Herbert Schleder: Steuerrecht der Vereine
Herbert Schleder: Steuerrecht der Vereine. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe (Herne) 2008. 8. Auflage. 419 Seiten. ISBN 978-3-482-42978-1. 49,00 EUR.
Reihe: NWB Brennpunkt.
Thema
Im Brennpunkt der 8. Auflage des Buchs von Herbert Schleder, Oberamtsrat im Bundesministerium der Finanzen, steht die Vereinsbesteuerung nach der Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts. Schwerpunkt der Darstellung sind daher einmal die aktuellen Grundlagen der Gemeinnützigkeit. Zum anderen werden die wichtigsten vereinrechtlichen Aspekte und alle Steuerarten sowie das Steuerverfahrensrecht besprochen.
Das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" wurde am 6. Juli 2007 verschiedet und am 21. September 2007 hat der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt. Die Änderungen dieses Gesetzes gelten rückwirkend zum 1. Januar 2007. Daher ist die detaillierte Darstellung eines der Verfassers im Bundesministerium der Finanzen eine wichtige Fundstelle für den Vereinspraktiker und seine Berater dar.
Aufbau
Die 8. Auflage ist in 11 Abschnitte (Buchstaben A bis K) mit ergänzendem Anhang gegliedert.
A. Zivilrechtliche Grundlagen
Im ersten Kapitel A werden die zivilrechtlichen Grundlagen des Vereinsrecht übersichtlich und klar definiert dargestellt. Alle relevanten zivilrechtlichen Fakten, angefangen bei der Begriffsdefinition "Verein" über die Gesetzesgrundlagen des Vereins im Grundgesetz, Vereinsgesetz und Bürgerlichen Gesetzbuch bis hin zur Funktionsweise (Vereinsname, -sitz, Mitglieder, Beiträge, Vorstand, Vereinsauflösung) eines rechtsfähigen Vereins werden in diesem Abschnitt erläutert. Dabei werden Unterschiede zwischen rechtsfähigem und nicht rechtsfähigem Verein aufgezeigt und begründet.
In jedem Abschnitt finden sich die verwendeten Gesetzesverweise wieder.
B. Gemeinnützigkeit
Ein Verein kann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn er nach der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung selbstlos, ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit (Gemeinwohl) fördert bzw. kirchliche oder mildtätige Zwecke verfolgt.
In diesem Kapitel findet sich der Kern der Darstellung, die steuerrechtlichen Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit. Schleder erarbeitet die Begrifflichkeit der Gemeinnützigkeit mit all seinen Voraussetzungen. Schritt für Schritt werden dem Leser die Vorschriften der §§ 51 ff der Abgabenordnung (AO) verständlich nahe gebracht. Dabei geht Schleder systematisch und nachvollziehbar vor und zieht durchgehend den direkten Vergleich zur Besteuerungspraxis.
Vor dem eigentlichen Inhalt diese Abschnitts werden durch den Autor Vorbemerkungen vorangestellt. Diese zeigen die überragende Bedeutung der Gemeinnützigkeit für die steuerliche Behandlung/Begünstigung eines Vereins auf. Wegen der aktuellen Gesetzesnovelle, die von Schleder federführend im Bundesministerium der Finanzen bearbeitet wurden, sind die einzelnen Änderungen, die das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements mit sich gebracht hat, Gegenstand ausführlicher Erörterungen.
Die Ziele und Neuerungen des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements werden in einzelnen Abschnitten erläutert und aufgezeigt. Dabei wird ersichtlich, dass die Reform im wesentlichen Änderungen für gemeinnützige Körperschaften, Spender und Ehrenamtliche vorgesehen hat. Folgende Neuerungen werden erklärt:
- Abstimmung des Gemeinnützigkeitsrechts mit dem Spendenrecht
- Anhebung der Besteuerungsgrenze und der Zweckbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen
- Höchstgrenze für Spendenabzug
- Vereinfachter Nachweis von Spenden
- Übungsleiterfreibetrag
- Neuer Freibetrag für andere Tätigkeiten
Alle genannten Änderungen werden kurz und knapp dargestellt, der Unterschied zu der früheren Regelung wird benannt und die aktuelle Gesetzesstelle wiedergegeben. Die Erklärungen sind verständlich und praxisorientiert dargestellt.
