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Behrend Behrends: Praxis des Krankenhausbudgets

Cover Behrend Behrends: Praxis des Krankenhausbudgets. MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft (Berlin) 2009. 249 Seiten. ISBN 978-3-941468-07-8. D: 44,95 EUR, A: 46,30 EUR, CH: 78,00 sFr.

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Autor

Der Autor Dr. jur. Behrend Behrends ist Rechtsanwalt in Hamburg mit den Tätigkeitsschwerpunkten Strategieberatung von Krankenhäusern, Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung. Seine beruflichen Stationen umfassen u.a. die Leitung eines AOK-Landesverbandes, die Tätigkeiten als kaufmännischer Vorstand für verschiedene große Krankenhausträger in Hamburg und Berlin. Daneben ist er Vorsitzender des Vorstandes der Berliner Krankenhausgesellschaft.

Thema

Grundlage der Krankenhausfinanzierung in Deutschland ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches. Dieses postuliert drei Hauptprinzipien:

  1. das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 1 SGB V),
  2. die Beitragsfinanzierung durch Arbeitgeber und Mitglieder der Kranken-versicherungen (§ 3 SGB V) und
  3. die Beitragssatzstabilität (§ 71 SGB V).

Die Finanzierung der Krankenhäuser ist auf zwei Säulen gegründet. Durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) vom 29. Juni 1972 wurde die Trennung von Investitionsfinanzierung, welche von den Bundesländern zu tragen ist und die Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkassen etabliert. Dieses dualistische Finanzierungsprinzip wird in der Literatur häufig diskutiert.

Nach § 70 SGB V muss die Krankenhausbehandlung „eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten gewährleisten“. Gleichzeitig muss die Leistung „wirtschaftlich erbracht werden“. Die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser in Deutschland, ist ein Thema, welches die Politik seit beinahe 40 Jahren beschäftigt. Auf Grund der Mittelknappheit hat der Gesetzgeber zahlreiche Bemühungen unternommen, um die Finanzierung der Krankenhäuser und eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

In welcher Art und Weise die Vergütung der voll- und teilstationären Krankenhausleistungen – mit Ausnahme von psychotherapeutischer Medizin und Psychiatrie – erfolgt, regelt seit 2003 das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und seit 2009 zusätzlich das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG), welches den Krankenhaussektor vor erhebliche Herausforderungen stellt. Um mit diesen umgehen zu können, bedarf es einer Neuorientierung bei der Entwicklung von Krankenhausbudgets und -entgelten.

Das vorliegende Buch macht den Leser ausführlich mit den Grundlagen der Krankenhausfinanzierung vertraut, bevor es detailliert in das relevante Budget- und Entgeltsystem einführt. Rechtliche, betriebswirtschaftliche und politische Zusammenhänge werden aufgezeigt, um das Verständnis für die schwierige und undurchsichtige Materie zu fördern.

Zielgruppen

Management und leitende Mitarbeiter in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, sowie Studenten gesundheitsbezogener Spezialstudiengänge wie Health Care Management, Gesundheitsökonomie, Public Health, Pflegemanagement u.a.m.

Aufbau und Inhalt

Das Buch ist gegliedert in acht Kapitel, die von einer Literaturliste und einem Sachwortverzeichnis ergänzt werden.

