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Werner Nickolai, Cornelius Wichmann (Hrsg.): Jugendhilfe und Justiz

Cover Werner Nickolai, Cornelius Wichmann (Hrsg.): Jugendhilfe und Justiz. Gesucht: bessere Antworten auf Jugendkriminalität. Lambertus Verlag (Freiburg) 2007. 150 Seiten. ISBN 978-3-7841-1670-9. D: 11,00 EUR, A: 11,00 EUR, CH: 19,80 sFr.

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Thema

Seit Jahrzehnten hat das Thema nicht an Aktualität verloren und nichts von seiner Brisanz eingebüßt in den Auf- und Ab-Bewegungen des gesellschaftspolitischen Diskurses auf der Messlatte gesellschaftlicher Strafbedürfnisse: das besondere Verhältnis von Jugendhilfe und (Straf-)Justiz sowie die spezielle Problematik freiheitsentziehender Maßnahmen und die Frage ihrer (tunlichsten) Vermeidung. Explizit widmet sich das Buch der Frage nach notwendigen Angeboten durch die Jugendhilfe, um den Jugendstrafvollzug abzulösen. (7)

Entstehungshintergrund

Der vorliegende Band ist das Ergebnis einer gleichnamigen Fachtagung, die im Jahr 2005 gemeinsam von der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS) und dem Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe e.V. (BVkE) veranstaltet wurde. Im Anschluss an einführende Positionierungen durch die Vorsitzenden der beiden veranstaltenden Verbände sind die Tagungsbeiträge wiedergegeben; ergänzend aufgenommen wurden zwei grundsätzliche Texte zum Thema.

