Franz Klein, Gerd Orlopp (Hrsg.): Abgabenordnung
Franz Klein, Gerd Orlopp (Hrsg.): Abgabenordnung. Einschließlich Steuerstrafrecht. C.H.Beck Verlag (München) 2009. 10. Auflage. 2100 Seiten. ISBN 978-3-406-58267-7. 90,00 EUR, CH: 149,00 sFr.
Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher.
Gerechte Besteuerung als ein wesentlicher Ausdruck des Rechtsstaats
Vom preußischen König Friedrich II. stammt folgende Sentenz: „Eine Regierung muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, dass jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muss.“ Diesen Satz aufgreifend, hat der große deutsche Steuerrechtler Klaus Tipke in seinem Buch „Die Steuerrechtsordnung“ folgende jeden Gesetzgeber bindende und verpflichtende Aussage getroffen: „Die gerechte Verteilung der Gesamtsteuerlast auf die einzelnen Bürger ist ein Imperativ der Ethik … Die vornehmste Aufgabe eines Rechtsstaats ist es, für gerechte Regeln zu sorgen und sie durchzusetzen, seine Bürger vor Unrecht zu schützen.“ Nimmt man beide Aussagen ernst (was nicht nur ohne weiteres angebracht, sondern sogar dringend angezeigt ist) und vergleicht sie mit der Realität der aktuellen Steuerrechtsordnung, so verwundert es nicht, wenn man an der Verwirklichung rechtsstaatlicher Vorgaben zumindest Zweifel hegen kann. Unverständliche Gesetzestexte, die in der Praxis von den Finanzämtern wegen der oft extrem schnellen und handwerklich unsauberen Arbeit des Gesetzgebers nicht umgesetzt werden können, da die eingesetzte Software an der mathematischen Realisierung scheitern, hypertroph-bürokratisch anmutende Formulare und finanzbehördliche Anweisungen und Nichtanwendungserlasse sowie zahlreiche Urteile und fachwissenschaftliche Aufsätze versperren den Blick auf die großen Züge des Steuerrechts und dienen somit keinesfalls der Rechtsklarheit, die ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit ist. Diese Fülle an neuen Informationen zu verarbeiten, in eine nachvollziehbare Ordnung zu bringen und sprachlich anschaulich zu vermitteln ist eine herkulische Aufgabe, die die Autoren der mittlerweile 10. Auflage des von Franz Klein begründeten Kommentars zur Abgabenordnung wieder in meisterlicher Form geschultert haben. Soviel sei jetzt schon vorweg mitgeteilt.
Autoren
Die Autoren des Kommentars entstammen ausnahmslos der richterlichen und anwaltlichen Praxis. Als Verfasser der Kommentierungen der einzelnen Bestimmungen der Abgabenordnung zeichnen folgende Personen verantwortlich:
- Hans Bernhard Brockmeyer, Richter am Bundesfinanzhof a.D.,
- Dr. Eva-Maria Gersch, Rechtsanwältin,
- Professor Dr. Markus Jäger, Richter am Bundesgerichtshof,
- Bernd Rätke, Vorsitzender Richter am Finanzgericht,
- Dr. Eckart Ratschow, Richter am Bundesfinanzhof,
- Reinhart Rüsken, Richter am Bundesfinanzhof.
Aufbau
Bei dem Werk handelt es sich um einen klassischen juristischen Kommentar. Dem zunächst vorangestellten Gesetzestext eines jeden einzelnen Paragraphen der Abgabenordnung folgt seine Kommentierung. Das Auffinden der Fundstellen erfolgt über ein Randnummernsystem, welches der hergebrachten Kommentierungstechnik im Bereich der Jurisprudenz folgt. Den Text selbst durchziehen in fetter Schrift gesetzte wichtige einzelne Stichworte, so dass auch insofern eine Orientierung und ein Auffinden bestimmter Textstellen möglich ist. Zusätzlich ist den allermeisten Paragraphen eine Inhaltsübersicht zur Kommentierung vorangestellt, so dass die Systematik der Kommentierung sofort deutlich wird. Ergänzend treten zu Beginn der Kommentierung der meisten Bestimmungen umfangreiche Literaturhinweise hinzu. Sie machen es möglich, bestimmte einzelne Fragestellungen genauer zu untersuchen. Ein Stichwortverzeichnis schließt das Werk ab.
Bewertungen einzelner Kommentierungen
Überflüssig ist es zunächst, darauf hinzuweisen, dass die Autoren die seit der Vorauflage erlassenen 25 Änderungsgesetze zur AO selbstverständlich eingearbeitet haben. Darüber hinaus haben sich die Autoren Brockmeyer, Rüsken und Rätke zusätzlich der Arbeit unterzogen, die Änderungen der AO durch (1) das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009, (2) das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vom 29.7.2009 sowie (3) das Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze vom 30.7.2009 in einem Nachtrag mit dem Rechtsstand 1.8.2009 zu erläutern.
