Ihr Vorteil: Wir filtern, prüfen und ordnen die Angebote für die Sozialwirtschaft.

Jens Peter Meincke: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Cover Jens Peter Meincke: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. C.H.Beck Verlag (München) 2009. 15. Auflage. 1000 Seiten. ISBN 978-3-406-58281-3. 80,00 EUR, CH: 135,00 sFr.

Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher. Rechtsstand: 2009.

Besprochenes Werk kaufen


Die Rechtsprechung als Anstoßgeber für das neue ErbStG

Nicht zum ersten Mal hat die Rechtsprechung durch ihre Judikate wesentliche Änderungen bei bestehenden Gesetzen nötig gemacht. Zumeist werden diese Änderungsnotwendigkeiten mit verfassungsrechtlichen Argumenten begründet. Genauso verhält es sich auch mit der aktuellen Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Sie wurde durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2006 (BStBl. II 2007, 192 = NJW 2007, 573) nötig, mit der dieses eine Umstellung der Bewertung mit Blick auf eine gleichmäßige Orientierung am gemeinen Wert anmahnte. Die Entscheidung verwarf die bisherigen Bewertungsvorschriften für Betriebsvermögen, Gesellschaftsanteile, Grundbesitz und auf Vermögen und verlangte eine klare Trennung von Bewertungs- und Verschonungsregelungen. Gleichzeitig wurde vom Verfassungsgericht gefordert, dass alle Bewertungsvorschriften sich an dem Ziel, den gemeinen Wert der Güter zu ermitteln, ausrichten müssen und setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung des ErbStG bis zum 31.12.2008. Diesem Handlungsauftrag ist der Gesetzgeber durch Erlass des ErbStRG vom 24.12.2008 (BGBl. I 2008, S. 3018) nachgekommen. Die hier zu besprechende Neuauflage des äußerst nachhaltig am Markt eingeführten Kommentars von Meincke setzt sich ausweislich des Vorworts die anspruchsvolle Aufgabe, „die Neuregelungen in einer ersten Bestandsaufnahme kritisch zu durchleuchten, in ihrem Sinnzusammenhang zu verstehen und für den Leser möglichst durchsichtig zur Darstellung zu bringen.“ Um das Ergebnis bereits jetzt vorwegzunehmen: Dieser selbstgesetzten Aufgabe ist der Autor in bewunderungswürdiger Tiefe und Klarheit mehr als gerecht geworden.

Autor

Der Autor des Kommentars, Professor Dr. Jens Peter Meincke, war bis zu seiner Emeritierung Professor für Steuerrecht an Universität zu Köln. Er übernimmt seit mittlerweile sieben Auflage die herkulische Arbeit einer Alleinautorenschaft für den vorliegenden Kommentar. Meincke ist einer der führenden Fachleute auf dem Gebiet des Steuerrechts. Seine Expertise ist nicht nur in der Fachöffentlichkeit hoch geachtet und geschätzt, sondern weist weit darüber hinaus.

Aufbau

Bei dem Werk handelt es sich um einen klassischen juristischen Kommentar. An eine kurze Einführung, die der Darstellung der ErbSt im Steuersystem (Einführung Rn. 1 ff.), der verfassungsrechtlichen Grundlagen (Einführung Rn. 5 ff.), der Verbindungen zwischen Erbschaftsteuer und Zivilrecht sowie den Auslegungsgrundsätzen (Einführung Rn. 11 ff.) sowie der Geschichte des ErbStG gwidmet ist (Einführung Rn. 13 ff.)), schließt sich eine Kommentierung jedes einzelnen Paragraphen des ErbStG an. Dem zunächst vorangestellten Gesetzestext eines jeden einzelnen Paragraphen des Gesetzes folgt seine Kommentierung. Das Auffinden der Fundstellen erfolgt über ein Randnummernsystem, welches der hergebrachten Kommentierungstechnik im Bereich der Jurisprudenz folgt. Den Text selbst durchziehen in fetter Schrift gesetzte wichtige einzelne Stichworte, so dass auch insofern eine Orientierung und ein Auffinden bestimmter Textstellen möglich ist. Hinzu kommen zahlreiche Literaturhinweise, die den einzelnen relevanten Kommentierungen vorangestellt sind, so dass über eine Erschließung dieser weiterführenden Literatur ein vertieftes Einsteigen in Einzelprobleme des ErbStG unschwer möglich ist. Ein umfangreiches Sachverzeichnis schließt das Werk ab.

Bewertungen einzelner Kommentierungen

Schwerpunkt der Neuauflage ist die vollständige Einarneitung der Erbschaftsteuerreform in die erbschaftsteuerlichen Vorschriften und Bewertung.

