Ihr Vorteil: Wir filtern, prüfen und ordnen die Angebote für die Sozialwirtschaft.

Annegret Will: Ausländer ohne Aufenthaltsrecht

Cover Annegret Will: Ausländer ohne Aufenthaltsrecht. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2008. 296 Seiten. ISBN 978-3-8329-2500-0. 39,00 EUR.

Besprochenes Werk kaufen


Thema

Menschen ohne Aufenthaltsrecht gehören zur Klientel der Beratung bei Stellen von Caritas, Diakonie oder weiteren Wohlfahrtsverbänden. Auch eine Reihe von anderen Institutionen kommen mit diesen Menschen in Kontakt – wie die Anklagen der Staatsanwaltschaft gegen staatliche und kirchliche Kindergärten in Bonn wegen der Aufnahme statusloser Kinder (2005) zeigen. Politisch wird das Thema "aufenthaltsrechtliche Illegalität" mit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD erstmalig zum Gegenstand einer (hoffentlich) konstruktiven Auseinandersetzung von Regierungsparteien gemacht. Für alle diese Fälle ist eine Kenntnis der Lebenslagen und der juristischen Rahmenbedingungen eines Lebens in der Duldung oder in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität wesentlich. Politische Akteure, Soziologen und Sozialethiker, die sich in dieses schwierig zugängliche Untersuchungsfeld wagten, trafen bislang in Praxis und Wissenschaft jedoch auf eine diffuse juristische Sachlage, die nur in wenigen, meist von Kirchen in Auftrag gegebenen Expertisen für Teilbereiche aufgearbeitet worden ist. Mit dem Handbuch von Annegret Will liegt nun endlich eine aktuelle und kompakte juristische Einführung in das komplette Themenfeld von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht vor, die neben anderen neue Gesetzesinitiativen wie die Bleiberechtsregelung, das sog. Antidiskriminierungsgesetz, Elterngeld (alle 2006), GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) und andere in der empirischen Literatur vernachlässigte Sonderfälle wie die sozialen Rechte von statuslosen Behinderten behandelt.

Die Autorin Annegret Will ist Rechtsanwältin und Professorin für das "Recht der Sozialen Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Ludwigshafen und Mitherausgeberin der empirischen Studie "Lebenslage "illegal"" (2006) zu Statuslosen in Frankfurt/Main.

Aufbau und Inhalt

Das Buch gliedert sich in drei Teile, die jeweils zuerst in die allgemeine Rechtslage einführen:

  1. Teil I ist dem Aufenthaltsrecht gewidmet (23-135),
  2. Teil II den Rechten von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht im täglichen Leben (136-227)
  3. und der kürzere Teil III (228-262) statuslosen Ausländern in der Beratung.

Teil I führt zunächst (Kapitel 1) in das Aufenthaltsrecht ein, klärt Begriffe, Aufenthaltstitel, Anforderungen und erläutert die rechtliche Lage von besonderen Gruppen (EU-Bürgern, türkischen Staatsangehörigen, Flüchtlingen). Will klärt dann (Kapitel 2), wann welche Ausländer mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln ihren legalen Aufenthaltsstatus verlieren und differenziert als Untersuchungsgegenstand folgende Gruppen:

  • ausreisepflichtige Ausländer,
  • vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer,
  • geduldete Ausländer,
  • statuslose ("illegale") Ausländer und
  • und Flüchtlinge.

Anhand dieser Personengruppen werden die Themenbereiche der freiwilligen Ausreise, der Abschiebung, Abschiebungshaft, Zurückschiebung und Ausweisung juristisch differenziert behandelt. Sodann (Kapitel 3) werden ausführlich die Legalisierungsmöglichkeiten der verschiedenen Formen der Aufenthalte erörtert. Anzumerken ist, dass unter "Legalisierung" nicht die populären Legalisierungskampagnen gemeint sind, wie sie in anderen europäischen, überwiegend in den südlichen EU-Ländern praktiziert werden, sondern die nach aktueller Gesetzeslage vorgesehenen oder möglichen Wege, einen höherwertigen Aufenthaltstitel zu erreichen bzw. als Geduldeter überhaupt einen Aufenthaltstitel bzw. als statusloser Einwanderer eine Duldung zu erhalten. Ausnahmeregelungen können juristisch unter anderem dann in Erwägung gezogen werden, wenn gesetzliche Maßnahmen im öffentlichen Interesse liegen (S. 81). Hier können Positionen anknüpfen, die sachlich einzuschätzen versuchen, ob eine legale Beschäftigung – etwa in der Altenpflege – im öffentlichen Interesse läge oder nicht. Dieser Teil zeichnet sich durch eine knappe Darstellung des Status quo aus und verzichtet darauf, politische oder systematische Gründe für die bestehende Gesetzeslage anzugeben. Die rein juristische Darstellung führt dazu, auch für die Rechtsprechung wichtige empirische Forschungsergebnisse zu ignorieren. In der Frage spezial- und generalpräventiver Maßnahmen beispielsweise wiederholt Will die juristischen Vorgaben durchweg unreflektiert, obwohl sich empirisch keinerlei Wirksamkeit für die vom Gesetzgeber gewünschte Abschreckung konstatieren lässt. Dabei wäre eine ausschließlich generalpräventive Ausweisung juristisch nur zulässig, "wenn sie im konkreten Fall geeignet ist, eine abschreckende Wirkung zu entfalten" (S. 41).

