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Christian Biendl: Jugendstrafvollzug in freier Form am Beispiel [..]

Cover Christian Biendl: Jugendstrafvollzug in freier Form am Beispiel des "Projekt Chance". Hartung-Gorre (Konstanz) 2005. 143 Seiten. ISBN 978-3-86628-019-9. 18,00 EUR, CH: 35,25 sFr.

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Thema

Abweichendes Verhalten junger Menschen und die Möglichkeiten, angemessen und dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) gemäß darauf zu reagieren, stellen Justiz und Soziale Arbeit immer wieder vor neue Herausforderungen. Einerseits ist das Ziel allen reaktiven Handelns in diesem Bereich, den jungen Menschen ein zukünftiges Leben ohne Straftaten zu ermöglichen, andererseits bleiben Soziale Arbeit und Jugendstrafvollzug mit der Verwirklichung und Umsetzung dieses Erziehungsprinzips überwiegend allein gelassen. Viele Fragen sind in diesem Zusammenhang nach wie vor offen.

Aus dieser Situation heraus startete im Herbst 2003 in Baden-Württemberg mit dem "Projekt Chance" ein bundesweit einzigartiges Modellprojekt, welches der Divergenz von Erziehung einerseits und Wegsperren in einer Jugend(straf)anstalt andererseits insofern begegnete, als dass der § 91 Abs. 3 JGG, in dem vorgeschlagen wird, das erklärte Erziehungsziel durch Auflockerung des Vollzuges zu erreichen und in geeigneten Fällen den Vollzug in weitgehend freien Formen durchzuführen, umgesetzt wurde und das Projekt zum ersten Mal den Jugendstrafvollzug in freier Form anbietet und praktiziert.

So untersucht die vorliegende Arbeit als eine erste Annäherung an das Pilotprojekt dessen Konzept und seine Umsetzung in den ersten Monaten und stellt die Frage nach dem Erfolg sowohl für die Jugendlichen als auch für die Gesellschaft.

Entstehungshintergrund

Die vorliegende Arbeit ist aus einer im Wintersemester 2004/2005 verfassten Diplomarbeit an der Katholischen Fachhochschule Freiburg hervorgegangen und fand zu Recht Unterstützung, in der Reihe "MenschenArbeit. Freiburger Studien" publiziert zu werden.

Aufbau

Die Arbeit gliedert sich inhaltlich in drei größere Themenschwerpunkte, die sich der allgemeinen Betrachtung des Jugendstrafvollzuges (Kap. 2) sowie den besonderen Aspekten des Jugendstrafvollzuges in freier Form und ganz speziell dem "Projekt Chance" widmen (Kap. 3 und 4). Sodann folgt ein empirischer Teil zur Untersuchungsmethode und die Darstellung der problemzentrierten Interviews mit vier Jugendlichen des "Projekt Chance" (Kap. 5 und 6). Abgerundet wird die Arbeit mit einem ausführlichen Schlussteil, in dem die Fragestellung aufgegriffen und beantwortet und durch ein Resümee abgeschlossen wird (Kap. 7 und 8).

1 Allgemeine Betrachtung des Jugendstrafvollzugs

Die generellen Ausführungen zum Jugendstrafvollzug des ersten Teils der Arbeit (Kap. 2) beginnen mit einem kurzen und knappen Überblick über die geschichtliche Entwicklung. Hier wird der Weg der Freiheitsstrafe sowie die Reformbewegung des 19. Jahrhunderts, in der die gesonderte Behandlung Jugendlicher durch Anerkennung der Phase Jugend als einer besonderen Entwicklungsphase diskutiert wurde, komprimiert dargestellt. Der Autor veranschaulicht dabei die zeitliche Entwicklung bis zum heutigen Tage, die Jugendhilfe und Jugendstrafrecht nach wie vor in parallelen Gesetzeswerken nebeneinander bestehen lassen. Der Autor setzt sich mit den Philosophien und Zielen, die die Diskussion um die besondere Behandlung Jugendlicher begleiten und uns bis heute beschäftigen, auseinander und beschreibt den Erziehungsvollzug mit der Pädagogisierung des Strafvollzuges, der in Abhängigkeit von gesellschaftlicher und pädagogischer Entwicklung ausgestaltet wurde.

