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Annegret Wigger, Antje Sommer u.a.: Arbeiten mit gewaltauffälligen Kindern und Jugendlichen

Cover Annegret Wigger, Antje Sommer, Steve Stiehler: Arbeiten mit gewaltauffälligen Kindern und Jugendlichen. Eine Herausforderung für Schulen, Vormundschaftsbehörden und Jugendanwaltschaften. Verlag Rüegger (Zürich) 2009. 148 Seiten. ISBN 978-3-7253-0933-7. 26,90 EUR, CH: 42,00 sFr.

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Thema und Entstehungshintergrund

Vorliegendes Buch entstand auf dem Hintergrund eines internationalen Forschungsprojektes. Es wurden in Deutschland, Frankreich, Polen, Schweden und der Schweiz die Umgangsweise mit Gewaltauffälligkeit von Kindern und Jugendlichen und die ambulanten Unterstützungssysteme untersucht. Innerhalb der vergleichenden Forschung wurden Entwicklungspotenziale der länderspezifischen Systeme ermittelt und Qualitätskriterien für die Arbeit mit gewaltauffälligen Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Mit den entstandenen Ergebnissen möchten die Autoren eine Diskussion über mögliche und nötige Unterstützungsformen in Schulen und Kinder- und Jugendhilfe vorantreiben. Sie legen ihren Fokus auf die Situation in der Schweiz, speziell auf die drei Deutschschweizer Kantone, Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen.

Autoren

Die Autoren sind ein Forschungsteam. Annegret Wigger, Dr. phil., ist Professorin an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Gallen/Rorschach (FHS), Mitglied der Institutsleitung und verantwortlich für die Forschungsabteilung des Instituts für Soziale Arbeit (IFSA), Antje Sommer, Dipl. Soz.-Päd., Master of Arts in „Comparative European Social Studies“, tätig als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Soziale Arbeit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Gallen/Rorschach (FHS) und Steve Stiehler, Dr. phil., ist Professor an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Gallen/Rorschach (FHS).

Aufbau und Inhalt

Die vorliegende Arbeit ist die Auswertung und Zusammenfassung einer wissenschaftlichen Studie und somit sprachlich entsprechend abgefasst. Sie ist sehr komprimiert dargestellt und fordert den Leser. Im gesamten Buch sind die weibliche und männliche Form konsequent aufgeführt. In der Kürze meiner Rezension verzichte ich darauf und nehme nur die eine Form, möchte aber beide verstanden wissen.

Das Buch ist abgesehen von der ins Thema einführenden Einleitung, dem Literatur- und Quellenverzeichnis, dem Anhang und der Information über die Autoren in fünf Hauptkapitel mit Unterkapiteln gegliedert.

Das erste Kapitel geht auf das fachliche und politische Spannungsfeld ein, in dem Professionelle stehen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Es wird festgestellt, dass sich die Diskussion über Jugendgewalt in allen an der Forschung beteiligten Ländern, so auch in der gesamten Schweiz, intensiviert hat. Wenn auch strittig ist, ob und in welcher Weise die Jugendgewalt zugenommen hat, sind neue Formen der Gewalt, wie z.B. das Filmen der eigenen Taten und die besondere Brutalität überall zu verzeichnen. Die Frage nach den Reaktionen auf die Taten und den Verantwortlichen stellt sich in der Schweiz auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Es wird auf verschiedene Statistiken zum Thema Jugendgewalt eingegangen, die aus verschiedenen Quellen stammen und unterschiedliche Daten erfassen. Obwohl diese Mängel aufweisen und nur begrenzt aussagekräftig sind, liefern sie ein ungefähres Bild über Umfang und Ausmaß der Jugendgewalt in der Schweiz und den drei Kantonen. Da die vorhandenen amtlichen Statistiken nur einen Teil des Problems sichtbar machen, hat das EJPD (Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment) beschlossen, dass die nicht erfasste Dunkelziffer der Kriminalität in Zukunft regelmäßig erforscht werden soll, um das Ausmaß und die Entwicklung der Jugendgewalt erfassen zu können. Es wird festgestellt, dass sowohl elterliche Kontrolle als auch allgemeine soziale Kontrolle abgenommen hat. Problematisch ist die Tatsache, dass gewaltauffälliges oder gewalttätiges Verhalten aus verschiedenen Kontexten heraus unterschiedlich gesehen, eingeordnet und bewertet wird. So gibt es in Wahrnehmung, Zuschreibung und Intervention einen Spielraum.

