socialnet - Das Netz für die Sozialwirtschaft

Länderporträt Frankreich: Freiheit – Gleichheit – Solidarität

Prof. Dr. Therese Neuer-Miebach

veröffentlicht am 29.06.2021

Inhalt

  1. 1 Sozialpolitik in Frankreich – eine Annäherung
    1. 1.1 Verfassung und Politik
    2. 1.2 Prinzipien
    3. 1.3 Daten und Fakten
  2. 2 Zur Geschichte der Sozialpolitik
    1. 2.1 Organisierte Unterstützung Bedürftiger
    2. 2.2 Der Wohlfahrtsstaat – l’État providence
    3. 2.3 Das französische Sozialmodell – Le modèle social
      1. 2.3.1 Die neue Soziale Frage
      2. 2.3.2 Dezentralisierung und Kommunalisierung
      3. 2.3.3 Modernisierung
    4. 2.4 Von der Sozialfürsorge zur Sozialen Arbeit
  3. 3 Soziale Sicherung nach 1945
    1. 3.1 Universeller Sozialschutz – La Protection sociale
      1. 3.1.1 Sozialleistungen – Prestations sociales
      2. 3.1.2 Rechtliche Grundlagen
      3. 3.1.3 Finanzierung der sozialen Sicherung
    2. 3.2 Sozialversicherung – La Sécurité sociale
      1. 3.2.1 Die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung
      2. 3.2.2 Zusatzversicherungen – La protection sociale complémentaire
      3. 3.2.3 Private (Zusatz-)Versicherungen – Assurances privées
      4. 3.2.4 Das Beispiel Rentenversicherung
    3. 3.3 Armut und Sozialhilfe – Pauvreté et Aide sociale
      1. 3.3.1 Niedrigeinkommen, Armutsgefährdung und Armut – Pauvreté et précarité
      2. 3.3.2 Sozialhilfe und soziale Mindestleistungen – Aide sociale et Minima sociaux
    4. 3.4 Soziale Maßnahmen – L’Action sociale
    5. 3.5 Sozialpolitische Schwerpunkte
      1. 3.5.1 Das Beispiel Stadtpolitik – Politique de la Ville
      2. 3.5.2 Das Beispiel Familienpolitik – Politiques de la Famille
  4. 4 Soziale Arbeit: Rolle – Struktur – Professionalität
    1. 4.1 Beruf und Beschäftigung
    2. 4.2 Verankerung der sozialen Arbeit
    3. 4.3 Qualifizierung
    4. 4.4 Neue Beschäftigungsbereiche – berufliche Differenzierung – exemplarisch
    5. 4.5 Professionelles Selbstverständnis
      1. 4.5.1 Wachsende Herausforderungen für die Profession
      2. 4.5.2 Sozialpolitische Themen aktuell
      3. 4.5.3 Aussichten der Sozialen Arbeit
    6. 4.6 Vereine im Sozialbereich – Associations
    7. 4.7 Sozial- und Solidar-Wirtschaft – Économie Sociale et Solidaire – ESS
  5. 5 Frankreichs Sozialpolitik in der EU
  6. 6 Aussichten – La France en marche? Wohin?
  7. 7 Anhang
    1. 7.1 Abkürzungen
    2. 7.2 Literatur
    3. 7.3 Links

1 Sozialpolitik in Frankreich – eine Annäherung

Sozialpolitik ist ein System zur Kompensation sozialer Ungleichheiten, abhängig vom Kräftespiel der jeweiligen ökonomischen und politischen Kontexte im Zeitverlauf und im ständigen Aushandlungsprozess der Art und Reichweite ihrer eigenen Interventionen

1.1 Verfassung und Politik

„Frankreich ist eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik. Sie ist dezentral organisiert“ (art 1 satz 1 und 2 der Verfassung der 5.Französischen Republik, Stand 2008). Damit ist der Zentralstaat (la Nation) mit seinen politischen Prinzipien – Regierung des Volkes, durch das Volk und für das Volk – umrissen.

Freiheit – Gleichheit – Brüderlichkeit bzw. Solidarität (Liberté – Égalité – Fraternité) ist die Losung der politischen Entwicklung Frankreichs seit der Französischen Revolution von 1789, die in der Februarrevolution 1848 wieder aufgegriffen wurde. Diese Leitlinie hat bis heute Verfassungsrang. In der Tradition der Französischen Revolution ist die Struktur der französischen Gesellschaft nach wie vor geprägt durch drei Merkmale: ein starker, administrativ hoch entwickelter Zentralstaat, eine institutionell schwache Stellung von Verbänden und Vereinen und ein konservativ-neoliberales sozialpolitisches System (vgl. Bahle, Kap.4).

1.2 Prinzipien

Souveränität
„Frankreich ist eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik“ (art 1 der Verfassung, 2008). Keine Körperschaft oder Person kann dieses Prinzip antasten oder beanspruchen. „Die nationale Souveränität liegt beim Volk“ – La souveraineté nationale appartient au peuple“ (art 3 der Verfassung).

Insofern werden supranationale Ambitionen, etwa der EU, zunächst sehr kritisch beäugt und erst tolerierbar, wenn für La France „dafür ein ebenso großer politischer Handlungsspielraum auf europäischer Ebene hinzugewonnen wird“ (Roth, 206).

Dieses politische Grundverständnis macht die immerwährende Beschwörung der einen, unteilbaren Nation, ihrer Verfasstheit als zentralstaatliche Struktur plausibel und damit die weitgehenden direktiven Kompetenzen des Präsidenten einerseits und die Schwäche der Gebietskörperschaften andererseits. Es erklärt auch die vergleichbar enge Vernetzung von Staat und Ökonomie – mit dem Vorrang der Politik bzw. der Interventionskompetenz des Staates gegenüber der Wirtschaft. Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die nationale Souveränität langfristig nur mit Hilfe der EU erhalten werden könne.