Mit diesem Überblick über das neue Gemeinnützigkeitsrecht wird neben dem allgemeinen Verständnis für die Thematik "Gemeinnützigkeit" auch ein aktueller Überblick über die Gesetzesänderungen gegeben.
Im Anschluss an die Vorbemerkungen werden die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit genannt und die dazu notwendigen Gesetzesgrundlagen in der Abgabenordnung erläutert. Schleder verweist dabei neben den Richtlinien der Verwaltung – dem sog. Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) auch auf die relevanten Schreiben der Bundes- und Landesfinanzverwaltung (BMF-Schreiben und OFD-Verfügungen) sowie die mittlerweile sehr umfangreiche Rechtssprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs zu gemeinnützigkeitsrechtlichen Streitfällen ergeben.
Nachdem die Bedeutung der Gemeinnützigkeit für Vereine und alle Neuerungen der Reform kompakt aufgezeigt wurden wird anschließend die Steuerbegünstigung wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke durch den Autor ins Auge gefasst. Dabei wird die Steuerbefreiung für Vereine, die gemeinnützig sind erläutert. Aber auch die steuerliche Wirkung von Spenden und Aufwandsendschädigungen bei gemeinnützigen Vereinen, bei Spendern und bei Ehrenamtlichen wird deutlich. Abschließend der Vorbemerkungen werden noch die außersteuerlichen Vergünstigungen eines gemeinnützigen Vereins aufgezählt.
Im Anschluss an die ausführlichen Vorbemerkungen werden gemeinnützige Körperschaften und gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der in der Definition der Gemeinnützigkeit stehenden Förderung der Allgemeinheit behandelt.
Die gemeinnützigen Körperschaften i.S.d. § 1KStG und deren funktionale und regionale Untergliederung werden kurz charakterisiert. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass gemeinnützige Körperschaften in der Praxis überwiegend die Rechtsform des eingetragenen Vereins besitzen.
Im Abschnitt "Gemeinnützige Zwecke" widmet sich Schleder der durch das neue Gesetz grundlegend überarbeiteten Aufzählung und Erklärung der gemeinnützigen Zwecke in § 52 AO. Die Vorschrift des § 52 Abs. 1 AO enthält eine allgemeine Definition (Generalklausel) der gemeinnützigen Zwecke. Diese allgemeine Umschreibung wurde durch eine systematisch neu gefasste Aufzählung gemeinnütziger Zwecke konkretisiert. Zunächst wird der Begriff der Allgemeinheit und dessen Grundsätze in Verbindung mit Gemeinnützigkeit definiert. Es folgt die Aufzählung und Klärung der gemeinnützigen Zwecke. Abgeschlossen wird die Darstellung durch ein ABC der gemeinnützigen Zwecke, welches gerade in Fällen der praktischen Einordnung zu Rate gezogen werden dürfte. Im ABC der gemeinnützigen Zwecke wird in alphabetischer Reihenfolge zu einzelnen Zwecken oder Vereinstypen die gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen, um steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt zu werden - es müssen auch alle anderen Voraussetzungen der AO erfüllt werden.
Anschließend werden die anderen relevanten Zwecke, die als gemeinnützig anerkannt sind erläutert. Das betrifft die kirchlichen und mildtätigen Zwecke. Diese werden kurz dargestellt und erläutert.
Durchgängig hält Schleder sein Konzept durch, bei allen Darstellungen und Erläuterungen praxisbezogene Beispiele zum besseren Verständnis beizufügen.
Nachdem der Begriff Allgemeinheit erklärt wurde, werden anschließend die Anforderungen der Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit definiert, da diese drei Begriffe die wesentlichen Grundlagen der Gemeinnützigkeit vorgeben.
Bis hier hin wurden auf rund 80 Seiten die Hauptkriterien (Förderung der Allgemeinheit, Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit) der allgemeinen Definition der Gemeinnützigkeit detailliert erklärt und immer mit dem Blick in die Praxis dargestellt.
