Wulf Goette: Einführung in das neue GmbH-Recht
Wulf Goette: Einführung in das neue GmbH-Recht. Mit Materialien zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). C.H.Beck Verlag (München) 2008. 430 Seiten. ISBN 978-3-406-56765-0. 44,00 EUR.
Reihe: Aktuelles Recht für die Praxis.
Nach mehr als 117 Jahren eine große Novellierung des GmbHG
Mangelndes historisches Bewusstsein wird allenthalben beklagt. Kenntnisse über tiefgreifende geschichtliche Ereignisse, der Herkunft deutscher Gründungsmythen oder einfach nur das Wissen darum, wann die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde, sind nicht flächendeckend vorhanden, so dass man sich über Wissenslücken, die manchmal so tief sind und so schroff abfallen, wie die Täler des Grand Canyons, schon lange nicht mehr wundert. Zumindest beschleicht einen oft das Gefühl, dass das deutsche Volk ein in weiten Teilen ahistorisches Kollektiv ist, welches seine Vergangenheit kaum kennt und daher auch – wenn überhaupt – nur ein sehr verschwommenes Bild seiner Zukunft hat. Der Befund ist selbstverständlich auch auf den Bereich der Rechtsgeschichte auszudehnen, da dieser Teilbereich der Jurisprudenz nur noch selten als Pflichtfach zu den Prüfungsinhalten des Ersten Juristischen Staatsexamens gehört. Die Tatsache, dass das GmbHG, welches immerhin den Rechtsrahmen für die Körperschaftsform bildet, welche in Deutschland den größten Verbreitungsgrad hat, schon seit über 117 Jahren in Kraft ist (das Gesetz datiert vom 20.4.1892 [RGBl. S. 477]), dürfte daher auch den meisten Juristen nicht immer präsent sein. Umso wichtiger ist es, die Veränderungen, die die aktuelle Reform des GmbHG durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) mit sich gebracht hat, zu kennen. Dieser Aufgabe stellt sich das hier vorzustellende Buch, welches aus der Feder von Professor Dr. Wulf Goette, Vorsitzender Richter des Gesellschaftssenats des BGH, stammt und allein schon deswegen bei den gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen Beachtung finden sollte, da der Autor an der richterlichen Auslegung des neuen GmbH-Rechts maßgeblich beteiligt sein wird.
Aufbau
Das Buch ist in insgesamt acht Teile gegliedert:
- Im ersten Teil (S. 1-36) gibt der Autor des Buches eine Einführung in das neue Recht der GmbH, wie es sich nach dem MoMiG darstellt.
- Der zweite Teil des Buches (S. 37-84) ist dem kompletten Abdruck des neugefassten GmbHG vorbehalten.
- Den Regierungsentwurf des Gesetzes (BT-Drucks. 16/6140) findet man im dritten Teil des Werkes (S. 85-124).
- Im Anschluss daran ist die vollständige Begründung dieses Regierungsentwurfs zu finden (S. 125-147).
- Der fünfte Teil (S. 148-335) enthält eine Materialiensammlung. Dort ist zunächst der alten Gesetzestext des GmbHG zu finden, um sodann im direkten Anschluss zu den jeweils geänderten gesetzlichen Bestimmungen den Text des Referentenentwurfs vom 29.5.2006 sowie dessen Begründung sowie den Text des Regierungsentwurfs vom 25.6.2007 samt Begründung abgedruckt zu sehen. Sodann wird auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 6.7.2007, die Gegenäußerung des Bundestages zu dieser Stellungnahme, der Beschluss des Rechtsauschusses vom 24.6.2008, dessen Begründung sowie – am Schluss – der neue Gesetzestext wiedergegeben.
- Der sechste Teil enthält die Materialiensammlung zu den Änderungen im EGGmbHG (S. 336-348).
- Da das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung auch zahlreiche Änderungen im Aktiengesetz mit sich brachte, sind auch diese Änderungen im Rahmen einer Materialiensammlung im siebten Teil abgedruckt (S. 349-390).
