Matthias Frommann: Sozialhilfe nach Vereinbarung
Matthias Frommann: Sozialhilfe nach Vereinbarung. Deregulierung und Rechtgefährdung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Frankfurt) 2002. 176 Seiten. ISBN 978-3-89983-086-6. 13,00 EUR.
für Mitglieder € 9,50 zzgl. Versandkosten. Ursprünglich im Eigenverlag des Deutschen Vereins veröffentlicht (ISBN 3-17-006860-1).
Sozialhilfe zwischen Bedarfsdeckung und pauschalierter Leistungserbringung
Sozialhilfeträger sind gegenüber dem einzelnen Leistungsberechtigten zur individuellen Bedarfsdeckung verpflichtet. Die Umsetzung ist schwierig, wenn die Leistungsgewährung in pauschalierter Form geschieht. Noch problematischer ist die Verwirklichung des individuellen Bedarfsdeckungsgrundsatzes bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen, die in der Regel durch Einrichtungen und Dienste erbracht werden. Vor allem in den heutigen Zeiten wachsenden Kostendrucks wächst die Gefahr verdeckter Leistungsverkürzungen zum Nachteil der betroffenen Hilfeempfänger. Frommann spürt in seiner Untersuchung dem "sozialrechtlichen Leistungsdreieck" in seinen Beziehungen zwischen den einzelnen Akteursgruppen auf materiell- wie auf verfahrensrechtlicher Ebene nach und zeigt verhängnisvolle Wechselwirkungen innerhalb des Dreiecks auf.
Der Autor
Prof. Dr. jur. Matthias Frommann war langjähriger Referent des Deutschen Vereins und kennt aus dieser Position das Spannungsverhältnis zwischen Sozialhilfeträgern und freier Wohlfahrtspflege. In seiner heutigen Funktion als Lehrender An der Fachhochschule Frankfurt a.M./ Studiengang Sozialarbeit bleibt er der transferorientierten Forschung treu, wie sich an seinen Veröffentlichungen wie den kommentierten Juragrammen zum Sozialhilferecht zeigt.
Zielgruppe
des Buches sind natürlich vor allem die "Profis" in den Hilfefeldern, also die Praxisvertreter der Sozialhilfe- und Einrichtungsträger. Es eignet sich aber auch für die, die sich mit dem Sozial(hilfe)recht als Lehrende oder Lernende befassen. Schließlich kann es auch von Anwälten oder Verwaltungsrichtern (und Richterinnen) mit Gewinn gelesen werden.
Gliederung und Inhalt
Neben Vorbemerkung und Abschlussresümee enthält das Buch 2 große Kapitel. Frommann beginnt zu Recht mit der Rechtsbeziehung zwischen Leistungsträger und Leistungsberechtigtem. Dabei unterscheidet er (und schon das zeichnet dieses Buch besonders aus!) zwischen der Beziehung bis zur Entscheidung über die Leistung und in der Zeit danach, wo es dann um die Leistungserbringung geht. Zudem befasst sich Frommann auf der materiell-rechtlichen wie auf der verfahrensrechtlichen Ebene mit der Rechtsposition der beiden Beteiligten. Er stellt die rechtlichen (Rahmen-)Vorgaben dar und zeigt immer wieder pointiert und gelegentlich spöttisch den Widerspruch zwischen diesen gesetzlichen Bestimmungen und der gelebten Verwaltungspraxis auf. Das Buch schließt damit eine Lücke, die schon lange darauf gewartet hat, dass sich jemand ihrer annehme. Es tritt mit seiner knappen, hoch-informativen Darstellung den Beweis an, dass gerade das Verfahrensrecht im Bereich der Sozialleistungen ein kümmerliches Schattendasein fristet - ein Fehler, der sich potenziert, weil mit der Leistungserbringung durch freigemeinnützige und privatgewerbliche Einrichtungen und Dienste die Verwirklichung seiner Verfahrensrechte dem jeweils Betroffenen noch zusätzlich erschwert wird (ich hätte geschrieben "verunmöglicht wird", aber zum Glück für die anderen Beteiligten gibt es diesen Begriff in der deutschen Sprache nicht). In einem Zwischenresümee fasst Frommann die Ergebnisse seiner Betrachtung zusammen und macht Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Es