Solidarität – Nationales Erbe und Verpflichtung
Bis heute beruft sich die französische Sozialpolitik auf die Dreiklang-Losung der französischen Revolution und auf die Verfassung der 2.Republik (1848).Brüderlichkeit wird im heutigen Sprachgebrauch mit „Solidarität“ (solidarité) übersetzt: Solidarität als ethische Basis für das sozialpolitische Hilfekonzept; Würde und Schutz des Individuums sowie Bildung und Unterstützung für ALLE;

Solidarität mit allen Mitgliedern der Gesellschaft (Citoyens), gesellschaftlich, zwischenmenschlich und zwischen den Generationen als allgemeine Verpflichtung, als Kompensation für Benachteiligung und Diskriminierung (Vgl.Löchen. 9–12); Solidarität der Gesellschaft gegenüber Personen und Gruppen, die sozialen Risiken ausgesetzt sind; Solidarität aber auch des Einzelnen gegenüber der Aufgabenerfüllung des Staates im Sinne von gerechter Verteilung.

Dieses Verständnis zieht sich als konzeptioneller roter Faden durch die Programmatik der französischen Sozialpolitik und der praktizierten Sozialen Arbeit, markant u.a. im Zuge der Dezentralisierung (Vgl.: Löchen, Kap.7).

Subsidiarität
Der Begriff wurde eingeführt 1992 im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform „Dezentralisierung“. Hier geht es um Hilfe/Unterstützung nur soweit wie notwendig bzw. um die Ausführung von sozialpolitischen Aktivitäten und Sozialen Diensten durch denjenigen, die diese Dienstleistungen sinnvollerweise am effektivsten erbringen können. Eine Frage, die sich anschließt, lautet: gibt es Wohlfahrts-Subsidiarität auch in Frankreich? Ja, als Delegation von Aufgaben vom Zentralstaat an die unteren Gebietskörperschaften, die aber immer unter zentralstaatlicher Regie erfolgt und damit unter dem Vorbehalt der nationalstaatlichen Versorgungs- und Gewährleistungsfunktion und der rechtlichen Entscheidungsebene (Vgl. Kap. 2.3 Dezentralisierung) steht. Der Begriff Subsidiarität wird auch in der Debatte über den tendenziellen Rückzug des Zentralstaates aus der sozialpolitischen Verantwortung verwendet und steht hier als eingängige Formel für die Privatisierung wichtiger Versorgungsleistungen an den freien Markt bzw. die Verweisung an die Eigenverantwortung der BürgerInnen.

1.3 Daten und Fakten

Ökonomie
Der Anteil der finanziellen Sozialleistungen (prestations de protection sociale) am BIP beträgt im Jahr 2009 23 % (428,4 Milliarden), 2010 sind es 22 %; im Jahr 2016 liegen die Sozialausgaben bei 29,1 % und im Jahr 2018 bei 32,1 %. Ihr Anteil am wachsenden Bruttoinlandsprodukt bewegt sich in den letzten Jahren zwischen 31 und 32 %. (vgl. DREES, La Protection Sociale en France et en Europe 2018, ed. 2020, 26). Mit anderen Worten: die Sozialausgaben steigen stetig.

Tabelle 1: Grunddaten
  2010 2015 2017 2019
Wirtschaftl.Entwicklung (BIP) Mrd. €,
davon in %
– Sozialleistungsquote
– Bildungsleistungen
– Gesundh.-Leistungen
1.995,3
31,0 %
5,9 %
11,2 %
2.198,4
32,0 %
5,5 %
11,5 %
2.248,0
32,0 %
6,7 %
11,3 %
2.419,0 1
31,2 % 2
6,7 %
11,3 %
Bevölkerung
absolut, Mio
Altersstruktur in %
- 0 - 14 Jahre
- 15 - 64 Jahre
- 65 und älter
Lebenserwartung
– Frauen
– Männer
64,6 Mio

18, 48
64, 67
16, 85

85,3 Jahre
78,3 Jahre
66,4 Mio

18, 35
62, 77
18, 88

85,5 Jahre
79,2 Jahre
66,7 Mio

18, 11
62, 22
19, 67

85,5 Jahre
79,4 Jahre
67,0 Mio 3

17, 8
61, 81
20, 39

85,6 Jahre
79,7 Jahre
Erwerbstätigkeit
Erwerbsquote 4
Erwerbstätigenquote 5
Arbeitslosigkeitsquote
- 15 Jahre u. älter
- 15 – 24 Jährige
56,1 %
51,1 %

9,3 %
22,4 %
55,5 %
49,7 %

10,4 %
24,5 %
(55,3 % 2018)
49,9 %

9,4 %
23,6 %
55,1 %
50,5 %

9,1 %
20,1 % 6

Anmerkungen:
1 = Entwicklungsprognose 2019/2020: mind. – 7,2 %
2 = Entwicklung der Quote von 14 % (1959) auf 32,1 % (2016)
3 = jährl. Wachstumsrate 2009/10: +0,5 %; 2019/20: +0,4 %
4 = Erwerbstätige ab 15 Jahre bis 65 Jahre in %
5 = alle Erwerbstätigen in % der Gesamtbevölkerung
6 = im August 2020 sind es 19,8 % (d.h.532.000) aller Jugendlichen

Quellen:
OECD; UN POP; UNESCO; TEF, ed.2020, INSEE Références ; INSEE Références,
ed. 2020 – Population ; INSEE, La Protection Sociale, eds. 2018 + 2020 ; INSEE
Références 101 + Demographie, Bilanz 2017; de.statista.com, 2020

Bevölkerung und Sozialstruktur

Tabelle 2: Privathaushalte – Anzahl in Mio./davon Einelternfamilien in %
1999 2006 2011 2016 2019
24, 33 Mio. 26, 69 Mio. 28, 04 Mio. 29, 24 Mio. 29,97 Mio.
7,6 % 7,9 % 8,4 % 9,0 % k.A. 1