In den nächsten Abschnitten des zweiten Kapitels werden des weiteren die steuerlich unschädlichen und wirtschaftlichen Betätigungen erläutert. Es ist nämlich so, dass bestimmte, eigentlich als gewerblich einzustufende Betätigungen, ausnahmsweise als unschädlich füpr die Gemeinnützigkeit eingestuft werden. Unter diesen sog. "steuerlich unschädlichen Betätigungen" sind insbesondere die Tätigkeit der Fördervereine, die Bildung von Rücklagen, die Weitergabe eigener Mittel und die Zuführungen zum Vermögen bei gemeinnützigen Körperschaften zu betrachten. Der Bezug zur Praxis wird wie in den voranstehenden grundsätzlichen Ausführungen anhand von Beispielen gesichert.
In der Vereinspraxis spielt die Einordnung von tatsächlichen Betätigungen in die vier steuerlichen Bereiche der Gemeinnützigkeit eine wesentliche Rolle. Neben dem eigentlichen ideellen Bereich des Vereins sind dies die nicht-ideellen - wirtschaftlichen - Betätigungen von gemeinnützigen Körperschaften: der Zweckbetrieb, die Vermögensverwaltung und der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Schleder zeigt auf, das es gemeinnützigen Vereinen nicht verboten ist, sich wirtschaftlich zu betätigen. Die Steuervergünstigung wird aber nur für den ideellen Bereich der Vereine, die Zweckbetriebe und die Vermögensverwaltung gewährt. Der sog. wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, der in Wettbewerb zu nicht begünstigten Gewerbebetrieben tritt, ist nicht steuerbefreit. Bei der Erörterung, ob eine tatsächliche Betätigung in den einen oder anderen der vier Bereiche eingeordnet werden muss, zieht der Autor wie schon zuvor zahlreiche Beispiele aus der Praxis zur Verdeutlichung zur Hilfe.
An diese Darstellungen schließen sich im Kapitel B noch die letzten zwei Komponenten der allgemeinen Definition der Gemeinnützigkeit die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung an.
Zur Satzung wird kurz und prägnant die Notwendigkeit einer gemeinnützigkeitsrechtlich anerkennungsfähigen Satzung aufgezeigt. Der Autor hat dem Leser im Anhang eine amtliche Mustersatzung abgedruckt, aus der die notwendigen Satzungsbestimmungen ersichtlich werden. Es ist dringend zu empfehlen, die wesentlichen Bestimmungen und Begriffe hieraus zu übernehmen!
Bei der tatsächlichen Geschäftsführung führt Schleder die Möglichkeit der Ausstellung förmlicher Zuwendungsbestätigungen und die ordnungsgemäße Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben an. Er erklärt die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und zeigt die Folgen auf, die sich für die gemeinnützige Körperschaft bei Verstößen ergeben können.
Den letzten Abschnitt des Kapitels nutzt der Autor um das Anerkennungsverfahren der Gemeinnützigkeit dem Leser zu verdeutlichen. Er macht deutlich, dass es kein besonderes Verfahren der Anerkennung gibt. Aber das die Einschätzung und Gewährung der Steuervergünstigung durch des Finanzamt essentiell für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist. Hierbei wird vor allem die Körperschaftsteuerveranlagung, der Körperschaftsteuerbescheid und der Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid angesprochen und die Wirkungen dieser erklärt.
C.-G. Die einzelnen Steuerarten
Die folgenden Kapitel sind deutlich kürzer gehalten als die einleitenden allgemeinen Ausführungen zur Gemeinnützigkeit und zur aktuellen Gesetzesnovelle. Sie vermitteln einen kurzen Überblick über die jeweilige Materie, ohne dass die Betrachtung derart tiefgehend ist wie die bisherigen Abschnitte. Nur vereinzelt vertieft Schleder die Betrachtung (Darstellung der Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten in § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26a EStG), einzig das Kapitel H. zu den Spenden ist wieder umfangreicher und detailliert wie das Kapitel B.
C. Körperschaftsteuer
In der Einleitung des Kapitels C wird der Leser darauf hingewiesen, dass die Körperschaftsteuer als die Einkommensteuer für juristische Personen, verschiedene Personengemeinschaften und Zweckvermögen bezeichnet werden kann. Grundsätzlich wird erklärt, das Körperschaftsteuer für Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in Vereinen gezahlt werden muss. Auch alle Neuerungen bzw. Abänderungen von 1989 an bis einschließlich 2008 werden im Vergleich dargestellt.
