Dagmar Schiek, Heike Dieball u.a.: Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder
Dagmar Schiek, Heike Dieball, Inge Horstkötter, Lore Seidel, Ulrike M. Viethen, Sibylle Wankel: Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder. Kommentar für die Praxis zum Bundesgleichstellungsgesetz und den Gleichstellungsgesetzen, Gleichberechtigungsgesetzen und Frauenfördergesetzen der Länder. Bund-Verlag (Frankfurt am Main) 2002. 2., überarb. und aktualisierte Auflage. 1203 Seiten. ISBN 978-3-7663-2936-3. 128,00 EUR.
Einführung in das Thema und Hintergrund
Im Dezember 2001 ist das neue Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Kraft getreten. Der Staat ist nach dem Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern verpflichtet. Er muss zudem auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken. Die Gleichstellung von Frau und Mann ist 1947 im Grundgesetz festgeschrieben worden. Am 1. September 1994 trat das erste Frauenfördergesetz des Bundes in Kraft, das für alle im öffentlichen Dienst beschäftigten Frauen gilt. Große Erwartungen wurden daran geknüpft aber auch viele Bedenken. Zwei seien hier genannt: Frauen würden zukünftig keine Diskriminierungen im Erwerbsleben mehr erfahren müssen und Männer würden in ihren Aufstiegschancen stark eingeschränkt werden. Beides ist so nicht eingetreten. Festgestellt werden muss: das Ziel dieses Gesetzes ist bisher nicht erreicht worden. Der Frauenanteil im höheren Dienst des öffentlichen Dienstes liegt bei 13,5%.
Der Gesetzgeber hat das Frauenfördergesetz des Bundes umfassend novelliert und es in ein echtes "Quotierungsgesetz" umgewandelt. Die Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten sind gestärkt worden. Aus Frauenfördergesetz, Frauenförderplan und Frauenbeauftragte, sind Gleichstellungsgesetz, Gleichstellungsplan und Gleichstellungsbeauftragte geworden.
Das Gleichstellungsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, daß im Zusammenhang mit vielen anderen Gesetzen gesehen werden muß. Zu nennen sind u.a. das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz und das Elternzeitgesetz. Zudem sind auch die Regelungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts zu berücksichtigen.
Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit klärend die Frage der Quotenregelung bei Unterrepräsentanz von Frauen entschieden und Fragen, die die Stellung der Frauenbeauftragten - nunmehr Gleichstellungsbeauftragten - betrafen. Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sind durch ein Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung und ein eigenes Klagerecht gestärkt worden. Insgesamt wurde deutlich, wo die Schwachstellen des Frauenfördergesetzes lagen. Diese sind mit der Neufassung bearbeitet worden.
Aufbau und Inhalte
Der Kommentar beinhaltet neben dem neuen Bundesgleichstellungsgesetz die Landesgleichstellungsgesetze die in allen 16 Bundesländern inzwischen verabschiedet bzw. überarbeitet worden sind. Auf eine Kommentierung des Beschäftigtenschutzgesetzes wurde verzichtet. In Absprache mit den Autorinnen wird es hierzu eine eigenständige Kommentierung geben.
Die 2. Auflage ist neu gegliedert. Nach einer Einleitung folgt eine systematische Darstellung des Themas und anschließend die Kommentierung der einzelnen Vorschriften der Gleichstellungsgesetze (Bund sowie der 16 Ländergesetze).
Die kurze Einleitung von Dagmar Schiek gibt einen informativen Überblick über die Situation der Frauen von 1945 bis heute. Sie geht auf die unterschiedliche Entwicklung des Gleichstellungsrechts in West und Ost ein. Das zweite Gleichberechtigungsgesetz muss als eine kompensatorische Maßnahme für Frauen nach der Wiedervereinigung gesehen werden. So richtet es sich ausschließlich an Frauen im Erwerbsleben. In ihrer perspektivischen Vorausschau, verdeutlicht sie die positiven Ansätze des Gleichstellungsrechts im Rahmen der Personalauswahl. Gleichzeitig müssen wir uns vom Geschlecht als einzigem Diskriminierungsfaktor für die Zukunft verabschieden. In der weiteren Entwicklung sind die Frauengleichstellungsgesetze unter den Stichworten "positive Maßnahmen und Antidiskriminierung" zu diskutieren, um zu einem allgemeinen Antidiskriminierungsrecht zu kommen.
A. Die systematische Darstellung gliedert sich in sieben Teile:
- allgemeine Bestimmungen: Überblick über die Ziele der Gesetze, bestehende Diskriminierungsverbote, den sachlich, räumlichen und persönlichen Geltungsbereich, Begriffsdefinition u.a. "Unterrepräsentanz",
- personalwirtschaftliche Vorschriften: Frauenförderpläne, Fortbildung und Gleichstellung, Ausschreibungen, Auswahlverfahren bzw. Vorstellungsgespräche, Ausschluss von diskriminierenden Auswahlkriterien, Bevorzugungsregelungen (Quote), Rechtsschutz und gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeiten der Quote,
- Arbeitsbedingungen zur Unterstützung von aktiver Elternschaft wie Teilzeitarbeit, Beurlaubung und familiengerechte Arbeitszeit,
- Berichtspflicht als Kontrollinstrument,
- die Gleichstellungsbeauftragte: Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten,
- Besonderheiten im Personalvertretungsrecht,
- öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Leistungsgewährung.