Teil II zu den verbrieften Rechten von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht behandelt ausführlich einerseits Zivil-, Arbeits- und Mietrecht (Kapitel 1), andererseits die sozialen Rechte (Kapitel 2) sowie die Kontakte zu sonstigen öffentlichen Stellen wie zu Meldebehörden und Standesämtern für die Registrierung Neugeborener und zu Schulen und der Schulleitung für das wichtige Thema des Schulbesuchs statusloser Kinder und Jugendlicher (Kapitel 3). Neu im Vergleich zu bisherigen Studien ist die Einschätzung des Unfallschutzes von statuslosen Kindern und Jugendlichen an Schulen: "Ein etwa fehlender aufenthaltsrechtlicher Status ist irrelevant für die Qualifizierung des Kindes oder Jugendlichen als Schüler, so dass auch statuslose Kinder unfallversichert sind" (S. 203). In der bisherigen Diskussion um Statuslose bekannt ist, dass auch statuslose Arbeitnehmer Anspruch auf den vereinbarten Lohn und eine Unfallversicherung haben (freilich ungeachtet der praktischen Möglichkeiten, dies als Statusloser tatsächlich durchzusetzen), bislang unberücksichtigt geblieben ist, dass auch Statuslose Insolvenzgeld beanspruchen könnten (S. 210).
Die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes referiert Will korrekt als Schutz der Allgemeinheit vor gesundheitlichen Gefahren, so dass bei sexuell übertragbaren Krankheiten aus eben diesem Grund sinnvollerweise anonyme Angebote gemacht werden dürfen (S. 220). Der Leser muss an dieser Stelle jedoch eigenständig über die geltende Rechtslage hinaus die offenkundige Frage aufwerfen, warum die Sinnhaftigkeit dieser Regelung nicht auch für andere, nicht sexuell übertragbare Krankheiten, etwa Tuberkulose, erkannt wird, da es sich um eine unzweifelhaft vergleichbare Problemstruktur handelt.
Um den Umfang überschaubar zu halten, beschränkt sich die Autorin auf unstrittigen Gesetzesanwendungen und das geltende Recht. Bei juristisch nicht vollends geklärten Themenfeldern - den so genannten "Grauzonen" - liefert Will dagegen eine Einführung in verschiedene juristische Positionen oder bietet selber weiterführende juristische Positionen an. Zum Beispiel ist in der Kinder- und Jugendhilfe für statuslose Kinder ein Bezug auf das SGB VIII ausgeschlossen; auch die meisten völkerrechtliche Positionen scheiden als juristischer Bezugspunkt aus. Lediglich das Haager Minderjährigenschutzabkommen bietet Will als juristische Begründung an, weil eine rechtshemmende Wirkung des fehlenden Aufenthaltsstatus "dem Zweck des Abkommens, Kindern und Jugendlichen effektiven Schutz zu gewährleisten, zuwiderlaufen und auf eine Schutzverweigerung hinauslaufen" (S. 213-219, hier: S. 216) würde.