Anmerkungen:
1 = keine Angaben; Anzahl und Anteil steigen. 2018 leben 4 Mio. minderjährige Kinder (= 28 %) in Einelternfamilien

Quelle:
INSEE Références, ed. 2020 - Population

Tabelle 3: Privathaushalte – Einkommen und Kaufkraft 1
  2014 2015 2016 2018
Bruttoeinkommen Entwicklung private Haushalte
monatl.in €
1315,1 € 1329,7 € 1353,5 € 1421,2 €
Kaufkraft Entwicklung pro Haushalt
in % gegenüber Vorjahr
0,3 % 0,0 % 0,8 % 0,5 %

Anmerkung:
1 = Jeweils im Mittel aller Privathaushalte

Quelle:
INSEE Références, ed. 2020 – Revenus – Salaires

Soziales

Tabelle 4: Leistungen des Sozialschutzes (les prestations de protection sociale)
  2015 2017 2018 2018/17 in %
Kosten insges. in Mrd. € 746, 7 774, 7 1 790, 1 + 2,0 %
davon direkte Sozialleistungen 702, 2 728, 2 742, 1 2 + 1,9 %

Anmerkungen:
1 Steigerung der Sozialausgaben 2006 – 2017 insges. um 37 %
2 Das sind 31 % des BIP und 94 % der Gesamtsozialkosten im Jahr 2018; der Differenzbetrag besteht aus Aufwendungen für Organisation und Geldbeschaffung

Quelle:
DREES, La protection sociale en France et en Europe en 2018, ed. 2020

Tabelle 5 Verteilung zentraler Sozialschutzleistungen auf Empfänger (in Mio. Personen)
  gesetzl. Rente Wohngeld Förderung Beschäftigung Arbeitslosen-unterstützung Leistungen Familie/Kind
2015 15.980 Mio. 6.520 Mio. 4.492 Mio. 1 3.104 Mio. 12.006 Mio.
2017 16.160 Mio. 6.517 Mio. 6.451 Mio. 3.143 Mio. 11.928 Mio.

Anmerkungen:
1 Ohne Aktivierungsprämie
Minderjährige und junge Erwachsene (bis 20 Jahre) sind zu 2,4 %, die 60-Jahre alten und älteren Personen sind zu 9,3 % Direktempfänger von mindestens einer Sozialhilfeleistung.

Quellen:
DREES, La protection sociale en France et en Europe, eds. 2018, 2020; INSEE
Références, ed. 2019, Fiches Niveau de vie et redistribution

2 Zur Geschichte der Sozialpolitik

Deutlich früher als andere europäische Länder verortet die französische Sozialgeschichte den Beginn der nationalen sozialen Sicherung in der Revolution von 1789. Die Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte von 1793 fußt auf der Überzeugung der natürlichen, rechtlichen und politischen Gleichheit aller Menschen (égalité). Die „heilige Verpflichtung“ der Gesellschaft gegenüber bedauernswerten, unglücklichen Bürgern (les citoyens malheureux) reklamiert einen Anspruch auf öffentliche Unterstützung für alle Bürgerinnen und Bürger im Sinne sozialer Rechte auf Arbeit, Gesundheit und materielle Absicherung (fraternité = solidarité).

Diese Prinzipien gelten als Grundlage des Übergangs von rein caritativer Wohltätigkeit zu staatlicher Fürsorge und sozialen Anspruchsrechten. Im selben Jahr 1793 wurde eine erste gesetzliche Regelung zur Armenpflege, zur Sicherung der Arbeitskraft und der Familienversorgung geschaffen (service national d’assistance).

Charakteristisch für Frankreich ist eine frühe, politisch motivierte deklaratorische, gesellschaftspolitische Rahmensetzung, der jedoch erst allmählich im 19.Jahrhundert rechtliche Regelungen, soziale Maßnahmen und Institutionen folgen.

Die gesellschaftspolitische Umsetzung der wohlklingenden Prinzipien „Bürgerrechte und soziale Rechte für alle“ gerät als Widerstreit zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen:

  • Trennung von Staat und Kirche/Zurückdrängen des Einflusses der caritativ-kirchlichen Institutionen – Laizismus
  • ein breites Angebot an berufsständischen Sozialversicherungen – Freiheit
  • Nationale Fürsorgegesetze, la NATION und „family first“.

Von außen zeigen sich widersprüchliche Konnotationen:

  • Frankreich sei ein später Sozialstaat trotz frühem Beginn
  • Das Sozialmodell Frankreich verfüge über das höchste Leistungsniveau weltweit
  • Frankreich sei das Pionierland der Familienpolitik.

Vermutlich sind dies zutreffende Einschätzungen unter Berücksichtigung der jeweiligen sozio-ökonomischen Bedingungen und gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse in unterschiedlichen historischen Epochen. Derartige Kontextperspektiven sind wichtig zum Gesamtverständnis der Sozialpolitik und der Sozialen Arbeit (i.F. SA). Sie können allerdings im Rahmen eines Überblickartikels nur aufgezeigt, nicht vertieft behandelt werden (Vgl. hier und i.F. vertiefend: Löchen, Pascal, Peroz, Sachße/Tennstedt).

2.1 Organisierte Unterstützung Bedürftiger

Bis ins 18.Jahrhundert wurden Aktivitäten zur Abfederung sozialer Notlagen von caritativ-kirchlichen Einrichtungen (Armenpflege) und berufsständischen Vereinen organisiert. Einhergehend mit der industriellen Entwicklung des Landes traten massenhaft soziale Mißstände als gravierende Begleiterscheinungen des industriellen Wettlaufs in Europa auf, die die sozialstrukturelle „Balance“ nachhaltig erschütterten. Die leidige „Soziale Frage“ machte öffentliche Intervention notwendig, um (ordnungs-)politischem Kontrollverlust und der Beeinträchtigung des industriellen Arbeitskräftereservoirs vorzubeugen.

