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Bundesbehörden

Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Der Bund ist die schweizerische Bezeichnung für den Staat. Im Bund existieren drei verschiedene Gewalten: die Exekutive (Bundesrat), die Legislative (Parlament) und die Judikative (Bundesgericht).

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Bundesstrafgericht
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Bundesverwaltungsgericht
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Der Schweizerische Bundesrat
Die Regierung der Schweiz besteht aus den sieben Mitgliedern des Bundesrats. Diese werden von der Vereinigten Bundesversammlung für eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Ein Mitglied des Bundesrats wird für ein Jahr zum Bundespräsidenten oder zur Bundespräsidentin gewählt und gilt in dieser …
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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
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Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament
Das Schweizer Parlament, die Bundesversammlung, besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat. Es übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus.
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Die Schweizerische Bundeskanzlei
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Die Schweizerische Bundesverwaltung
Die Bundesverwaltung besteht aus sieben Departementen, der Bundeskanzlei und knapp 90 Ämtern. Mit ihren rund 37´000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist sie eine der grössten Arbeitgeberinnen der Schweiz. Jedes Mitglied des Bundesrats leitet als Vorsteherin bzw. Vorsteher eines der sieben …
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Eidgenössisches Departement des Innern
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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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Eidgenössisches Finanzdepartement
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Eidgenössisches Versicherungsgericht
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat mit dem Schweizerischen Bundesgericht fusioniert. In Luzern befinden sich ab Januar 2007 die beiden Sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts.
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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
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Schweizerisches Bundesgericht
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