Das zweite Kapitel beschreibt die föderal organisierten Hilfsstrukturen der Schweiz, die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden und die Aufträge der Volksschule, Kinderschutzbehörde und Jugendanwaltschaft mit deren Möglichkeiten und Grenzen. Strukturelle Grundlage öffentlicher Unterstützung sind, wie in anderen demokratischen Staaten auch, die Verfassung, die darauf aufbauenden Gesetze und die Verordnungen, die den Vollzug der öffentlichen Unterstützung regeln. Verglichen mit anderen europäischen Staaten hat die Schweiz ein tendenziell liberales Staatsverständnis. Das bedeutet, dass dem Anspruch nach der Freiheitsgrad des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat höher und die Ansprüche gegenüber dem Staat auf sozialen Ausgleich, Sicherstellung der Chancengleichheit und individuelle Risikoabsicherung niedriger angelegt sind. Die Schweiz zeichnet sich durch einen ausgeprägten Föderalismus aus. Den Kommunen, Kantonen und Sprachregionen wird großer politischer Gestaltungsspielraum zugestanden. Wesentliche Grundrechte von Kindern, so das Recht auf Schutz, das Recht auf schulische Bildung und das Recht auf Förderung, sind in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft verankert. Für das Schulwesen und eine ausreichende Sonderschulung aller behinderter Kinder und Jugendlichen sind die Kantone zuständig. Für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit im Bildungsraum Schweiz sind Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeit verantwortlich. Neben der Familie ist die Volksschule die wichtigste Institution für Kinder und Jugendliche, da diese alle Kinder aufnehmen muss und die Kinder einen großen Teil ihres Lebens darin verbringen. Die Volksschule erzieht in Ergänzung zum Erziehungsauftrag der Eltern. Kindern mit gewaltauffälligem Verhalten wird im Kanton Thurgau eher eine Sonderbeschulung, im Kanton Basel- Stadt eher ein heilpädagogisches Angebot und im Kanton St. Gallen eher ein therapeutisches Angebot zuteil. Allerdings besteht für Lernende mit besonderen Bildungsbedürfnissen in den jeweiligen Kantonen sowohl die Möglichkeit von integrativer Beschulung (Teilnahme am Regelunterricht mit zusätzlichen pädagogisch- therapeutischen und heilpädagogischen Maßnahmen), Beschulung in Sonderklassen (eine Form der Schulung zwischen Regelschule und Sonderschule von speziell ausgebildeten Lehrpersonen) als auch die der spezifischen Angebote. Den Klassenlehrern kommt bezüglich der Wahrnehmung abweichendem Verhaltens und der Bearbeitung eine Schlüsselfunktion zu. Dies gilt für alle Kantone. Die Sanktionsbefugnisse sind allerdings in den einzelnen Kantonen unterschiedlich. Zu den Möglichkeiten von persönlichen pädagogischen Reaktionen eines Lehrers, der Schule und der Schulsozialarbeit auf ein auffälliges Verhalten eines Schülers kommen die Angebotsmöglichkeiten der schulnahen Dienste. In den Kantonen St. Gallen und Basel-Stadt sind dies der schulpsychologische Dienst (SPD) und im Kanton Thurgau Schulpsychologie und Schulberatung (SPB). Diese Dienste sind u. a. als Beratungsstellen für Kinder, Eltern, Lehrkräfte, Behörden und Fachstellen tätig. Zudem gibt es Angebote der Krisenintervention als Unterstützung von Lehrkräften und Schulbehörden und verschiedene Förderangebote und Maßnahmen für Schüler. In allen drei Kantonen sind unterschiedliche Modelle von Schulsozialarbeit vorhanden, aber nicht in allen Schulstufen gleichermaßen und nicht flächendeckend. Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) ist Ansprechpartner bei gewaltauffälligem Verhalten. Im Rahmen der Volksschule wird er in Delegationsverfahren tätig, wie Erstellen von Gutachten oder mit therapeutischen Angeboten. Dies setzt im Allgemeinen die elterliche Einwilligung voraus.
Die Vormundschaftsbehörden können nur auf Meldung hin tätig werden. Jedem Hinweis auf eine Gefährdung eines Kindes muss nachgegangen werden und es muss abgeklärt werden, ob Handlungsbedarf im Sinne des Kindeswohls vorliegt. Wenn ja, müssen Vorschläge geeigneter Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Kindeswohls und die Sicherstellung der Finanzierung folgen. Ob die Vormundschaftsbehörde das Thema Gewaltauffälliges Verhalten als Kindeswohlgefährdung wahrnimmt, hängt jedoch von der „Meldephilosophie“, speziell der Schulbehörden ab (vgl. S.58).
Für bei der Polizei angezeigte Delikte, die von Kindern und Jugendlichen zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr begangen wurden, wird die Jugendanwaltschaft tätig. Sie klärt den Sachverhalt ab, stellt Strafanträge, erlässt Urteile und verfolgt den Urteilsvollzug. Nach der Revision des Jugendstrafgesetzes 2007 wurde das Strafmündigkeitsalter von sieben auf zehn angehoben. Bei Kindern unter zehn Jahren werden die gesetzlichen Vertreter und bei Kindeswohlgefährdung die Vormundschaftsbehörde benachrichtigt.