Erste staatliche sozialpolitische Vorgaben im Frankreich des 19.Jahrhunderts bezogen sich – ähnlich wie in England und Deutschland – auf die Gefährdung der Reproduktivität der Arbeitskraft und der Wehrkraft und schufen Regelungen zur unmittelbaren Sicherung der physischen und geistigen Gesundheit der abhängig Beschäftigten und ihrer Angehörigen. In Reaktion auf die ökonomische Depression erfolgte 1880 eine Verordnung zur kommunalen öffentlichen Unterstützung (assistance publique communale). Diese wird als Beginn der staatlichen Sozialhilfe für Bedürftige, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern, angesehen. 1892 wurde ein Gesetz zur Zulassung von Gewerkschaften (1892 Loi relative à la création des syndicats professionnels) erlassen. Die Umsetzung der Vorschriften zur Absicherung gegen Lebensrisiken blieb lange Zeit caritativen Institutionen und frei-gemeinnützigen berufsständischen Hilfsvereinen auf Gegenseitigkeit in verschiedenen Wirtschaftsbereichen überlassen (sociétés de secours mutuel) – mutmaßlich Ausdruck des politischen Prinzips der Freiheit und zur Entlastung des Staates von finanzieller und sozialer Verantwortung.

Erst das Gesetz zur Kompensation von Arbeitsunfällen im Jahr 1898 (Loi sur l’indemnisation des accidents du travail) markiert einen grundsätzlichen Perspektivwechsel des öffentlichen sozialen Schutzes: Das Prinzip „Risiko“ gilt fortan innerhalb der Sozialversicherung (assurance sociale) und umfaßt weitere Lebensbereiche (vgl. zB Löchen, 21 ff). Im selben Jahr wurde mit der Charta der Vereinigungen auf Gegenseitigkeit (Charte de la Mutualité) die Basis geschaffen für eine politische Stärkung der Gegenseitigkeitsvereine und der Gewerkschaften im industriellen und im gewerblichen Bereich (sociétés de secours mutuel). Die wohl entscheidende Weichenstellung für den sozialrechtlichen Kurswechsel wurde ermöglicht durch das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat – Laicité, von 1905. Ein Gesetz zur Altenpflege für arme Menschen im Jahr 1905 legte den Grundstein für die staatliche Sozialhilfe (aide sociale): für Kinder und für alte Menschen.

Sozialpolitische Regelungen exemplarisch:

1910: ein erstes umfassendes Arbeits- und Arbeitsschutzgesetzbuch (Code du travail et de la prévoyance sociale) und ein Rentenversicherungsgesetz für Arbeiter und Bauern auf Freiwilligkeitsbasis

1930: Pflichtrentenversicherung für alle. Daneben blieben die berufsgenossenschaftlichen Versicherungen bestehen.

1919: Einführung der 48 Stunden-Woche, 1936 die 40 Stunden-Woche.

1928 die erste soziale Pflichtversicherung für alle

1928 bis 1930: Gesetze zur Alters-, Kranken- und Invalidenversicherung für alle abhängig Beschäftigten

1932: ein umfassendes Gesetz über Familienleistungen zur Absicherung gegen Krankheit und Invalidität, für Alterssicherheit, Mutterschaft etc. (allocations familiales).

Einzelgesetze zur Unterstützung Bedürftiger folgten (Vgl. exemplarisch: Löchen; Peroz; Pascal).

Diese Aktivitäten werden als Beginn der Sozialversicherungsgesetzgebung in Frankreich deklariert (sécurité sociale). Der allgemeine Sozialschutz sowie die Einbeziehung von Vorsorge und Prävention kamen allerdings erst später ins Blickfeld der sozialen Versorgung.

1944 erließ der nationale Widerstandsrat (Conseil national de la résistance) ein Gesamtprogramm (Charte) zur Wiederherstellung der französischen Nation, in dem soziale Rechte einen prominenten Platz einnahmen, wie etwa soziale Mindestsicherung für alle, Rentenversicherung zur Führung eines würdigen Lebens, Arbeitssicherheit und auskömmliche Entlohnung, Versorgungssicherheit für Familien, Kinderrechte auf Bildung und Kultur, Frauenrechte. Diese Grundsätze wurden 1946 in die Verfassung aufgenommen. Nach dem 2.Weltkrieg gelang es allmählich, soziale Schutz- und Anspruchsrechte in ein System allgemeiner universeller Sozialgesetze zu überführen (protection sociale) und das sog. „französische Sozialmodell“ zu entwickeln (vgl. vertiefende Literatur hierzu: Bizard, Peroz).

2.2 Der Wohlfahrtsstaat – l’État providence

Nach dem 2.Weltkrieg versteht sich Frankreich als Wohlfahrtsstaat. Providence, dh Fürsorge- ein hoher Universalanspruch des Staates, der anstelle von purer Caritas oder Sozialhilfe ein Bündel von rechtlichen Ansprüchen und Sozialleistungen bereitstellt zum Schutz der Gesamtbevölkerung gegenüber grundlegenden Risiken des Lebens. Mit dieser Zuständigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger (citoyens) sichert sich der Zentralstaat die Rechts- und Finanzhoheit, Management und Kontrolle der sozialen Sicherung. Frankreich wird als „Sozialversicherungsstaat“ (staatliche Sozial-Gesetzgebung und Sozial-Versicherungen) angesehen, später als etwa Deutschland, aber auf weltweit höchstem Leistungsniveau (Vgl. Igl; auch: Bizard).