Im Anschluss an den allgemeinen Teil wird die Steuerpflicht erläutert. Dabei wird der Unterschied zwischen unbeschränkter und beschränkter Körperschaftsteuerpflicht an Beispielen verdeutlicht.
In dem folgenden Abschnitt Einkommensermittlung und Steuerfestsetzung werden alle grundlegenden allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen erklärt, da die Körperschaftsteuer weitgehend nach den Vorschriften der Einkommensteuer ermittelt wird, auch bei Vereinen. Anschließend wird erläutert, wie die Einkünfte des Vereins im Allgemeinen und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben im Besonderen ermittelt werden Auch bei diesen Erklärungen werden immer wieder Beispiele aus der Praxis zur Veranschaulichung aufgezeigt.
Anschließend werden die Themengebiete Besteuerungsgrenze und Körperschaftsteuer-Freibetrag erklärt. Hier werden die Änderungen, die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements geschaffen wurden dargestellt und Beispiele aufgezeigt.
Es folgt die Erklärung zur Veranlagung und Entrichtung der Steuer, die Verpachtung von wirtschaftliche Geschäftsbetrieben und eine Übersicht steuerfreier Einnahmen, bevor auf die Kapitalertragsteuer und den Zinsabschlag eingegangen wird.
Interessante Aspekte sind in den Ausführungen zu den Möglichkeiten, die Körperschaftssteuer durch die Verpachtung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu vermeiden, enthalten. Auch die Problemkreise des Sponsorings und der speziellen Probleme der Werbeleistungen von Sportvereinen sind von großer praktischer Relevanz, da Schleder hier sein Hintergrundwissen aus dem Gesetzgebungsverfahren nutzen kann, um Möglichkeiten und Grenzen für die Vereine (und die Finanzverwaltung!) auszuloten.
Am Ende des dritten Kapitels C wird auf die Themenschwerpunkte Steuerabzug bei Bauleistungen, Solidaritätszuschlag und Investitionszulage Bezug genommen.
Alle Abschnitte erläutern die Materie wie gehabt praxisorientiert, nur eben etwas geraffter. Es werden die neuen Steuerreformen, sofern diese auf das jeweilige Themengebiet anwendbar sind (z.B. Unternehmensteuerreform 2008), erklärt. Schleder vergleicht die neuen Regeln mit den bisherigen Gesetzesbestimmungen, so dass ein Verständnis für die Entwicklung möglich ist.
D. Gewerbesteuer
In diesem kurzen Kapitel wird der Unterschied zwischen der Gewerbesteuer und der zuvor erklärten Körperschaftsteuer erläutert.
Nach dieser allgemeinen Einführung in die inhaltliche Thematik wird der Gewerbeertrag, die Besteuerungsgrenze, der Steuermessbetrag, der Hebesatz und die Gewerbesteuererklärung in kurzen Unterabschnitten erklärt und mit Beispielen verdeutlicht.
E. Umsatzsteuer
Zu Beginn diese Kapitels wird erst einmal geklärt was die Umsatzsteuer für eine Steuer ist und wo diese ihre Anwendung findet. Im Anschluss an diese Einführung wird der Steuergegenstand und der Geltungsbereich angesprochen. Auch hier werden zuerst grundlegende steuerrechtliche Begriffe, z.B. Unternehmer, innergemeinschaftlicher Erwerb und Lieferung und Leistung durch den Autor erklärt.
Es folgen die Erörterungen zu der Steuerbefreiung und ihr Zusammenhang zu der Vorsteuer. Dabei werden Umsätze aufgezeigt, die ein Verein erzielen kann, die steuerbefreit sind. Die Darstellung der Steuerbefreiungen ist knapp gehalten und umfasst nur die wesentlichen Grundzüge, die in der Vereinspraxis eine Rolle spielen.
Im Anschluss wird der Besteuerungsmaßstab, die Steuersätze und der Vorsteuerabzug erläutert. In diesen Abschnitten wird unter anderem die Mindestbemessungsgrundlage, die Aufteilung der Vorsteuer und die Pauschalisierung der Vorsteuer für Vereine besprochen.