Die Kriminalitätsbelastung Jugendlicher und die spezifischen Merkmale des abweichenden Verhaltens Jugendlicher werden anschließend vorgestellt, um die darauf folgende Diskussion um den Erziehungsgedanken des JGG zu versachlichen.

Welches Interventionsziel aus dem Erziehungsgedanken abzuleiten ist, darüber besteht nach wie vor keine Einigkeit. Somit setzt sich der Autor sehr anschaulich mit den möglichen Zielen des Erziehungsgedankens auseinander. Nur wenn geklärt ist, ob das Vollzugsziel lediglich die Legalbewährung ist oder sogar darüber hinausgeht und den Jugendlichen in seinen gesamten psychischen und sozialen Bezügen wahrnimmt, kann man die Beurteilung der Ausgestaltung des Jugendstrafvollzuges mit seinen Haftbedingungen daran messen. Dies stellt der Autor im Folgenden dar. Er rundet das Kapitel mit Ausführungen zu den grundsätzlichen Schwierigkeiten des Jugendstrafvollzuges ab (z. B. die Fremdbestimmtheit einer totalen Institution, Drogengebrauch im Vollzug, subkulturelle Beeinflussung).

2 Jugendstrafvollzug in freier Form und das "Projekt Chance"

Die "Lösung" der im ersten Teil (Kap. 2) sehr anschaulich dargestellten Problemlage des herkömmlichen Jugendstrafvollzuges könnte der Jugendstrafvollzug in freier Form sein. Hiermit und mit dem konkreten "Projekt Chance" setzt sich der Autor in seinem zweiten Teil (Kap. 3 und 4) auseinander.

Es ist zu erfahren, dass der Jugendstrafvollzug in freier Form, so wie vom Autor beschrieben, Teil eines "Initiativprogramms jugendliche Intensivtäter" darstellt, welches im Sommer 1999 im Rahmen einer Initiative der baden-württembergischen Landesregierung ins Leben gerufen wurde. Damit wird deutlich, dass die Entstehung des "Projekt Chance" und dessen Erprobung politisch gewollt und erklärtes Ziel der Landesregierung ist und das Projekt somit Rückendeckung "von ganz oben" hat. § 91 Abs. 3 JGG ("Um das angestrebte Erziehungsziel zu erreichen, kann der Vollzug aufgelockert und in geeigneten Fällen weitgehend in freien Formen durchgeführt werden") bildet für den Jugendstrafvollzug in freier Form die rechtliche Grundlage, eine bis dato kaum beachtete und niemals, so der Autor, praktisch umgesetzte Norm des JGG. Flankiert wird die Maßnahme von einer landesrechtlichen Verwaltungsvorschrift (VwV des JuM) zu den organisatorischen Voraussetzungen für den Jugendstrafvollzug in freier Form.  Der Autor führt weiterhin den Schnittstellencharakter des Projektes zwischen Jugendhilfe und Justiz aus: so wacht das Justizministerium in Baden-Württemberg über die geeignete Auswahl der Jugendlichen durch die Zugangskommission der Jugendstrafanstalt Adelsheim und manifestiert in ihrer VwV des JuM, dass das Vollzugsverhältnis während der gesamten Zeit des Verbleibs im Jugendstrafvollzug in freier Form bestehen bleibt. Andererseits sind die praktizierenden Einrichtungen des Jugendstrafvollzugs in freier Form definitiv Jugendhilfeeinrichtungen, arbeiten auf der Grundlage des SGB VIII (Hilfeplanung) und unterstehen auch der Heimaufsicht nach dem SGB VIII.