Nach der Kategorisierung von Gösta Esping-Andersen ((Vgl. Esping-Andersen) kann Frankreich systematisch dem korporatistischen Sozialstaatsmodell zugeordnet werden, ähnlich wie Deutschland, jedoch mit liberalen, marktorientierten Elementen, wie etwa in Großbritannien, und mit Dezentralisierungs- und Privatisierungsbestrebungen: eine Mixtur aus Steuer- und Beitrags-Finanzierung (Vgl.: Peroz Kap.1; Löchen Kap.2) seit der Präsidentschaft von Emmanuel Macron 2017. Das Label „Wohlfahrtsstaat“ steht für die Erwartung ökonomischer Aufwärtsentwicklung, sozialen Fortschritts, für die Verbesserung der Lebensverhältnisse durch Ausweitung der öffentlichen Dienstleistungen. Maßstab für Art und Maß des hohen Sozialleistungsniveaus war Vollbeschäftigung. Auf ökonomischen Strukturwandel, konjunkturelle Einbrüche, steigende Arbeitslosigkeit und zunehmende Armutssituationen war dieses System nicht eingestellt.

Als Pendant für die Ökonomie initiiert – Ausgleich/​Kompensation von Nachteilen und Risiken für abhängig Beschäftigte, Erhalt der Produktivität der Arbeitskraft sowie ordnungspolitische Regulierung – entwickelt sich die staatliche Sozialpolitik (politique sociale) zu einem eigenständigen Politikbereich mit dem globalen Ziel gesellschaftlicher Reproduktion, Kompensation von Ungleichheit, Zusammenhalt und Solidarität (inclusion/cohésion sociale).

2.3 Das französische Sozialmodell – Le modèle social

Die Verfassung von 1946 nimmt die Initiativen des Nationalrats der Resistance von 1944 auf und reklamiert umfassende, uneingeschränkte soziale Rechte hinsichtlich Gesundheit, materieller Sicherung, Alterssicherung, Bedürftigkeit, etc. für alle Bürgerinnen und Bürger, für das Individuum wie für die Familie (universalisation des droits sociaux à tout être humain). Maxime des sog. französischen Sozialmodells (le modèle social) sind aktive Beteiligung an der gesellschaftlichen Wertschöpfung, soziale Sicherheit und die Absicherung gegen Lebensrisiken für alle Gesellschaftsmitglieder sowie nationale Solidarität gegenüber den ärmsten und sozial gefährdeten Personen (politiques sociales spécialisées).Zwei Besonderheiten gegenüber anderen westeuropäischen Ländern hervorragende Sozialleistungen seien exemplarisch genannt: Mindesterwerbseinkommen Mindestrente.

Frankreich gilt als weltweiter Vorreiter der Sicherung des Erwerbseinkommens.

Bereits seit 1950 gibt es einen wachstumsorientierten, berufsübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn für Beschäftigte (Salaire minimum interprofessionnel garanti – SMIG resp. seit 1970 „de croissance“ – SMIC), der nicht nur das Existenzminimum, sondern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren soll, verbunden mit der Möglichkeit steuerlicher Entlastung der Arbeitgeber bei den Sozialabgaben.

Mindestlohn

Der Mindestlohn beträgt seit Januar 2020 10,15 € Stundenlohn brutto – ohne Berücksichtigung von Zuschlägen, Zulagen und Erstattungen; dh: bei einer 35 Std.-Woche ein Monatseinkommen von 1.539, 42 € brutto. Frankreich liegt damit hinter Luxemburg an 2.Stelle in der EU und weltweit vorn. Bei Beschäftigung zu Mindestlohnbedingungen fallen geringere Sozialabgaben für die Unternehmen an.

13,4 % der Beschäftigten sind im Januar 2019 Bezieher von SMIC; das sind insges. 2,32 Millionen Beschäftigte, Tendenz steigend, v.a. im Dienstleistungsbereich und bei niedrig qualifizierten und Teilzeit-Beschäftigten (Vgl. INSEE 2020 ed. Revenus et salaires). Dieses Faktum ist Gegenstand kontroverser Diskussion sozialpolitischer Debatten.

Bereits 1956 wurde eine steuerfinanzierte Mindestrente (Minimum vieillesse) für Senioren ab dem Alter von 65 Jahren eingeführt – ohne Anwartschaft auf Sozialversicherung, abhängig vom Einkommen, deutlich früher als in anderen westeuropäischen Ländern (vgl. Kap. 3.2).

Das französische Sozialmodell konnte 30 Jahre lang auf wirtschaftlichen Aufschwung, Vollbeschäftigung und Verbesserung der Lebensbedingungen für die breite Bevölkerung setzen.

Frankreich ist in den sog. Goldenen 30-ern (les trentes glorieuses), zwischen Ende der 1940-er und der 1970-er Jahre, ein junger Sozialstaat auf hohem Leistungslevel, mit Vielfalt und Intransparenz, verbunden mit hohen Kosten und starkem Beharrungsvermögen, politischen Opportunitäten und Widersprüchlichkeiten. In dieser Phase der ökonomischen Prosperität fiel es nicht schwer, die Sozialleistungen auszuweiten.

2.3.1 Die neue Soziale Frage

Veränderte sozio-ökonomische Rahmenbedingungen in den 1970-er Jahren erschütterten den gewohnten Wohlstandsautomatismus der liberalen Marktwirtschaft. Die ökonomische Krise wurde zur Krise des Wohlfahrtsstaates. Anstelle bisheriger sozialer Sicherung und Stabilität traten Armuts- und Ausgrenzungsrisiken als permanente gesellschaftspolitische Konsequenzen der Rezession. Eine „neue soziale Frage“ kam auf die Tagesordnung. Betroffen waren v.a. diejenigen, die nicht, nicht mehr bzw. kaum zum gesellschaftlichen Wohlstand beitrugen: die Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit Bedrohten, Menschen mit Behinderungen und alte Menschen. Kam hinzu, dass eine Generation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen heranwuchs, die keine Chance (mehr) hatte, ins gesellschaftliche Leistungssystem einzusteigen, die sich vielmehr am Rande der Gesellschaft und der Großstadt abgehängt sah. Nicht nur die Anzahl der Bedürftigen und der Bedarfe stiegen; ebenso verschärfte sich die Komplexität von Notlagen. Die traditionellen sozialen Sicherungssysteme waren für diese Anforderungen nicht ausgelegt. Soziale Unruhen in mehreren Großstädten waren die Folge. Armut, Prekarität und Ausgrenzung wurden zum Dauerthema staatlicher Sozialpolitik.

