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Inhalt
1. Editorial: Der Verlust der Gemeinnützigkeit
2. Tipp: Förderaufruf  "Win-Win"
3. Unser Angebot: Neues auf Empowerment.de
4. Rezensionen
5. Ausgewählte Stellenanzeigen
6. Lexikon
7. Sozial.de
8. ErzieherIn.de
9. Messen, Kongresse, Tagungen

1. Editorial: Der Verlust der Gemeinnützigkeit

Wann verliert eine Körperschaft ihre Gemeinnützigkeit und welche Folgen hat dies? Diese Frage ist für gemeinnützige Körperschaften von grundlegender Bedeutung. Um die Gefahr einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit einschätzen zu können, sind die möglichen Verstöße gegen Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen zu betrachten.

Verstoß gegen Rechtsvorschriften nach der gemeinnützigen Anerkennung

Gemäß den Bestimmungen des allgemeinen Teils des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51 bis 68 AO) unterliegen gemeinnützige Körperschaften sowohl formellen als auch materiellen Voraussetzungen entsprechend den vorgenannten Vorschriften, welche durch die zuständige Finanzverwaltung geprüft werden.

Zu den formellen Voraussetzungen gehören die Vorgaben der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60a AO) und die Benennung von Satzungszwecken und den Zweckverwirklichungsmaßnahmen in der Satzung der Körperschaft. Die materiellen Voraussetzungen sind grundsätzlich die Gebote der Selbstlosigkeit (§ 55 AO), Ausschließlichkeit (§ 56 AO) und Unmittelbarkeit (§ 57 AO).

Die Voraussetzungen werden im Zuge der erstmaligen Anerkennung als gemeinnützig und fortgesetzt für jeden Veranlagungszeitraum im Rahmen der Steuerveranlagung geprüft. Bei der Satzungsänderung gilt es zu beachten, dass hierbei formelle Voraussetzungen durch die Körperschaft im Satzungstext geändert und erneut geprüft werden müssen (§ 59 und § 60 AO). Die materiellen Voraussetzungen bezüglich der tatsächlichen Geschäftsführung werden im Rahmen jeder Steuerveranlagung geprüft. Diese fortlaufende Überwachung der formellen und materiellen Aspekte wirft zahlreiche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf das Verständnis der eigenen Satzungszwecke und deren konkreter Umsetzung durch Maßnahmen.

Unsicherheiten ergeben sich auch während der tatsächlichen Geschäftsführung und nach Erteilung des Feststellungsbescheids (§ 60a AO), der die Anerkennung der Gemeinnützigkeit formell nachweist. Es besteht bei organschaftlichen Vertretern häufig ein Defizit im Verständnis der Auslegung und des Tätigkeitsumfangs der gemeinnützigen Zwecke. Diese Unsicherheiten bezüglich der Frage, welche Tätigkeiten gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig sind, ergeben sich aus der fehlenden klaren Regelung eines abgestuften und auf ein jeweils mildestes Mittel bezogenes Sanktionssystems für Verstöße gegen formelle und materielle Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit.

Die Ausführungen von Herrn Harald Bott zeigen zutreffend auf, dass in der gegenwärtigen Rechtslage lediglich in Teilbereichen gegelte Sanktionen innerhalb des Gemeinnützigkeitsrechts vorliegen. Ein eindeutiger und umfassender Katalog, vergleichbar mit steuerstrafrechtlichen Strafzumessungstatbeständen, fehlt. Ebenso ist keine gesetzlich und damit konstitutive oder allgemeinverwaltungsrechtlich-deklaratorische Bagatellgrenze normiert. Somit obliegt es der Rechtsprechung im Einzelfall zu prüfen, wann ein "Verstoß" vorliegt und ob dieser punktuell oder umfassend und schwerwiegend ist.

Aberkennung der Gemeinnützigkeit als Folge des Verstoßes gegen Gemeinnützigkeitsrecht

Bei Verstößen gegen formelle und materielle Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts unterscheidet die Rechtsprechung zwischen zwei Fallgruppen.

