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Johanna Mierendorff: Kindheit und Wohlfahrtsstaat

Cover Johanna Mierendorff: Kindheit und Wohlfahrtsstaat. Entstehung, Wandel und Kontinuität des Musters moderner Kindheit. Juventa Verlag (Weinheim) 2010. 303 Seiten. ISBN 978-3-7799-1549-2. 26,00 EUR.

Reihe: Kindheiten - Neue Folge.

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Thema

Wenn davon die Rede ist, ob Kinder ihre Kindheit genießen können oder überhaupt eine Kindheit haben, wird immer insgeheim von einer bestimmten Vorstellung von Kindheit ausgegangen. In weiten Teilen der Welt ist diese Vorstellung von der europäischen Aufklärung beeinflusst, mit der sich die Auffassung verbreitete, dass Kindern ein eigener Lebensbereich zugestanden werden sollte, in der sie vor dem „Ernst des Lebens“ bewahrt und in besonderem Maße geschützt und gefördert werden. Kindheit wird seitdem meist als ein Lebensstadium verstanden, in dem Kinder auf ihre künftigen Aufgaben vorbereitet und dafür „erzogen“ und „(aus-)gebildet“ werden müssen. Kinder gelten als „Zukunft der Gesellschaft“. Als ihr bevorzugter Lebensort wird einerseits die Familie verstanden, die als idealer Schutzraum gilt („Familienkindheit“), andererseits nimmt sich der Staat ihrer an, um sie an die bestehende Ordnung zu „gewöhnen“ und in sie einzufügen (meist als „Sozialisation“ bezeichnet), sowie das in den Kindern enthaltene Potenzial für die Aufrechterhaltung der Lebensgrundlagen und die „Entwicklung“ der Gesellschaft zu sichern (manifestiert in der Schulpflicht und in Maßnahmen zu ihrem Schutz und ihrer sozialen Sicherung).

Mit der Entwicklung dieses meist als „modern“, mitunter auch als „bürgerlich“ verstandenen Kindheitsmusters ging die Entstehung spezifischer Kindheitswissenschaften einher. Diese waren zunächst in erster Linie daran interessiert, die Entwicklungs- und Lernpotenziale der Kinder zu ermitteln, und betrachteten die Kinder als Objekte entsprechender Erziehungsmaßnahmen von Erwachsenen und der von ihnen hierfür geschaffenen Institutionen. Erst in den beiden letzten Jahrzehnten haben sich Ansätze von Kindheitswissenschaften herausgebildet, die Kindheit nicht nur als Vorbereitungsstadium und Lebensphase im Entwicklungsprozess, sondern auch als kollektiv geteilten sozialen Status im Generationengefüge verstehen. Sie haben darauf aufmerksam gemacht, dass die „moderne“ Vorstellung von Kindheit und die damit verbundenen Praktiken dazu dienen können, Machthierarchien zu legitimieren und die Kinder davon abzuhalten, selbst in gesellschaftliche Prozesse einzugreifen. Demgegenüber sehen sie ihre Aufgabe darin, die Subjektivität und Handlungskompetenzen („Agency“) der Kinder zu ermitteln und ihnen in der Gesellschaft zur Anerkennung zu verhelfen. Dieses Kindheitsverständnis wird durch die Vorstellung unterstützt, dass Kinder auch über eigene Rechte verfügen (international manifestiert in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989) und die Staaten verpflichtet sind, dem in ihrer Rechtsordnung und ihren politischen Entscheidungen Rechnung zu tragen. Das hier zu rezensierende Buch widmet sich mit Blick auf Deutschland der Frage, inwieweit und in welcher Weise der Staat Kindheit versteht und auf ihre Ausgestaltung Einfluss nimmt.

