Rudolf Brunner, Dieter Dölling: Jugendgerichtsgesetz. Kommentar
Rudolf Brunner, Dieter Dölling: Jugendgerichtsgesetz. Kommentar. Walter de Gruyter (Berlin) 2002. 11., neubearbeitete Auflage. 773 Seiten. ISBN 978-3-11-016816-7. 88,00 EUR, CH: 134,00 sFr.
Hintergrund
Die Beschäftigung mit Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht erfordert in Lehre und Praxis fundierte Kenntnisse des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Dies gilt nicht nur für Juristen, sondern auch für SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen, die beispielsweise in der Jugendgerichtshilfe (JGH) tätig sind oder sich im Rahmen der Ausbildung oder Weiterbildung auf dieses Arbeitsfeld vorbereiten. Als Prozeßorgan eigener Art sind die MitarbeiterInnen der JGH frühzeitig in das gesamte strafrechtliche Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Beschuldigte involviert. Ihre Verfahrensstellung, ihre Pflichten und Rechte sowie ihre spezifischen Aufgaben sind neben dem SGB VIII ganz wesentlich im JGG verankert. Um engagiert, kompetent und souverän die Aufgaben der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren zu erfüllen, ist ein Kommentar zum JGG ein unverzichtbarer Bestandteil des Handwerkszeugs, ohne das man immer wieder die Unterlegenheit gegenüber Juristen zu spüren bekommt.
Aufbau und Inhalte
Wie jeder juristische Kommentar gliedert sich der JGG-Kommentar von Brunner und Dölling nach den 121 Vorschriften dieses Gesetzes. Den einzelnen Erläuterungen ist eine Einführung vorangestellt, die zum einen "Jugendkriminologische Aspekte" und zum anderen "Grundgedanken und Erziehungsauftrag des JGG" zum Inhalt hat. Im Schlußteil wird das "Jugendschutzverfahren für Jugendgericht und Jugendkammer" erläutert sowie ein Fundstellenverzeichnis der in der Amtlichen Sammlung veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs angehängt. Ein Abkürzungsverzeichnis und Sachregister erleichtern gerade auch dem Nicht-Juristen die Handhabung des Kommentars.
Der Kommentierung einer jeden Vorschrift ist zunächst der Wortlaut des Gesetzestextes vorangestellt. Danach folgen jeweils kurze Hinweise auf andere Kommentarstellen, die das Verständnis um den Gesamtzusammenhang der besprochenen Regelung erleichtern sollen. Soweit vorhanden sind die entsprechenden Richtlinien für das Jugendstrafverfahren eingefügt. Daran anschließend folgen Hinweise auf das einschlägige Schrifttum. Die daran anknüpfende Kommentierung wird schließlich mit einer Inhaltsübersicht eingeleitet. Dieses Aufbauschema wird durchgängig bei fast allen Vorschriften angewendet.
Wie schon in der 10. Auflage werden die jugendkriminologischen Aspekte in der Einführung weit gefächert dargestellt. Es werden neben den bekannten Grundzügen der Jugendkriminologie die aktuelle Diskussion zu Themen wie Mehrfachtäter, Junge Ausländer, Massenmedien, Fußballfans, Gewalt in der Schule und - neu hinzugekommen - Kriminalprävention referiert sowie eigene Stellungnahmen hinzugefügt. Im Mittelpunkt des 2. Teils der Einführung steht die altbekannte und immer wieder neu geführte Diskussion über den Leitgedanken der Erziehung im Jugendstrafrecht (vgl. zuletzt die kontroverse Debatte auf dem Deutschen Juristentag 2002). Die wesentlichen Meinungen zu diesem Themenkomplex werden kurz vorgestellt. In diesem Zusammenhang bekennen sich die Autoren zu der Beibehaltung des Erziehungsgedankens als einem Prinzip der Subsidiarität, wonach die "Reaktionsformen, welche die Entwicklung des Jugendlichen fördern können, den vergeltenden vorgehen" (S. 47). Das Ziel der erzieherischen Einflußnahme auf die Entwicklung junger Menschen soll dabei über eine "positive Veränderung der Persönlichkeit des Straftäters" sowie "mit maßvoller Normverdeutlichung" allein die zukünftige Straffreiheit sein (S. 46). Dieses Kredo durchzieht die Kommentierung der maßgeblichen Vorschriften konsequent.
Diskussion
Mein besonderes Augenmerk konzentriert sich auf die Kommentierung von § 38 JGG, da diese Vorschrift als eine bedeutsame Schnittstelle von Jugendstrafrecht und Jugendhilferecht viele Fragen aufwirft, die das grundsätzliche Verhältnis von Strafe als repressiver, auf Zwang basierender Übelzufügung einerseits zu dem Hilfeprogramm des SGB VIII andererseits betreffen, das nach seiner ganzen Philosophie auf Freiwilligkeit und Vertrauen aufbaut. Brunner und Dölling lassen eine durchdringende, der Problematik angemessene Behandlung dieses Themas leider vermissen. Die in der Kommentar-Literatur zu § 52 SGB VIII ausführlich erörterten Themen der autonomen Stellung des Jugendamtes gegenüber der Justiz, des auch gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht geltenden Rechts des Sozialdatenschutzes und die Fragwürdigkeit von § 61 Abs. 3 SGB VIII werden unzureichend diskutiert. Dabei muss vermutet werden, dass die einschlägigen Kommentierungen erst gar nicht zur Kenntnis der Autoren gelangt sind. So bleiben bedauerlicherweise gerade für die soziale Arbeit wichtige Fragestellungen unbeantwortet.
Wenn auch die Autoren immer wieder um die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Jugendhilfe und insbesondere der Jugendgerichtshilfe mit den Akteuren der Polizei und Justiz werben, so dürfen die in den unterschiedlichen Rollen und den unterschiedlichen gesetzlichen Aufgaben und Befugnissen begründeten Konflikte nicht unterschätzt werden. Es kann den Kommentatoren nicht gefolgt werden, wenn diese Konflikte in der Regel zugunsten der Justiz bei Unterordnung der Jugendhilfe gelöst werden, weil damit eine gesetzlich nicht legitimierte Vorrangstellung der Strafjustiz gegenüber dem Jugendamt unterstellt wird.
Fazit
Auch heute noch liegt auf fast allen Richtertischen das grüne Buch, der JGG-Kommentar von Brunner und Dölling. Es ist nach wie vor der Kommentar für die Praxis. Kommt es - was eher selten ist - zu rechtlichen Streitfragen, dann greift der Jugendstaatsanwalt ebenso wie der Jugendrichter - hin und wieder - auch der Verteidiger zu diesem Kommentar. Um zumindest die informationelle Waffenparität zwischen den Juristen und den MitarbeiterInnen der JGH zu gewährleisten, sollten auch die Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen des Jugendamtes diesen so wichtigen Kommentar kennen und mit ihm arbeiten. Insoweit ist er unentbehrlich.
Rezensent
Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk
Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
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Zitiervorschlag
Klaus Riekenbrauk. Rezension vom 08.04.2003 zu: Rudolf Brunner, Dieter Dölling: Jugendgerichtsgesetz. Kommentar. Walter de Gruyter (Berlin) 2002. 11., neubearbeitete Auflage. 773 Seiten. ISBN 978-3-11-016816-7. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/629.php, Datum des Zugriffs 22.05.2012.
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