Die erste Alternative betrifft Aberkennungen der Gemeinnützigkeit für einen Veranlagungszeitraum oder mehrere Veranlagungszeiträume. Diese Alternative kann so viele Veranlagungszeiträume mit punktuellen Verstößen umfassen, wie es innerhalb der Festsetzungsverjährung möglich ist, d.h. bis zu fünf Veranlagungszeiträume.

Beispiele für punktuelle Verstöße gegen das Gemeinnützigkeitsrecht sind:

Die zweite Alternative, bei besonders schwerwiegenden Verstößen, ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für einen Zeitraum von elf Veranlagungsjahren. Solche Verstöße liegen vor allem vor, wenn die Vermögensbindungsklausel der Satzung durch Satzungsänderung entfernt wird oder die Geschäftsführung vollständig nicht mehr auf die Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke ausgerichtet ist. Der elfjährige Zeitraum umfasst das Veranlagungsjahr des Verstoßes und die vorangegangenen zehn Veranlagungszeiträume. Die Frist der Festsetzungsverjährung bildet hierbei keine Sanktionsgrenze, da Steuerfestsetzungen von Amts wegen für die vergangen zehn Veranlagungsjahre zu ändern sind gemäß der Vorschrift des § 61 Abs. 3 S. 1 AO.

Viele punktuelle und oft unbewusste Verstöße gegen das Gemeinnützigkeitsrecht lassen sich bereits durch einfach umzusetzende Compliance-Maßnahmen des geschäftsführenden Organs – also des Vorstands oder der GmbH-Geschäftsführung – vorbeugen.

Beispiele für solche Compliance-Maßnahmen sind:

Bagatellvorbehalt und kein Ermessen des Finanzamtes

Nach der – von dem Bundesfinanzhof bestätigten – Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips wohnt diesem Prinzip für den konkreten Anwendungsfall der Steuervergünstigungsaberkennung stets ein Bagatellvorbehalt als unverzichtbares Korrektiv inne. Dies führt dazu, dass neben den vorgenannten beiden Alternativen zur Qualifizierung eines Verstoßes noch vorgelagert der Bagatellvorbehalt zu beachten ist. Es kann daher leicht Verstöße geben, welche gerade nicht zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen sollen, da ansonsten überzogene Reaktionen auf singuläre Verstöße nicht ausgeschlossen wären. Dieser Auffassung hat sich auch die Finanzverwaltung angeschlossen.

Es kann zwischen punktuell-leichten und punktuell-gewichtigen Verstößen unterschieden werden. Leichte Verstöße lösen nicht den Entzug der Gemeinnützigkeit aus. Was genau im Einzelfall unter einem eher leichten Verstoß zu verstehen ist, ist leider völlig unklar. Im Zweifelsfall sollten daher auch kleine Verstöße erst genommen und mit einem spezialisierten Rechtsanwalt besprochen werden, um die möglichen Risiken für den Status als gemeinnützige Körperschaft abschätzen zu können.

Nicht zulässig ist es, für die Finanzverwaltung im Einzelfall eine Ermessenentscheidung bezüglich des Entzugs der Gemeinnützigkeit auszuüben, da es sich bei dieser Entscheidung nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 60 Abs. 2 AO i.V.m. § 63 Abs. 1 und 2 AO um eine gebundene Entscheidung aufgrund zwingenden Rechts handelt.

Fazit zur Aberkennung und die Folgen

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit unterliegt nicht dem Ermessen der Finanzverwaltung, kann verschiedene Gründe haben und wird durch unterschiedliche Verstöße gegen das Gemeinnützigkeitsrecht und die Rechtsordnung als solches ausgelöst. Die Dauer der Aberkennung hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab und kann ein Jahr und bis zu elf Jahre umfassen. Bei kleineren „Bagatellverstößen“ findet keine Aberkennung der Gemeinnützigkeit statt.  