Teil III - der knappste der drei Teile - wendet sich nach den theoretischen Ausführungen zu den Rechten Statusloser der wichtigen Dimension zu, wie diese Rechte denn de facto geltend gemacht werden können (Kapitel 1) und der Strafbarkeit der Unterstützung von statuslosen Menschen (Kapitel 2). Die differenzierten Ausführungen zu den Meldepflichten helfen zuständigen Behörden, ihre Übermittlungsbefugnisse, aber genauso Übermittlungssperren zuzuordnen. Diese Klärung im für Nicht-Juristen oft schwer durchdringlichen juristischen Dickicht ist ein Beitrag, die Reichweite von Meldepflichten korrekt zu erfassen, so dass Verantwortliche nicht aus Unwissenheit vermeintliche Meldepflichten erfüllen, die ihnen gar nicht auferlegt sind oder die unter die Schweigepflicht fallen.
Bei der Strafbarkeit als Beihilfe zu illegalem Aufenthalt differenziert Will zwischen (bisweilen straffreien) humanitär motivierten Handlungen und gezielter, strafbarer Beihilfe, während das Einschleusen von Ausländern uneingeschränkt als Straftat gilt.

Zielgruppen und Diskussion

Das Buch wendet sich laut Klappentext an "Stellen, die Beratungsarbeit für Ausländer leisten". Zu empfehlen ist es auch Ausländerbehörden, die in diesem speziellen Tätigkeitsfeld schnell ihre Befugnisse und Ermessensräume anhand der geltenden Gesetze ausloten können. Die Gliederung ist juristisch-systematisch aufgebaut, nicht fallspezifisch. Wer zum Beispiel Frauen aus dem Menschenhandel berät, findet mit Hilfe des Stichwortverzeichnisses relevante Informationen quer zu dieser Systematik auf 15 Abschnitte verteilt; einige Wiederholung in den Passagen vermeiden dagegen ein aufwändiges Hin- und Herblättern.

Für Wissenschaftler wie zum Beispiel Sozialethiker innerhalb der Theologie, die ihre ethischen Überlegungen aus empirischen, politischen und juristischen Kontexten beziehen und daraufhin auch die Lösungen konkretisieren, bietet dieses Buch eine schnelle und gute Einführung in den juristischen Status quo. Wer Reformbedarf auch bei derzeit klaren gesetzlichen Regelungen begründen und dazu juristische Positionen einbeziehen möchte, muss sich Minderheitenvoten von Juristen anderweitig aneignen.

Fazit

Das Handbuch von Will ist eine übersichtliche und für diesen Rechtsbereich erstmalige umfassende Darlegung des aktuellen Gesetzesstands und darin von hohem Gebrauchswert für eine Beratung im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage. Verantwortlichen anderer Institutionen wie Schulen, Krankenhäusern usw. kann die gezielte Lektüre des Buches schnell Sicherheit verschaffen, die rechtlich gebotenen Handlungsoptionen zu erfassen. Für eine weiterführende gesellschaftliche Reformdiskussion der bestehenden Gesetze liefert Will anderen Wissenschaftlern und Politikern eine klare und detaillierte Darstellung der juristischen Ausgangs- und Bezugspunkte. An immer noch auf Kosten von Statuslosen existierenden ungenügend geregelten "Grauzonen" führt sie eigene prospektive Argumentationen für juristischen Ansprüchen genügende Regelungen ein.


Rezensent
Dr. Andreas Fisch
Referent für Wirtschaftsethik am Sozialinstitut Kommende Dortmund
Dissertation über "Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität. Reformvorschläge und Folgenabwägungen aus sozialethischer Sicht" (Berlin, 2008)
Homepage www.kommende-dortmund.de
E-Mail Mailformular


Besprochenes Werk kaufen
Sie fördern den Rezensionsdienst, wenn Sie diesen Titel – in Deutschland versandkostenfrei – über den socialnet Buchversand bestellen.


Zitiervorschlag
Andreas Fisch. Rezension vom 21.06.2008 zu: Annegret Will: Ausländer ohne Aufenthaltsrecht. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2008. 296 Seiten. ISBN 978-3-8329-2500-0. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/6132.php, Datum des Zugriffs 22.05.2012.


Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.

Zur Rezensionsübersicht
Zum Seitenanfang

Hilfe & Kontakt

Hinweise für RezensentInnen, Verlage, AutorInnen oder LeserInnen sowie zur Verlinkung bitte lesen, bevor Sie Kontakt zur Redaktion der Rezensionen aufnehmen.

Mehr zum Thema

Ulrike Bartels, Claudia Heib u.a.: Deutschland mit anderen Augen (Migration)

Tom Frischknecht: "Kultureller Rabatt"

Literaturliste anzeigen

Stellenangebote

Erzieher/in oder Sozialpädagoge (w/m) für Kinderheim, Freising

Fachberater/in für Kindergärten, Köln

Weitere Anzeigen im socialnet Stellenmarkt.

Newsletter bestellen

Immer über neue Rezensionen informiert.