Der Autor schildert knapp und klar die generelle Zielgruppe und rechtlichen Voraussetzungen (§§ 17, 21 JGG) des Jugendstrafvollzuges, um dann die speziellen Eignungskriterien für Bewerber der besonderen Vollzugsform in freier Form darzulegen. Hier wird deutlich, dass nur eine klare und strenge Selektion Grundlage für ein solches Modellprojekt sein kann, wenn man denn auch in der Öffentlichkeit Unterstützung erfahren möchte. So lassen die Kriterien nur eine sehr kleine, sehr ausgewählte Gruppe an zu Jugendstrafe verurteilten männlichen jungen Menschen für den Jugendstrafvollzug in freier Form zu. Dazu gehören beispielsweise die Merkmale, sich freiwillig dem Strafvollzug gestellt zu haben, keine Indikationen für spezielle sozialtherapeutische Abteilungen zu bieten, was in concreto bedeutet, dass keine Drogenabhängige gewählt werden, keine jungen Menschen eines Sexualdeliktes, keine Suizidgefährdete sowie keine Täter mit akuter körperlicher oder seelischer Krankheit. Nicht zuletzt sollte eine noch mindestens 12 monatige Reststrafzeit zu verbüßen sein. Das "Projekt Chance" konkretisiert seine Anforderungen u. a. noch dahingehend, dass lediglich Jugendliche, die keine erheblichen Schwierigkeiten im Verständnis der deutschen Sprache haben sowie nur erstmalig zu einer Haftstrafe Verurteilte aufgenommen werden sollten. Da sehr schnell deutlich wurde, dass mit diesen Auswahlkriterien wohl kaum Jugendliche für das Modellprojekt zu finden seien, wurde besonders dieses letzt genannte Kriterium aufgeweicht.

Interessant nachzulesen ist die anschließend dargestellte Entwicklung des Projektes und letztendlich seine Ausgestaltung, die ihren Niederschlag in zwei Einrichtungen der Jugendhilfe findet. Die jüngste der beiden Einrichtungen, der Jugendhof Seehaus, startete seine Arbeit im November 2003 mit bis zu fünfzehn Plätzen für Jugendliche. Aufgrund der kurzen Laufzeit für die Arbeit des Verfassers wird der Betreiber nur kurz beschrieben und sein Konzept vorgestellt. Hervorzuheben sind dort die Erziehung zur Verantwortung, die religiöse Ausrichtung und die Einführung einer "Positiven Gruppenkultur" sowie das Leben in kleinen Wohngruppen mit familienähnlichen Lebensbedingungen.

Das "Projekt Chance" mit seiner vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland (CJD) betriebenen Einrichtung orientiert die Inhalte seiner Arbeit ebenfalls am christlichen Menschenbild nach dem Motto "Keiner darf verloren gehen!". Im Folgenden schildert der Autor die Finanzierung des Projektes und weitere Rahmenbedingungen wie den Standort (Protest aus der Bevölkerung), die Sicherheit (Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit) und das Personal (sehr dichter Personalschlüssel sozialpädagogischer Fachkräfte). Er schildert den Ablaufplan in Form eines Stufensystems, den die Jugendlichen dort durchlaufen, die konkrete Zielsetzung (Wertschätzung, Respekt, Disziplin, Übernahme von Verantwortung, Stärken von Ressourcen) in der Arbeit und deren methodische Umsetzung (positive Jugendkultur, Vollversammlungen aller Projektteilnehmer, Anerkennung, Fairness, Honorierung erwünschten Verhaltens nach der Lerntheorie).

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das so genannte Integrationsmanagement als ein der Maßnahme immanentes Nachbetreuungsprogramm. Für den Jugendlichen gibt es in der Zeit der Nachbetreuung eine rund um die Uhr besetzte Notfallnummer und die Möglichkeit, in Krisensituationen zeitlich befristet in das Projekt zurückzukehren.

Die Chronologie des ersten Verlaufsjahres des Projektes liest sich anschaulich und beeindruckt durch die enge Betreuung der Jugendlichen. Von insgesamt sechzehn Jugendlichen kann der Weg von acht Jugendlichen als den Jugendstrafvollzug in freier Form positiv durchlaufen bezeichnet werden, die anderen acht Jugendlichen mussten in die JVA nach Adelsheim zurückverlegt werden.

3 Untersuchung des Konzepts und seiner Umsetzung

Im dritten Teil seiner Arbeit stellt der Autor seine eigene empirische Untersuchung des Konzeptes und seiner Umsetzung vor. Er beschreibt dabei in Kap. 5 sehr differenziert die Methodik der Untersuchung (Ziel, Methode, Interviews, Auswertung), um anschließend die Ergebnisse (Kap. 6) vorzustellen (Fallstudien, kategorisierte Ergebnisbetrachtung).