Inhalt

  • Die beiden Herausgeber Werner Nickolai und Cornelius Wichmann (Vorsitzender und Geschäftsführer der KAGS) skizzieren einleitend die schon längere Tradition der Befassung mit Jugendstrafrecht und Jugendstrafvollzug durch die KAGS. Infolge der mehr als ernüchternden einschlägigen empirischen Befunde zum Jugendstrafvollzug gilt die Suche nach adäquaten Alternativen als dringendes Anliegen. Die gemeinsame Tagung mit dem BVkE soll der Ausgangspunkt sein für die Entwicklung einer gemeinsamen Position.
  • Werner Nickolai umreißt die kriminalpolitischen Leitlinien der KAGS: Versöhnung statt Strafe, Integration statt Ausgrenzung. Deutlich spricht er sich aus gegen den traditionellen Jugendstrafvollzug, der seit Jahrzehnten "versagt" habe (12), und für dessen Ablösung durch Jugendhilfeeinrichtungen als sachgerechtere Alternative.
  • Erhard Rieß, Vorsitzender des BVkE, schließt an mit der entsprechenden Positionierung aus Sicht seines Verbandes. Besondere Betonung finden hier die Aspekte Qualität und Qualitätsentwicklung im Hinblick auf Jugendhilfeangebote für die spezielle Gruppe der massiv benachteiligten und auch straffällig gewordenen jungen Menschen. Eindringlich verweist er auf die fundamentalen Unterschiede von Jugendstrafrechtspflege und Jugendhilfe und also auf die hohen Anforderungen, die sich an eine Zusammenarbeit im Dienste der Gesamtverantwortung für benachteiligte Jugendliche stellen.
  • Heinz Cornell, Professor an der Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin, beschreibt den langwierigen und – aus Sicht der Avantgardisten – mühsamen Weg hin zu einem eigenständigen Jugendstrafrecht. Die Entwicklung vor allem seit den 1960er Jahren mit der Qualifizierung der sozialen Arbeit sowie dem Ausbau der Diversion und ambulanter Angebote im Rahmen von Jugendgerichtsverfahren sieht er freilich seit Mitte der 1980er Jahre gestört durch eine "nicht enden wollende Kampagne" (36) der Verschärfung des Jugendstrafrechts und parallel der Forderung nach mehr stationären Zwangsmaßnahmen der Jugendhilfe. Für eine Weiterentwicklung von Gesetzgebung und Praxis hin zu einer rationalen Jugend- und Kriminalpolitik sieht er gegenwärtig kaum eine Chance. Deutlich fällt sein Appell aus an die Verantwortung von Jugendhilfe und Justiz, im Rahmen einer wirklich gleichberechtigten Kooperation in aber strikter Begrenzung auf die jeweiligen gesetzlichen Aufträge populistische Bewegungen schlichten Ausgrenzens und Wegsperrens gemeinsam abzuwehren.
  • Hans Thiersch, Professor für Erziehungswissenschaft und Sozialpädagogik an der Universität Tübingen, sieht in der "eigentümlichen" Diskussionsabstinenz der Sozialpädagogik zur Problematik von Grenzen und Strafen eine der Ursachen für die steigenden Legitimationsprobleme der Jugendhilfe: angesichts der breiten öffentlichen Debatte um (vermeintlich steigende) Jugendkriminalität und Jugendgewalt sowie der Forderungen nach größerer Härte erwecke die Zurückhaltung der Sozialen Arbeit den Eindruck des Eingeständnisses der Unzulänglichkeit von Erziehung. In grundsätzlicher Weise nähert er sich (I) der elementaren Bedeutung von Normen und Grenzen in ihrer lebensgestaltenden Funktion, (II) spezifischen Problemen pädagogischen Handelns im Hinblick auf Normverhandlung und Konfliktmanagement und (III) der gegenwärtigen Situation der Erziehungshilfen, gerade auch in ihrem Verhältnis zur Justiz: insbesondere die – seines Erachtens – fatale Fokussierung auf die Frage geschlossener Unterbringung mache eine neue Diskussion unabdingbar. Für das derzeitige angespannte Verhältnis von Sozialer Arbeit und Justiz macht er faktische und antizipierte Hierarchien verantwortlich, die einer Kooperation "auf Augenhöhe" im Wege stehen.
  • Albert Scherr, Professor für Soziologie an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, befasst sich kritisch mit Einrichtungen der Jugendhilfe, die als Alternative zum Jugendstrafvollzug ("in freien Formen") bzw. zur Untersuchungshaft konzipiert sind. Er beklagt das Fehlen eines explizit sozialpädagogisch fundierten Erziehungsverständnisses durch einen "pragmatischen Realismus" der Jugendhilfe (74), indem der rechtliche Rahmen des Jugendstrafvollzugs sowie die strafrechtlichen Etikettierungen der jungen Menschen unkritisiert übernommen werden. Verzichtet werde so auf die sozialätiologische Perspektive, die Jugendkriminalität als Defizite der Gesellschafts- und Sozialpolitik betrachtet. Solange aber eine am Erziehungsverständnis der Jugendhilfe orientierte Konzeption fehle, plädiert er für die seines Erachtens zutreffendere rechtliche und institutionelle Verortung der Einrichtungen allenfalls als Reformversuche innerhalb der Strafjustiz, keinesfalls aber als Angebote der Jugendhilfe.
  • Thomas Trapper, Akademischer Rat an der Universität Bamberg, stellt die bundesweit erste Einrichtung des Jugendstrafvollzugs in freien Formen, das "Projekt Chance" in Baden-Württemberg, vor – dass hier ein expliziter Bezug zu der doch vehementen Kritik von Scherr fehlt, ist bedauerlich. Bis zu 15 Jugendliche, die erstmalig zu einer Jugendstrafe verurteilt werden, können in der Einrichtung ein zeitlich befristetes Training absolvieren, das das Lernen von Selbstdisziplin und Bewältigungsbereitschaft und mithin die gelingende Reintegration in die Gesellschaft zum Ziel hat. Aufgabenbezogene Aktivitäten, eine zweistufige Gruppenstruktur sowie das Integrationsmanagement zur Entlassungsvorbereitung und Nachbetreuung sind relevante Komponenten. Begleitend erfolgt eine Evaluation, deren Ergebnisse abzuwarten bleiben.
  • Joachim Walter, Leiter der Jugendvollzugsanstalt Adelsheim, stellt die Situation des Jugendstrafvollzugs im Hinblick auf dessen Resozialisierungschancen dar. Mithilfe einer Analyse der Lebenssituationen der inhaftierten jungen Menschen sowie den Ergebnissen der Rückfallforschung konkretisiert er den aktuellen Handlungsbedarf im Hinblick auf Erfolg versprechende Rahmenbedingungen und Interventionsansätze. Als bauliche und organisatorische Erfordernisse benennt er die individuelle Betreuung, Unterbringung in kleinen Gruppen, möglichst frühzeitige Vollzugslockerungen sowie möglichst vorzeitige Entlassung zur Bewährung. Im Rahmen der Behandlungsansätze anzuzielen seien individuell konkrete schulische, berufliche und soziale Fördermaßnahmen. Die für ihn entscheidende, im Falle ihres Fehlens folgenschwere Schwachstelle ist die konkrete Entlassungsvorbereitung, die im Vollzug anzulaufen habe und über die Entlassung hinaus nachbetreuend andauert.
  • Jochen Goerdeler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ), befasst sich mit der Frage der sog. Steuerungsverantwortung der Jugendhilfe, die mit Inkrafttreten des Gesetzes der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) 2005 vehemente Debatten ausgelöst hat. Im neu eingefügten § 36a SGB VIII erfolgt die Klarstellung, dass der öffentlichen Jugendhilfe die Entscheidungskompetenz über die Gewährung von Jugendhilfeleistungen auch im Rahmen von Jugendstrafverfahren – in Form etwa der sog. ambulanten Maßnahmen – obliegt. Diese aus fachlicher Sicht der Jugendhilfe sinnvolle Regelung wird in der Diskussion indessen von fiskalischen Gesichtspunkten überlappt, die im Fall von Verweigerungen erforderlicher Leistungen durch die Jugendhilfe auf berechtigte Kritik stoßen. Ob die von Goerdeler geäußerte Hoffnung zutreffen wird, dass diese Auseinandersetzungen der Debatte um das Verhältnis zwischen Jugendhilfe und Jugendstrafrecht neue Impulse verleihen werden, bleibt vor allem im Hinblick auf entsprechende Konsequenzen abzuwarten.

