Otto Dahlem, Dieter Giesen u.a.: Das Heimgesetz, Kommentar
Otto Dahlem, Dieter Giesen, Gerhard Igl, Thomas Klie, Hans W. Böttcher, Volker Neumann: Das Heimgesetz, Kommentar, Loseblattwerk. Carl Heymanns Verlag (Köln) 2009. ISBN 978-3-452-17850-3. 59,00 EUR.
3 Bände, Loseblattwerk zur Fortsetzung, 2008, zurzeit 1684 Seiten.
Das bundesweit einheitliche Heimgesetz als Auslaufmodell
Die bundesweite Einheitlichkeit des Heimrechts gehört der Vergangenheit an: Das Heimrecht ist durch die 1.9.2006 in Kraft getretene Föderalismusreform aus der konkurrierenden Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für die öffentliche Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG ausgeklammert worden. Danach liegt die Gesetzgebungskompetenz für die ordnungsrechtlichen Vorschriften des bisherigen Heimgesetzes bei den Ländern. Diese Ansicht vertritt zumindest der Bundesgesetzgeber (siehe BT-Drucks. 16/12409, S. 1), so dass die Gesetzgebungskompetenz für die zivilrechtlichen Bereiche des Heimrechts lediglich beim Bundesgesetzgeber verbleibt. Einige Bundesländer haben bereits auf Grundlage dieser neuen rechtlichen Situation Landesheimgesetze erlassen. Interessanterweise hat sich zumindest der Landesgesetzgeber Baden-Württemberg dieser Position nicht angeschlossen. Im dortigen Heimgesetz vom 10.6.2008 finden sich nämlich sehr wohl Vorschriften, die den zivilrechtlichen Teil des Heimrechts regeln. Diese dürften bald in Konkurrenz zum Ende Mai verabschiedeten „Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen“ (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG) stehen. Dieses WBVG tritt am 1.10.2009 in Kraft. Eine Übergangsvorschrift stellt sicher, dass die Neuregelung erst ab dem 1.5.2010 auf Verträge Anwendung findet, die nach dem bisherigen Heimgesetz abgeschlossen wurden. Schon allein aus diesem Grunde lohnt es sich, den hier zu rezensierenden Kommentar vorzustellen. Was die landesrechtlichen Regelungen im Bereich des Zivilrechts auf dem Gebiet des Heimrechts anbelangt, so dürften sie das Schicksal des Art. 31 GG ereilen, wonach Bundesrecht Landesrecht bricht.
Autoren
Bearbeitet wurde der Kommentar von folgenden Autoren:
- Hans Walter Böttcher, Verwaltungsdirektor,
- Otto Dahlem, Ministerialrat i.R.,
- Dr. Dieter Giese, Honorarprofessor,
- Dr. Gerhard Igl, Professor für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Universität Kiel und
- Dr. Thomas Klie, Professor für Recht an der Fachhochschule Freiburg im Breisgau.
Aufbau und Inhalt
Bei dem Werk handelt es sich um einen klassischen juristischen Kommentar in Form eines Loseblattwerks. Dies bedeutet, dass es fortlaufend durch neu erscheinende Ergänzungslieferung auf den aktuellen Gesetzes- und Kommentierungsstand gebracht wird. Der Vorteil dieser Kommentarform besteht zweifelsohne in der gleichbleibend hohen Aktualität des Werks. Denn Autoren und Verlag können relativ kurzfristig auf Gesetzesänderungen reagieren. Der Nutzer profitiert demnach davon, dass sich sein Werk immer auf dem neuesten Stand befindet. Er muss nicht längere Zeit auf die Neuauflage des gesamten Werks warten. Der Nachteil einer solchen Buchform besteht allerdings darin, dass die Ergänzungslieferungen auch fortlaufend bezogen werden müssen, will man nicht bald einen überholten Kommentar in seinem Regal stehen haben. Dieser notwendige Fortsetzungsbezug der Ergänzungslieferungen ist zwangsläufig mit höheren Kosten verbunden. Allerdings dürften vor dem Hintergrund der oben aufgezeichneten ländereigenen Gesetze zum Heimrecht die Vorteile des Loseblattwerks bei weitem überwiegen. Die – negativ ausgedrückt – zu erwartende Rechtszersplitterung schreit geradezu danach, dass in einem ergänzbaren Kommentar die länderspezifischen Eigenheiten zusammengefasst und einer rechtsvergleichenden Bewertung unterzogen werden. Dieses Projekt werden die Autoren sicherlich bald angehen, da bereits in einigen Bundesländern eigene Heimgesetze bestehen (z.B. das BayPfleWoqG, das BadWürttHeimG und das NWTGG). Wegen der ebenfalls bereits oben angesprochenen Übergangsregelung besteht aber auch weiterhin Bedarf nach einem Kommentar zum „alten“ Heimgesetz. Der Kommentar von Dahlem/Giese/Igl/Klie weist dabei folgende Systematik auf:
Band I
Teil A: Allgemeines
- Einleitung
Teil B: Das Heimgesetz
- Übersicht über die ändernden Gesetze
- Gesetzestext
- Vorbemerkungen
- Erläuterungen zum Heimgesetz
Teil C: Rechtsverordnungen
- I zurzeit nicht belegt
- II 1 Heimmindestbauverordnung
- Erläuterungen
- II 2 Heimpersonalverordnung
- Erläuterungen
- III Heimmitwirkungsverordnung
- Erläuterungen
- IV zurzeit nicht belegt
- V zurzeit nicht belegt
- VI Heimsicherungsverordnung
Band II
Teil D: Heimverordnungen der Länder und Ausführungsvorschriften
- I Baden-Württemberg
- II Bayern
- III Berlin
- IV Bremen
- V Hamburg
- VI Hessen
- VII Niedersachsen
- VIII Nordrhein-Westfalen
- IX Rheinland-Pfalz
- X Saarland
- XI Schleswig-Holstein
- XII Brandenburg
- XIII Mecklenburg-Vorpommern
- XIV Sachsen
- XV Sachsen-Anhalt
- XVI Thüringen
Teil E: Empfehlungen und Förderrichtlinien
- I Planungsempfehlungen für den Bau von Altenwohnungen und Wohnplätzen in Altenheimen
- II Muster eines Heimvertrages
- III Empfehlungen zum Wohnheim für Behinderte
- IV Rahmenkonzeption stationärer Altenhilfe (Verband katholischer Heime und Einrichtungen der Altenhilfe in Deutschland e.V.)
