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Thomas Buergenthal, Daniel Thürer: Menschenrechte. Ideale, Instrumente, Institutionen

Cover Thomas Buergenthal, Daniel Thürer: Menschenrechte. Ideale, Instrumente, Institutionen. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2010. 456 Seiten. ISBN 978-3-8329-5125-2. 45,00 EUR, CH: 75,90 sFr.

Zugleich Dike Verlag (Zürich/St. Gallen) mit der ISBN 978-3-03751-206-7.

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Antwort auf historisch-konkrete Erfahrungen von Leid und Unrecht

Die Menschenrechte sind Antworten auf historisch-konkrete Erfahrungen von Leid, Ungerechtigkeit und Gewalt – und zwar im Medium des säkularen Rechts. Die Menschenrechte sind moralische, vorstaatliche, unveräußerliche und vorpositive Rechte, die jedem Einzelnen allein aufgrund seines Menschseins zukommen. Wirksam geschützt werden können sie allerdings nur im Rahmen einer festen rechtlich-politischen Ordnung. Ihnen wohnt daher der Drang zur Institutionalisierung inne, wobei der Gesetzgeber die Menschenrechte nicht schafft, sondern als bereits vorgefunden anerkennt. Dabei ist der Prozess der Positivierung aber nicht etwas, das den Menschenrechten erst nachträglich zukäme. Vielmehr sind die Menschenrechte von Anbeginn an durch ihre rechtliche Gestalt inhaltlich entscheidend konturiert worden.

Aus der gemeinsamen Reflexion über historisch-konkrete Erfahrungen von Leid, Ungerechtigkeit und Gewalt und deren Wertung konnte ein politisches Handeln entstehen, ohne das die Menschenrechte nicht in verschiedenen Konventionen und Deklarationen der internationalen Gemeinschaft kodifiziert worden wären. Dieser Prozess wird niemals abgeschlossen sein, solange Menschen immer wieder solche Erfahrungen machen und sich dagegen auflehnen. Die Menschenrechte bleiben daher ein offenes Projekt. Sie müssen immer wieder reflektiert, ausgelegt, angewandt und weiterentwickelt werden.

Seit dem Ende des Ost-West-Gegensatzes vor rund zwanzig Jahren ist das internationale Menschenrechtsregime weiter ausgebaut worden. Die Menschenrechte, nicht zuletzt auch die Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Rechte, haben dabei deutlich an Justiziabilität und Wirksamkeit gewonnen. Thomas Buergenthal und Daniel Thürer stellen in ihrem Buch für Nichtjuristen anschaulich und verständlich dar, welchen Stand der Menschenrechtsschutz – etwas mehr als sechzig Jahre nach Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 – inzwischen erreicht hat.

Autoren

Beide Autoren sind als Juristen an führender Stelle mit Schutz und Überwachung der internationalen Menschenrechte beschäftigt. Thomas Buergenthal, emeritierter Professor der George Washington University, war ehemaliger Präsident des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofes und ist bis heute als Richter am Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte tätig. Daniel Thürer ist Vorsitzender der Gesellschaft für Völkerrecht, des Weiteren Mitglied des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, der Kommission des Europarates gegen Rassismus und Intoleranz sowie der Internationalen Juristenkommission.

Aufbau und Inhalt

Die Menschenrechte sind mehr als wohlmeinende Appelle oder moralische Beschwörungen. Sie sind, was ihr Name bezeichnet: Rechte. Das Charakteristische an der von Thomas Buergenthal und Daniel Thürer vorgelegten Einführung in „Ideale, Instrumente [und] Institutionen“ der Menschenrechte – so der Untertitel des Werkes – ist, dass konsequent der juridische Charakter dieser elementaren und fundamentalen Rechte eines jeden Menschen in den Blick genommen wird. Das Buch berücksichtigt die Rechtsentwicklungen bis Herbst 2009 und basiert auf Buergenthals Band „International Human Rights“, der in den USA bereits mehrere Auflagen hinter sich gebracht hat.

Das Buch orientiert sich daran, dass die Menschenrechte auf verschiedenen Ebenen institutionalisiert sind, die in der Praxis subsidiär ineinander greifen. Die drei Teile des Bandes berücksichtigen die Ebenen des internationalen (erster Teil) und regionalen Menschenrechtsschutzes (zweiter Teil) sowie den nationalen Bereich (dritter Teil).

