Annegret Will: Ausländer ohne Aufenthaltsrecht
Annegret Will: Ausländer ohne Aufenthaltsrecht. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2008. 296 Seiten. ISBN 978-3-8329-2500-0. 39,00 EUR.
Thema
Menschen ohne Aufenthaltsrecht gehören zur Klientel der Beratung bei Stellen von Caritas, Diakonie oder weiteren Wohlfahrtsverbänden. Auch eine Reihe von anderen Institutionen kommen mit diesen Menschen in Kontakt – wie die Anklagen der Staatsanwaltschaft gegen staatliche und kirchliche Kindergärten in Bonn wegen der Aufnahme statusloser Kinder (2005) zeigen. Politisch wird das Thema "aufenthaltsrechtliche Illegalität" mit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD erstmalig zum Gegenstand einer (hoffentlich) konstruktiven Auseinandersetzung von Regierungsparteien gemacht. Für alle diese Fälle ist eine Kenntnis der Lebenslagen und der juristischen Rahmenbedingungen eines Lebens in der Duldung oder in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität wesentlich. Politische Akteure, Soziologen und Sozialethiker, die sich in dieses schwierig zugängliche Untersuchungsfeld wagten, trafen bislang in Praxis und Wissenschaft jedoch auf eine diffuse juristische Sachlage, die nur in wenigen, meist von Kirchen in Auftrag gegebenen Expertisen für Teilbereiche aufgearbeitet worden ist. Mit dem Handbuch von Annegret Will liegt nun endlich eine aktuelle und kompakte juristische Einführung in das komplette Themenfeld von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht vor, die neben anderen neue Gesetzesinitiativen wie die Bleiberechtsregelung, das sog. Antidiskriminierungsgesetz, Elterngeld (alle 2006), GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) und andere in der empirischen Literatur vernachlässigte Sonderfälle wie die sozialen Rechte von statuslosen Behinderten behandelt.
Die Autorin Annegret Will ist Rechtsanwältin und Professorin für das "Recht der Sozialen Arbeit" an der Evangelischen Fachhochschule Ludwigshafen und Mitherausgeberin der empirischen Studie "Lebenslage "illegal"" (2006) zu Statuslosen in Frankfurt/Main.
Aufbau und Inhalt
Das Buch gliedert sich in drei Teile, die jeweils zuerst in die allgemeine Rechtslage einführen:
- Teil I ist dem Aufenthaltsrecht gewidmet (23-135),
- Teil II den Rechten von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht im täglichen Leben (136-227)
- und der kürzere Teil III (228-262) statuslosen Ausländern in der Beratung.
Teil I führt zunächst (Kapitel 1) in das Aufenthaltsrecht ein, klärt Begriffe, Aufenthaltstitel, Anforderungen und erläutert die rechtliche Lage von besonderen Gruppen (EU-Bürgern, türkischen Staatsangehörigen, Flüchtlingen). Will klärt dann (Kapitel 2), wann welche Ausländer mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln ihren legalen Aufenthaltsstatus verlieren und differenziert als Untersuchungsgegenstand folgende Gruppen:
- ausreisepflichtige Ausländer,
- vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer,
- geduldete Ausländer,
- statuslose ("illegale") Ausländer und
- und Flüchtlinge.