Teil F: Sonstiges Bundesrecht
- I Abgabenordnung (Auszug)
- II 1 Wohnflächenverordnung
- II 2 Zweite Berechungsverordnung
- II 3 Betriebskostenverordnung
- III Infektionsschutzgesetz (Auszug)
- IV Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (Auszug)
- V Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (Auszug)
- VI Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (Gesetzliche Unfallversicherung) (Auszug)
- VII Altenpflegegesetz
Band III
Teil G: Recht der Sozialleistungserbringung
- Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) (Pflegeversicherung) (Auszug)
Ein Stichwortverzeichnis beendet das Werk.
Diskussion
Igl bezieht zu der Frage, wann bei pflegeversicherten Heimbewohnern, die Leistungen nach den §§ 41, 42 oder 43 SGB XI beziehen, die Zahlungspflicht für Wohnraum und Investitionskosten endet (mit dem Tod des Betroffenen gemäß § 87a Abs. 1 Satz 1 SGB XI oder gemäß § 8 Abs. 8 Satz 2 HeimG erst zwei Wochen nach dem Sterbetag, wenn dies auch für diesen Personenkreis gesondert vereinbart wurde), eindeutig Stellung (§ 8 Rn. 17). Danach besitzt die Regelung in § 87a Abs. 1 Satz 1 SGB XI Vorrang. Mit dieser Position befindet sich Igl in guter Gesellschaft, da diese Ansicht auch von der Rechtsprechung geteilt wird (sie dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2.7.2008, Az.: 3 L 53/06). Unberücksichtigt bleibt dabei jedoch der Aspekt, der von den Pflegeheimbetreibern nachvollziehbar vorgetragen wird, wonach die Regelungen des SGB XI dort nicht greifen können, wo das SGB XI keine Leistung gewährt.
Die Kommentierung zum praktisch relevanten § 14 HeimG, die ebenfalls von Igl besorgt wurde, besticht durch ihre klare und damit leicht verständliche Erläuterung sowie durch ihr ausgewogenes Urteil. Von den Heimbetreibern werden zu oft die Sanktionen, die bei Verstößen gegen die Regelungen des § 14 HeimG möglich sind, nicht mit in den Blick genommen oder sind leider völlig unbekannt. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass Igl diese verschiedenen Instrumentarien deutlich macht (§ 14 Rn. 2).
Fazit
Der dreibändige Kommentar zum HeimG als Loseblattwerk ist uneingeschränkt zu empfehlen. Jede Heimleitung und jeder Betreiber eines Heimes sollte das Werk stets zur Hand haben, um Zweifelsfragen schnell beantworten zu können. Da Band 2 und 3 noch Platz enthalten, steht einer Erweiterung des Kommentars durch Aufnahme des neuen WBVG und der neuen Landesheimgesetze nichts entgegen. Auf diese Erweiterungen darf man schon jetzt gespannt sein, da sich das Heimrecht als ein Bestandteil der Querschnittsmaterie „Seniorenrecht“ zukünftig vor dem Hintergrund des demographischen Wandels rasant entwickeln wird. Dem Kommentar dürfte daher eine große Zukunft bevor stehen. Dies ist aber auch ohne weiteres gerechtfertigt: Die Qualität, die Tiefgründigkeit und didaktische Aufbereitung des Werkes sprechen für sich.
Rezensent
Dr. iur. Marcus Kreutz
LL.M., Rechtsanwalt. Justiziar des Bundesverbandes Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. in Köln
E-Mail Mailformular
Besprochenes Werk kaufen
Sie fördern den Rezensionsdienst, wenn Sie diesen Titel – in Deutschland versandkostenfrei – über den socialnet Buchversand bestellen.
Zitiervorschlag
Marcus Kreutz. Rezension vom 23.09.2009 zu: Otto Dahlem, Dieter Giesen, Gerhard Igl u.a.: Das Heimgesetz, Kommentar. Carl Heymanns Verlag (Köln) 2009. ISBN 978-3-452-17850-3. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/6902.php, Datum des Zugriffs 07.02.2012.
Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.
Zur Rezensionsübersicht
Zum Seitenanfang
Hilfe & Kontakt
Hinweise für RezensentInnen, Verlage, AutorInnen oder LeserInnen sowie zur Verlinkung bitte lesen, bevor Sie Kontakt zur Redaktion der Rezensionen aufnehmen.
Leider liegen aktuell keine passenden Rezensionen vor.
Stellenangebote
Inserieren und suchen Sie im socialnet Stellenmarkt.
Newsletter bestellen
Immer über neue Rezensionen informiert.
