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Oberlandesgerichte und Oberster Gerichtshof

In die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte fallen insbesondere Zivilrechtssachen (z.B. Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche, Schadenersatzansprüche, Besitzstreitigkeiten), Arbeits- und Sozialrechtssachen, Außerstreitsachen (z.B. Verlassenschaftssachen, Sorgerechtsregelungen, Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder), Exekutionssachen, Konkurs- sowie Ausgleichssachen und Strafsachen.
Auch die Führung der für den Wirtschaftsstandort Österreichs sehr bedeutenden Grundbücher und Firmenbücher ist Aufgabe der Gerichte.
Oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen ist der Oberste Gerichtshof in Wien. Er wird - neben dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof - als "Höchstgericht" bezeichnet, womit ausgedrückt wird, dass gegen seine Entscheidungen kein weiterer (innerstaatlicher) Rechtszug mehr möglich ist.
Auf der dritten Organisationsebene sind die vier Oberlandesgerichte eingerichtet. Sie befinden sich in Wien (für Wien, Niederösterreich und Burgenland), Graz (für Steiermark und Kärnten), Linz (für Oberösterreich und Salzburg) sowie Innsbruck (für Tirol und Vorarlberg). Diese Gerichtshöfe zweiter Instanz entscheiden sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen stets als Rechtsmittelgerichte. .

Verwandte Rubriken siehe rechte Spalte.

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Oberlandesgericht Graz
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Oberlandesgericht Innsbruck
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Oberlandesgericht Linz
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Oberlandesgericht Wien
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Oberster Gerichtshof
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