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Inhalt
1. Editorial: Der Aufsichtsrat als ehrenamtliches Steuerungsorgan für Vereine – Beitrag zum NPO Tag 12. Oktober 2023 in München
2. Tipp: der AWO Podcast
3. Unser Angebot: Achtzehnte Ausgabe von sozialraum.de erschienen
4. Rezensionen
5. Ausgewählte Stellenanzeigen
6. Materialien
7. Lexikon
8. Sozial.de
9. ErzieherIn.de
10. Messen, Kongresse, Tagungen
Seit über fünfzehn Jahren wird in der Praxis der ehrenamtliche Aufsichtsrat in Verbindung mit einem hauptamtlichen Vorstand zur Steuerung wirtschaftlich aktiver Vereine genutzt. In dem Beitrag werden die Vorzüge des einst nur als „exotischen Sonderfall“ bekannten und zu einem Standardmodell für viele Nonprofit Organisationen avancierten Gestaltungsmodell erläutert sowie alternative Gestaltungsansätze aufgezeigt.
NPO Tag am 12.10.2023 in München - Onlineteilnahme kostenlos
Im Rahmen des NPO Tags wird Herr Dr. Hörmann zusammen mit dem Vorstand einer Gesundheitseinrichtung Einblicke und Erfahrungen zu einer erfolgreich absolvierten Einführung eines ehrenamtlichen Aufsichtsrats geben. Die teilnehmende Gesundheitseinrichtung hat vor wenigen Jahren die in diesem Artikel beschriebenen Wege ausgelotet und eine Variante zur Einführung eines ehrenamtlichen Aufsichtsrats und hauptamtlichen Vorstands umgesetzt. Sie erhalten als „Best Practice“ Erfahrungsberichte und praktische Tipps aus Berater- und Anwendersicht.
„Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig.“ Dieser gesetzliche Regelfall – der in der Vereinssatzung abweichend geregelt werden kann – entspricht in den meisten Fällen auch der gelebten Vereinspraxis. Gerade in kleineren Vereinen, etwa im ländlichen Raum, ist die ehrenamtliche Vereinsführung durch die Vorstandsmitglieder die Norm und Rückgrat der Vereinslandschaft.
Herausfordernd und problematisch kann die ehrenamtliche Vorstandstätigkeit jedoch insbesondere dann werden, wenn ein einst wirtschaftlich kleiner Verein im Laufe der Jahrzehnte gewachsen ist und nunmehr eine erhebliche wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet bzw. erhebliches eigenes Vermögen – etwa Immobilien – verwaltet.
Neben Haftungsfragen und kaum bewältigbaren Zeitaufwänden, denen sich ehrenamtliche Vorstandsmitglieder ausgesetzt sehen, bestehen in der Praxis erhebliche Probleme, Personen zu finden, die in diesem Fall als Nachfolger für die Vorstandsämter kandidieren möchten. Gewachsene Strukturen sind den amtierenden Vorstandsmitgliedern regelmäßig vertraut, wobei potenzielle Nachfolger in solche Strukturen häufig einen Rückzieher machen. Gerade dann stellen sich Fragen zur Strukturanpassung, die im Nachfolgenden erläutert werden.
Mit einem entsprechenden Wachstum des Vereins bzw. seiner wirtschaftlichen Tätigkeit geht grundsätzlich auch ein gesteigertes Risiko von Fehleinschätzungen und Fehlverhalten einher. Die üblichen Risikobereiche sind dabei:
Von besonderer Bedeutung ist auch das Organisationsverschulden in Verbindung mit dem Fehlverhalten von Mitarbeitenden. Dies kann eine große Zahl von Situationen betreffen, z.B. die Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber Kindern oder die mangelhafte Wartung von Ausstattung. Neben finanziellen Schäden kann den Vorstand auch der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung treffen.
Ehrenamtliche Vereinsarbeit ist regelmäßig der Freizeit vorbehalten. Auch wenn diese Tätigkeiten mit großer Begeisterung ausgeübt werden – die dafür einsetzbare Zeit ist schlicht begrenzt. Es versteht sich andererseits von selbst, dass es bei größeren Vereinen, die über einen umfangreichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügen, nicht damit getan ist, wenn der Vorstand einmal im Quartal zur Entscheidungsfindung zusammenkommt.