Die Beschreibung der Untersuchungsmethode des problemzentrierten Interviews mit seinem Interviewleitfaden ist sehr detailliert und nachvollziehbar gelungen. Der Autor hat ergebnisorientiert recherchiert. Allerdings hätte es keiner größeren Begründung für den qualitativen Forschungsansatz bedurft und schon gar nicht zu Lasten der quantitativen Forschung ("standardisierte Instrumente und vorgegebene Kategorien liefern ein nur eingeschränktes Ergebnis") bei ohnehin nur vier Interviewpartnern! Hier ist der Zweck-Mittel-Relation Respekt zu zollen und dem Autor zu wünschen, seine Mühe würde mit einem Auftrag zur Fortsetzung der problemzentrierten Interviews weiterer Jugendlicher des Jugendstrafvollzugs in freier Form in einer Folgeevaluation belohnt. Der Hinweis auf die Ungeeignetheit der Untersuchung, repräsentative Aussagen zu treffen, erübrigt sich bei vier Interviewpartnern von selbst. Es bleibt der Wunsch nach einer gewissen Relevanz der Untersuchung im Sinn einer Orientierung, ob das Konzept des Jugendstrafvollzugs in freier Form erfolgreich ist. Zweifelsohne wird die Untersuchung einen wichtigen Beitrag dazu liefern im Sinne eines Bausteines.

Im nachfolgenden Kapitel 6 beschreibt der Autor seine Ergebnisse der Interviews. Dies geschieht zum einen in der Darstellung der vier Interviews im Rahmen einer Fallanalyse als auch in einer sich daraus ergebenen kategorisierten Ergebnisbetrachtung. Die Aufbereitung der Ergebnisse ist fundiert und methodisch sorgfältig gelungen. Es verwundert nicht, dass die vier Interviewpartner, eingedenk der Selektionskriterien und der Tatsache, dass sie nicht zu den Abbrechern des Projektes gehören, insgesamt dem "Projekt Chance" gute Noten geben. Sehr interessant ist dabei das Bemühen der Jugendlichen und damit ihre Freiwilligkeit, mit der sich die Jugendlichen um eine Teilnahme an dem Projekt Jugendstrafvollzug in freier Form beworben haben. Sie sahen eine Teilnahme an dem Projekt in der Tat für sich als Chance, ihr bisheriges, von ihnen selbst als problematisch beschriebenes Verhalten zu verändern und eine Unterbrechung der bisherigen Entwicklung herbeizuführen. Sie beschrieben die Teilnahme sogar als letzte Chance vor einem sozialen Abstieg und weiteren Straftaten. Den regulären Jugendstrafvollzug schätzen die vier Jugendlichen dagegen als eine Stufe auf dem Weg nach "ganz unten" ein. Beeindruckend ist, aus den Interviews herauszulesen, wie geradezu "hungrig" die Jugendlichen nach individueller Unterstützung, fester Struktur, Rückkopplung ihres Verhaltens und ressourcenorientierter Arbeit sind. Die Jugendlichen gewinnen durch das Projekt neue Werte für ihr zukünftiges Leben und spüren später viel eher, was sie mit der Begehung erneuter Straftaten verlieren könnten.

In seinem Schlussteil der Arbeit (Kap. 7 und 8) diskutiert der Autor den Erfolg des Projektes sowohl für die Jugendlichen als auch für die Gesellschaft. Hier geht der Autor beeindruckend differenzierend an die Auswertung des Projektes heran. Er stellt den positiven Aspekten (individuelle Förderung, Vermeidung von Haftschäden, Zielgruppe Jugendliche, Charakter als Jugendhilfeeinrichtung, klare Verhaltensanforderungen, etc.) genauso sachlich die seiner Auffassung nach zu kritisierenden Punkte der Maßnahme gegenüber (z. T. sehr dichtes Programm mit starker Kontrolle und Charakterelementen einer totalen Institution, sehr stark auf Regeln und Kontrolle basierenden Erziehung, ausschließlich männliche Jugendliche,  etc.). Bei der Beurteilung der Maßnahme für das Gesellschaftssystem legt der Autor klare Kriterien zugrunde; er hat die gesellschaftliche Reintegration der Jugendlichen, Erfolge für die von der Tat betroffenen Opfer und die Sicherheit der Bevölkerung vor neuen Straftaten gewählt. Das ist insofern interessant, da die Kriterien grundsätzlich auch überprüfbar sind, wären Zeit und Mittel vorhanden. Des Weiteren wird kritisch angemerkt, dass die Zugangsbeschränkungen und damit fast schon elitäre Auswahl an Jugendstrafgefangenen sehr viele Betroffene von einer Teilnahme ausschließen, so dass ein Potential für einen Ausbau dieser Vollzugsform fraglich erscheint. Das wäre allerdings bedauerlich, da gerade in diesem Pilotprojekt eindrucksvoll demonstriert werden konnte, dass im Umgang mit Jugenddelinquenz eine stärkere Orientierung an den unterschiedlichen Interessen der Gefangenen unter Berücksichtigung der in Freiheit lebenden Menschen erfolgreich umgesetzt werden konnte und damit ein Weg aus dem Spannungsverhältnis von Erziehung, Förderung und Strafe möglich ist. Insgesamt kommt er zum Ergebnis, dass die Form des Jugendstrafvollzuges in freier Form als eine Möglichkeit von sicherlich noch denkbar anderen, die aus § 91 Abs. 3 JGG (... in freien Formen ...) abgeleitet werden könnten, durchaus für die Jugendlichen als auch für die Gesellschaft positiv zu bewerten ist.