Als Folge der Aberkennung wird in dem betroffenen Zeitraum die Körperschaft der Regelbesteuerung in u.a. der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sowie Erbschafts- und Schenkungsteuer unterworfen. Zudem entfallen die steuerlichen Vorteile bei Freibeträgen für Übungsleiter und Ehrenamtliche (§ 3 Nr. 26 und 26a EStG) und bezüglich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG). Schwerwiegend ist weiter die Haftung für ausgestellte Spendenbescheinigungen im Zeitraum des Verlustes von 30 % der Spendensumme bezüglich der Einkommens- oder Körperschafteuer (§ 10b Abs. 4 S. 1 EStG, § 9 Abs. 3 S. 2 KStG) und 15 % bezüglich der Gewerbesteuer (§ 5 Nr. 9 S. 16 GewStG).

Eine Fassung dieses Beitrags mit Quellenangaben und einer grafischen Darstellung finden Sie bei den socialnet Editorials auf unserer Website.

Autor

Josef Renner
Master of Laws (LL.M.) | Taxation
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

2. Tipp: Förderaufruf  "Win-Win"

Das ESF Plus-Programm Win-Win zielt darauf ab, die soziale Integration insbesondere von jungen Männern mit Migrationshintergrund und nicht-erwerbstätigen jungen Männern zu verbessern.

Zur Zielerreichung sollen im Rahmen der Förderung neue Kooperationsverbünde bestehend aus Kommune, der Arbeitsverwaltung, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen gefördert werden, die gemeinsam für die Zielgruppe sozial-innovative Lösungsansätze und Maßnahmen entwickeln. Diese sollen die Verbesserung des Zugangs und die Heranführung an den Arbeitsmarkt fokussieren, sie erproben und auf andere Kommunen übertragen. Bis zum 12. April 2024 können Interessenbekundungen für das Win-Win-Programm über das Förderportal Z-EU-S eingereicht werden.

3. Unser Angebot: Neues auf Empowerment.de

Auf Empowerment.de sind zwei neue Texte von Prof. Dr. Norbert Herriger verfügbar:


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Der Gesetzgeber hat eine Reihe von wichtigen Änderungen im Sozialbereich in Kraft gesetzt: Im Rahmen der Einführung eines Bürgergeldes wurden nicht alle Änderungen des SGB II bei der Berücksichtigung von Einkommen auf das SGB XII übertragen. Dies wurde nun nachgeholt. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ sollen die Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung angesichts der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt erweitert und ergänzt werden.

Die seit 1. Januar 2024 verpflichtende Installation von Verfahrenslotsen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Änderungen im Reparaturgesetz SGB XIV sind nur einige Beispiele. Diese Neuerungen sind in dieser Textausgabe bereits eingearbeitet.

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4. Rezensionen

Im Vormonat sind 84 Rezensionen (24.159 insgesamt) erschienen, z.B.

Altenhilfe
Schumann, Susette: Qualitätsmanagement und Qualitätsentwicklung in der Altenhilfe
Reinhardt, Elke Maria u.a.: Seniorenwirtschaft
mehr zum Thema

Behindertenhilfe
Peichl, Norbert: Lebensweltorientierte Soziale Arbeit als Ermöglichung von Teilhabe
Maier-Michalitsch, Nicola u.a.: Leben pur
Danz, Simone: Ent-hinderung
mehr zum Thema

Gesundheitswesen
Hammer, Matthias u.a.: Irre Verständlich
Langwara, Ruben u.a.: Die Kraft unserer Emotionen
Braun, David u.a.: Therapie-Tools Angst bei Menschen mit geistiger Behinderung
mehr zum Thema

Frühpädagogik
Herr, Christina u.a.: Sicherer Hafen voraus!
Knauer, Raingard u.a.: Demokratische Partizipation und Inklusion in Kindertageseinrichtungen
Walker Haberthür, Leonie: Reise durch die Wiese
mehr zum Thema

Jugendhilfe
Akkus, Umut: Radikal religiös
Jörissen, Benjamin u.a.: Digitalisierung in der kulturellen Bildung
Helmstaedt, Kerstin u.a.: Wer bin ich und warum fühle ich mich anders?
mehr zum Thema