Das erste Kapitel stellt die Krankenhausfinanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungs-gesetz von 1972 und die Folgegesetzgebung bis 1992 dar. Diese führte in Deutschland die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen durch die Länder und den Bund ein, um das bis dahin bestehende strukturelle Investitionsdefizit zu beseitigen. Behandlungskosten und Kosten für den laufenden Betrieb wurde über Pflegesätze finanziert, welche von den Patienten und Kostenträgern zu entrichten waren. Die Pflegesätze wurden rückwirkend auf Basis der ermittelten Selbstkosten festegelegt.
Mit der Reform sollte die wirtschaftliche Existenz der Krankenhäuser und damit die Bedarfsdeckung gesichert werden. Die tatsächlichen Auswirkungen der neuen Gesetzgebung führten jedoch in die entgegengesetzte Richtung und führten in den folgenden Jahren zu einer Kostenexplosion mit einer Steigerung der Krankenkassenbeitragssätze von 8,2 auf 10,0 v. H. Hauptkritikpunkt am Gesetz war der fehlende Anreiz für eine wirtschaftliche Betriebsführung der Krankenhäuser durch die tagesgleichen Pflegesätze.
Zielsetzung einer neuerlichen Reformierung der Krankenhausfinanzierung im Jahre 1984 war es daher, die Kosten auf stabilem Niveau zu halten und somit die Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten. Das Gesetz sollte die Selbstverwaltung der Krankenkassen und –häuser stärken, in dem es ihnen die Mitwirkung an der Krankenhausplanung und Vereinbarungen über die Pflegesätze zwischen Kassen und Hospitälern ermöglichte. Dennoch stieg der durchschnittliche Krankenkassenbeitrag bis 1993 auf 13,4 v. H.
Weiterhin werden die Struktur- und Reformgesetze zwischen 1993 und 2000 geschildert. Das 1993 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz ersetzte die flexiblen Budgets durch feste mit einer absoluten Obergrenze. So konnten die Krankenhäuser durch Kostensenkungen gegenüber den budgetierten Kosten Überschüsse erzielen. Die tagesgleichen Pflegesätze wurden durch Fallpauschalen und Sonderentgelte ersetzt. Trotz dieser Maßnahmen konnte die beabsichtigte Kostenbremse nicht erreicht werden, so dass 1996, 1997 und 1998 die gesetzlichen Regelungen abermals abgeändert wurden. Den Schlusspunkt setzte die zum 1.1.2000 in Kraft getretene Gesundheitsreform, welche ein leistungsorientiertes und pauschalisierendes Vergütungssystem auf Basis der Diagnosis Related Groups (DRG-orientiertes Fallpauschalensystem) zum 1.1.2003 einführte.
Die Einführungsphase der DRG ist Gegenstand des dritten Abschnitts. Abschnitt vier stellt den 2009 eingeführten ordnungspolitischen Rahmen dar.

Kapitel zwei setzt sich mit den Grundlagen der Krankenhausfinanzierung auseinander. Den ersten Abschnitt bildet hierin das Pflegesatzrecht, den zweiten die Definition des Krankenhausbegriffs und die Abgrenzung zu anderen medizinischen Einrichtungen wie Rehabilitationszentren. Weiterhin befasst sich der Autor mit der Abgrenzung von Krankenhausleistungen gegenüber ambulanten Leistungen, Leistungen von Kooperationspartnern wie Belegärzten und honorarvertraglichen Leistungen, welche durch externe Ärzte erbracht werden. Ebenfalls thematisiert werden die duale Finanzierung von Investitionen und die Begriffe des Versorgungsauftrags und der Leistungsgerechtigkeit.
Einen größeren Abschnitt innerhalb des Kapitels bildet die Budgetierung. Erläutert wird die prospektivische Vereinbarung der Budgets durch die Pflegesatzparteien, wie von diesen abgewichen werden kann und wie der Ausgleich von Mehr- und Mindererlösen im Rahmen der flexiblen Budgetierung erfolgt.
Weitere Themen sind die gesetzlich angestrebte Beitragssatzstabilität und die Berechnung der Kostenveränderungsrate der Krankenhäuser, das System der pauschalisierten Vergütung (DRG-System), welches der Autor detailliert vorstellt und bewertet und der dem DRG-System zu Grunde liegende Landesbasiswert, der – gekoppelt an das jeweilige Landespreisniveau – das Preisniveau der landesabhängigen Fallpauschalen determiniert. Dieser soll jedoch durch einen bundeseinheitlichen Basisfallwert langfristig ersetzt werden; die geplanten Prozessschritte hin zu diesem einheitlichen Wert stellt Behrends ebenfalls dar.