Im ersten Teil gehen die beiden Verfasser zunächst kurz auf Vorläuferinstitutionen des heutigen internationalen Menschenrechtsregimes ein: das klassische Völkerrecht und jene Menschenrechtsinstitutionen, die sich in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen – vor allem unter dem Dach des Völkerbundes – etabliert haben (Kapitel 1). Neben dem Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen (Kapitel 2) werden auch das humanitäre Völker- und das internationale Strafrecht (Kapitel 3) sowie die Institutionen der internationalen Finanz- und Wirtschaftsordnung, beispielsweise die Welthandelsorganisation oder der Internationale Währungsfonds, behandelt (Kapitel 4). Ein eigenes Kapitel widmet sich der Rolle der Nichtregierungsorganisationen (Kapitel 5); deren unverzichtbares Handeln im Menschenrechtsbereich, das nur einer geringen demokratischen Kontrolle unterliegt, wird, was bei ähnlichen Einführungen in die Menschenrechte keineswegs selbstverständlich ist, sehr differenziert und ausgewogen beurteilt.

Im zweiten Teil werden der regionale Menschenrechtsschutz in Europa (Kapitel 6: Europarat, Europäische Union, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) sowie in Amerika und Afrika (Kapitel 7) vorgestellt.

Im dritten Teil, der dem nationalen Menschenrechtsschutz gewidmet ist, wird die Situation in Deutschland (Kapitel 8), Österreich (Kapitel 9) und der Schweiz (Kapitel 10) berücksichtigt.

Den Schluss des Bandes bilden schließlich ein Ausblick zu den Perspektiven der weiteren Menschenrechtsentwicklung (Kapitel 11) und eine Übersicht über den erreichten Ratifikationsstand der wichtigsten Menschenrechtsverträge (Kapitel 12). Als besondere Herausforderungen für die künftige Weiterentwicklung der Menschenrechte benennen die Autoren deren Negierung oder Erosion durch den internationalen Terrorismus, das Phänomen zerfallender Staaten („failed states“) und die Globalisierung. Des Weiteren plädieren sie dafür, durch die Bekämpfung von Unterentwicklung, Kriminalität und Korruption sowie die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen; durch die Förderung von „menschlicher Sicherheit“ und gesellschaftlicher Entwicklung könnten die neueren „Solidarrechte“ auf diese Weise die internationalen Menschenrechte flankieren und stützen. Buergenthal und Thürer sprechen sich dafür aus, stärker als bisher eine Drittwirkung der internationalen Menschenrechte auf nichtstaatliche Verantwortungsträger anzuerkennen. Ein umfassender Menschenrechtsschutz bleibe angewiesen auf einen effektiven Minderheitenschutz, partizipative und pluralistische Strukturen sowie eine starke Zivilgesellschaft. Eine tragfähige Menschenrechtskultur bedürfe ferner einer hinreichend starken „Vor-Ort-Perspektive“. Rechtspolitischen Handlungsbedarf erkennen die beiden Verfasser ferner bei der Wiedergutmachung erlittener Menschenrechtsverletzungen und im internationalen Vorgehen gegen massive Menschenrechtsverbrechen. Die Aussichten hierfür beurteilen Buergenthal und Thürer durchaus positiv: „Wir sind – so scheint es – nunmehr an einem Punkt in der Entwickung angelangt, an dem die Kluft zwischen positivem Recht und Naturrecht überwunden ist und sich Recht nicht mehr mit dem Staat […] identifizieren lässt. Vielmehr durchdringen Menschenrechte alle Kategorien von Recht und das Recht als solches. Der Staat als der ursprüngliche Träger und Garant des Rechts ist […] vor dem Rechtsprinzip selbst verantwortlich geworden. Allgemeine Rechtsprinzipien scheinen immer bedeutsamer zu werden für die Gestaltung einer fairen Gesellschaft und der [sic!] Schaffung einer besseren Welt.“ (S. 428 f.) Die Universitäten sollten sich dieser Entwicklung nicht verschließen und den Menschenrechten in ihrer Arbeit einen entsprechenden Platz einräumen.