Zum Schluss dieses Kapitels E wird noch die Differenzbesteuerung, die Besteuerung von Kleinunternehmern, die Erhebung der Umsatzsteuer und Leistungsempfänger als Steuerschuldner beleuchtet. Dabei werden alle relevanten Voraussetzungen für die jeweilige Thematik genannt und die Gesetzesgrundlagen dazu aufgezeigt.
F. Lohnsteuer
In diesem Kapitel wird im Anfang der Verein als Arbeitgeber mit seinen steuerrechtlichen Pflichten und die damit verbundenen Auflagen durch das Sozialversicherungsrecht betrachtet.
Folgend wird der Arbeitnehmer und die Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit anhand verschiedener Tätigkeiten erklärt. Dabei steht im Mittelpunkt die Ermittlung der Arbeitnehmereigenschaft einer Person, die in einem Dienstverhältnis zu dem Verein steht und Arbeitslohn durch den Verein erhält.
Anschließend wird die Berechnung der Lohnsteuer, die Steuerbefreiung bei nebenberuflichen Tätigkeiten und die Abzugssteuer bei beschränkter Steuerpflicht dargestellt. Der Autor arbeitet auch hier mit Beispielen und ergänzt die Ausführungen mit den aktuellen Gesetzesverweisen. Deshalb nimmt die Darstellung der Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten (wie bisher in § 3 Nr. 26 EStG und neu in § 3 Nr. 26a EStG) einen breiten Raum ein. Schleder stellt die einzelnen Tatbestandsmerkmale und die Abgrenzungen zu den anderen Steuerbefreiungen ausführlich dar.
G. Sonstige Steuern
Folgende Steuern werden durch den Autor kurz angesprochen:
Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Lotteriesteuer, Vergnügungssteuer
Die Grundsteuer wird kompakt dargestellt. Unterpunkte sind unter anderem die Befreiung des Grundbesitzes bei gemeinnützigen Vereinen und der Erlass der Grundsteuer. Es wird ersichtlich, dass die Grundsteuer nur für Vereine relevant ist, wenn diese Grundbesitz besitzen.
Alle weiteren aufgeführten Steuern sind ohne speziellen Bezug zur Vereinsrecht dargestellt. Sie dienen eher der Information der Leser und zur Vollständigkeit der eventuell relevanten Steuerarten.
H. Spendenrecht
Die Thematik der Zuwendungen, wie die Spenden im Amtsdeutsch heißen, wird ausführlich durch den Autor beleuchtet, da das neue Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements das Spendenrecht in wesentlichen Punkten neu gestaltet hat.
Im allgemeinen Teil wird geklärt was der Begriff "Spenden" bedeutet, wie sich die Gesetzesgrundlage darstellt und wo die Spendenregelungen anzuwenden sind.
Nach dieser grundlegenden Klärung werden in den nächsten Abschnitten die Zuwendungen, Sachspenden und Leistungsspenden detailliert erörtert. Dabei werden die Voraussetzungen für abzugfähige Sonderausgaben (Spenden) erklärt und anhand von Beispielen verdeutlicht. Bei den Sachspenden und Leistungsspenden liegt der Schwerpunkt auf der jeweiligen Bewertung. Die Neuerungen aus dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements bezüglich des Spendenrechts werden ausführlich dargestellt.
Am Ende dieses Kapitels folgen die Erklärungen zu den Steuerbegünstigten Zwecken, die Höchstgrenzen für den Steuerabzug, der Nachweis von Zuwendungen und der Vertrauensschutz und Haftung. Die ab sofort zu verwendenden neuen Zuwendungsbestätigungen wurden durch den Autor im Anhang abgedruckt. Es wird in der Erläuterung aber auch auf die offiziellen Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen verwiesen. Dort stehen die neuen Zuwendungsbescheinigungen zum Herunterladen bereit. Für die Anwendung der neuen Bescheinigungen ist übrigens eine Übergangsfrist bis Mitte des Jahres 2008 gewährt worden, so dass die früher gültigen Bescheinigungen noch verwendet werden dürfen.
