Heimaufsicht
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Die Heimaufsicht ist für die Durchsetzung des Heimgesetzes (HeimG) zuständig. Das Hauptaugenmerk der Heimaufsicht liegt im Bereich der Beratung der Heimbewohner, deren Angehörige, der Heimträger und Beschäftigten in den Heimen.
Die Heimaufsichtsbehörden sind je nach Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert. In der Regel sind sie bei Landesbehörden angesiedelt oder kommunalisiert.
Verwandte Rubriken siehe rechte Spalte.
Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen
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Stadt Düsseldorf, Sozialamt, Abt. Hilfen für besondere Personengruppen und Seniorenhilfe
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Stadt Emden - Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt)
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Stadt Erlangen Heimaufsicht
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Stadt Essen, Gesundheitsamt
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Stadt Flensburg - Fachbereich 2 Besondere soziale Leistungen - Fachstelle für Senioren
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Stadt Freiburg - Amt für Soziales und Senioren (ASS)
Untere Heimaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg (Regierungsbezirk Freiburg).
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Stadt Fürth Ordnungsamt
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Stadt Gelsenkirchen - Fachbereich 5.1 - Soziales / Heime und Altenhilfe
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Stadt Goslar
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Stadt Göttingen
Fachdienst 50.4, Alten- und
Behindertenangelegenheiten
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Stadt Hagen, Fachbereich Jugend und Soziales
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Stadt Hameln
Fachbereich 2: Recht und Sicherheit, Abteilung 22: Ordnung und Straßenverkehr
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Stadt Hamm - Sozialamt
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Stadt Heidelberg - Bürgeramt
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Stadt Heilbronn - Ordnungsamt
Untere Heimaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg (Regierungsbezirk Stuttgart).
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Stadt Herne - Fachbereich Soziales
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Stadt Hildesheim - Fachbereich Soziales und Jugend
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Stadt Hof Heimaufsicht
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Stadt Ingolstadt Heimaufsicht / Schwerbehindertenrecht / KOF
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