Darüber hinaus kann an dieser Stelle wegen der umfassenden Erläuterung der AO hier nur auf wenige gezielte Kommentierungen Bezug genommen werden.
So ist z.B. auf die Erläuterung des neuen § 51 Abs. 2 AO zu verweisen, der durch das Jahressteuergesetz 2009 in die AO eingefügt wurde und Gersch einer kritischen Bewertung unterzogen wird. Seiner zustimmungswürdigen Ansicht nach ist bei der Anwendung der neuen Norm, wonach bei einer steuerbegünstigten Zweckverwirklichung im Ausland die Steuerbegünstigung nur dann möglich ist, wenn die Tätigkeit auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen kann, zu bedenken, dass jedenfalls innerhalb der EU die gemeinnützigen Organisationen ohnehin schon in einem beträchtlichen Umfang grenzüberschreitend tätig sind und davon auch Deutsche profitieren. Daraus folgt aber, dass ein Abschotten des Gemeinnützigkeitsrechts zu beiden Seiten nicht mehr den tatsächlichen Lebensumständen entspricht und nach dem EuGH auch nicht gemeinschaftsrechtskonform ist (§ 51 Rn. 10).
Erfreulich klar und für die Verantwortlichen in gemeinnützigen Körperschaften im Verhältnis zur Finanzbehörde wichtig sind die Ausführungen die ebenfalls Gersch zum neuen § 60 Abs. 1 Satz 2 AO macht. Nach dieser Bestimmung muss die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft die in der Anlage 1 zu dieser Norm bezeichneten Festlegungen enthalten. Gersch führt insoweit zu Recht aus, dass dies nicht bedeutet, dass die Formulierungen in der Mustersatzung wörtlich übernommen werden müssten (§ 60 Rn. 2). Vielmehr genügt es, wenn die dortigen Ausführungen sich inhaltlich in der jeweiligen Satzung der gemeinnützigen Körperschaft wieder finden. Im Hinblick auf die obigen Ausführungen zu § 51 Abs. 2 AO ist der Hinweis Gerschs wichtig, dass die Bestimmung des § 60 Abs. 1 Satz 2 AO für ausländische Körperschaften eine Hürde darstellen kann, es sei denn, es liegt eine gegenseitige Anerkennung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens vor (§ 60 Rn. 2 a.E.).
Jäger weist in seiner Erläuterung zu § 371 AO (Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung) lediglich darauf hin, dass die Norm „vornehmlich“ steuerpolitischen Zwecken dient (§ 371 Rn. 1 und 4), um durch die Möglichkeit der Selbstanzeige neue, bisher verdeckte Steuerquellen offen zu legen, ohne jedoch darauf hinzuweisen, dass in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch die Position vertreten wird, dass die Norm dem Gedanken der Wiedergutmachung dienen soll. Zumindest wird vorgeschlagen, § 371 AO auch für diese Begründung zu öffnen.
Zielgruppen
Der Kommentar richtet sich vor allem an alle Steuerberater, Finanzrichter, Mitarbeiter in der Finanzverwaltung, Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler und Studenten, die sich mit dem Steuerrecht intensiv beschäftigen wollen. Vor allem Staatsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht werden großen Nutzen aus der Anschaffung des Kommentars ziehen, da in ihm auch die Kommentierung des steuerstrafrechtlichen Teils zu finden ist. Einige andere Kommentare auf dem Markt bieten diesen Vorteil nicht, sondern lagern die Erläuterungen dieses Teils der Abgabenordnung in einen eigenen Band aus.
Fazit
Der Kommentar besticht durch seine klare Sprache, seiner stringenten Gedankenführung und der ausgewogenen Bewertung sich antagonistisch gegenüberstehender Positionen. Der bereits erwähnte Umstand, dass die gesamt AO, also inklusive des Steuerstrafrechts, kommentiert wird und das Buch zum einen somit aus „einem Guss“ erscheint sowie zum anderen die Anschaffung eines weiteren Buches überflüssig macht, erhöht die Attraktivität des Werkes. Der moderate Preis für ein solches „Gesamtkunstwerk“ verstärkt diese Bewertung. Allen Mitgliedern der oben genannten Zielgruppen ist daher eine Anschaffung des Werkes zu empfehlen – zumal allein schon wegen der prekären Finanzlage der öffentlichen Haushalte zukünftig damit zu rechnen sein wird, dass die Steuerprüfungen noch mehr intensiviert werden dürften.
Rezensent
Dr. iur. Marcus Kreutz
LL.M., Rechtsanwalt. Justiziar des Bundesverbandes Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. in Köln
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Zitiervorschlag
Marcus Kreutz. Rezension vom 09.03.2010 zu: Franz Klein, Gerd Orlopp (Hrsg.): Abgabenordnung. C.H.Beck Verlag (München) 2009. 10. Auflage. 2100 Seiten. ISBN 978-3-406-58267-7. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/8449.php, Datum des Zugriffs 09.02.2012.
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