In der Praxis findet sich häufig die Lösung, dass eine hauptamtliche Geschäftsführung (ggf. als besonderer Vertreter nach § 30 BGB) durch den ehrenamtlich tätigen Vorstand eingesetzt wird.
Diese Lösung ist jedoch mit Vorsicht zu genießen:
Darf der Vorstand nach den Regelungen in der Satzung eine hauptamtlich tätige Geschäftsführung bestellen, so führt dies zwar zu einer erheblichen Arbeitserleichterung für den Vorstand.
An die Stelle der übertragenen Geschäftsführungsaufgaben tritt in diesem Fall jedoch die Pflicht, die Geschäftsführung zu überwachen.
Eine solche Überwachung und Führung ist bei einem größeren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bzw. einer umfangreichen Vermögens- und Liegenschaftenverwaltung im Rahmen eines Ehrenamts kaum umsetzbar.
Die so kaum geführte Geschäftsführung wird als Erfüllungsgehilfe des Vorstands für diesen tätig. Sämtliche Handlungen der Geschäftsführung werden dem Vorstand zugerechnet. Für etwaige Fehler der Geschäftsführung muss demnach auch der Vorstand haften. Die Einschaltung einer hauptamtlich tätigen Geschäftsführung mindert damit zwar den Arbeitsaufwand des ehrenamtlich tätigen Vorstands, ändert aber wenig an dessen persönlicher Haftung.
Eine in der Praxis häufig genutzte Möglichkeit, die Haftung und den Arbeitsaufwand des ehrenamtlich tätigen Vorstands zu reduzieren, besteht darin, Tochtergesellschaften - in der Regel in der Rechtsform der GmbH - zu gründen und wirtschaftliche Tätigkeiten – seien es Zweckbetrieb oder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe – auf diese auszugliedern. Der Verein und damit der ehrenamtliche Vorstand agiert danach „nur noch“ als Gesellschafter der Tochtergesellschaften und nicht mehr unmittelbar im Rahmen der dort betriebenen wirtschaftlichen Aktivitäten. Diese werden durch eine hauptamtlich vergütete Geschäftsführung der Tochtergesellschaften verantwortet.
Der mit einer Ausgliederung verbundene zeitliche und organisatorische Aufwand sowie die damit verbundenen Beratungs- und Notarkosten sind allerdings nicht unerheblich. Auch die fortlaufenden Kosten für den organisatorischen und buchhalterischen Ablauf der Tochtergesellschaften sind beachtlich.
Eine schnellere, einfachere und kostengünstigere Alternative kann die Abänderung des ehrenamtlich tätigen Vorstands in einen hauptamtlich tätigen Vorstand sein.
In diesem Fall ist es zweckmäßig, den häufig aus mehreren Personen bestehenden Vorstand auf ein bis maximal drei Personen zu reduzieren. In der Praxis stellt sich hierbei allerdings vielmals das Problem, dass bislang ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder nicht bereit bzw. in der Lage sind, hauptamtlich für den Verein (mit dem damit verbundenem erhöhten Zeiteinsatz) tätig zu sein. Auch kann eine Reduzierung der Anzahl der Vorstandsmitglieder zu erheblichen internen, vereinspolitischen Unruhen führen. Auch besteht durch die Reduzierung der Vorstandsmitglieder die Gefahr, dass im bisherigen ehrenamtlich tätigen Vorstand vorhandene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für den Verein abgeschnitten werden.
Der bestehende, ehrenamtlich tätige Vorstand wird in ein Aufsichtsgremium überführt. Zugleich wird eine evtl. bereits vorhandene, hauptamtlich tätige Geschäftsführung (bzw. besonderer Vertreter) in einen hauptamtlich tätigen Vorstand überführt. Sofern noch keine Geschäftsführung vorhanden ist, wird erstmals ein hauptamtlich tätiges Geschäftsführungsorgan als hauptamtlicher Vorstand eingeführt.
