Verfahrensbeistandschaft
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Seit dem Inkrafttreten des FamFG zum 1. September 2009 wird der bisherige Verfahrenspfleger im familiengerichtlichen Verfahren durch den Verfahrensbeistand ersetzt. Dessen Aufgabe ist die Interessenvertretung von Minderjährigen.
Der Verfahrensbeistand wird auch als „Kinder- und Jugendanwalt“ oder „Anwalt des Kindes“ bezeichnet.
Verwandte Rubriken siehe rechte Spalte.
Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kind
Kinder und Jugendliche - BVEB - e.V.
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Leipziger Netzwerk „Familie in Trennung“
Verschiedene am familiengerichtlichen Verfahren beteiligte Professionen haben sich in Leipzig zu einem Netzwerk zusammengeschlossen. Auf der Website werden umfassende Informationen bereit gestellt.
VAK. Verband Anwalt des Kindes. Bundesverband e.V.
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Verein Anwalt des Kindes München e.V. - Koordinierungsstelle für Verfahrensbeistände
Die Koordinierungsstelle sorgt dafür, dass hinreichend fachlich und persönlich geeignete Verfahrensbeistände und Umgangspfleger/innenzur Verfügung stehen und vermittelt diese zuverlässig und zeitnah an das Familiengericht.
Sie unterstützt die Verfahrensbeistände und Umgangspfleger/innen bei ihrer Arbeit, organisiert kollegialen Austausch und kontrolliert die Einhaltung der Qualitätsstandards.
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Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder ("Anwalt des Kindes")
Allgemeine Informationen vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa. Stand: 30.01.2012
Weiterbildungsinstitut Verfahrensbeistandschaft
Anerkannter Weiterbildungsträger der "Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)
Verfahrensbeistandschaft / Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.V.
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