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Das Sozialgesetzbuch stellt die Kodifizierung des Sozialrechts in der Bundesrepublik Deutschland dar. Es enthält in seinen Büchern von I bis XII und XIV sozialrechtliche Regelungen zu den Bereichen der Sozialversicherung, der sozialen Fürsorge und Hilfe und dem sozialen Entschädigungsrecht. Es findet sich dort jedoch nicht das gesamte Sozialrecht (§ 68 SGB I). Weiterlesen
Corinna Grühn