geht sodann um den Leistungserbringungsprozess im Verhältnis zwischen Leistungsträger und -erbringern. Sodann befasst sich Frommann mit dem Recht der Leistungserbringung im Dreiecksverhältnis, d.h. in der Beziehung zwischen Leistungsträger und Leistungsberechtigtem/ Leistungsempfänger und Leistungserbringer. Er untersucht die Möglichkeiten für den Sozialhilfeträger, die Leistungserbringung auf die Dienste und Einrichtungen auszulagern. Dabei kommt er auch auf das wichtige Thema der Gewährleistungspflicht des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Berechtigten zu sprechen und auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Aufgabenübertragung (bis hin zum Weisungsrecht) gegenüber den Einrichtungen und Diensten. Schließlich geht es um die Beziehung von Leistungsträger und Leistungserbringer im Rahmen der §§ 93 ff. BSHG. In diesem Zusammenhang wird der Zusammenhang zwischen Bundesempfehlung, Landesrahmenverträgen und Einzelvereinbarungen zwischen Einrichtungen und Sozialhilfeträger dargestellt. Abschließend wird der Bogen zurück zur Leistungsbeziehung zwischen Sozialhilfeträger und -empfänger geschlagen, denn jetzt erst können die Auswirkungen der Rechtsbeziehung Leistungsträger/ Leistungserbringer auf die erstgenannte Ebene nachvollzogen werden. Es geht dabei um die Pflicht des Sozialhilfeträgers zur individuellen Bedarfsfeststellung gegenüber dem Leistungsberechtigten, die durch die Leistungsvereinbarungen mit den Einrichtungen und Diensten massiv berührt sein kann und derzeit auch ist.
Abschließend -und leider recht knapp - wird die Rechtsbeziehung zwischen Leistunsgerbringer und Leistungsberechtigtem angesprochen.
Diskussion
Der Titel des Buches von Frommann "Sozialhilfe nach Vereinbarung" verführt zu einem Fehlschluss. Man erwartet eine ausgeklügelte Auseinandersetzung mit den §§ 93 ff. BSHG - mit einer Thematik also, von der sich vermutlich eher ein kleiner Kreis von Leser/inne/n angesprochen fühlen dürfte. Tatsächlich ist hier endlich DAS Buch zur Sozialhilfe erschienen. Frommann zeigt ganz gezielt die Bedeutung materiell- wie verfahrensrechtlicher Bestimmungen für die Position aller am Prozess der Sozialhilfebewilligung und -erbringung Beteiligten auf. Er stellt dabei nicht nur sein Wissen um seine umfassende Rechtskenntnis unter Beweis, sondern auch sein Wissen um die gelebte Praxis. In seinen Lösungsvorschlägen möchte man Frommann nicht immer folgen, aber bei den von ihm aufgeworfenen Fragen kommt man aus dem Kopfnicken nicht heraus.
Trotz der Vielschichtigkeit der Thematik behält Frommann - und mit ihm die Leserschaft - jederzeit den Überblick. Hilfreich ist der deutlich gegliederte Aufbau des Buches und der gut lesbare Stil. Lediglich die Fülle der Informationen, die Frommann in einen einzigen Satz zu packen versteht, bringt manchmal bei der Lektüre das Gefühl auf, man habe es mit lauter kleinen Brühwürfeln zu tun und sei aufgefordert, sie zu kauen statt sie - mit entsprechender Verwässerung - zu löffeln. Da hilft gegebenenfalls nur mentales Wiederkäuen.
Fazit
Für alle, die mit den großen sozialen Hilfefeldern, vor allem der Alten- und Behindertenhilfe, befasst sind, eine Pflichtlektüre, die Spaß macht, weil sie spannend und bereichernd ist.
Rezensentin
Prof. Silvia Pöld-Krämer
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Zitiervorschlag
Silvia Pöld-Krämer. Rezension vom 15.04.2003 zu: Matthias Frommann: Sozialhilfe nach Vereinbarung. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Frankfurt) 2002. 176 Seiten. ISBN 978-3-89983-086-6. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/623.php, Datum des Zugriffs 22.05.2012.
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