Sonstige Arbeitsfelder
Lutz, Ronald u.a.: Sozialarbeit und Religion
Rosa, Hartmut u.a.: Demokratie braucht Religion
Pülschen, Simone: Sexueller Kindesmissbrauch
mehr zum Thema

Methoden und Grundlagen
Freres, Katharina: Risikomanagement im Kinderschutz
Wendt, Peter-Ulrich: Lehrbuch Soziale Arbeit im Gemeinwesen
Hartnuß, Birger: Gemeinsam gestalten
mehr zum Thema

Sozialpolitik und -verwaltung
Jahn, Michael: Wahre Führungskraft
Bergmann, Karl-Otto u.a.: Gesamtes Medizinrecht
Aunkofer, Stefanie: Väter in Elternzeit
mehr zum Thema

Sozialmanagement
Lausch, Karin: Trust me. Warum Vertrauen die Zukunft der Arbeit ist
Vilain, Michael u.a.: Schatten der Zukunft? Wie Megatrends die Sozial- und Gesundheitswirtschaft verändern
Kieslinger, Daniel: Die Wirtschaftlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe
mehr zum Thema

alle neuen Rezensionen

5. Ausgewählte Stellenanzeigen

Täglich aktualisiert und redaktionell betreut: Der socialnet Stellenmarkt für Fach- und Führungskräfte im Sozial- und Gesundheitswesen.

Sozialarbeiter, Sozialpädagoge oder Erzieher (w/m/d) für Internatsgymnasium, Dahlem-Marienau
Schule Marienau, Bewerbung bis 30.05.2024

Pädagogische Fachkräfte (w/m/d) im Elementarbereich für Kita, Tangstedt
Gemeinde Tangstedt

Pädagogische Fachkräfte (w/m/d) im Krippenbereich für Kita, Tangstedt
Gemeinde Tangstedt

Mitarbeiter (w/m/d) für Projektkoordination Präventions­automaten, Frankfurt
AIDS-Hilfe Hessen e.V., Bewerbung bis 14.04.2024

Stellvertretende Leitung (w/m/d) für Kita, Kehl
Stadtverwaltung Kehl, Bewerbung bis 28.03.2024

Referent (w/m/d) für Vorstandsbereich Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit, Berlin
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Berlin, Bewerbung bis 23.03.2024

Stellvertretende Teamleitung (w/m/d) Offene Kinder- und Jugendarbeit, Elmshorn
Stadt Elmshorn, Bewerbung bis 20.03.2024

Erzieher oder Sozialpädagogische Assistenten (w/m/d) für Betreute Grundschule, Seth oder Nahe
Amt Itzstedt, Bewerbung bis 19.04.2024

Erzieher (w/m/d) für Leitung einer Betreuten Grundschule, Nahe
Amt Itzstedt, Bewerbung bis 28.03.2024

Geschäftsführer (w/m/d), Köln
Vringstreff e.V.

Integrationskraft (w/m/d) für Fachbereich Familie, Integration und Soziales, Tuttlingen
Stadt Tuttlingen, Bewerbung bis 17.03.2024

Erzieher oder Sozialpädagogische Assistenten (w/m/d) für Kita, Kayhude
Gemeinde Kayhude, Bewerbung bis 26.03.2024

Gemeinwesenarbeiter (w/m/d) für Stadtteil- und Familienzentren, Offenburg
Stadt Offenburg, Bewerbung bis 14.03.2024

Pädagogische Fachkräfte (w/m/d) für Betreute Grundschule, Tangstedt
Gemeinde Tangstedt

Pädagogische Fachkräfte (w/m/d) für Kita, Tangstedt
Gemeinde Tangstedt

Leiter (w/m/d) Bürgerschaftliches Engagement, Offenburg
Stadt Offenburg, Bewerbung bis 02.04.2024

Finden Sie Ihre neue Stelle in den Arbeitsfeldern Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Frühpädagogik, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Weitere Arbeitsfelder, Sozialpolitik und -verwaltung sowie Sozialmanagement.

Für Arbeitgeber: schnell, preiswert und treffsicher. Jetzt über Vorteile informieren und Anzeige schalten!