In dem Abschnitt Vertrauensschutz wird auf die mit der aktuellen Gesetzesnovelle überarbeitete Vertrauensschutzregelung verwiesen. Es ergeben sich nicht unwesentliche Erleichterungen. In dem Abschnitt Haftung wird die Ausstellerhaftung und die Veranlassungshaftung voneinander abgegrenzt und deren Folgen für den Verein und den Spender deutlich gemacht.
I. Rechnungslegung
In diesem Kapitel werden die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach Steuerrecht übersichtsartig dargestellt. Ebenso werden die Besonderheiten bei Spendeneinnahmen und die Einnahme-Überschussrechnung erklärt. Dabei werden im wesentlichen die gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt. Auf die zivilrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (vgl. z.B. den Rechnungslegungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer - IDW RS HFA 14 aus dem Jahre 2006) geht Schleder nicht ein.
J. Prüfungen des Finanzamtes
Dieses Kapitel zeigt die zwei Prüfungsvarianten der Steuerprüfung durch das Finanzamt auf. Dabei handelt es sich um die Innen- und die Außenprüfung. Es werden die Voraussetzungen und die Bestandteile dieser Prüfungen kurz erläutert.
K. Übriges Steuerrecht
Im abschließenden Kapitel geht Schleder auf Detailprobleme der Anzeige- und Meldepflicht, der Steuererklärungspflicht und der Zahlungspflicht ein. Es werden die Grundlagen aufgezeigt, damit es dem Verein ermöglicht wird, seine jeweiligen Pflichten zu erkennen.
Anschließend werden Stundung und Erlass, Haftung und Vertretung, Folgen der Nichterfüllung steuerlicher Pflichten, Rechtsbehelfe, verbindliche Auskünfte und Einheitsbewertung kurz erläutert. Die Gesetzesgrundlagen werden aufgezeigt. Beispiele unterstreichen dabei wie in den anderen Kapiteln die theoretischen Ausführungen.
Anhang
Im Anhang wurden durch den Autor
- wichtige Gesetzestexte der AO und des EStG,
- eine Mustersatzung für einen Verein und
- neue amtliche Vordrucke für Zuwendungsbescheide abgedruckt. Diese ist aber auch unter www.bundesfinanzministerium.de kostenlos erhältlich.
Diskussion
"Das Steuerrecht der Vereine" (8. Auflage) wurde für den Praktiker geschrieben. Es setzt rechtliche und steuerliche Grundkenntnisse bzw. ein Grundverständnis für das Steuerrecht voraus.
Durch den Allgemeinen Teil der jedem Kapitel voran gestellt ist, gelingt es dem Autor, dem Leser ein Vorverständnis für die jeweilig folgende Thematik zu vermitteln. In den darauf folgenden Abschnitten arbeitet der Autor die Thematik immer sehr systematisch und nachvollziehbar auf. Dabei verwendet Schleder viele praxisnahe Beispiele und verweist dabei immer auf die relevanten Gesetzestexte.
Alle relevanten Steuerbereiche für einen Verein werden angesprochen und in ihren Besonderheiten für die Besteuerung gemeinnütziger Vereine erörtert. Vor allem werden die Neuerungen, die das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gebracht hat explizit beleuchtet und die Vor- und Nachteile aufgegliedert.
Schleder meistert den Balanceakt zwischen Theorie und Praxis. Er verwendet dabei eine offene und verständliche Sprache. So macht er es dem Leser leicht dem Inhalt zu folgen und diesen zu verstehen. Mit dieser Art erreicht er den Praktiker und öffnet das Verständnis für das Vereinssteuerrecht.
Besonders positiv zu würdigen sind die detaillierten und untersetzen Darstellungen zur Gemeinnützigkeit, zu den Spenden und zur Körperschaftsteuer. Man merkt der Darstellung von Schleder an, dass dieser (mit seinem Mitarbeiterstab im Ministerium) über ein langjähriges Erfahrungswissen zur Gemeinnützigkeit verfügt. Seine Fundstellen im Schrifttum, in Verwaltungserlassen und seine angeführten Gerichtsurteile machen das Buch alleine zu einem Pflichtbestandteil des Handapparats des Vereinsgeschäftsführers und seiner steuerlichen Berater.
