Elisabeth Fix, Stefan Kurzke-Maasmeier (Hrsg.): Das Menschenrecht auf gute Pflege
Elisabeth Fix, Stefan Kurzke-Maasmeier (Hrsg.): Das Menschenrecht auf gute Pflege. Selbstbestimmung und Teilhabe verwirklichen. Lambertus Verlag (Freiburg) 2009. 196 Seiten. ISBN 978-3-7841-1926-7. 17,90 EUR.
Entstehungshintergrund
Elisabeth Fix und Stefan Kurzke-Maasmeier, die Herausgeber des Buches „Das Menschenrecht auf gute Pflege. Selbstbestimmung und Teilhabe verwirklichen“ präsentieren die Inhalte der zweitägigen Fachtagung „Das Menschenrecht auf gute Pflege. Selbstbestimmung und Teilhabe verwirklichen“ vom Dezember 2008.
Das Berliner Büro des Deutschen Caritasverbands und das Berliner Institut für christliche Ethik und Politik konzipierten die o.g. Fachtagung, die von namenhaften Referentinnen und Referenten aus Politik, Wissenschaft und Pflegepraxis durchgeführt wurde. Dazu gehörten
- der evangelische Theologe und Ministerialdirektor des BMfSFJ Dieter Hackler,
- Prof. Dr. theol. Andreas Lob-Hüdepohl,
- Prof. Dr. phil. Dr. med. Klaus Dörner,
- Dipl. Volkswirt Franz J. Stoffer,
- Theologe Alexander Künzel,
- Paul-Jürgen Schiffer,
- Prof. Dr. med. Jeanne Nicklas-Faust,
- Achim Rieger,
- Prof. Dr. med. Hans Georg Nehen,
- Prof. Dr. jur. Thomas Klie,
- Prof. Dr. med. Dr. phil. Rolf D. Hirsch,
- Gesundheits- und Krankenpfleger Rolf Heine sowie
- Rechtsanwältin Katrin Markus.
Wesentlicher Bezugspunkt sowohl des vorliegenden Buches als auch der Veranstaltung ist die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Es ist das zentrale Dokument, das die normativen Schlüsselbegriffe für die inhaltlichen Auseinandersetzungen und die vorliegenden Beiträge liefert.
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Ziel der Tagung war nicht nur die Betrachtung ethischer Dimensionen und der praktischen Rahmenbedingung, viel mehr stand eine stetige Verbesserung der Praxis und damit die Darstellung von innovativen Ansätzen im Fokus.
Es wurden unterschiedliche thematische Schwerpunkte und Facetten eines Menschenrechtes in der Pflege vorgetragen. Die Fachtagung stellte drei Bewährungsfelder einer menschenrechtskonformen Pflege in den Blick und stellte Konzepte in den Mittelpunkt, die auf die Steigerung von Lebensqualität und ein Mehr an Beteiligungsmöglichkeiten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen abzielen. Ergänzt wurde dieser Blick um die Diskussion von Strukturfragen und die Bedeutung einer Reform des SGB XI. Da diese strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung die Möglichkeit der Gestaltung von innovativen Pflegekonzepten nicht unwesentlich mit bestimmen.
Aufbau und Inhalt
Inhalte der Publikation sind die Beiträge der Autoren der o.g. Fachtagung, die in vier Bereich unterteilt wurden:
- Grundlagen,
- Wohn- und Lebensqualität im Alter,
- Palliative Care und
- Patientenrechte sowie Gewalt in der Pflege.
Als Grundlagen werden von Dieter Hackler die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftige Menschen vorgestellt. Der evangelische Theologe und Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung 3 „Ältere Menschen“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bringt es deutlich auf den Punkt. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird steigen und wir – wir alle – „(…) haben die Aufgabe, den älteren Menschen in unserer Gesellschaft, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, gute Chancen und Angebote für eine möglichst selbständige Lebensführung zu bieten, für ein möglichst selbstbestimmtes Leben auch dann, wenn sie auf die Pflege durch andere angewiesen sind.“ (S. 22) Menschenwürdige Pflege ist eine Gesamtaufgabe von verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens, die eng zusammenarbeiten müssen. Denn wir stehen den älteren und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft in der Pflicht. Sie haben Anspruch auf menschenwürdige Pflege und Begleitung.
Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ist der Kern des Beitrags von Prof. Hackler. Sie ist eine konkrete Grundlage für eine menschenwürdige Ausgestaltung der Pflege. Credo ist die Pflegequalität als Lebensqualität zu etablieren.
Neben den theoretischen Beiträge ist besonders der Beitrag von Franz Stoffer, Geschäftsführer der CBT (Caritas Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbH Köln) hervorzuheben. Er stellt praktische Beispiele vor. Eine Möglichkeit wie Orte geschaffen werden können, an denen die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen konkret umgesetzt und gelebt werden kann. CBT Wohnhäuser mit Hausgemeinschaften verwirklichen die Voraussetzung für ein bedarfsgerechtes Wohnen und Begleiten. Die Hausgemeinschaften werden als Wohn- und Lebensraum für 8 – 14 Bewohner definiert. Als ein zentraler Mittelpunkt bietet die Wohnküche, die unmittelbar an die persönlichen Zimmer grenzen, einem geschützten Ort an dem Normalität herrscht. Begleitet und unterstützt durch ein multiprofessionelles Team aus den Bereichen Hauswirtschaft, Sozialpädagogik, Familienpflege und Pflegekräfte erleben sie eine normalisierte Lebens- und Tagesgestaltung, die sich nach den Wünschen, Bedürfnissen und Ressourcen der Bewohner richten. Angehörige und Ehrenamtliche kommen gerne in die Hausgemeinschaft und werden aktiv mit eingebunden. Leitlinie dieses Konzeptes ist die einmalige und von Gott gegebene unverfügbare Würde jedes einzelnen Menschen. Sie werden mit ihrer individuellen Lebensgeschichte, ihren Ressourcen und ihren Defiziten respektiert und akzeptiert. Dieses Konzept, so Stoffer, kann die Lebenssituation der Betroffenen spürbar verbessert werden.
Ein wichtiges Thema in den CBT Häusern ist die Frage des Umgangs mit Sterben, Tod und Abschiedlichkeit. Bewohner, Angehörige, Ehrenamtliche und Mitarbeiter können Abschiedsrituale erleben, die die Möglichkeit des Abschied nehmens geben und ein zusätzliches Gefühl der Verbundenheit entwickeln kann. - Ein sehr schönes und würdevolles Konzept. Die Hausgemeinschaft bietet eine große Chance einen Bewusstseinswandel herbeizuführen. Pflegeheime der Zukunft sollten vom denken und handeln der Bewohner heraus sich entwickeln, um so den Stellenwert der Alten und pflegebedürftigen Menschen zu stärken und zu vergrößern.
Es folgten noch weitere interessante und innovative Beiträge und das Berliner Institut für christliche Ethik und Politik und der Deutsche Caritasverband haben sich sehr über die rege Teilnahme an der Fachtagung 2008 gefreut. Es kamen Vertreterinnen und Vertreter von Einrichtungen der stationären Altenpflege und ambulanten Pflege, von Alten- und Krankenpflegeschulen, Verbandsvertreter, die auf Diözesan- oder auf Regionalebene Verantwortung für die Rahmenbedingungen der Pflege tragen, Vertreter des Familien- und Gesundheitsministeriums und auch Vertrerinnen und Vertreter von Angehörigen- und Betroffenenverbänden.
Fazit
Die vorliegende Publikation ist für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus o.g. Kreisen, aber auch für Vertreterinnen und Vertreter der praktischen Pflege, die auf der Suche nach neuen Anregungen für die Praxis sind. Aber auch für die, die die Umsetzung des Menschenrechtes auf gute Pflege in den gesellschaftlichen und politischen Diskursen weiter befördern wollen und können.
Rezensentin
Andrea van Schayck
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Zitiervorschlag
Andrea van Schayck. Rezension vom 02.08.2010 zu: Elisabeth Fix, Stefan Kurzke-Maasmeier (Hrsg.): Das Menschenrecht auf gute Pflege. Lambertus Verlag (Freiburg) 2009. 196 Seiten. ISBN 978-3-7841-1926-7. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/8768.php, Datum des Zugriffs 08.02.2012.
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