Das dritte Kapitel geht auf die strukturellen Weichenstellungen im Unterstützungsprozess ein und arbeitet hier zur Verdeutlichung mit zwei Fallbeispielen. Es werden neun Weichenstellungen beschrieben:

  1. Wahrnehmung versus Nichtwahrnehmung von Gewaltauffälligkeit
  2. Reaktion versus keine Reaktion auf Gewaltauffälligkeit
  3. Kooperation mit Kind und Eltern versus Information der Betroffenen
  4. Einbezug von Experten-, Expertinnen versus systeminterne Bearbeitung
  5. Diagnose und Hilfeplan versus unmittelbarer Massnahmeentscheid
  6. Massnahmeentscheid: Freiwilligkeit versus Zwang
  7. Monitoring des Unterstützungsprozesses versus kein Monitoring
  8. Massnahmebeendigung durch fallinterne versus externe Faktoren
  9. Nachhaltigkeitsprüfung versus keine Wirkungskontrolle

In jeder dieser Weichenstellungen liegen verschiedene Möglichkeiten, ob überhaupt ein Unterstützungsprozess in Gang kommt und wie er verlaufen wird. Hierfür ausschlaggebend sind natürlich die einzelnen Menschen, die in den jeweiligen Institutionen arbeiten, die Institutionen selbst, die wiederum von der kantonalen und kommunalen Ausgestaltung der Unterstützungssysteme abhängen. So sind z. B. die Vormundschaftsbehörden in den Kantonen St. Gallen und Thurgau auf kommunaler Ebene angesiedelt. Im Kanton Basel- Stadt ist diese Behörde in eine kantonale Organisationsstruktur eingebettet und ist als kantonales Jugendamt zu verstehen. Anhand von zwei Fallbeispielen wird aufgezeigt, wie in den Systemen Volksschule, Vormundschaftsbehörde und Jugendanwaltschaft die Weichenstellung verlaufen kann.
So ist im Bereich der Volksschule für die Weichenstellung Wahrnehmung von zentraler Bedeutung, ob ein auffälliges Verhalten überhaupt von den Lehrkräften erkannt wird, denn nur dann besteht die Möglichkeit einer Reaktion, eventuell der Initiierung einer Unterstützung. Ob eine Wahrnehmungsmöglichkeit besteht, hängt von mehreren Faktoren ab. So spielt die fachliche Kompetenz der Lehrkräfte, die wiederum durch die kantonal ausgestalteten Aus- und Weiterbildungskonzepte bestimmt wird, eine große Rolle. Wenn zusätzliche Fachkräfte, wie z. B. Schulsozialarbeiter im Schulhaus vorhanden sind, erhöht sich die Wahrnehmungs- und Deutungsmöglichkeit. Besonders in ländlichen Gebieten könnten die Schulsozialarbeiter zu mehr Wahrnehmungs- und Deutungssicherheit beitragen, die dort offenbar beim Lehrpersonal weniger vorhanden ist. Aber auch schulinterne Konzepte zum Umgang mit Gewalt sind von Bedeutung. Die Klarheit der herrschenden Normen und Werte vermittelt Kindern und Lehrern einen Orientierungsrahmen. Bei der Weichenstellung Reaktion in der Volksschule spielt z. B. eine große Rolle, ob sich eine Lehrkraft überhaupt zuständig fühlt und wenn ja, dann hängt die Reaktion u. a. vom Interventionsrepertoire der Lehrkraft ab und auch von den prognostizierten Erfolgsaussichten. Allgemein scheinen Reaktionen vermehrt in sogenannten sensitiven Phasen stattzufinden, also bei dem Übertritt vom Kindergarten zur Schule, bei Klassenwechsel, Schulstufenwechsel oder Schulaustritt.

