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Andreas von Medem: Kündigungsschutz und allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Cover Andreas von Medem: Kündigungsschutz und allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Die Integration der Diskriminierungsverbote der Richtlinien 2000. Duncker & Humblot (Berlin) 2008. 691 Seiten. ISBN 978-3-428-12767-2. 98,00 EUR, CH: 155,00 sFr.

Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht - Band 268.

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Entstehungshintergrund

Die im Jahre 2008 als Dissertation an der Universität Bonn angenommene Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis des europarechtlichen Diskriminierungsschutzes zum deutschen Kündigungsrecht. Hier hat der Diskriminierungsschutz lange Zeit keine besondere Bedeutung gespielt; im Zentrum kündigungspolitischer Überlegungen stand und steht viel mehr der Gedanke des Bestandsschutzes eines Arbeitsverhältnisses.

Hintergrund der Dissertation bildet das im Jahre 2006 aufgrund der europäischen Diskriminierungsschutz-Richtlinien erlassene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Angesichts des bereits starken Kündigungsschutzes im deutschen Arbeitsrecht entschied sich der Gesetzgeber dafür, in Paragraph 2 Abs. 4 AGG zu bestimmen, dass für Kündigungen ausschliesslich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz Geltung haben sollen. Ziel war nie, bei diskriminierenden Kündigungen keinen Rechtsschutz zu gewähren, ein solches Vorhaben wäre europarechtlich von vorneherein gänzlich unzulässig. Der Schutz vor Kündigungen, auch vor diskriminierenden Kündigungen, soll vielmehr über die bestehenden Instrumente verwirklicht werden. Sogleich nach Erlass des AGG entstand eine heftige Kontroverse über die europarechtliche Zulässigkeit, den der deutsche Gesetzgeber mit Paragraph 2 Abs. 4 AGG gewählt hat. Die Frage, wie die neuen europarechtlich gebotenen Vorbote diskriminierender Kündigung in das bisher und weiter geltende Kündigungsschutzrecht integriert werden sollen, ist vom Gesetzgeber mangelhaft oder zumindest unklar beantwortet worden. Es ist deshalb Aufgabe der Rechtswissenschaft, hier zur Klärung beizutragen. Andreas von Medem leistet mit seiner umfangreichen Dissertation (über 600 Seiten) einen gewichtigen Beitrag.

Aufbau und Inhalt

In einem ersten Teil (S. 29 – 101) stellt der Autor die Grundlagen des europäischen Antidiskriminierungsrechts im Bereich Arbeit und Beschäftigung dar und bezieht dabei bereits Stellung zu einigen umstrittenen Grundsatzfragen (z.B. die Bedeutung der EuGH-Rechtssache Mangold, S. 86 ff). Für das deutsche Arbeitsrecht ergibt sich aus den europarechtlichen Anforderungen die Notwendigkeit, den bisherigen Diskriminierungsschutz aufgrund des Geschlechts und wegen einer Behinderung um einen (ausdrücklichen) Schutz vor Benachteiligung wegen des Alters, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung sowie wegen der Rasse und ethnischen Herkunft zu ergänzen.

Anschliessend werden im zweiten Teil die Grundlagen des deutschen Kündigungsrechts dargelegt (S. 101- 152) wobei der Fokus auf die Ziele und Wertungsgrundlagen der bestandsschutzrechtlichen Bestimmungen gelegt wird. Hier zeigt sich, dass sich Diskriminierungsschutz und Bestandsschutz zwar nicht ausschliessen, indes partielle Wertungswidersprüche vorliegen. Kern des Diskriminierungsschutzes ist das Verbot, Massnahmen an das Vorliegen eines bestimmten Merkmals zu binden. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hingegen verlangt, die Kündigungsentscheidung durch einen im Gesetz genanten Kündigungsgrund zu rechtfertigen. Dennoch zeigt der Autor am Beispiel der USA auf, dass Bestandes- und Diskriminierungsschutz bis zu einem gewissen Grad als funktional äquivalent angesehen werden können. In den USA gibt es kaum Regelungen zum Kündigungsschutz, es herrscht vielmehr die Doktrin „employment-at-will“. Angesichts der zahlreichen im US-amerikanischen Recht existierenden Diskriminierungsverbote sehen sich amerikanische Arbeitgeber gezwungen, ihre Kündigungen zu begründen, um nicht dem Vorwurf der Diskriminierung ausgesetzt zu sein. Nicht diskriminierende Kündigungsgründe sind genau die Gründe, die nach deutschen Arbeitsrecht eine Kündigung ausnahmsweise rechtfertigen.

Im dritten Teil der Studie analysiert von Medem die Problematik des Paragraphen 2 Abs. 4 AGG (S. 153-224). Ausgehend von den europarechtlichen Anforderungen an die Richtlinienumsetzung im Allgemeinen wird untersucht, ob und wie im deutschen Arbeitsrecht ein europarechtlich geforderter Schutz vor diskriminierenden Kündigungen trotz der erwähnten Ausnahmebestimmung im AGG realisiert werden kann.

Fazit

Dem Autoren ist ein ausgezeichnetes Werk gelungen. Seine Studie genügt höchsten rechtswissenschaftlichen Ansprüchen und sie ist in hohem Masse praxisrelevant und zudem ist einem angenehmen Stil geschrieben. Sowohl für die Rechtspraxis wie auch für rechtspolitisch Interessierte stellt das Buch ein unentbehrliches Nachschlagewerk dar. Für eilige Leser/innen empfiehlt sich die thesenartige Zusammenfassung am Schluss des Buches (S. 646 – 660).


Rezensent
Prof. Dr. Kurt Pärli
Forschungsleiter Institut für Wirtschaftsrecht Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW, School of Management and Law
Homepage www.iwr.zhaw.ch


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Zitiervorschlag
Kurt Pärli. Rezension vom 23.08.2010 zu: Andreas von Medem: Kündigungsschutz und allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Duncker & Humblot (Berlin) 2008. 691 Seiten. ISBN 978-3-428-12767-2. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/6786.php, Datum des Zugriffs 09.02.2012.


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