gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist eine der Säulen des Systems der sozialen Sicherung. Die Versicherung ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten tragen die Arbeitgeber sowie Bund, Länder und Gemeinden. Für die Unfallversicherung der öffentlichen Hand sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen zuständig.
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Braunschweigischer Gemeindeunfallversicherungsverband
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Eisenbahn-Unfallkasse
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Feuerwehr-Unfallkasse Mitte
gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen
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Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
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Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Landesunfallkasse Niedersachsen
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Gemeindeunfallversicherungsverband Oldenburg
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Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Unfallversicherungsträger für die Feuerwehren in den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
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Kommunale Unfallversicherung Bayern- Bayerische Landesunfallkasse
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Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband
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Unfallkasse Baden-Württemberg
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Unfallkasse Berlin
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Unfallkasse Brandenburg zugleich Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg
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Unfallkasse des Bundes
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Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
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Unfallkasse Hessen
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Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
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Unfallkasse Nord
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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
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