Die Autorinnen definieren die Begriffe, erläutern die Voraussetzungen und Grundlagen und gehen dann auf die Umsetzung sowie Besonderheiten ein.
Die einzelnen Themen werden immer im Zusammenhang mit den Landesgleichstellungsgesetzen und anderer gesetzlicher Regelungen von den Autorinnen dargestellt und betrachtet. Die Rechtsprechung und Literatur seit Verabschiedung des Frauenfördergesetz 1994 ist eingearbeitet. Es finden sich umfangreiche Verweise und Bezugnahme auf weitere Ausführungen innerhalb des Kommentars. Die Autorinnen machen auch deutlich, wo sie sich eine andere Beurteilung durch die Rechtsprechung wünschenswert gefunden hätten.
B. Es folgt die Kommentierung der einzelnen Gesetze entsprechend den Paragraphen. Hier erweist sich die vorhergehende systematische Darstellung als sehr hilfreich. Im Bundes- und auch im Landesrecht kann somit auf Schwerpunkte / Besonderheiten verstärkt eingegangen werden.
Der Kommentar schließt mit einem umfassenden und sehr gut unterteilten Stichwortverzeichnis. Er verfügt über ein ausgewähltes Literaturverzeichnis.
Diskussion
Es werden die in der Gleichstellungsarbeit benutzten Begrifflichkeiten eingehend und verständlich erläutert. Die Autorinnen bieten viele Verweise innerhalb des Kommentars und Hinweise zu Literatur und Rechtsprechung an. Die Rechtsprechung entspricht dem Stand von September 2001. Durch die synoptische Darstellung mit den Gleichstellungsgesetzen der Länder sind für die Nutzenden auch die Grenzen, anderen Sichtweisen oder Vorgehensweisen erkennbar. Beispielhaft sei dies an der Frage der Abwahl einer Gleichstellungsbeauftragten betrachtet: im Bundesgleichstellungsgesetz nicht behandelt, es finden sich aber Regelungen im hessischen Gleichstellungsrecht.
Im Vergleich zur Erstauflage gibt es übersichtliche grafische Darstellungen im allgemeinen Teil, die das gerade gelesene noch einmal bildlich veranschaulichen. Drei Bilder möchte ich nennen: den dreistufigen Verwaltungsaufbau einer Mittelbehörde, positive Maßnahmen, um mittelbare oder unmittelbare Diskriminierungen zu vermeiden und zum Thema "gender mainstreaming" eine modifizierte Übersicht zur Gestaltung politischer Prozesse in sechs Schritten.
Hervorzuheben ist, dass in dem Buch auf Abkürzungen, die man aus anderen Kommentaren kennt und die die Lesbarkeit beeinträchtigen , weitgehend verzichtet wurde.
Die Autorinnen haben sich bemüht, immer die Gesamtheit des Gleichstellungsrechts im Auge zu behalten. Meines Erachtens ist ihnen das gelungen. Alle Autorinnen beschäftigen sich seit Jahren mit Fragen der Gleichstellung und sind bekannt durch Veröffentlichungen zu diesen Themen. Schade finde ich es, dass wie bereits in der 1. Auflage, keine Autorin dabei ist, die als Gleichstellungsbeauftragte tätig war oder noch ist. Damit wäre ein noch höherer Praxisbezug gewährleistet.
Fazit
Der Kommentar ist unverzichtbar für die Gleichstellungsarbeit. Er sollte für Gleichstellungsbeauftragte, Personen die im Personalbereich tätig sind, Frauen und Männer in der Betriebs- und Personalratsarbeit grundsätzlich zum Standartinventar gehören. Kompakt und übersichtlich in der Darstellung stellt dieses Buch die einzige zusammenhängende Kommentierung zum Bundes- und Landesrecht zum Thema Gleichstellung dar. Die Entscheidung, eine systematische Darstellung den einzelnen gesetzlichen Kommentierungen voranzustellen, halte ich für sehr geglückt. Als Nutzende habe ich die Möglichkeit, mir einen Überblick zu verschaffen, bevor bzw. ohne in die Paragraphen schauen zu müssen.
Ich vermisse in der Neuauflage die Gleichstellungsbeauftragten in Organisationen wie Polizei und Bundesgrenzschutz. Klärungsbesdarf gibt es immer noch bei der Frage der Stufenvertretung oder auch dem Begriff der Dienststelle. Der Schwerpunkt der Autorinnen liegt in der kommunalen Gleichstellungsarbeit und der allgemeinen Verwaltung. Für eine dritte Auflage wünsche ich mir hier unbedingt eine Praktikerin, die dort tätig war oder ist.
Alles in allem ist ein umfassendes Nachschlagewerk für ein vielschichtiges Thema gelungen.
Rezensentin
Ute Wellner
Juristin und Mediatiorin,freiberuflich tätig in Personaltraining, Fortbildung und Mediation. Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Gleichstellungsrecht, Diskriminierung am Arbeitsplatz (sexuelle Belästigung, Mobbing, AGG)
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Zitiervorschlag
Ute Wellner. Rezension vom 13.05.2003 zu: Dagmar Schiek, Heike Dieball, Inge Horstkötter u.a.: Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder. Bund-Verlag (Frankfurt am Main) 2002. 2., überarb. und aktualisierte Auflage. 1203 Seiten. ISBN 978-3-7663-2936-3. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/482.php, Datum des Zugriffs 22.05.2012.
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