Aufbau und Inhalt

Die Autorin, Professorin für Sozialpädagogik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, geht von der Annahme aus, dass die von den Nationalstaaten seit dem 19. Jahrhundert geschaffenen politischen Rahmenbedingungen erhebliche Bedeutung für die Lebensverhältnisse von Kindern und die vorherrschenden Vorstellungen von „moderner“ Kindheit haben. Sie versteht diese Staaten als „Wohlfahrtsstaaten“, insofern sie aktiv in die Lebensgestaltung ihrer Untertanen bzw. Bürger/innen eingreifen und dazu beitragen, die Reproduktion der von ihnen repräsentierten Gesellschaften sicherzustellen. Wie andere Kindheitsforscher/innen sieht sie im Verbot der Kinderarbeit und der Einführung der Schulpflicht die ersten politischen Entscheidungen, die den Rahmen für das bis heute dominierende Kindheitsmuster abgesteckt haben. Ihre Untersuchung widmet sich der Frage, „auf welche Weise der Wohlfahrtsstaat dazu beigetragen hat, spezifische Normen in Bezug auf Kindheit gegen Widerstände durchzusetzen und wie er damit das kulturelle und strukturelle Muster moderner Kindheit über Krisen hinweg erhalten und gefestigt hat“ (S. 9).

Um diese Frage zu beantworten, greift die Autorin exemplarisch drei klassische wohlfahrtsstaatliche Regulierungsbereiche heraus, die für die Bedingungen von Kindheit besondere Relevanz haben:

  1. die Kinder- und Jugendhilfe als Bereich der Unterstützung und Kontrolle privater und öffentlicher Erziehung;
  2. den Bereich des Kinder- und Jugendschutzes und
  3. den Bereich der Kriminalstrafe.

Anhand von historischen Dokumenten – vor allem Gesetzen – werden in diesen Regulierungsbereichen die sich wandelnden normativen, für Kinder wie Erwachsene verbindlichen Setzungen analysiert. Die Darstellung ist in drei Teile gegliedert.

Im ersten Teil wird der Frage nachgegangen, in welchem Verhältnis der Wohlfahrtsstaat zu Kindheit steht, und ein entsprechendes theoretisches Modell entworfen. Nach einer Erläuterung der Begriffe Kindheit und Wohlfahrtsstaat, die als normativ aufgeladene soziale und begriffliche Konstruktionen verstanden werden, wird gefragt, wie Wohlfahrtsstaat und Kindheit überhaupt aufeinander bezogen sein können. Es wird gezeigt, dass wohlfahrtsstaatliche Regulierungen sich vor allem auf verschiedenartige konkrete Lebensbedingungen von Kindern richten und sich dabei innerhalb der gesellschaftlich vorherrschenden allgemeinen Annahmen über Kindheit und generationale Ordnung bewegen.

Im zweiten Teil geht es um die Frage, wie im Verlauf des 20. Jahrhunderts die vom Staat vorgenommenen Regulierungen die Bedingungen der Kindheit im Einzelnen geprägt haben. Im Zentrum der Analyse stehen das Kinder- und Jugendrecht, der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz sowie das Jugendstrafrecht. Nach einer Darstellung der verschiedenen rechtlichen Regelungen in diesen Bereichen wird nach übergreifenden Entwicklungslinien gefragt. Die Analyse mündet in eine Einschätzung der historischen und aktuellen Bedeutung wohlfahrtsstaatlicher Regulierungen für das „Erziehungsprojekt der Moderne“ und damit inhärent für das Muster „moderner Kindheit“.

Im dritten Teil wird das Resümee gezogen, dass sich das „Strukturmuster moderner Kindheit“, das im 19. Jahrhundert entstanden ist, in seiner grundsätzlichen Gestalt bis heute erhalten hat und dass der Staat hierzu ebenso durch sein Beharren auf dem stabilen Ordnungsmuster wie durch die relativ flexible Integration sich verändernder kultureller Konzepte von Kindheit dazu beigetragen hat. „Die Altershierarchie wurde gesichert und ausgebaut, die wohlfahrtsstaatlichen Voraussetzungen für strukturiertes Lernen wurden nicht nur aufrechterhalten, sondern in mehrfacher Hinsicht ausgedehnt, die Freistellung von Erwerbsarbeit wurde bestätigt und materiell flankiert und die verfassungsrechtlich verbürgte Hauptverantwortlichkeit der Familie für die Entwicklung und das Aufwachsen von Kindern wurde im Kern nicht angetastet.“ (S. 262) Abschließend werden Perspektiven für eine „wohlfahrtsstaatstheoretische Kindheitsforschung“ entworfen, um den Wandel von Kindheit im Wohlfahrtsstaat systematisch zu erforschen.

