Bezirksgerichte
141 Datensätze
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Die ordentliche Gerichte sind in vier Stufen organisiert. Seit Anfang 2007 bestehen in Österreich 141 Bezirksgerichte. Sie sind zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 10.000 Euro sowie (unabhängig vom Streitwert) für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig. Bezirksgerichte sind weiters im Strafrechtsbereich zur Entscheidung über alle Vergehen, für die nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, einfacher Diebstahl).
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