Im vierten Kapitel wird auf die Erfahrungen von Betroffenen, also von gewaltauffälligen Kindern und Jugendlichen mit Unterstützung und Hilfe in den verschiedenen Systemen eingegangen. Zunächst wird das methodische Vorgehen dargestellt, bevor auf die Auswertung der Interviews von je drei Jugendlichen der schon erwähnten Kantone und der Fallrekonstruktionen eingegangen wird. Es soll der Frage nachgegangen werden, welche Ereignisse im Hilfeprozess aus der Sicht der Betroffenen zu einer bedeutsamen Veränderung der eigenen Gewaltkarriere führten. Weiter soll geklärt werden, ob durch unterschiedliche Formen von Hilfe, aber auch Nichthilfe, generalisierbare Aussagen zu angemessener ambulanter Hilfe bei Gewaltauffälligkeit möglich sind. Es werden Wendepunkte im Unterstützungsprozess, Handlungsstrategien der Kinder und Jugendlichen, Familienstrukturen und familiäre Handlungsmuster, Anlässe von Eskalationen und identifizierte Unterstützungsmuster im Kontext gewaltauffälligen Verhaltens vorgestellt.

Im fünften Kapitel werden die Entwicklungspotenziale des öffentlichen Unterstützungssystems genauer herausgearbeitet. Die Autoren benutzen bewusst den Begriff „Entwicklungspotenziale“, sie möchten keine direkten Empfehlungen geben. Aus Sicht des Forschungsteams können nur Professionelle aus ihren Potenzialen heraus ihre eigene Praxis weiterentwickeln (vgl. S. 119). Es soll hier nur auf einige Ergebnisse der Untersuchung und der genannten Entwicklungspotenziale eingegangen werden. Von zentraler Bedeutung war in allen Fallstudien das Sequenzmuster der verspäteten Intervention. Sowohl Wahrnehmung als auch Reaktion erfolgten zu spät. Gründe hierfür sollen u. a. mangelnde Deutungskompetenz der zuständigen Schlüsselpersonen, speziell von Lehrkräften, unklare Zuständigkeiten, mangelnde Abklärungskompetenz und Interventionshemmschwellen sein. Als Entwicklungspotenzial wird diesbezüglich der Aufbau einer fachlich abgesicherten Wahrnehmungs-, Deutungs- und Abklärungskompetenz der Fachkräfte angeführt. Im Kapitel vier wurde berichtet, dass Kinder Interventionen nicht ernstnehmen, wenn die Professionellen im Interaktionsmuster als gleichgültig wahrgenommen werden. Ebenso wenig ernst nehmen sie Professionelle, die Fehlverhalten der Kinder nicht wahrnehmen oder gar darüber hinwegsehen. Wichtig ist den Kindern, dass sich die Professionellen für sie als Person interessieren. Entwicklungspotenzial liegt in einer professionellen Grundhaltung, die die Wertschätzung von Kindern gewährleistet, in einer Hilfeplanung, die im Dialog mit dem Kind gemeinsam und nicht über seinen Kopf hinweg stattfindet in einer Kontinuität und Verbindlichkeit gegenüber den Kindern. Dies erfordert die Ausformulierung eines organisationseigenen professionellen Selbstverständnisses, das für alle verbindlich ist (vgl. S. 122). Weiter wird auf die Bedeutung der Aus- und Weiterbildung und regelmäßigen Reflexion hingewiesen. Pro Forma Hilfsangebote, oder Maßnahmen, die für die Kinder nicht sichtbar mit ihrem Problem zu tun haben, sind häufig Maßnahmen, die ins Leere laufen, also keinen Erfolg bescheren. Auch der Hilfetypus der Disziplinierung als Interventionsansatz ohne Bezug zur Problematik des Kindes führt ins Leere. Dieser Ansatz wurde besonders häufig im schulischen Kontext vorgefunden. In allen drei Kantonen und den einzelnen Hilfssystemen ist die Verankerung der Kinderrechte als Schutz- und Mitwirkungsrechte, wie sie die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht und die Schweiz auch ratifiziert hat, kaum oder gar nicht vorhanden. Allerdings scheint der Kanton Basel-Stadt im schulischen Bereich auf der Ebene der Mitwirkung von Eltern und Kindern eine Vorreiterrolle zu spielen. Die Entwicklung einer Auftragsphilosophie der betroffenen Organisationen, die die strikte Kindeswohlorientierung zur Grundlage hat, wird als notwendig erachtet. Ebenso wichtig ist die Sicherstellung einer gleichwertigen Unterstützungsqualität für alle Kinder, egal in welchem Kanton bzw. in welchem Ort sie leben. Bisher scheint gerade in den beiden ländlichen Kantonen, aber auch auf Bundesebene im gesetzlichen Bereich Nachholbedarf. Unterschiedliche Zuständigkeiten zwischen Bund, Kanton und Gemeinden und fehlende oder mangelnde Ressourcen erschweren die Zusammenarbeit von Netzwerken. Bei den ländlichen Kantonen St. Gallen und Thurgau liegen die operative Zuständigkeit für die Volksschule und die Vormundschaftsbehörde vorwiegend in kommunaler Hand. Je nach Einwohnerzahl, dem Steueraufkommen und der politischen Zusammensetzung der Behörde gibt es große Unterschiede bei den Entscheidungen über die Hilfen und in der Praxis mit den Hilfen. Im Kanton Basel-Stadt sind alle Unterstützungssysteme auf der Kantonsebene verankert. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass dem Schulsystem und den Lehrkräften eine Schlüsselrolle bei der Wahrnehmung von auffälligen Verhalten und dem Einleiten von angemessenen Unterstützungsangeboten zukommen. Dies setzt eine Deutungskompetenz der Lehrkräfte voraus, die bisher in der Aus- und Weiterbildung noch nicht genügend berücksichtigt ist. Auch das Wissen über Probleme, die Kinder machen und auch haben, ist eine Voraussetzung für das Arbeiten mit gewaltauffälligen Kindern. Das Wissen über mögliche Problemlagen von Kindern und Jugendlichen, wie Defizite in sozialer Kompetenz, persönlich empfundene Perspektivlosigkeit oder eigene Gewalterfahrung, sollen die Gewalthandlungen nicht entschuldigen, sondern verhelfen, geeignete Maßnahmen zu treffen.