Nuancen in der Darstellung von Sinn und Zweck der Gemeinnützigkeit in der Theorie und der praktischen Umsetzung sind lesenswert, etwa die Ausführungen auf S. 109 zur weiterhin gegeben Unterstützung von nicht ideell selbstlosen Freizeitvereinen. Diese eigentlich nicht wünschenswerte Förderung findet sich in den Bereichen Sport, Kultur und Umweltschutz. Hier scheint die Hilflosigkeit der Verwaltung vor großen Lobbygruppen durch!
Schleder ist einer der führenden Experten für das Gemeinnützigkeitsrecht, das eröffnet sich dem Leser des Buches immer wieder. Wo sonst findet sich die Erläuterung der Möglichkeit einer Konkurrentenklage gegen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die sich aus einem BFH-Urteil aus dem Jahre 1997 ergibt. Seine Ausführungen sind mitunter sehr detailliert und zeugen von größter Fachkenntnis im einzelnen (vgl. Ausführungen zu Jugendreise auf S. 158 oder Schülerfirmen auf S. 159). Für die angesprochene Thematik gibt Schleder jeweils die passende Fundstelle, meist OFD-Verfügungen aus jüngster Zeit wieder. Insoweit ist das Buch ein Kompendium der aktuellen Zweifelsfrage der Besteuerung gemeinnütziger Verein.
Die Praxistipps zum Einsatz verschiedener vorteilhafter Gestaltungen (Sponsoringleistungen, Werbeleistungen auf einem Vereinsbus, Vermögensverwaltung statt wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zurückspenden von Löhnen einzelner Vereinsmitglieder usw.)
sind aus der Feder des zuständigen Oberamtsrats im Bundesministerium der Finanzen von besonderer Bedeutung für die Beratungs- und Besteuerungspraxis. Wenngleich Schleder mitunter auch die Grenzen der Hilfestellung des Gesetzgebers für an sich berechtigte Interessen aus der Vereinspraxis zugeben muss (vgl. z.B. Ausführungen zu Sportvereinen und Trikotwerbungen bzw. sonstigen Sachleistungen als Gegenleistung für Lieferungen von Ausrüstung auf S. 197 f.).
Bei der Darstellung der mildtätigen Betätigungen weist Schleder kommentarlos auf die Notwendigkeit hin, dass die Vereine die Nachweis für die Einhaltung der mildtätigen Einkommens- und Vermögensgrenzen der unterstützen Personen anhand eigener Aufzeichnungen beibringen müssen. Hier wäre eine problemorientierte Darstellung wünschenswert gewesen, da nach Erfahrzungen und Kenntnissen des Rezensenten hier eine, in der Praxis der Tätigkeit von Sozialvereinen, kaum zu erfüllende Verwaltungsanweisung besteht.
Nicht ganz so herausragend wie die Ausführungen zur Gemeinnützigkeit, zu den Spenden und der Körperschaftsteuer zu beurteilen sind die m.E. zu knapp gehaltenen Darstellungen zur Umsatzsteuer.
Etwa die Verschärfung der Umsatzsteuerrichtlinien für Pflegeheime und Krankenhäuser (Definition der mit dem Betrieb von Pflegeheimen und Krankenhäusern eng verbundenen Umsätze in Abschn. 100) hätte unbedingt thematisiert werden müssen.
Fazit
Der "Schleder" ist ein Buch, das in der Vereinbesteuerung eine nicht weg zudenkende Hilfestellung bietet und ein Muss für jeden steuerlichen Berater ist. Das zuletzt Genannte gilt besonders für den an der aktuellen Entwicklung interessierten Berater bzw. Vereinsgeschäftsführer.
Rezensent
Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch
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Zitiervorschlag
Friedrich Vogelbusch. Rezension vom 09.06.2008 zu: Herbert Schleder: Steuerrecht der Vereine. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe (Herne) 2008. 8. Auflage. 419 Seiten. ISBN 978-3-482-42978-1. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/5907.php, Datum des Zugriffs 07.02.2012.
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Ralf Klaßmann, Joachim Müller u.a.: Die Besteuerung der Krankenhäuser
Stephan Schauhoff (Hrsg.): Handbuch der Gemeinnützigkeit
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