Diskussion

Das vorliegende Werk beschreibt sehr anschaulich, ohne falsche Dramatisierung auf der einen oder falsch platzierte Trivialisierung auf der anderen Seite die „schreckliche“, aber auch „eindrückliche Bilanz“ (vgl. S. 429) der Menschenrechtsentwicklung zu Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts: „schrecklich“ aufgrund der vorangegangenen Genozide, Weltkriege und Totalitarismen; „eindrücklich“ wegen der enormen Entwicklung, die Völkerrecht und Menschenrechte als Lehre daraus durchlaufen haben.

Die Menschenrechte sind ein wertvolles und unverzichtbares Instrument, das gepflegt und weiterentwickelt werden sollte. Ihrer wichtigen Rolle zur Verwirklichung menschenwürdiger Lebensverhältnisse werden sie aber nur dann treu bleiben können, wenn sie nicht überdehnt und politisch für alle möglichen Zwecke instrumentalisiert werden. Derartige Tendenzen sind gegenwärtig, da die Menschenrechte politisch immer mehr zum „Megathema“ werden, keineswegs zu leugnen. Solchen Tendenzen zu erliegen, würde den Menschenrechten einen Bärendienst erweisen. Damit dies gerade nicht geschieht, darf in der Beschäftigung mit ihnen der juridische Charakter nicht verwässert werden. Die Menschenrechte sind moralisch begründete Rechte, gehören also zwei Sollensordnungen an: dem Bereich der Moral und demjenigen des Rechts. Dennoch bleiben sie ein Instrument des säkularen Rechts, das nicht selbst quasireligiös überhöht werden darf. Nur wenn diese Grenze beachtet wird, werden die Menschenrechte auch zukünftig jenen moralischen Minimalkonsens formulieren können, von dem zu Recht angenommen werden darf, für alle einsichtig zu sein, die beanspruchen, als sittliches Subjekt zu handeln.

Das Lehrbuch, welches das Autorenduo Buergenthal und Thürer vorgelegt haben, wird diesem Anspruch gerecht: Es würdigt die rechtsgeschichtliche Leistung, die mit der Entwicklung der modernen Menschenrechte verbunden ist, ohne diese Rechte aber über Gebühr auszudehnen, sodass sie ihre Kontur verlieren und dadurch letztlich unbrauchbar werden. Wer sich als Nichtjurist allgemeinverständlich und tiefgehend zugleich mit dem juridischen Charakter der Menschenrechte beschäftigen will, sollte an diesem Buch nicht vorbeigehen. Beide Autoren gehen von einer Komplementarität zwischen Menschen- und Völkerrecht aus. Besonders hervorzuheben ist dann auch, dass das von ihnen vorgelegte Lehrbuch die Menschenrechte nicht isoliert betrachtet, sondern in Verschränkung mit dem Völkerrecht und der internationalen Wirtschaftsordnung betrachtet. Äußerst hilfreich ist, dass die beiden Autoren ihre Darlegungen immer wieder anhand realer Fallbeispiele illustrieren (aus Deutschland wird beispielsweise der Fall Jalloh zitiert, bei dem die Verabreichung von Brechmitteln zur Sicherung von Beweismitteln zur Diskussion stand).

Fazit

Die von Thomas Buergenthal und Daniel Thürer ausdrücklich für Nichtjuristen vorgelegte Einführung in die Menschenrechte ist ein verdienstvolles Werk, das in keiner Institution, Bildungseinrichtung oder Bibliothek, die sich mit den Menschenrechten beschäftigt, fehlen sollte.


Rezensent
Priv.-Doz. Dr. theol. Dipl.-Pä Axel Bernd Kunze
Privatdozent am Arbeitsbereich für Bildungswissenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Homepage www.axel-bernd-kunze.de
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Zitiervorschlag
Axel Bernd Kunze. Rezension vom 04.05.2010 zu: Thomas Buergenthal, Daniel Thürer: Menschenrechte. Ideale, Instrumente, Institutionen. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2010. 456 Seiten. ISBN 978-3-8329-5125-2. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/9341.php, Datum des Zugriffs 09.02.2012.


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