Anhand dieser Personengruppen werden die Themenbereiche der freiwilligen Ausreise, der Abschiebung, Abschiebungshaft, Zurückschiebung und Ausweisung juristisch differenziert behandelt. Sodann (Kapitel 3) werden ausführlich die Legalisierungsmöglichkeiten der verschiedenen Formen der Aufenthalte erörtert. Anzumerken ist, dass unter "Legalisierung" nicht die populären Legalisierungskampagnen gemeint sind, wie sie in anderen europäischen, überwiegend in den südlichen EU-Ländern praktiziert werden, sondern die nach aktueller Gesetzeslage vorgesehenen oder möglichen Wege, einen höherwertigen Aufenthaltstitel zu erreichen bzw. als Geduldeter überhaupt einen Aufenthaltstitel bzw. als statusloser Einwanderer eine Duldung zu erhalten. Ausnahmeregelungen können juristisch unter anderem dann in Erwägung gezogen werden, wenn gesetzliche Maßnahmen im öffentlichen Interesse liegen (S. 81). Hier können Positionen anknüpfen, die sachlich einzuschätzen versuchen, ob eine legale Beschäftigung – etwa in der Altenpflege – im öffentlichen Interesse läge oder nicht. Dieser Teil zeichnet sich durch eine knappe Darstellung des Status quo aus und verzichtet darauf, politische oder systematische Gründe für die bestehende Gesetzeslage anzugeben. Die rein juristische Darstellung führt dazu, auch für die Rechtsprechung wichtige empirische Forschungsergebnisse zu ignorieren. In der Frage spezial- und generalpräventiver Maßnahmen beispielsweise wiederholt Will die juristischen Vorgaben durchweg unreflektiert, obwohl sich empirisch keinerlei Wirksamkeit für die vom Gesetzgeber gewünschte Abschreckung konstatieren lässt. Dabei wäre eine ausschließlich generalpräventive Ausweisung juristisch nur zulässig, "wenn sie im konkreten Fall geeignet ist, eine abschreckende Wirkung zu entfalten" (S. 41).
Teil II zu den verbrieften Rechten von Ausländern
ohne Aufenthaltsrecht behandelt ausführlich einerseits Zivil-, Arbeits- und
Mietrecht (Kapitel 1), andererseits die sozialen Rechte (Kapitel 2) sowie die
Kontakte zu sonstigen öffentlichen Stellen wie zu Meldebehörden und Standesämtern
für die Registrierung Neugeborener und zu Schulen und der Schulleitung für das wichtige Thema des
Schulbesuchs statusloser Kinder und Jugendlicher (Kapitel 3). Neu im Vergleich zu bisherigen
Studien ist die Einschätzung des Unfallschutzes von statuslosen Kindern und
Jugendlichen an Schulen: "Ein etwa fehlender aufenthaltsrechtlicher Status ist
irrelevant für die Qualifizierung des Kindes oder Jugendlichen als Schüler, so
dass auch statuslose Kinder unfallversichert sind" (S. 203). In der bisherigen
Diskussion um Statuslose bekannt ist, dass auch statuslose Arbeitnehmer
Anspruch auf den vereinbarten Lohn und eine Unfallversicherung haben (freilich
ungeachtet der praktischen Möglichkeiten, dies als Statusloser tatsächlich
durchzusetzen), bislang unberücksichtigt geblieben ist, dass auch Statuslose
Insolvenzgeld beanspruchen könnten (S. 210).
Die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes referiert Will korrekt als Schutz der
Allgemeinheit vor gesundheitlichen Gefahren, so dass bei sexuell übertragbaren
Krankheiten aus eben diesem Grund sinnvollerweise anonyme Angebote gemacht
werden dürfen (S. 220). Der Leser muss an dieser Stelle jedoch eigenständig
über die geltende Rechtslage hinaus die offenkundige Frage aufwerfen, warum die
Sinnhaftigkeit dieser Regelung nicht auch für andere, nicht sexuell
übertragbare Krankheiten, etwa Tuberkulose, erkannt wird, da es sich um eine
unzweifelhaft vergleichbare Problemstruktur handelt.
Um den Umfang überschaubar zu halten, beschränkt sich die
Autorin auf unstrittigen Gesetzesanwendungen und
das geltende Recht. Bei juristisch nicht vollends geklärten
Themenfeldern - den so genannten "Grauzonen" - liefert Will dagegen eine Einführung in verschiedene juristische Positionen
oder bietet selber weiterführende juristische Positionen an. Zum Beispiel ist
in der Kinder- und Jugendhilfe für statuslose Kinder ein Bezug auf das
SGB VIII ausgeschlossen; auch die meisten völkerrechtliche Positionen scheiden
als juristischer Bezugspunkt aus. Lediglich das Haager
Minderjährigenschutzabkommen bietet Will
als juristische Begründung an, weil eine rechtshemmende Wirkung des fehlenden
Aufenthaltsstatus "dem Zweck des Abkommens, Kindern und Jugendlichen effektiven
Schutz zu gewährleisten, zuwiderlaufen und auf eine Schutzverweigerung
hinauslaufen" (S. 213-219, hier: S. 216) würde.