Der Zentralstaat sah sich herausgefordert, den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit sozialen Interventionen zu stabilisieren, für die in zunehmendem Maße auch die Expertise der Sozialen Arbeit gefragt war (vgl. Kap.3.4; 4.1, 4.2). Eine bis heute andauernde kontroverse Grundsatzdebatte über soziale Ausgrenzung (les exclus/les OFF gegen les inclus/les IN nach Pierre Bourdieu) und gesellschaftliche Spaltung als doppelte Gefahr für die Nation (la Nation) begann.

Zusammenfasend lässt sich festhalten: In ökonomisch prosperierenden Phasen wurden sozialpolitische Leistungen wohlwollend zugestanden und ausgeweitet; in schwierigeren Zeiten seit den 1980-ern wurden sie verknappt, die Zugangsbedingungen verschärft mit dem Appell an die Selbstverantwortung des einzelnen und die primären sozialen Netze; gerade in Situationen, in denen Bedürftigkeiten größer wurden, ist dies eine Ambivalenz, die den politischen Prinzipien zuwiderlief und wachsende soziale Unzufriedenheit heraufbeschwor.

2.3.2 Dezentralisierung und Kommunalisierung

Das Ende der 30 glorieuses Mitte der 1970-er Jahre war gekennzeichnet durch ökonomische Stagnation und Strukturwandel, Marktveränderungen und zunehmende Arbeitslosigkeit. Damit einher gingen soziale Probleme und zunehmende sozialpolitische Leistungsanforderungen im Gesundheits- und im Sozialbereich bei gleichzeitigem Rückgang der Einzahlungen in Arbeitslosen und Rentenversicherung.

Bereits in dieser Zeit musste der Staat die Diskrepanz zwischen Einnahmen und Ausgaben der Sozialversicherung finanziell ausgleichen bzw. mit steuerfinanzierten Maßnahmen ergänzen.

Diese Situation hat sich bis heute nicht grundlegend entspannt, und die sozialen Unruhen in den Banlieues der Großstädte zu Beginn der 1980er gaben Anlass für zahlreiche sozialpolitische Interventionen (vgl.Kap.3.5; auch: Löchen, Kap. 7; Peroz, Kap.19).

Verwaltungsstrukturreform
Die Grundidee der Strukturreformen ist die Stärkung der ökonomischen Konkurrenzfähigkeit des Landes.

Im Jahr 1972 wurde eine neue Verwaltungsebene eingezogen: 22 Regionen, zwischen Zentralstaat und Departements – ein langer Prozess politischer Auseinandersetzung um Kompetenzen, Macht und Finanzen (Vgl. Peroz Kap.9).

In drei Etappen, 1982, 2004 und 2015, wurde die Verwaltungsreform zur Dezentralisierung und Delegation von Kompetenzen, zur lokalen Partizipation und zur Modernisierung und Effektivierung der Administration der verschiedenen Gebietskörperschaften durchgeführt (Vgl. Bahle Kap. 4; auch Grillmayer 2019).

2015 wurden mit dem Gesetz zur Neuorganisation der Raumordnung der Republik eine Reihe von Neuerungen für die Departements und die Regionen unter Präsident Hollande eingeführt (Loi du 7 août 2015 portant une Nouvelle Organisation Territoriale de la République, NOTRe).

Mit diesen Territorialreformen waren umfangreiche Aufgabenverschiebungen auch im sozialen Bereich zwischen Zentralstaat, Regionen, Departements, Kommunalverbänden und Kommunen verbunden. Rechtsetzung, politische Steuerung und Finanzhoheit sowie der Kampf gegen gesellschaftliche Ausgrenzung bleiben beim Zentralstaat. Verteilung, Steuerung und Kontrolle der staatlichen Mittel werden an die Departements delegiert, so auch die Verwendung des Großteils der Sozialhilfe für Bedürftige, die Hilfe für minderjährige Kinder und die Kinder-bezogenen Familienleistungen, die Erwerbs-bezogene Eingliederungshilfe, die Unterstützung für behinderte und für alte Menschen, allesamt Bereiche, in denen Anzahl und Komplexität der Problemkonstellationen kontinuierlich stiegen und steigen. Auch die Entscheidung über freiwillige Sozialleistungen (vgl. Kap. 3.4: Action Sociale) fallen in ihre Zuständigkeit. Damit gewinnen die Departements an politischer Macht zur Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen.

Kommunalisierung
Die Gebietskörperschaft Kommune ist die operative Ebene; ihr kommt die Rolle der Ausführung sozialer Maßnahmen zu. Ziel ist es, lokale Ressourcen zu bündeln, um Probleme effizienter zu bewältigen. Damit einhergeht, dass von den Sozialberufstätigen auf lokaler Ebene eine veränderte methodische Vorgehensweise verlangt wird: von administrativer Ausrichtung zu politischer Logik. Koordination und Vernetzung sind gefragt (vgl. Kap. 3.4 und 3.5). Auf lokaler Ebene, im Sozialraum der Menschen, sind die Nöte und Bedürfnisse – wie Armut, soziale Segregation und Verhaltensauffälligkeiten – unmittelbar sichtbar. Zudem sind hier die öffentlichen und privaten sozialen Dienstleistungseinrichtungen angesiedelt, Sozial- und Quartierszentren – centres communaux d’action sociale/centres sociaux (vgl. Stadtpolitik, Kap. 3.5.1).