Diskussion

Das vorliegende Buch ist bezüglich der erhobenen Daten und Fragestellungen sehr umfangreich. In der Einleitung benennen die Autoren als Zielgruppe alle, die in Kindergärten, Schulen, Heimen, im schulpsychologischen Dienst und der Schulsozialarbeit, in Vormundschaftsbehörden und Amtsvormundschaften, in Jugendanwaltschaften oder bei der Polizei mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Außerdem sind Kollegen aus der Aus- und Weiterbildung angesprochen. Das Buch ist nicht einfach zu lesen. Die Sprache bewegt sich auf wissenschaftlichem Niveau und der Inhalt ist eher theoretisch orientiert; es geht eben um Forschung und deren Auswertung. Ob damit wirklich alle, die als Zielgruppe erreicht werden sollen, erreicht werden können, ist fraglich. Die erwähnten Fallbeispiele verdeutlichen zumindest die etwas schwere Kost.

Im ersten Kapitel wird ein Überblick über verschiedene Statistiken zum Thema Gewaltauffälligkeit von Jugendlichen geboten und verschiedene Aspekte beleuchtet.

Das zweite Kapitel zeigt die strukturellen Rahmenbedingungen von Unterstützung auf, von denen das Handeln der Fachkräfte beeinflusst, oder auch abhängig, ist. Auf der Grundlage der Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden werden die Aufgaben der einzelnen Institutionen benannt.

Das dritte Kapitel geht auf die Weichenstellungen im Unterstützungsprozess ein. Es werden neun Weichenstellungen aufgeführt, wobei jede davon verschiedene Möglichkeiten beinhaltet, ob und wie ein Unterstützungsprozess eingeleitet wird und welchen Verlauf er nehmen kann. Sowohl die strukturellen Voraussetzungen als auch die Interaktionsdynamik der Beteiligten werden hier herausgearbeitet.

Das vierte Kapitel wertet die Erfahrungen der Betroffenen, nämlich der gewaltauffälligen Kinder und Jugendlichen mit den Unterstützungssystemen aus. Es werden Daten von neun Jugendlichen, die durch Interviews zustande kamen, ausgewertet und dargestellt. Es geht um zentrale Wendepunkte im Hilfeprozess, hier sehr subjektiv erlebt oder gedeutet. Interessant ist die Frage, ob sich daraus generalisierbare Aussagen zu angemessener Unterstützung machen lassen.