Teil III - der knappste der drei Teile - wendet sich
nach den theoretischen Ausführungen zu den Rechten Statusloser der
wichtigen Dimension zu, wie diese Rechte denn de facto geltend gemacht
werden können (Kapitel 1) und der Strafbarkeit der Unterstützung von
statuslosen Menschen (Kapitel 2). Die differenzierten Ausführungen zu den
Meldepflichten helfen zuständigen Behörden, ihre Übermittlungsbefugnisse, aber
genauso Übermittlungssperren zuzuordnen. Diese Klärung im für Nicht-Juristen
oft schwer durchdringlichen juristischen Dickicht ist ein Beitrag, die
Reichweite von Meldepflichten korrekt zu erfassen, so dass Verantwortliche nicht
aus Unwissenheit vermeintliche Meldepflichten erfüllen, die ihnen gar nicht
auferlegt sind oder die unter die Schweigepflicht fallen.
Bei der Strafbarkeit als Beihilfe zu illegalem Aufenthalt
differenziert Will zwischen
(bisweilen straffreien) humanitär motivierten Handlungen und gezielter,
strafbarer Beihilfe, während das Einschleusen von Ausländern uneingeschränkt
als Straftat gilt.
Zielgruppen und Diskussion
Das Buch wendet sich laut Klappentext an "Stellen, die Beratungsarbeit für Ausländer leisten". Zu empfehlen ist es auch Ausländerbehörden, die in diesem speziellen Tätigkeitsfeld schnell ihre Befugnisse und Ermessensräume anhand der geltenden Gesetze ausloten können. Die Gliederung ist juristisch-systematisch aufgebaut, nicht fallspezifisch. Wer zum Beispiel Frauen aus dem Menschenhandel berät, findet mit Hilfe des Stichwortverzeichnisses relevante Informationen quer zu dieser Systematik auf 15 Abschnitte verteilt; einige Wiederholung in den Passagen vermeiden dagegen ein aufwändiges Hin- und Herblättern.
Für Wissenschaftler wie zum Beispiel Sozialethiker innerhalb der Theologie, die ihre ethischen Überlegungen aus empirischen, politischen und juristischen Kontexten beziehen und daraufhin auch die Lösungen konkretisieren, bietet dieses Buch eine schnelle und gute Einführung in den juristischen Status quo. Wer Reformbedarf auch bei derzeit klaren gesetzlichen Regelungen begründen und dazu juristische Positionen einbeziehen möchte, muss sich Minderheitenvoten von Juristen anderweitig aneignen.
Fazit
Das Handbuch von Will ist eine übersichtliche und für diesen Rechtsbereich erstmalige umfassende Darlegung des aktuellen Gesetzesstands und darin von hohem Gebrauchswert für eine Beratung im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage. Verantwortlichen anderer Institutionen wie Schulen, Krankenhäusern usw. kann die gezielte Lektüre des Buches schnell Sicherheit verschaffen, die rechtlich gebotenen Handlungsoptionen zu erfassen. Für eine weiterführende gesellschaftliche Reformdiskussion der bestehenden Gesetze liefert Will anderen Wissenschaftlern und Politikern eine klare und detaillierte Darstellung der juristischen Ausgangs- und Bezugspunkte. An immer noch auf Kosten von Statuslosen existierenden ungenügend geregelten "Grauzonen" führt sie eigene prospektive Argumentationen für juristischen Ansprüchen genügende Regelungen ein.
Rezensent
Dr. Andreas Fisch
Referent für Wirtschaftsethik am Sozialinstitut Kommende Dortmund
Dissertation über "Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität. Reformvorschläge und Folgenabwägungen aus sozialethischer Sicht" (Berlin, 2008)
Homepage www.kommende-dortmund.de
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Zitiervorschlag
Andreas Fisch. Rezension vom 21.06.2008 zu: Annegret Will: Ausländer ohne Aufenthaltsrecht. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2008. 296 Seiten. ISBN 978-3-8329-2500-0. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/6132.php, Datum des Zugriffs 22.05.2012.
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