Local governance im Sinne von mehr Eigenregie der örtlichen Akteure bei der Problembearbeitung ist allerdings kein Automatismus. Wegen unzureichender Kompetenzabgrenzung in der Praxis zwischen den Gebietskörperschaften ist die Umsetzung der Reformen bis heute unbefriedigend geblieben (dazu exemplarisch: Peroz, Kap.26; Löchen, Kap. 1.4 und 1.5). Die Sozialraumorientierung hatkein operationalisierbares fachliches (interdisziplinäres) Profil gewonnen. Raumbezogene Programme wurden wenig nachhaltig umgesetzt. Der Ruf nach mehr zivilgesellschaftlichem, ehrenamtlichem Engagement der „Betroffenen“ erscheint ebenso fachlich hilflos wie sozialpolitisch deplatziert; dies umso mehr als sich die Lebensverhältnisse der bedürftigen Bewohnerschaft kaum verbessert, sondern tendenziell in den 2000-er Jahren eher verschlechtert haben.

Im Ergebnis stellt sich die Frage: ein administrativer Rückzug des Zentralstaates, Umverteilung von politischen Kompetenzen, Effektivierung der Administration, Territorialisierung der Daseinsvorsorge, zivilgesellschaftliche Solidarität, Selbstverantwortung der BürgerInnen, Kosteneinsparungen durch die Dezentralisierung? Vermutlich von allem etwas.

Der Zentralstaat behauptete die Unteilbarkeit der Republik. Eine reale Verlagerung von Entscheidungskompetenzen auf nachgeordnete Gebietskörperschaften erfolgte nicht; eine spürbare Aufgabendelegation kam nicht zustande. Eine reale Verlagerung von Entscheidungskompetenzen auf nachgeordnete Gebietskörperschaften erfolgte nicht; eine spürbare Aufgabendelegation kam nicht zustande.

Der Präsident bzw. die Zentralregierung behält sich neben Rechts- und Finanzhoheit zB die Kompetenz in drei Sozialpolitikbereichen vor: Stadtpolitik, Eingliederung von Erwachsenen mit sozialen Problemlagen, Behindertenpolitik (vgl. Löchen, 50). Eine kommunale Sozialpolitik hat sich bis heute nicht etablieren können. Dafür sind wohl mehrere Faktoren maßgeblich. Zwischen den regionalen Gebietskörperschaften, einschließlich der relativ neu eingerichteten Regionen, ist bisher keine überzeugend effektive Kompetenzumverteilung eingetreten. Zu stark wirkt auf allen Ebenen die zentralstaatliche Administration, die vorteilhaft ist für die Machtbefugnisse ihrer kommunalen Repräsentanten, der Bürgermeister. Zudem hat sich das verzweigte System der Sozialversicherungen nicht nur behaupten, sondern auf lokaler Ebene auch stabilisieren können. Auch die sozialen Dienste der freien Wohlfahrtspflege haben auf lokaler Ebene an Gewicht gewonnen. Es bleibt zu beobachten, ob angesichts der hohen Staatsverschuldung insgesamt und der größer werdenden Finanzierungslücken im Sozialsektor die Verschlankung der Gebietskörperschaften möglicherweise ein Mittel der Wahl sein kann (Vertiefende Literatur*: Bahle; Peroz Kap. 9, 19, 26; Löchen, Kap. 2 und 3).

2.3.3 Modernisierung

Nicht zufällig erfolgt die sozialpolitische Umsteuerungunter schwierigen ökonomischen Bedingungen gegen Ende des 20.Jahrhunderts: vergleichsweise schwacher Industriebesatz in Frankreich, wirtschaftlicher Strukturwandel, zunehmende Arbeitslosigkeit und Einkommens- und Vermögensdiskrepanz zwischen Arm und Reich, Defizite im Bildungs- und Ausbildungssektor, demographischer Wandel. Diese Situation bedingt höhere Sozialkosten zur Bekämpfung von Armut, Ungleichheit und sozialer Ausgrenzung.

Die sozialpolitischen Reformen laufen unter dem Label „Modernisierung des Wohlfahrtsstaates“. Kritiker monieren, dass die Dezentralisierung den tendenziellen Rückzug des Staates aus der Wohlfahrtsstaatlichkeit zugunsten liberaler und ordnungspolitischer Konzepte begünstige oder gar intendiere: Marktorientierung der Sozialpolitik, Verschiebung von bislang öffentlich vorgehaltenen Sozialleistungen auf Versicherungen und freie Träger einerseits (vgl. Kap. 4.3. und 4.4), sowie die Erhöhung der Verantwortung des Einzelnen für seine soziale Sicherung und Lebensperspektive andererseits.

Maßstab für die Umsteuerung ist die Adaption des Modells „der aktivierende Staat“, entwickelt von dem englischen Soziologen Giddens (Vgl. Giddens), ähnlich wie in anderen westeuropäischen Staaten. Aktivierung des einzelnen zur Selbstverantwortung und Partizipation. Dies gilt nach dem Prinzip des Forderns und Förderns sowohl für die Erwerbstätigkeit als auch für die soziale Versorgung: individuelle Förderung gegen individuelle Vorleistung; de facto eine Verschärfung von Fördervoraussetzungen, um in den Genuss staatlicher Unterstützung zu gelangen. In staatlicher Lesart heißt das „Sozialinvestition“:Investitionen in Bildungs- und Ausbildungsprogramme, Qualifizierungsmaßnahmen zur Arbeitsbefähigung (employability), Anreizschaffung zur (Wieder-)Eingliederung ins Arbeitsleben (l’État investisseur) und Erhöhung der Wahlmöglichkeiten für Bedürftige (le soutien à l’autonomie), indem ihnen Geld angeboten wird, um sich die gewünschte Unterstützung auf dem Sozialmarkt einzukaufen. Diese Variante von Sozialausgaben gilt als wichtiger Produktionsfaktor zur Qualifizierung des Humankapitals. Zugleich besteht die Erwartung, dass Ungleichheit dadurch gemildert und nachhaltiges Wachstum unterstützt würden.