Das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Vereinsrecht kennt nur die zwingend notwendigen Organe „Vorstand“ und „Mitgliederversammlung“ bzw. den besonderen Vertreter (§ 30 BGB). Vereinen steht es im Rahmen ihrer Satzungsautonomie allerdings weitgehend frei, neben diesen Organen weitere fakultative Organe vorzusehen. Hierbei sind folgende Punkte in der Vereinssatzung festzulegen:
Generell ist zu regeln, wie das dann ehrenamtliche Aufsichtsgremium und der nun hauptamtlich agierende Vorstand zusammenarbeiten sollen. Dies kann in der Satzung erfolgen, vorzugsweise sollten Detailfragen jedoch in eine Geschäftsordnung oder bei Bestehen von Tochtergesellschaften in eine Unternehmensverbundrichtlinie ausgelagert werden. Letztere ist lediglich eine einheitliche Geschäftsordnung für den Vorstand und die Geschäftsführung der möglichen Tochtergesellschaften, die die konzernweite Zusammenarbeit regelt.
Im Rahmen von derartigen Geschäftsordnungen kann etwa ein Katalog von Tätigkeiten aufgenommen werden, für welche der hauptamtliche Vorstand der Zustimmung des ehrenamtlichen Aufsichtsgremiums bedarf. Ganz generell ist die Zusammenarbeit der Organe genau zu beschreiben und zu leben, wobei Geschäftsordnungen insofern leichter – durch Beschluss – an die geübte Praxis und die Erfahrung aus den ersten Jahren nach der Systemumstellung angepasst werden können.
Der hauptamtlich tätige Vorstand ist für die Geschäftsführung des Vereins verantwortlich. Hierfür übernimmt er die volle Haftung. Die Übernahme dieses Haftungsrisikos ist – anders als bisher beim ehrenamtlich tätigen Vorstand – durch die Entgeltlichkeit der Tätigkeit gerechtfertigt und kann mit üblichen Versicherungsprodukten entschärft werden.
Das Aufsichtsgremium (der bisherige ehrenamtlich tätige Vorstand) ist nicht mehr für die laufende Geschäftsführung zuständig. Fehler des Vorstandes werden dem Aufsichtsgremium nicht als eigene Fehler zugerechnet (kein Erfüllungsgehilfe).
Allerdings kann sich auch für das Aufsichtsgremium eine Haftung ergeben, wenn dieses seine in der Satzung geregelten Pflichten verletzt. Sind Aufsichtsratsmitglieder ehrenamtlich tätig, haften sie allerdings nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen ihre satzungsmäßigen Pflichten. Für fahrlässige Pflichtverletzungen greift die Haftungsprivilegierung des § 31a BGB ein. Auch auf Ebene des ehrenamtlichen Aufsichtsrats lassen sich die verbleibenden Haftungsrisiken durch passende Versicherungsprodukte minimieren.
Durch die Überführung eines ehrenamtlich tätigen Vorstands in einen ehrenamtlich tätigen Aufsichtsrat kann ein Verbleib der betreffenden Personen und des von ihnen angesammelten Know-hows und Erfahrungswerten als Organmitglieder im Verein gewährleistet werden. Es kommt daher zu keinem Verlust der diesen Personen zuzurechnenden Fachexpertise.
Weiterführende Videos (YouTube):
Autor:innen
Dr. Rafael Hörmann
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht
Elisabeth Schechner
Rechtsanwältin / Steuerberaterin
Campbell Hörmann Rechtsanwälte & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Die 30te Folge des AWO-Podcasts "Deutschland, Du kannst das!" beschäftigt sich mit dem Thema Migrationshintergrund und Teilhabe. Emra Ilgün-Birhimeoğlu diskutiert mit Holger Klein darüber, wie strukturelle Veränderungen aussehen sollten, um die Teilhabechancen für Menschen mit Migrationshintergrund spürbar zu verbessern. Sie betont auch die Wichtigkeit einer konsequenten Auseinandersetzung mit Alltagsrassismus. Zum AWO-Podcast.
