Bundesbehörden
16 Datensätze
Seite zurück 1 weiter
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Der Bund ist die schweizerische Bezeichnung für den Staat. Im Bund existieren drei verschiedene Gewalten: die Exekutive (Bundesrat), die Legislative (Parlament) und die Judikative (Bundesgericht).
Bundesstrafgericht
Details & Kontakt
Bundesverwaltungsgericht
Details & Kontakt
Der Schweizerische Bundesrat
Die Regierung der Schweiz besteht aus den sieben Mitgliedern des Bundesrats. Diese werden von der Vereinigten Bundesversammlung für eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Ein Mitglied des Bundesrats wird für ein Jahr zum Bundespräsidenten oder zur Bundespräsidentin gewählt und gilt in dieser Zeit als Erster/Erste unter Gleichgestellten (primus inter pares). Er/Sie leitet die Bundesratssitzungen und übernimmt Repräsentationspflichten. Die Stabsstelle des Bundesrats, die Bundeskanzlei, wird vom Bundeskanzler bzw. von der Bundeskanzlerin geführt.
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament
Das Schweizer Parlament, die Bundesversammlung, besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat. Es übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus.
Details & Kontakt
Die Schweizerische Bundeskanzlei
Die Schweizerische Bundesverwaltung
Die Bundesverwaltung besteht aus sieben Departementen, der Bundeskanzlei und knapp 90 Ämtern. Mit ihren rund 37´000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist sie eine der grössten Arbeitgeberinnen der Schweiz. Jedes Mitglied des Bundesrats leitet als Vorsteherin bzw. Vorsteher eines der sieben Departemente der Bundesverwaltung.
Eidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Details & Kontakt
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Details & Kontakt
Eidgenössisches Finanzdepartement
Details & Kontakt
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Versicherungsgericht
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat mit dem Schweizerischen Bundesgericht fusioniert. In Luzern befinden sich ab Januar 2007 die beiden Sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts.
Details & Kontakt
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Schweizerisches Bundesgericht
Details & Kontakt
Zur Gesamtübersicht