Jörg Alt, Ralf Fodor: Rechtlos? - Menschen ohne Papiere
Jörg Alt, Ralf Fodor: Rechtlos? - Menschen ohne Papiere: Anregungen für eine Positionsbestimmung. von Loeper Verlag (Karlsruhe) 2001. 223 Seiten. ISBN 978-3-86059-498-8. 17,40 EUR, CH: 31,50 sFr.
Mit einer Einführung von Cornelia Bührle.
Einführung und Übersicht
Nicht erst seit den jüngsten kontroversen politischen Diskussionen über die Beschlussfassung des Bundesrates über das Zuwanderungsgesetz gibt es eine gesteigerte Aufmerksamkeit über die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Menschen mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit nach Deutschland einreisen und sich hier möglicherweise auf Dauer hier aufhalten können sollen. Allzu schnell gerät dabei in Vergessenheit, dass auch das neue Zuwanderungsgesetz das Problem von Menschen ohne Papiere und damit ohne Chance auf einen rechtmäßigen Aufenthalt nicht lösen kann. Vielmehr muss im Zuge neuer Beschränkungen in der Einreise und Zuwanderung damit gerechnet werden, dass die Bemühungen von Menschen in die Bundesrepublik einzureisen eher noch zunehmen werden, weil eine tiefgreifende Besserung der Lebensverhältnisse in den Heimatländern in vielen Ländern in nächster Zeit nicht zu erwarten ist. Illegale Einreise ist, wie der Verlag im Umschlagtext feststellt, längst kein Randthema mehr sondern ein Kernproblem im europäischen Migrationsgeschehen. Diesem Kernproblem widmet sich das vorliegende Buch: Rechtlos? Menschen ohne Papiere.
Das Buch enthält neben einer Einführung von Cornelia Bührle zwei umfassende rechtliche Abhandlungen über Menschen ohne Papiere, d.h. Menschen, die sich entgegen den zulässigen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Deutschland aufhalten und hier leben.
Teil 1: staatliche und gesellschaftliche Verantwortung gegenüber "Illegalen"
Der erste Teil des Buches ist von eher grundsätzlicher Art.Jörg Alt untersucht "Die Verantwortung von Staat und Gesellschaft gegenüber "illegalen" Migranten. Alt gliedert seine Darlegung in drei Abschnitte: Teil I: Empirische Ausgangslage, Teil II: Sozialethische Begründung, Teil III: Politische Konsequenzen.
Alt nähert sich in seinem ersten Teil nach einer kurzen Darstellung der faktischen Behandlung von "Illegalen" in Deutschland sehr schnell der .zentralen Frage, wie "Illegalen" unter Geltung rechtsethischer Prinzipien in einer pluralistischen Gesellschaft begegnet werden sollte. Der Verf. konstatiert an dieser Stelle seiner Ausführungen zu recht, dass die Entwicklung der modernen Ethik auch in Bezug auf die Verwirklichung und Anwendung von Menschenrechten in Deutschland nicht mehr die Grundlage für ein einheitliches Verständnis abgeben kann., dass vielmehr mit einer höchst diskrepanten Entwicklung gerechnet werden muss. Damit schafft er die Voraussetzung für den zweiten Teil seiner Abhandlung, welche sozialethischen Verpflichtungen der Staat für "Menschen ohne Papiere" hat. Alt geht davon aus, dass ein pluralistischer Staat nicht mehr von vorneherein eine einheitliche Ethik oder Moral als Sollensanspruch für sein eigenes Handeln postuliert und durchsetzt, hält aber eine solche einheitliche Ethik für geboten, um die Verantwortung des Staates für Menschen ohne Papiere allgemein gültig zu begründen.
