Fundstellen erfolgt über ein Randnummernsystem, welches der hergebrachten Kommentierungstechnik im Bereich der Jurisprudenz folgt. Den Text selbst durchziehen in fetter Schrift gesetzte wichtige einzelne Stichworte, so dass auch insofern eine Orientierung und ein Auffinden bestimmter Textstellen möglich ist. Zusätzlich ist einigen Paragraphen eine Inhaltsübersicht zur Kommentierung vorangestellt, so dass die Systematik der Kommentierung sofort deutlich wird. Ein Stichwortverzeichnis schließt das Werk ab.

Bewertungen einzelner Kommentierungen

Kritisch äußert sich der Kommentator Keller zu den Gründen, die vom Gesetzgeber für die Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten und speziell der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit vorgebracht werden. Für eine solche Zusammenlegung werden hauptsächlich als Gründe genannt:

  • die Aktivierung von Synergieeffekten sowie die Möglichkeit, Einsparungen bei der Gebäude und Infrastrukturauslastung, insbesondere bei den Bibliotheken zu erzielen;
  • die Flexibilisierung des Personaleinsatzes;
  • die Angleichung an die Gerichtsbarkeiten im zusammenwachsenden Europa.

Keller vertritt die Ansicht, dass besseren Gründe dafür sprechen, die Vereinigung von Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit ohne Verfassungsänderung verfassungsrechtlich für unzulässig anzusehen (Vor § 51 Rn. 11b). Zu Recht weist er darauf hin, dass die erzielenden Einspareffekte, z.B. durch Wegfall einer Anzahl von Direktoren- und Präsidentenstellen, in ihrer Dimension zumeist maßlos überschätzt werden. Teilweise kann man sich insofern auch des Eindrucks nicht erwehren, dass die Forderung nach Erzielung von Einsparpotentialen durch Personalabbau rein populistischer Natur sind. Der Bevölkerung muss hingegen im Gegensatz dazu vielmehr klar gemacht werden, dass eine leistungsfähige, schnelle und kompetente Justiz gerade ihren Preis hat und auch im Bereich des Sozialrechts als Korrektiv für allzu forsche Gesetzgebungsaktivitäten, die auf weitere Einschnitte im Sozialbereich abzielt, zu dienen geeignet ist. Diesem Ziel kann auch die von Keller konstatierte Notwendigkeit einer erforderlichen Spezialisierung der Richter in den einzelnen Fachgerichtsbarkeiten dienen.

Neben diesen eher rechtstheoretischen Erwägungen, die für oder gegen die Zusammenlegung der einzelnen Fachgerichtsbarkeiten sprechen, sind für die Praxis darüber hinaus u.a. die Bestimmungen über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen von Bedeutung. Dazu liefert ebenfalls Keller in seiner Kommentierung zu § 60 SGG einen sehr umfangreiche Darstellung der möglichen Ablehnungsgründe von Richtern wegen der Besorgnis der Befangenheit (§ 60 Rn. 8 ff.). Dies dürfte vor allem für Rechtsanwälte und Richter von großer Bedeutung sein, will man eine unabhängige und unparteiische Entscheidung des Sozialgerichts herbeiführen.

Zielgruppen

Das Werk wendet sich an Sozial- und Verwaltungsgerichte, Rechtsanwälte, Agenturen für Arbeit sowie alle Behörden, Gewerkschaften und Sozialversicherungsträgern. Für juristisch nicht geschulte Personen dürfte der Kommentar hingegen ungeeignet sein.

Fazit

Dieser grundsolide und die Bedürfnis von Wissenschaft und Praxis vereinende SGG-Kommentar ist aufgrund seiner inhaltlichen Qualität, die sich mit sprachlich prägnanter Darstellung verbindet, jedem praktizierenden Sozialrechtler zu empfehlen. Die achte Auflage des Werks, welche durch die Hinzunahme neuer Autoren sprachlich, inhaltlich und konzeptionell in keiner Weise gelitten hat, obgleich ein Autorenwechsel immer ein gewisses Risiko bedeutet, darf in keinem Regal fehlen, will man für seine Mandanten eine optimale Interessenvertretung vor den Sozialgerichten sicherstellen.


Rezensent
Dr. iur. Marcus Kreutz
LL.M., Rechtsanwalt. Justiziar des Bundesverbandes Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. in Köln
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Zitiervorschlag
Marcus Kreutz. Rezension vom 04.10.2005 zu: Jens Meyer-Ladewig, Wolfgang Keller, Stephan Leitherer: Sozialgerichtsgesetz. Kommentar. C.H.Beck Verlag (München) 2005. 8., neubearbeitete Auflage. 1124 Seiten. ISBN 978-3-406-52926-9. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/2859.php, Datum des Zugriffs 21.05.2012.


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