Für gemeinnützige Körperschaften von besonderer Bedeutung sind Steuervorgänge, die nach dem ErbStG steuerfrei sind. U.a. zu nennen ist insofern § 13 Abs. 1 Nr. 16 lit. b) ErbStG. Der große Vorzug der Kommentierung Meinckes ist, dass sie auch in ausführlicher Weise die Praxis der Finanzverwaltung in die Betrachtung einbezieht. So weist der Autor zu der Frage, welche Bedeutung es hat, wenn die nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 lit. b) ErbStG begünstigte Institution ihre Tätigkeit nicht nur auf die ausschließliche und unmittelbare Förderung der begünstigten Zwecke beschränkt, sondern zusätzlich einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 14 AO oder Zweckbetrieb im Sinne von § 65 AO unterhält, darauf hin, dass die Finanzverwaltung – entgegen zumindest der älteren Rechtsprechung (vgl. BFH BStBl. II 1992, S. 41) – in einem solchen Fall die Steuerbefreiung nicht ausschließt (§ 13 Rn. 61).

Mit großem Gewinn liest man auch die an vielen Stellen des Kommentars – oft nur mit kurzen, dafür aber sehr prägnanten Worten – zu findenden Ausführungen zu europarechtlichen Implikationen einzelner Bestimmungen. Hingewiesen sei z.B. nur auf die Abstufungen des Freibetrags nach § 16 Abs. 2 ErbStG („europarechtlich bedenklich“) (§ 16 Rn. 12). Mit Amusement ist die an gleicher Stelle zu findende Bemerkung Meinckes zu der Frage zu lesen, dass sich Geschwister und Eltern bei der Zuerkennung von Freibeträgen wie Außenstehende behandeln lassen müssen („ … weist daraufhin, dass das Verständnis für die Bedeutung enger Bindungen in der Herkunftsfamilie bei den mit der Gesetzgebung befassten Beamten und Politikern inzwischen verloren gegangen ist.“) (§ 16 Rn. 7a).

Für den Rezensenten beißender Kürze reagiert Meincke auch auf den Umstand, dass der Gesetzgeber im Zuge des ErbStRG 2009 zwar die Steuerrarife 2 und 3 in § 19 ErbStG vereinheitlicht hat, aber dennoch an den überlieferten drei Tarifen festgehalten hat („ … bleibt unklar.“) (§ 19 Rn. 1).

Zielgruppen

Das Werk wendet sich an Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Gerichte und Finanzbehörden.

Fazit

Nach fünfzehn Auflagen mag der Hinweis abgegriffen und überholt wirken. Nichtsdestotrotz sei er wiederholt: Der Kommentar ist grundsolide, fundiert, Praxis und Theorie ausschöpfend, mit seiner klaren Sprache prägnant, verständlich und meinungsstark – kurz und gut: Eine Anschaffung ist jedem anzuempefehlen, der sich mit dem neuen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz beschäftigen muss bzw. will. Er wird überaus großen Gewinn aus der Lektüre des Kommentars ziehen.


Rezensent
Dr. iur. Marcus Kreutz
LL.M., Rechtsanwalt. Justiziar des Bundesverbandes Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. in Köln
E-Mail Mailformular


Besprochenes Werk kaufen
Sie fördern den Rezensionsdienst, wenn Sie diesen Titel – in Deutschland versandkostenfrei – über den socialnet Buchversand bestellen.


Zitiervorschlag
Marcus Kreutz. Rezension vom 27.01.2010 zu: Jens Peter Meincke: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. C.H.Beck Verlag (München) 2009. 15. Auflage. 1000 Seiten. ISBN 978-3-406-58281-3. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/8167.php, Datum des Zugriffs 08.02.2012.


Urheberrecht
Diese Rezension ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, treffen Sie bitte vorher eine Vereinbarung mit uns. Gerne steht Ihnen die Redaktion der Rezensionen für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.

Zur Rezensionsübersicht
Zum Seitenanfang

Hilfe & Kontakt

Hinweise für RezensentInnen, Verlage, AutorInnen oder LeserInnen sowie zur Verlinkung bitte lesen, bevor Sie Kontakt zur Redaktion der Rezensionen aufnehmen.

Mehr zum Thema

Johannes Münder (Hrsg.): Frankfurter Kommentar zum SGB VIII

Ralf Kreikebohm, Wolfgang Spellbrink u.a.: Kommentar zum Sozialrecht

Literaturliste anzeigen

Stellenangebote

Geschäftsführer (m/w) im Bereich Sozialdienstleistung, Rheinfelden

Weitere Anzeigen im socialnet Stellenmarkt.

Newsletter bestellen

Immer über neue Rezensionen informiert.