Diskussion

Untersuchungen, die sich mit den Zusammenhängen von staatlicher Politik und Kindheit befassen, sind noch relativ selten. Insofern kommt der hier rezensierten Publikation eine Pionierfunktion zu, zumal die Autorin das Thema systematisch und mit einem hohen theoretischen Anspruch angeht. Sie betont ausdrücklich, dass es bei der Untersuchung nicht darum gehen kann, nur den Staat als gestaltenden Akteur in den Blick zu nehmen, sondern dass die Interdependenzen beachtet werden müssen, die sich aus dem Handeln verschiedener Akteure ergeben, wobei sie auch den Kindern selbst ausdrücklich „Agency“ attestiert.

Dies hätte nahegelegt, sich nicht nur auf die Kinder betreffende Sozialgesetzgebung und das Jugendstrafrecht zu konzentrieren, sondern auch andere Akteure und Bereiche gesellschaftlicher Realitätskonstruktion in Betracht zu ziehen. Zu denken wäre etwa an die Entwicklung der Kommunikationstechnologien und die Kommerzialisierung des Alltags, die auch die Lebenswelten der Kinder zunehmend durchdringen. Oder an soziale Bewegungen und Bestrebungen, die der staatlichen „Kindheitspolitik“ kritisch gegenüber standen und stehen und seit Beginn des 20. Jahrhunderts darauf drängen, die Rechtsstellung und den sozialen Status der Kinder zu stärken und ihnen zu mehr Eigenständigkeit, Anerkennung und Einfluss in der Gesellschaft zu verhelfen. Gleichwohl ist die Beschränkung der Autorin aus forschungspragmatischen Gründen legitim, zumal die Studie eine Fülle von Anregungen für weitere Untersuchungen vermittelt.

Mithilfe der Gesetzesanalyse kann die Autorin deutlich machen, dass trotz aller Rede von der Vorrangstellung der Kinder und der Berücksichtigung ihrer Rechte und Interessen an der überkommenen „generationalen Ordnung“ strikt festgehalten wird. Wichtig scheint mir vor allem ihre Erkenntnis, dass „Grundrechte von Minderjährigen gegenüber dem Erziehungsanspruch nachrangig bewertet und behandelt werden“ (S. 234) und trotz „Reduktion der Gewaltverhältnisse“ und „personaler Kontrolle“ Abhängigkeits- und Unmündigkeitsverhältnisse zwischen Erwachsenen und Kindern („Altershierarchie“) mittels „struktureller Kontrolle“ aufrechterhalten und sogar intensiviert werden (S. 240).

Die Autorin erinnert daran, dass an der Wiege der „modernen“ Kindheit die bürgerliche Kindheit stand, die sich mit der Familie des Bürgertums und der für sie kennzeichnenden Privatsphäre jenseits der Arbeitswelt und des öffentlichen Raums herausgebildet hat. Mit der Annahme, dass diese Kindheit sich im Laufe des 20. Jahrhunderts von einem klassenspezifischen zu einem „modernen“ Phänomen verallgemeinert habe, geht die Gefahr einher, die sozialen Unterschiede und Ungleichheiten zwischen Kinderpopulationen selbst aus dem Auge zu verlieren, die weiter und immer wieder aufs Neue im Rahmen der kapitalistischen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung entstehen – innerhalb nationaler Grenzen und erst recht im Vergleich verschiedener Weltregionen. Aber die Studie schärft den Blick dafür, dass „moderne“ Kindheit nicht mit der Emanzipation der Kinder als soziale Gruppe zu verwechseln ist.

Fazit

Mit dem Buch liegt erstmals eine systematische Studie vor, die mit Blick auf die Geschichte des deutschen Nationalstaats im 20. Jahrhundert zwar begrenzte, aber profunde Einblicke in die in der Kinder- und Jugendpolitik angelegten Mechanismen zur Aufrechterhaltung generationaler Machtverhältnisse vermittelt.


Rezensent
Prof. Dr. Manfred Liebel
European Network of Masters in Children´s Rights (ENMCR) c/o Internationale Akademie an der FU Berlin
Homepage www.enmcr.net
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Zitiervorschlag
Manfred Liebel. Rezension vom 13.07.2010 zu: Johanna Mierendorff: Kindheit und Wohlfahrtsstaat. Juventa Verlag (Weinheim) 2010. 303 Seiten. ISBN 978-3-7799-1549-2. In: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, http://www.socialnet.de/rezensionen/9694.php, Datum des Zugriffs 07.02.2012.


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