Fazit

Das Buch bietet in anschaulicher und lesenswerter Weise einen Einblick in die unterschiedlichen Perspektiven auf das Phänomen Jugendkriminalität und die Frage nach adäquaten Reaktionen durch Justiz und/oder Jugendhilfe. Die im Untertitel gesuchten "besseren Antworten" scheinen gefunden – nur: an deren Umsetzung mangelt es weiterhin. Für alle in der Jugendstrafrechtspflege und Jugendhilfe Tätigen, aber auch für Entscheidungsträger sind eine Menge an Anregungen und Argumentationshilfen zu finden, um gerade angesichts des aktuellen rauen Gegenwindes eine tatsächlich Erfolg versprechende Praxis voranzutreiben.


Rezensentin
Dr. Regine Drewniak
Pädagogin, M.A. Nach langjähriger wissenschaftlicher Mitarbeit am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. mit Schwerpunkt auf Fragen adäquater Reaktionen auf Jugenddelinquenz mittlerweile tätig in der Weiterqualifizierung und Evaluation von Einrichtungen "ambulanter Maßnahmen".
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Zitiervorschlag
Regine Drewniak. Rezension vom 24.03.2008 zu: Werner Nickolai, Cornelius Wichmann (Hrsg.): Jugendhilfe und Justiz. Lambertus Verlag (Freiburg) 2007. 150 Seiten. ISBN 978-3-7841-1670-9. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/5622.php, Datum des Zugriffs 09.02.2012.


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