Im fünften Kapitel geht es um Entwicklungspotenziale für gelingende Unterstützung. Die Autoren betonen die bewusste Wortwahl „Entwicklungspotenziale“, wollen nicht mit „Empfehlungen“ arbeiten. Ich persönlich frage mich warum? Der Hinweis, dass Empfehlungen schnell als Handlungsanleitung gesehen werden und nur Professionelle aus den Potenzialen heraus ihre eigene Praxis weiter entwickeln können, hat mich nicht überzeugt.

Viele der Ergebnisse auf internationaler Ebene, wie im Anhang 4 dargestellt, waren aus kleineren Untersuchungen einzelner Länder schon bekannt. Deshalb ist diese groß angelegte, mehrere Länder betreffende, vergleichende Studie von so großer Bedeutung. Sie belegt, dass es trotz Unterschiede in Struktur und Organisation einige wesentliche Übereinstimmungen gibt, wie Hilfe gelingen oder misslingen kann. Es gibt einige Faktoren, die bei der Unterstützung von gewaltauffälligen Kindern und Jugendlichen, eine Bedingung darstellen, egal ob in Polen, Frankreich, Deutschland oder der Schweiz. Hierzu zählt die Schlüsselstellung des Schulsystems bei der Wahrnehmung und Deutung gewaltauffälligen Verhaltens und der angemessenen Intervention. Diesbezüglich ist die Anpassung der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften nötig. Wo Fehlverhalten nicht erkannt oder falsch eingeschätzt wird oder wenn gar Weggesehen wird, unterbleibt notwendige Hilfe und „Gewaltkarrieren“ können begünstigt werden. Für gelingende Arbeitsbündnisse ist eine positive Wertschätzung gegenüber Kindern als professionelle Grundhaltung notwendig. Da wo Zuständigkeiten nicht geklärt sind, ist eine Zusammenarbeit erschwert oder gar nicht möglich. Auch die angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der Hilfssysteme wird als Voraussetzung für angemessene Unterstützung genannt. Die Professionellen im Alltagsgeschäft sind sich aber nicht immer im Klaren, wo die Stellschraube sitzt, die Missstände verändern kann. Nicht jeder Lehrkraft ist bewusst, dass sie z. B. Defizite in der Wahrnehmung von Gewaltauffälligkeiten oder im Umgang damit hat. Oder im Umkehrschluss, welch wichtige Weichenstellung von ihr ausgehen kann für die Zukunft eines Kindes oder Jugendlichen. Häufig ist ganzen Schulkollegien nicht bewusst, wie wichtig ein klares, verbindliches, hausinternes Konzept zum Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern ist.

Ob die Wissenschaftler mit ihren Ergebnissen die Diskussion über angemessene Unterstützungsformen vorantreiben können, wie sie es wünschen, wird davon abhängen, wie gut sie ihre Zielgruppen erreichen können. Es ist für mich vorstellbar, dass die Autoren auf der Basis dieses Buches noch eine Ausgabe speziell für die Praktiker in Kindergärten und Schulen verfassen, kürzer, leichter lesbar und mit mehr praktischem Bezug, eben doch so etwas wie eine Handlungsanleitung.

Fazit

Das vorliegende Buch richtet sich an Fachkräfte, die mit der Zielgruppe gewaltauffällige Kinder und Jugendliche arbeiten und an die Professionellen, die in diesem Arbeitsfeld in der Aus- und Weiterbildung tätig sind. Für beide Zielgruppen wird viel Information geboten. Allerdings vermittelt der Titel des Buches eine eher praxisorientierte Hilfe. Wer diese erwartet, könnte enttäuscht sein. Das Werk ist von wissenschaftlich arbeitenden Menschen geschrieben und entstand aus einem internationalen Forschungsprojekt. Theoretisch interessierte Praktiker können natürlich Fakten der Untersuchungsergebnisse auch für ihre Praxis nutzbar machen. Für Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und an der Entwicklung und Weiterentwicklung von Qualitätskriterien für ihre Arbeit interessiert sind, stellt das Buch eine gute Grundlage dar.


Rezensentin
M.A. Beate Sonsino
Tätig in der Aus- und Fortbildung von Lehrern und pädagogischem Fachpersonal
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Zitiervorschlag
Beate Sonsino. Rezension vom 08.03.2010 zu: Annegret Wigger, Antje Sommer, Steve Stiehler: Arbeiten mit gewaltauffälligen Kindern und Jugendlichen. Verlag Rüegger (Zürich) 2009. 148 Seiten. ISBN 978-3-7253-0933-7. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/8821.php, Datum des Zugriffs 09.02.2012.


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