überörtliche Träger der Sozialhilfe
Überörtliche Träger der Sozialhilfe in der Bundesrepublik Deutschland sind, je nach Landesrecht, entweder die Länder oder höhere Kommunalverbände. Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind in erster Linie im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geregelt. Der Schwerpunkt liegt vor allem bei Aufgaben von überregionaler Bedeutung und/oder besonderer finanzieller Tragweite. Auch die konzeptionelle Entwicklung von Hilfen fällt in den Aufgabenbereich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
Schwerpunktmäßig sind die überörtlichen Träger der Sozialhilfe in folgenden Bereichen tätig:
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
Verwandte Rubriken siehe rechte Spalte.
BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe
freiwilliger Zusammenschluss aller 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe in der Bundesrepublik Deutschland
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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) Hamburg
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Bezirk Mittelfranken - Sozialreferat
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Bezirk Niederbayern - Sozialverwaltung
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Bezirk Oberbayern
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Bezirk Oberfranken - Sozialverwaltung
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Bezirk Oberpfalz, Sozialverwaltung
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Bezirk Schwaben
Der Bezirk Schwaben ist Träger psychiatrischer und neurologischer Fachkrankenhäuser, von Spezialkliniken, Fach- und Sonderschulen, Freilichtmuseen, des Tages- und Bildungszentrums Kloster Irsee. Der Bezirk ist auch überörtlicher Sozialhilfeträger.
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Bezirk Unterfranken - Sozialverwaltung
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Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern
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Kommunaler Sozialverband Sachsen
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Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern (LWV-WH) sowie der Landeswohlfahrtsverband Baden (LWB) wurden im Zuge der Verwaltungsreform des Landes Baden-Württemberg zum 31.12.2004 aufgelöst.
Die bisherigen Aufgaben der Landeswohlfahrtsverbände wurden aufgeteilt und an die Stadt- …
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Land Saarland Landesamt für Soziales
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Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz
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Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
Der LWV ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben übertragen wurden. U.a. ist er überörtlicher Träger der Sozialhilfe, überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge, Integrationsamt und mit über 30 Fachkliniken größter …
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Landschaftsverband Rheinland
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist der regionale Kommunalverband der rheinischen Städte und Kreise und nimmt kommunale Aufgaben wahr, die über die Grenzen der Gemeinden, Städte und Kreise hinausgehen, etwa bei der Straßenplanung, in der landschaftlichen Kulturpflege, im Gesundheits-, …
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Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Der Kommunalverband ist Träger von über 100 Einrichtungen in der Region Westfalen-Lippe. Er übernimmt Aufgaben in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Jugend und Kultur. Der LWL fungiert darüber hinaus als überörtlicher Sozialhilfeträger sowie als Landesjugendamt.
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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Schleswig-Holstein
Neben einem Überblick über Aufgaben und Organisation der Behörde gibt es vielfältige Informationen u.a. zur Qualität der Badegewässer, zu arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten, Gesetzestexte, Krebsregister, Kindertagesstätten und zur Drogenpolitik.
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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
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