Diskussion

Die Arbeit von Christian Biendl liefert den Professionen, die im Jugendstrafvollzug tätig sind oder auch nur "von außen" damit zu tun haben, wertvolle Anregungen, um über die Ausgestaltung des Jugendstrafvollzuges und seine Weiterentwicklung nach zu denken. Als weitere Zielgruppe seien hier Studierende der Sozialen Arbeit, der Pädagogik und Studierende der Kriminologie und Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Kriminologie und Strafvollzug genannt, die mit dem Werk zugleich eine fundierte Einführung in qualitative Forschungsmethoden erhalten. Dieses schön lesbare und klar geschriebene Buch eignet sich aber auch für jeden Interessierten, der sich mit Alternativen zum herkömmlichen Jugendstrafvollzug auseinandersetzen und sich über ein besonderes Pilotprojekt in diesem Bereich informieren möchte.

Die Publikation ist eine äußerst informative Projektbeschreibung zu einem bislang einmaligen Modellprojekt, den Jugendstrafvollzug in freier Form durchzuführen. Eingebettet ist sie in einen beachtlichen Kontext von Theorie, Geschichte und aktuellen Bedingungen des Jugendstrafvollzugs. Das Werk ist klar gegliedert und der Autor versteht es vortrefflich,  schwierige Sachverhalte anschaulich darzustellen und komplexe Zusammenhänge logisch auf den Punkt zu bringen. Divergierende Aspekte und kritische Anmerkungen werden sachlich aufgezeigt, ohne dem Leser eine bestimmte Richtung vorzugeben. Damit erweist sich die Arbeit als eine profunde Informationsquelle, will man über Alternativen zum herkömmlichen Strafvollzug für junge Menschen nachdenken. Die Arbeit zeugt von hoher Qualität und hat es verdient, für eine breite Leserschaft zugänglich zu sein!

Fazit

Der Jugendstrafvollzug und seine an dem "Erziehungsprinzip" orientierte Ausgestaltung fordert Experten aus Wissenschaft und Praxis immer wieder neu heraus, das Spannungsverhältnis von Erziehung und Strafe, das Dilemma von spezialpräventiven Zielsetzungen und möglicherweise auch darüber hinaus gehenden Aspekten zu lösen bzw. zu harmonisieren. In dieses scheinbar schier unlösbare Dilemma weist die Arbeit von Christian Biendl zum "Jugendstrafvollzug in freier Form" eine Alternative auf. Dabei handelt es sich allerdings um eine erste Bestandsaufnahme, die es verdient, weiter verfolgt und evaluiert zu werden.


Rezensentin
Prof. Dr. jur. Ute Ingrid Haas
Professur für Kriminologie und Viktimologie, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, Fakutltät Soziale Arbeit - Institut für angewandt Rechts- und Sozialforschung -
Homepage www.fh-wolfenbuettel.de/cms/de/fbs/not_in_menu/pers ...
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Zitiervorschlag
Ute Ingrid Haas. Rezension vom 04.10.2006 zu: Christian Biendl: Jugendstrafvollzug in freier Form am Beispiel [..]. Hartung-Gorre (Konstanz) 2005. 143 Seiten. ISBN 978-3-86628-019-9. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/3898.php, Datum des Zugriffs 22.05.2012.


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