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Stettien, stellenmarkt@socialnet.de

6. Lexikon

Jeden Monat bietet Ihnen das socialnet Lexikon neue Fachartikel.

Derzeit sind 920 ausführliche Lexikonartikel (ohne reine Begriffsklärungen) verfügbar. Im Vormonat sind folgende Artikel hinzugekommen oder aktualisiert worden:

 


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Sie wollen für Ihre Veranstaltung direkt Fach- und Führungskräfte aus dem Sozial- und Gesundheitswesen ohne Streuverluste ansprechen und dabei von einer hohen Reichweite profitieren?
Dann ist unser socialnet Kalender genau das Richtige für Sie!
Tragen Sie noch heute Ihre Veranstaltung in unseren Kalender ein.

Für Rückfragen und Beratung wenden Sie sich bitte per Mail an die Kalender Redaktion. 


7. Sozial.de

Das Nachrichtenportal Sozial.de informiert Sie mit rund 100 Meldungen im Monat über aktuelle Entwicklungen im Sozialwesen. Ausgewählte Beiträge aus dem Vormonat:

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie unseren RSS-Feed!

8. ErzieherIn.de

Das Portal für die Frühpädagogik bietet jeden Monat eine Fülle an Praxistipps und Fachnachrichten. Ausgewählte Beiträge aus dem Vormonat:

9. Messen, Kongresse, Tagungen

2024

19.–20. März 2024 Deutscher Kitaleitungs­kongress in Düsseldorf

21.–22. März 2024 DRG-Forum - der Klinik-Kongress in Berlin

4.–7. April 2024 Joint World Conference On Social Work… Kongress in Panama-Stadt, Panama

9.–11. April 2024 DMEA Messe in Berlin

15.–16. April 2024 Deutscher Kitaleitungs­kongress in Stuttgart

15.–16. April 2024 Demokratinnen und Demokraten fallen nicht vom Himmel Kongress in Bad Boll

16. April 2024 Connect Karrieremesse Sozialwirtschaft in Linz, Österreich

18.–21. April 2024 Werkstätten:Messe in Messezentrum Nürnberg

18.–19. April 2024 DGCS-Kongress: Unternehmens­steuerung der Zukunft in Berlin

26.–27. April 2024 Jahrestagung der DGSA 2024 Kongress in Jena

26.–28. April 2024 BlackForest Hackathon - Creating Social Impact Kongress in 79539 Lörrach

29.–30. April 2024 MAIK Münchner außerklinischer Intensiv Kongress in Hamburg

3.–4. Mai 2024 LEBEN UND TOD Messe & Kongress in Messe Bremen

5.–7. Mai 2024 Miteinander Leben Berlin Messe in Berlin

6.–8. Mai 2024 Symposium - Kinderrechte Kongress in Wald-Michelbach
Information & Anmeldung

9.–11. Mai 2024 Kongress Gilde Soziale Arbeit in Bielefeld

10.–12. Mai 2024 Geschichte zwischen Albtraum und Wunscherfüllung Kongress in Köln

13.–14. Mai 2024 International Conference on Public Health, Malnutrition and … Kongress in Luxembourg City, Luxemburg

13.–14. Mai 2024 Deutscher Kitaleitungs­kongress in Leipzig

14.–16. Mai 2024 Pflege Plus Messe in Stuttgart

14.–15. Mai 2024 Deutscher Stiftungstag Kongress in Hannover

16.–17. Mai 2024 ICSW: International Conference on Social Work Kongress in Paris, Frankreich und Online

21.–24. Mai 2024 Suchttherapietage in Hamburg, Schwerpunktthema Kongress in Hamburg

21.–24. Mai 2024 28. Suchttherapietage in Hamburg Kongress in Hamburg

28.–29. Mai 2024 EXPO LIVING & CARE Messe & Kongress in Berlin

4.–6. Juni 2024 LEARNTEC Messe & Kongress in Karlsruhe

5.–6. Juni 2024 Deutscher Kitaleitungs­kongress in München

6.–7. Juni 2024 WerkstattTagung Kongress in Kassel

6.–8. Juni 2024 DIGAB Kongress zusammen mit dem 15. Beatmungssymposium in Augsburg