- Der achte und letzte Teil des Buches enthält die Materialiensammlung zu den Änderungen in der Insolvenzordnung (S. 391-428), die das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung ebenfalls mit sich brachte. Den Abschluss des Werkes bildet ein Sachverzeichnis.
Diskussion
Der Autor unterzieht die neue sog. „UG haftungsbeschränkt“ einer ersten Bewertung, wobei Goette zu Beginn dieser Ausführungen prononciert darstellt, dass diese Gesellschaftsform als Unterfall der GmbH, die als Antwort des Gesetzgebers auf die Attraktivität der englische Limited gedacht ist, zwar tatsächlich schnell gegründet werden kann (Einführung Rn. 36), allerdings das geringe Stammkapital von mindestens 1 Euro die kreditgebenden Banken dazu veranlassen werden, die handelnden Personen durch Bürgschaften, durch die Bestellung von Grundpfandrechten an ihren Privatimmobilien oder durch andere Sicherheiten aus dem Privatvermögen in die Pflicht zu nehmen, so dass – gleichsam als Ausgleich für den fehlenden gesetzlichen Kapitalschutz – diese Privatsicherheiten zur Verfügung stehen (Einführung Rn. 42). Leider äußert sich Goette nicht zu der Möglichkeit, auch eine gemeinnützige „UG haftungsbeschränkt“, also eine „gUG haftungsbeschränkt“ zu gründen. Dies kann aber nicht verwundern, da ohnehin schon der Gesetzgeber diese Fallvariante im Gesetzgebungsverfahren schlicht vergessen hat, obgleich die Frage, wie eine gUG die gemäß § 5a Abs. 3 GmbH die Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage trotz der gemeinnützigkeitsrechtlichen Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung erfüllen soll, offen geblieben ist (zu diesem Problem siehe den Lösungsvorschlag von Oberbeck/Winheller, DStR 2009, S. 526 ff.).
Mit einem leicht kritischen Unterton bleibt noch anzumerken, dass es zwar sehr sinnvoll ist, die für das Gesetzgebungsverfahren relevanten Materialien zusammenzustellen. Allerdings fragt sich, ob man als potentieller Käufer des Buches die einschlägigen Unterlagen sich nicht selbst aus dem Internet besorgt. Schließlich sind die Bundestagsdrucksachen, Stellungnahmen des Bundesrates und Gegenäußerungen der Bundesregierung dort ohne weiteres beziehbar und ein Abspeichern dieser Dokumente auf dem privaten PC leicht möglich, so dass die Materialien ebenfalls zur Verfügung stünden. Konsequenz für den Verlag wäre dann aber, dass bei dem hier vorzustellenden Werk nur noch die – zugegeben sehr gehaltvolle – Einführung des Autors in das neue GmbH-Recht als Buch angeboten werden müsste.
Fazit
Goette zeichnet in seiner Einführung in das neue GmbH-Recht das Gesetzgebungsverfahren sowie die maßgeblichen Motive und Zielsetzungen, die für das neue Recht sprechen, klar und anschaulich nach, wobei er sich Bewertungen und Kritik an dem Reformwerk nicht entschlägt. Zum Beispiel führt er aus, dass die vom Gesetzgeber postulierte Beibehaltung des bewährten Haftkapitalsystems sich in der praktischen Umsetzung wohl doch anders darstellen wird, da vor allem kleine Gläubiger der GmbH und die Inhaber gesetzlicher Ansprüche, denen der von der Regierungsbegründung aufgezeigte Weg der Absicherung ihrer Forderungen versperrt ist, sich einem geringerem Schutzniveau als bisher ausgesetzt sehen (Einführung Rn. 11).
Rezensent
Dr. iur. Marcus Kreutz
LL.M., Rechtsanwalt. Justiziar des Bundesverbandes Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. in Köln
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Zitiervorschlag
Marcus Kreutz. Rezension vom 30.05.2009 zu: Wulf Goette: Einführung in das neue GmbH-Recht. C.H.Beck Verlag (München) 2008. 430 Seiten. ISBN 978-3-406-56765-0. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/7258.php, Datum des Zugriffs 07.02.2012.
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