Budget- und Pflegesatzverhandlungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz sind Gegenstand des dritten Kapitels. Der Autor beschreibt die Erlösbudgetierung nach dem alten bis 2008 und dem ab 2009 gültigem System und welche Unterschiede es zwischen diesen gibt.
Grundlage der Budgetierung nach dem alten System ist das bereinigte Erlösbudget des Vorjahres; dieser Ausgangswert wird in Art und Menge an die voraussichtlich zu erbringenden Fallpauschalen und Sonderentgelte angepasst, des weiteren werden Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst, sowie die Veränderung der Grundlohnrate der Bevölkerung berücksichtigt. Entscheidend für die Budgetberechnung ist der Zielwert, also das Erlösvolumen, welches das Krankenhaus am Ende der Periode für die erbrachten Leistungen erhalten sollte. Er wird verbindlich vereinbart, dennoch können rückwirkend Ausgleiche für Mehr- oder Mindererlöse erfolgen. Zur Ermittlung der Erlöse muss ein krankenhausindividueller Basisfallwert ermittelt werden.
Die Regelung ab 2009 sieht eine Vereinfachung des Verfahrens der Erlösbudgetierung vor. Dieses wird nun nicht mehr auf Grundlage der vorherigen Werte ermittelt. Mehr- und Mindererlösausgleiche haben keine Auswirkungen auf die Höhe der Budgets. De facto bestehen die Ausgleiche jedoch in Form von nachträglichen berechneten Zu- oder Abschlägen weiter. Auch Sonderfälle wie krankenhausspezifische Entgelte und die Behandlung von neuen Behandlungsmethoden im Rahmen der Entgeltermittlung werden erläutert. Abschließend befasst sich der Autor mit sonstigen Zu- und Abschlägen wie bspw. Zuschläge für Behandlungszentren.

Dass vierte Kapitel beschäftigt sich mit Budget- und Pflegesatzverhandlungen nach der Bundespflegesatzverordnung. Die Budget- und Pflegesatzvereinbarungen unterscheiden sich vor allem in dem Punkt der kostenorientierten, flexiblen Budgets, welche auf Basis der voraussichtlichen Leistungsstruktur vereinbart werden, von den Budgets laut Krankenhausentgeltgesetz. Gegenstand der Verhandlungen sind daher nicht die vom Budget abgedeckten Leistungen, sondern die Kosten des Krankenhauses und die Höhe der Pflegesätze.
Den ersten Abschnitt der Darstellung bildet dabei die Budgetermittlung. Das medizinisch leistungsgerechte Budget ist begrenzt durch eine Veränderungsrate. Durch sogenannten „Ausdeckelungstatbestände“ kann die Obergrenze jedoch ausgehebelt werden. Dazu gehören Kapazitätserweiterungen für medizinische Leistungen ebenso wie Finanzierungsbeiträge für pflegesatzfähige Rationalisierungsinvestitionen. Der Autor stellt zudem mögliche Budgetberichtigungen und Ausgleiche dar. Im zweiten Abschnitt wird ein kurze Abriss über die Pflegesätze und deren Berechnung gegeben. Dem Kapitel beigefügt ist eine Checkliste zur Vorbereitung auf Budget- und Pflegesatzverhandlungen, welche systematisch die wichtigsten zu beachtenden Fragestellungen abarbeitet. Das Kapitel schließt mit einem knappen Ausblick in die Zukunft der Budget- und Entgeltsysteme.

Kapitel fünf thematisiert das Ausbildungsbudget, welches seine Notwendigkeit aus der Nichtübernahme der Ausbildungskosten aus den Erlösbudgets herleitet. Es handelt sich um ein kostenbasiertes flexibles Budget ohne Deckelung, um die Ausbildungsaktivitäten der Krankenhäuser nicht zu behindern. Die Finanzierung der Ausbildungskosten erfolgt durch einen Zuschlag zu jedem voll- und teilstationärem Fall, welcher an einen länderspezifischen Ausgleichfonds von den Kostenträgern zu entrichten ist, um Nachteile in der Finanzierung von ausbildenden gegenüber nicht ausbildenden Krakenhäusern auszugleichen.