Am 1. Juni 2023 wurde Ausgabe 1/2023 des Online-Journals sozialraum.de publiziert. Die offen zugängige Online-Fachzeitschrift widmet sich dem Fachdiskurs zum sozialräumlichen Denken
und Handeln in Theorie, Forschung und Praxis der Sozialen Arbeit. Thematisch bündelt die aktuelle Ausgabe Beiträge u.a. zum sozialen Wohnungsbau, der transformatorischen Gemeinwesenarbeit in der Migrationsgesellschaft, dem Umgang mit Macht in der sozialkulturellen Arbeit, der Bedeutung der neuen Leipzig Charta für die Stadtentwicklung.
Mit insgesamt 17 neuen Beiträgen gibt die Ausgabe einen Einblick in die Vielfalt der sozialräumlichen Theorie- und Praxisbezüge. Neben sechs Theoriebeiträgen und einem Gast der Ausgabe – dieses Mal das Settlement Toynbee Hall im Londoner East End – verdeutlichen sechs Beiträge in der Rubrik „Projekte“, zwei Beiträge in der Rubrik „Praxis“ sowie ein Beitrag im „Methodenkoffer“ die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten sozialräumlicher Zugänge. sozialraum.de erscheint seit 2009 ein- bis zweimal jährlich als offen zugängiges Online-Journal zum Sozialraumdiskurs in der Sozialen Arbeit und den Sozialwissenschaften.
Die Zeitschrift wird von Christian Spatscheck (HS Bremen), Ulrich Deinet (HS Düsseldorf), Christian Reutlinger (Ostschweizer Fachhochschule) und Richard Krisch (Verein Wiener Jugendzentren) redaktionell verantwortet. Auch die Beiträge der früheren siebzehn Ausgaben sind über das Archiv des Journals weiterhin zugängig.
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Fachtagung & Netzwerkevent für gemeinnützige Organisationen - der NPO Tag 2023!
Der NPO Tag richtet sich an gemeinnützige Organisationen, soziale Einrichtungen, Stiftungen, Vereine und Verbände und bietet die Möglichkeit sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen und wertvolle Einblicke in die Themenbereiche Steuern, Recht und Administration zu erhalten. Die Veranstaltung kann in Präsenz oder Online besucht werden, wobei die Onlineteilnahme kostenlos ist. Der NPO Tag wird vom gemeinnützigen Förderverein Fachinformation Sozialwesen e.V. ausgerichtet. Es erwarten Sie namhafte Referent:innen aus der Branche, die ihr Wissen und ihre Erfahrungen teilen und wertvolle Einblicke in die neusten Entwicklungen bieten werden. Neben den Fachvorträgen gibt es für Präsenzteilnehmer:innen, während dem Mittagessen die Möglichkeit an interessanten Thementischen teilzunehmen.
Wann? 12.10.2023 Wo? Kaufmanns-Casino in München/ Online
Mehr Informationen rund um den NPO Tag finden Sie hier: www.npo-tag.de
Im Vormonat sind 79 Rezensionen (23.368 insgesamt) erschienen, z.B.
Altenhilfe
Krüerke, Marie: Soziale Betreuung
Gasch, Florian: Digitale Medien in der Pflegeausbildung
Schleinschok, Ulrike Christine: Werteorientierte Haltungen von Pflegenden in der stationären Langzeitpflege
mehr zum Thema
Behindertenhilfe
Röchling, Walter: Grundlagen und Schwerpunkte des Betreuungsrechts für die Soziale Arbeit
Neubauer, Janna: Pränataldiagnostik und das Recht auf Inklusion
Greving, Heinrich u.a.: Werkstätten für behinderte Menschen
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Gesundheitswesen
Jegodtka, Renate u.a.: Stine verstummt
Hanswille, Reinert: Systemische Therapie mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien
Nolte, Tobias u.a.: 365 x Freud
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Frühpädagogik
Carmignola, Matteo u.a.: Persönlichkeit - Motivation - Entwicklung
Klundt, Michael: Kinder in Armut
Goll, Thomas u.a.: Politische Bildung von Anfang an?
