Weltkindertag 2015
20.09.2015 Prof. Dr. Manfred Liebel
Der Weltkindertag (20. September) bietet Anlass, darüber nachzudenken, wie es um die Rechte von Kindern in der Welt, aber auch in Deutschland selbst steht.
Seit nunmehr fast 26 Jahren sichert die UN-Kinderrechtskonvention allen Kindern der Welt die gleichen Rechte zu. Kinder haben seitdem nicht nur Rechte auf Schutz und bestmögliche Lebens- und Entwicklungsbedingungen, sondern auch das Recht, in allen Fragen, die sie betreffen (welche sind das nicht?), bei Erwachsenen Gehör zu finden und mitreden zu dürfen.
In fast allen Ländern sind zahlreiche Gesetze beschlossen worden, die beanspruchen, die Rechte der Kinder zu gewährleisten. Aber die Lebensrealität der allermeisten Kinder ist noch immer weit von den Rechten entfernt, die ihnen durch die UN-Kinderrechtskonvention zugesichert werden.
Kinder befinden sich in allen Ländern weiterhin in einer untergeordneten Position und haben kaum die Möglichkeit, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Dies gilt besonders für Kinder, die in Ländern leben, in denen große Armut herrscht. Diese geht ihrerseits auf eine ungleiche postkoloniale Welt- und Wirtschaftsordnung zurück, die die weltweite Kluft zwischen armen und reichen Ländern, armen und reichen Menschen anwachsen lässt.
Als Folge von extremer Armut, Zerstörung der Lebensgrundlagen, Kriegen sowie politischer Verfolgung und rassistischer bzw. sexistischer Unterdrückung sind gegenwärtig weltweit 60 Millionen Menschen auf der Flucht, so viele wie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr. Ein großer Teil davon sind Kinder. Allein ein Drittel der derzeit in Deutschland Schutz suchenden Menschen sind Kinder und Jugendliche. Hier werden 36 Prozent aller Asylanträge von Kindern gestellt, darunter 45 Prozent unter fünf Jahren.
Die Rechte der Kinder werden nicht nur in den Ländern verletzt, aus denen sie fliehen, sondern auch auf dem lebensgefährlichen Weg in die Festung Europa. Die Flucht und die Überwindung der Grenzen sind mit extrem belastenden Erlebnissen verbunden, die die häufige Traumatisierung der Kinder noch verstärken. Seit Jahren machen Menschenrechts- und Kinderrechtsorganisationen darauf aufmerksam, dass auch in Deutschland die Rechte von geflüchteten Kindern in Gefahr sind.
Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet jeden Staat dazu, Kindern, die auf der Flucht sind, „angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe“ zu gewähren. Sie sichert allen Kindern das Recht zu, in dem Land leben und bleiben zu können, in dem sie sich aufhalten, und zwar unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem aufenthaltsrechtlichen Status oder dem ihrer Eltern. Die immer wieder erfolgende Abschiebung von Kindern verletzt deren Menschenrechte, nicht nur wenn sie, wie häufig beklagt wird, aus der Schulklasse heraus deportiert werden.
Defizite bei der Einlösung der Kinderrechte gibt es in Deutschland auch beim Recht auf Gesundheit. Gegenwärtig ist der Zugang von Flüchtlingskindern zur Gesundheitsversorgung aufgrund von Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz sehr eingeschränkt, so dass sie nur eine Akut- und Notfallversorgung erhalten. In der Regel werden Erkrankungen erst dann behandelt, wenn sie eskalieren.
Weitere Defizite bestehen bei der Aufnahme von Kindern, die ohne ihre Eltern nach Deutschland fliehen. Die Kapazitäten in der Kinder- und Jugendhilfe müssen dringend ausgebaut werden, damit die Kinder angemessen untergebracht und betreut werden können.
Auch die Rechte vieler Kinder, die in Deutschland geboren sind oder schon länger hier leben, werden nicht ausreichend gewahrt. Nur einige Beispiele.
Mehr als 2,5 Millionen Kinder müssen in Haushalten leben, die nicht über ein bedarfsgerechtes Einkommen verfügen, z.B. weil sie von Hartz IV-Leistungen abhängig sind. Dies entspricht etwa 19,4 Prozent aller Personen unter 18 Jahren. Das Ausmaß der Kinderarmut ist seit vielen Jahren gravierend hoch, sie führt zu erheblichen psychischen Belastungen und schränkt die Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten der Kinder ein.
Je nach sozialer oder kultureller Herkunft, sind die Bildungsmöglichkeiten weiterhin sehr ungleich verteilt. Besonders Kinder von Migranten und Kinder, die als behindert gelten, haben weit geringere Chancen, einen weiterführenden Schulabschluss oder eine Berufsausbildung zu erlangen. Die Selektions- und Segregationsmechanismen des deutschen Schulsystems verfestigen die soziale Ungleichheit und führen dazu, dass insbesondere Kinder in prekären Lebenssituationen weiter ausgegrenzt und in ihren Rechten verletzt werden.
Zu den Rechten der Kinder gehört auch, dass sie selbst ihre Rechte ausüben, einfordern und gegen die Verletzung ihrer Rechte vorgehen können. Aufgrund ihres untergeordneten sozialen Status und ihrer altersbedingten Abhängigkeit sind sie dabei auf die Unterstützung von Erwachsenen angewiesen. In Deutschland sind hierzu in mehreren Kommunen Kinderinteressenvertretungen entstanden. Doch diese sind meist finanziell schlecht ausgestattet und haben in der Regel kein rechtliches Mandat, um die Kinder effektiv gegen die Verletzung ihrer Rechte unterstützen zu können.
Noch schlechter steht es um die Vertretung von Kinderinteressen auf Länder- und Bundesebene. Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, in dem es einen Landeskinderbeauftragten gibt, doch auch dieser verfügt nur über so geringe Ressourcen, dass er eher als Feigenblatt anzusehen ist. Auf Bundesebene gibt es zwar seit kurzem eine unabhängige Monitoringstelle, die über die Einhaltung der Kinderrechte wachen soll, aber sie ist keine Anlaufstelle der Kinder und kann sie bei der Verletzung ihrer Rechte nicht unmittelbar und eigenständig unterstützen.
Auch in den Schulen und im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe stehen Kindern bisher kaum unabhängige Beschwerdestellen zur Verfügung. Um stärkeres Gewicht in der Gesellschaft zu erlangen, müssten Kinder auch über Mitwirkungsmöglichkeiten verfügen, die mehr als nur symbolische Bedeutung haben.
Ihre Partizipation müsste sich auch auf Bereiche erstrecken, in denen sich bisher Erwachsene die Entscheidungen vorbehalten. Ein Weg dazu wäre, Kindern endlich das Recht zu geben, auch auf allen politischen Ebenen an Wahlen teilzunehmen, sofern sie dies wollen. Erst dann könnte davon gesprochen werden, dass sie zu Bürgerinnen und Bürgern geworden sind.
Prof. Dr. Manfred Liebel
Leiter des Masterstudiengangs „Childhood Studies and Children’s Rights“ an der Freien Universität Berlin
mliebel@ina-fu.org