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Die Schwangerschaftskonfliktberatung (SKB) ist eine gesetzlich verpflichtende Beratung für alle schwangeren Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch nach § 218a StGB (Strafgesetzbuch) vornehmen lassen wollen. Die Beratung muss in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle durchgeführt und mit einer Beratungsbescheinigung bestätigt werden. Sie kann auch in Anspruch genommen werden, wenn eine schwangere Person sich im Entscheidungsprozess zwischen Austragen oder Abbrechen einer Schwangerschaft befindet und psychosoziale Unterstützung sowie Informationen benötigt. Weiterlesen
Maika Böhm, Judit Baer