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Jugendhilfe
Schmidt, Axel u.a.: Kindeswohl interdisziplinär
mehr zum Thema
Sonstige Arbeitsfelder
Teixeira, Carmen: Geschichte der Zuwanderung in Nordrhein-Westfalen - Flucht, Vertreibung, Aussiedlung, Arbeitsmigration
Schanze, Silvia u.a.: Mini-Handbuch Entspannungscoaching
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Methoden und Grundlagen
von Schlippe, Arist: Das Karussell der Empörung
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Sozialpolitik und -verwaltung
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Sozialmanagement
Epple, Tobias: Was Elon Musk von meiner Oma lernen kann
Lederer, Dieter: Der Change-Code
Senninger, Tom u.a.: Gruppe, Team, Spitzenteam
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Täglich aktualisiert und redaktionell betreut: Der socialnet Stellenmarkt für Fach- und Führungskräfte im Sozial- und Gesundheitswesen.
sozialpädagogische Fachkräfte (w/m/d) für Kitaverbund, Senden
Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius
Sozialarbeiter (w/m/d) für Flüchtlingsbetreuung, Freigericht
Gemeinde Freigericht, Bewerbung bis 02.07.2023
Leitung (w/m/d) für Kindertagesstätte, Soltau
Stadt Soltau, Bewerbung bis 02.07.2023
Referent (w/m/d) Finanzierung in der Sozialwirtschaft, Kiel
DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Pädagogische Fachkraft (w/m/d) für Kita, Frankfurt
Evangelische Michaelisgemeinde
Sozialarbeiter (w/m/d) für vollstationäre Wohneinrichtung, Unna
Lebenszentrum Königsborn gGmbH
Pädagogische Leitung (w/m/d) für Kita, Hanau
Waldorfschul- und Kindergartenverein Hanau e.V.
Gruppenleitung (w/m/d) für Kita, Hanau
Waldorfschul- und Kindergartenverein Hanau e.V.
Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge (w/m/d) für Ambulantes Gesundheitszentrum, Stuttgart
MEDIAN AGZ Stuttgart
Erzieher bzw. Sozialpädagogische Assistenten (w/m/d) für Kindertageseinrichtung, Kayhude
Gemeinde Kayhude, Bewerbung bis 30.06.2023
Erzieher (w/m/d) für Kita, Nahe
Gemeinde Nahe, Bewerbung bis 25.06.2023
Pädagogische und pflegerische Fachkräfte (w/m/d) für besondere Wohnform, Düsseldorf
In der Gemeinde leben gGmbH
Fachberatung (w/m/d) für Kindertageseinrichtungen, Mörfelden-Walldorf
Stadt Mörfelden-Walldorf, Bewerbung bis 18.06.2023
Erzieher (w/m/d) für Kinder- und Jugendhilfe, Berlin
Soziale Dienste Bürgermeister Reuter gGmbH, Bewerbung bis 30.07.2023
Pädagogische Fachkraft (w/m/d) für Betriebskindertagesstätte, Heidelberg
EMBL - Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie, Bewerbung bis 28.06.2023
Pädagogische Fachkraft (w/m/d) für Kinderklinik, Bad Kösen
MEDIAN Kinderklinik „Am Nicolausholz“ Bad Kösen
Stellvertretende Leitung (w/m/d) für Kindertageseinrichtung, Mannheim
Stadt Mannheim, Bewerbung bis 18.06.2023
Heilerziehungspfleger (w/m/d) für Wohnheim, Wennerstorf
Stiftung Freilichtmuseum am Kiekeberg, Bewerbung bis 06.06.2023
Sozialpädagoge, Heilpädagoge oder Rehapädagoge (w/m/d) für Autimus-Therapie-Zentrum, Unna
Lebenszentrum Königsborn gGmbH
Fachkraft (w/m/d) für Tagesgruppe der teilstationären Jugendhilfe, Stendal
CJD Sachsen-Anhalt
Leiter (w/m/d) des Amtes für Jugend und Familie, Leipzig
Stadt Leipzig, Bewerbung bis 14.06.2023
Abteilungsleitung (w/m/d) Kinderförderung und Soziale Einrichtungen, Mörfelden-Walldorf
Stadt Mörfelden-Walldorf, Bewerbung bis 28.05.2023
Einrichtungsleitung / Geschäftsführung (w/m/d) Wohneinrichtung für erwachsene autistische Menschen, Hitzacker
Stiftung Irene, Bewerbung bis 30.06.2023
Pädagogische Fachkraft (w/m/d) für alterserweiterte Kitagruppe, Bremen
QUIRL Kinderhäuser e.V., Bewerbung bis 30.06.2023
Heilerziehungspfleger/in (w/m/d), Leverkusen
Caritasverband Leverkusen e.V.