10.–11. Juni 2024 Deutscher Präventionstag Kongress in Cottbus/Chóśebuz in Brandenburg

12.–13. Juni 2024 KVI Kongress in Mainz

12.–13. Juni 2024 Die Klinikimmobilie der nächsten Generation Kongress in Mainz

13. Juni 2024 SocialSummit Kongress in Berlin und Online

13. Juni 2024 China Aid Messe & Kongress in Shanghai, Volksrepublik China

17. Juni 2024 FEANTSA Conference Kongress in Vienna, Österreich

19.–20. Juni 2024 Forum Zuweisermarketing Kongress in Bern, Schweiz

20.–21. Juni 2024 18. Fachtagung Sozialinformatik Kongress in Paderborn

26.–28. Juni 2024 Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit in Berlin

26.–28. Juni 2024 European Social Services Conference Kongress in Antwerp, Belgien

27. Juni 2024 Fundraisingtag Stuttgart Kongress in Filderstadt

15.–17. Juli 2024 Bremer Pflegekongress und Deutscher Wundkongress in Messe Bremen

22.–23. Juli 2024 ICSW: International Conference on Social Work Kongress, Frankreich Online

3.–4. September 2024 Medcare Messe & Kongress in Leipzig

4.–5. September 2024 Schweizer Methodenfestival Kongress in St. Gallen, Schweiz

5.–6. September 2024 ICSW: International Conference on Social Work Kongress, Frankreich Online

6.–7. September 2024 Internationaler Kongress «Soziale Arbeit und Digitalität» in Olten, Schweiz

11.–12. September 2024 KAI Kongress in Essen

16.–17. September 2024 ICSW: International Conference on Social Work Kongress, Frankreich Online

16.–19. September 2024 26. Tagung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im … Kongress in Konferenzhotel Ysenburger Hof, Gelnhäuser Str. 5,

23.–24. September 2024 Deutscher Kitaleitungs­kongress in Wiesbaden

23.–25. September 2024 Deutscher Suchtkongress in Köln

24.–27. September 2024 Deutscher Kongress für Versorgungs­forschung in Potsdam

25.–28. September 2024 REHACARE Messe in Düsseldorf

26.–27. September 2024 Lernwelten Kongress in Innsbruck, Österreich

30. September bis 1. Oktober 2024 Deutscher Kitaleitungs­kongress in Hamburg

10.–12. Oktober 2024 Kongress der Deutschen Alzheimer Gesellschaft in Stadthalle Fürth

10.–11. Oktober 2024 Europäischer Gesundheitskongress München in München und Online

16.–17. Oktober 2024 ConSozial Messe & Kongress in Messezentrum Nürnberg

21.–22. Oktober 2024 Deutscher Kitaleitungs­kongress in Berlin

25.–26. Oktober 2024 MAIK Münchner außerklinischer Intensiv Kongress in München

5.–6. November 2024 Health - The Digital Future Kongress in Berlin und Online

7.–8. November 2024 Deutscher Sozialgerichtstag Kongress in Kassel

7.–8. November 2024 Schweizer Methodenfestival Kongress in Freiburg, Frankreich

11.–14. November 2024 MEDICA – Spitze in allen Bereichen Messe & Kongress in Düsseldorf

27.–29. November 2024 OEB Shaping the future of learning Messe & Kongress in Berlin

2025

11.–12. März 2025 VKAD-Bundestagung Messe & Kongress in Bamberg

13.–15. Mai 2025 Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag Kongress in Leipzig

22.–24. Mai 2025 REHAB Messe in Karlsruhe

26.–28. Mai 2025 Suchttherapietage in Hamburg, Schwerpunktthema Kongress in Hamburg

16.–18. September 2025 83. Deutsche Fürsorgetag Messe & Kongress in Erfurt

23.–26. September 2025 CMS Berlin. Cleaning. Management. Services Messe & Kongress in Berlin

2026

1.–6. Juni 2026 Interschutz Messe in Hannover

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Mit den besten Grüßen