Das sechste Kapitel stellt die Pflegesatzvereinbarung detaillierter dar. Als ersten Schritt geht der Autor zuerst auf die bei den Verhandlungen von den Krankenhäusern vorzulegenden Unterlagen ein. Zu diesem Prozess erläutert Behrends den Vereinbarungsprozess mit den beteiligten Akteuren und Vertragsparteien, den Gegenstand der Pflegesatzvereinbarung, die vorläufige Vereinbarung, deren Mindestinhalt und das Genehmigungsverfahren. Den zweiten Abschnitt bildet die Erläuterung der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes, welcher der Pflegesatzvereinbarung zugrunde liegt.

Schiedsstellenverfahren im Falle von Konflikten zwischen den Vertragsparteien in den Pflegesatzvereinbarungen sind Gegenstand des siebenten Kapitels. Der Autor stellt den Charakter der Schiedsstellen und ihrer Entscheidungen vor und erläutert ihren Gestaltungsspielraum um sodann auf das Verfahren selbst einzugehen. Abschließend beschreibt er auf das Genehmigungsverfahren der Schiedsstellenentscheidungen, durch welche diese Rechtsgültigkeit erlangen.

Das achte und letzte Kapitel beschäftigt sich abschließend mit den Anfechtungsmöglichkeiten der Vertragsparteien gegen eine Entscheidung der Genehmigungsbehörde vor den Verwaltungsgerichten.

Fazit

Das vorliegende Werk stellt eine systematische Darstellung der Krankenhausbudgetierung und -vereinbarung dar. Der Autor beginnt mit den gesetzlichen Regelungen der vergangenen vier Jahrzehnte, um auf dieser Basis die aktuelle Rechtslage zu erläutern. Neben der Rechtslage geht Behrends ausführlich darauf ein, wie diese umgesetzt werden und welche Konsequenzen sich daraus für die Krankenhäuser ergeben. Umfassend wird der Leser über die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und politischen Hintergrundzusammenhänge informiert. Dieses Werk unterstützt den Leser sehr fundiert, ein Krankenhausbudget zu planen, zu verhandeln oder zu beurteilen. Es ist ein nützlicher, praxisorientierter Ratgeber für alle, die das System der Krankenhausfinanzierung verstehen und durchdringen wollen. Die von der Rechtsprechung und in der Literatur entwickelten Standards sind umfassend eingearbeitet.

Deutlich wird hier die juristischen Kenntnisse und langjährigen praktischen Erfahrungen des Autors in verschiedenen Leitungspositionen des Gesundheitssektors. Die Problemstellungen werden von Behrends aus der Perspektive der handelnden bzw. betroffenen Parteien darstellt.

Die Gliederung und der Aufbau des Buches sind logisch und ermöglichen dem Leser, sich klar strukturiert in einzelne Themengebiete einzuarbeiten. Sehr hilfreich innerhalb der Kapitel für die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sind zusammenfassende Listen und Tabellen wie bspw. eine Checkliste zur Vorbereitung auf Budget- und Pflegesatzverhandlungen.

Insgesamt lässt sich „Praxis des Krankenhausbudgets“ als Einführungs- und Nachschlagewerk zur Krankenhausbudgetierung für den fachkundigen Leser sehr empfehlen.


Rezensent
Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch
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Zitiervorschlag
Friedrich Vogelbusch. Rezension vom 15.01.2010 zu: Behrend Behrends: Praxis des Krankenhausbudgets. MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft (Berlin) 2009. 249 Seiten. ISBN 978-3-941468-07-8. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/7753.php, Datum des Zugriffs 09.02.2012.


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