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Das Portal für die Frühpädagogik bietet jeden Monat eine Fülle an Praxistipps und Fachnachrichten. Ausgewählte Beiträge aus dem Vormonat:
2023
14. Juni 2023 Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft Kongress in Frankfurt am Main
14.–16. Juni 2023 Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit in Berlin
15.–17. Juni 2023 REHAB Messe in Karlsruhe
20.–21. Juni 2023 EXPO LIVING & CARE 2023 Messe & Kongress in Berlin
20.–21. Juni 2023 Deutscher Kitaleitungskongress in Leipzig
26. Juni bis 28. September 2023 KVI Kongress 2023 Online
28.–29. Juni 2023 Die Klinikimmobilie der nächsten Generation Kongress in Mainz
4.–6. September 2023 5th International Congress Hidden Hunger Kongress in Stuttgart
Information & Anmeldung
6.–7. September 2023 4. Zukunftsforum Soziale Arbeit Kongress in Berlin
7.–9. September 2023 DIGAB Kongress zusammen mit dem 15. Beatmungssymposium in Hamburg
11.–12. September 2023 ICSW 2023: 17. International Conference on Social Work Kongress in Paris, Frankreich
11.–12. September 2023 Deutscher Kitaleitungskongress in Hamburg
18.–20. September 2023 Deutscher Suchtkongress 2023 in Berlin
19.–22. September 2023 CMS Berlin. Cleaning. Management. Services Messe & Kongress in Berlin
20.–22. September 2023 Restorative Justice Kongress in Mannheim
20.–21. September 2023 Horizonte traumapädagogischer Praxis Kongress in Köln
22. September 2023 Psychosebegleitung und Neuroleptika Kongress in Freiburg i.Br.
25.–26. September 2023 Deutscher Kitaleitungskongress in Wiesbaden
28.–29. September 2023 Lernwelten Kongress in Frankfurt am Main, Schweiz
12. Oktober 2023 NPO Tag Kongress in München und Online
Information & Anmeldung
15.–20. Oktober 2023 BFS Managementwoche in Berlin
Information & Anmeldung
20.–21. Oktober 2023 MAIK Münchner außerklinischer Intensiv Kongress in München
20.–21. Oktober 2023 2. LEBEN UND TOD Freiburg - Forum.Messe.Fortbildung in Freiburg im Breisgau und Online
23.–24. Oktober 2023 Deutscher Kitaleitungskongress in Berlin
25.–26. Oktober 2023 ConSozial Messe & Kongress in Messezentrum Nürnberg
26.–27. Oktober 2023 Europäischer Gesundheitskongress München in München und Online
7.–8. November 2023 Health - The Digital Future Kongress in Berlin und Online
9.–10. November 2023 DVLAB-Bundeskongress in Berlin
13.–16. November 2023 MEDICA 2023 – Spitze in allen Bereichen Messe & Kongress in Düsseldorf
22.–24. November 2023 OEB Shaping the future of learning Messe & Kongress in Berlin
23.–24. November 2023 Fachtag 2023 Messe & Kongress in Saarbrücken
27.–28. November 2023 Hilfeplanung nach dem KJSG Kongress in Fulda
2024
14.–16. Mai 2024 Pflege Plus Messe in Stuttgart
20.–21. Mai 2024 5. DGOB Jahrestagung Kongress in Berlin
6.–8. Juni 2024 DIGAB Kongress zusammen mit dem 15. Beatmungssymposium in Augsburg
2025
16.–18. September 2025 83. Deutsche Fürsorgetag Messe & Kongress in Erfurt
2026
1.–6. Juni 2026 Interschutz Messe in Hannover
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Mit den besten Grüßen