Im zweiten Teil seiner Ausführungen versucht der Autor mit Hilfe eines von ihm entwickelten Begriffs des Interesses eine Grundlage für eine gesellschaftspolitische Verantwortung des Staates für "Illegale" zu entwickeln. Hierbei kommt es nach Auffassung des Autors entscheidend auf eine Güterabwägung und Bewertung von Politikansätzen und deren Handlungsfolgen an (S. 66-77). Gerade in der Herausarbeitung übergreifender Dimensionen sowie konkreter Abwägungskriterien ( so z.B. Dringlichkeit, Leidverminderung, Komplexe Gleichheit und Gerechtigkeit)entwickelt sich die Stärke des vom Autor verfolgten Ansatzes. Die Nützlichkeit dieses Ansatzes ist in Teil III der Abhandlung bei den politischen Konsequenzen zu erkennen. Sowohl für den internationalen wie auch für den nationalen Bereich kommt der Verfasser zu überraschenden und durchaus überzeugenden Beurteilungen, wie groß die Verantwortung des Staates gegenüber "Illegalen" bereits ist und welche Möglichkeiten das bereits geltende Recht bietet, um diese Verantwortung ausüben zu können. Darum ist es auch nicht verwunderlich, wenn der Autor am Ende seiner Ausführungen durchaus mit Sympathie eine ad-hoc Legitimität fortgesetzter "Gesetzwidriger Hilfen" für Illegale als gegeben ansieht. Die Darstellung ist umso überzeugender als der Autor auch konkrete Überlegungen anstellt, wie im finanziellen und rechtlichen Bereich durch konkrete Umsteuerungen erhebliche Hilfen und Entlastungen in einer sehr angespannten politischen Situation erreicht werden können.
Teil 2: Rechtsgutachten zum geltenden Recht
Der zweite Autor Ralf Fodor hat im Auftrag des Erzbischöflichen Ordinariates Berlin ein Rechtsgutachten zum Problemkomplex des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen ohne Aufenthaltsrecht und ohne Duldung in Deutschland im Umfang von 91 Seiten verfasst. Im engeren Sinn geht es um die rechtliche Beurteilung bei vorenthaltenem Lohn, Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens sowie der Beschulung von Kindern. Fodor kommt in einer akribischen Überprüfung des geltenden Rechts zu der Auffassung, dass bei einem bestehenden vertraglichen oder faktischen Arbeitsverhältnis ein Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Lohn besteht. Fehlende aufenthalts- oder arbeitserlaubnisrechtliche Genehmigungen stehen einem solchen Anspruch nicht entgegen. Die fehlenden Erlaubnisse bzw. Genehmigungen stehen auch einer arbeitsgerichtliche Klage nicht entgegen. Darüber hinaus ist der Arbeitsrichter nicht verpflichtet, bei Kenntnis der Illegalität entsprechende Meldungen nach dem AuslG zu machen. Auch die Zugänge zu Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens sind solchen Menschen nicht verschlossen. Allerdings unterliegen Sozialämter wie auch Krankenkassen bzw. Ärzte einer Übermittlungspflicht nach dem AuslG. Damit ist eine Inanspruchnahme von Leistungen nur bedingt möglich, zumal entsprechende Hilfeleistungen durch die Beschäftigten solcher Ämter und Institutionen in solchen Fällen strafbeschwert sind. Die gleiche Situation ergibt sich in Fragen der Beschulung. Die rechtlich zulässige Möglichkeit der Beschulung wird dadurch aufgehoben, dass die Schulleiter sich nach dem Bestimmungen des AuslG strafbar machen, auch wenn für sie keine Übermittlungspflicht nach dem Gesetz besteht.
In wie weit das neue Zuwanderungsgesetz hier vielleicht andere Schlussfolgerungen zulässt, müsste allerdings nach dem Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes gesondert und ausführlich geprüft werden.
Fazit
Beide Abhandlungen stellen einen wichtigen Beitrag für die derzeitige Diskussion in der Ausländer- und Zuwanderungsfrage dar. Sie belegen sehr deutlich, wie sehr der Staat sich nicht auf die Position des rechtmäßigen Aufenthaltes gleich unter welchen geltenden gesetzlichen Bedingungen zurückziehen darf.
Die Abhandlungen stellen einen wichtigen Beitrag in der weiteren Behandlung der illegalen Zuwanderung in Deutschland dar, zumal das Schicksal des neuen Zuwanderungsgesetzes auch nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten ungeklärt ist, nachdem einzelne Bundesländer angekündigt haben hiergegen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Rezensent
Prof. Dr. Hubertus Lauer
Fachhochschule Nordostniedersachsen, Fachbereich Sozialwesen
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Zitiervorschlag
Hubertus Lauer. Rezension vom 30.06.2002 zu: Jörg Alt, Ralf Fodor: Rechtlos? - Menschen ohne Papiere. von Loeper Verlag (Karlsruhe) 2001. 223 Seiten. ISBN 978-3-86059-498-8. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/311.php, Datum des Zugriffs 21.05.2012.
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