2.4 Von der Sozialfürsorge zur Sozialen Arbeit

Kontexte – Prozesse
Die Entwicklung der Sozialen Arbeit (SA i. F.) in Frankreich, ihre Spezifika, ihre Brüche und Kontinuitäten sind nur in ihrem politischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und ideologischen Entstehungskontext zu verstehen .

Generell kann SA als Vermittlungstätigkeit zur Sicherung der gesellschaftliche Reproduktivität bezeichnet werden: Erhalt der Arbeitskraft, der Gesundheit, der Sicherung des Nachwuchses und der sozialen Balance.

Arbeitsschutz, Schutz von Familie, Kindererziehung, Absicherung gegen allgemeine Lebensrisiken wie Krankheit und Armut sind zentrale Themenfelder, die diesem Überblicksartikel nur exemplarisch angesprochen werden können.

Staatlich organisierte Sozialarbeit (travail social) entsteht in den sozio-ökonomischen Kontexten der Hochphase der Industrialisierung. Ihre Aufgabe ist es, mitzuwirken am Prozess, das Massenelend der Arbeiterklasse, das durch caritative Wohltätigkeit allein nicht in Griff zu bekommen war, zu kompensieren. Sie soll dazu beitragen, die Schwächung der Reproduktivität durch Seuchen, Krankheiten und hohe Sterblichkeitsraten, die soziale „Verwahrlosung“ und die Kriminalität einzudämmen sowie die familiären, räumlichen und hygienischen Lebensbedingungen zu verbessern.

Funktional steht sie „im Spannungsfeld der Entwicklungen von kirchlicher Sozialarbeit und staatlicher Fürsorgepolitik, der parallelen Entwicklung und Ausdehnung der Sozialversicherung und der Restrukturierung der Beziehungen zwischen den verschiedenen politischen und administrativen Ebenen des französischen Staates“ (Bahle, 147).

Als gesellschaftlich relevante Tätigkeit geht sie hervor aus der staatlichen, öffentlichen Unterstützung (assistance publique) und gehört institutionell zur Politik des Sozialschutzes (protection sociale) (vgl. Kap. 3.1).

Frühe Tätigkeitsfelder der Sozialarbeit in Frankreich sind:

  • Armenpflege und Hilfe für Arbeiterfamilien: Inspektorinnen, Familienhelferinnen; das waren amtlich eingesetzte Aufseher (inspecteurs, surintendants) für Kinderschutz und das Sozialwerk für Arbeiter (Oeuvre social)
  • Kinderschutz für Waisen, für straffällige Kinder und Jugendliche, Heimunterbringung zur erzieherischen Hilfe „unangepaßter“ Kinder und schulische und kulturelle Bildung,
  • die Arbeit in Anstalten zur Verwahrung/Isolierung von sozial auffälligen, behinderten, von chronisch kranken und alten Menschen in Einrichtungen (Arbeitshäuser/Hospize/Asyle).

Gegen Ende des 19.Jahrhunderts sind es v.a. Philanthropen und Sozialreformer, die sich altruistisch – z.T. aus humanistischer Gesinnung, z.T. aus religiös-kirchlicher Motivation – der Bereiche Bildung, Erziehung und Wohnverhältnisse annehmen, um das Massenelend in den Industriemetropolen zu bekämpfen: reaktiv die Folgen von Elend und Armut zu mildern und präventiv, um dessen Reproduktion zu verhindern.

Settlements nach englischem und amerikanischem Vorbild, sog. Sozialhäuser, später Sozialzentren und Krankenstationen, v.a. in den Arbeitervierteln der großen Industriestädte werden errichtet (vgl. Kap. 2.3. Dezentralisierung, Kap. 3.5 Stadtpolitik).

Sozialhelferinnen (assistantes sociales) machten Haus- und Familienbesuche, die der Entlastung und zugleich der sozialen Kontrolle dienten. Die Sozialhelferinnen, meist aus gutbürgerlichen Kreisen, kamen “mit leeren Händen“, verteilten kein Geld und arbeiteten ehrenamtlich. Ihre Mission bestand darin, freundschaftlich Rat zu geben, erzieherische Orientierung und moralische Unterstützung anzubieten. Weiblichkeit als „Beruf“, die sich der individuellen Armenpflege, des Kinderschutzes und der Familienhilfe widmet? Immerhin bedeutet diese Ausrichtung eine weitgehende Abkehr von kirchlicher Fürsorge und – beflügelt durch die Säkularisierung – die tendenzielle Fundierung durch soziales und medizinisches Fachwissen. Allerdings behielt sich der säkulare Zentralstaat die Rechtsaufsicht (gleiche Rechte für alle Nutzer) sowie die Steuerungs- und Kontrollfunktion über Leistungsanbieter vor.

Mit dem Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat („Laizismus“ 1905) wurde der Einfluss der Kirchen auf die Armenpolitik entscheidend reduziert. Die caritativen kirchlichen Einrichtungen und Aktivitäten wurden aus dem öffentlichen System ausgegliedert und in den „privaten“ Bereich verlegt. Kirchliche Sozialarbeit entwickelte sich „somit außerhalb und parallel zum öffentlichen Sektor“ in Form von Vereinen (associations) (vgl. Kap.4.3; Bahle).

Die „freien“ sozialen Akteure sind durchaus staatsdienlich und sozial-befriedend, insoweit sie Individuum und Familie an die gegebenen Verhältnisse „anpassen“, Hilfe zur Selbsthilfe anbieten und dadurch die soziale und ökonomische Leistungsfähigkeit der Arbeiterklasse stabilisieren. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist die gesellschaftspolitische Forderung nach sozialer Gerechtigkeit und würdevoller Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für alle – Rechtsansprüche, insbes. vertreten durch das selbstbewusste Erstarken der lohnabhängigen Arbeiterschaft, die ihre Bürger- und Arbeitsrechte reklamiert.

Es bedurfte eines Prozesses von gut 30 Jahren, bis zu Beginn des 20.Jahrhunderts die ersten Schulen für Sozialarbeit (écoles de formation sociale), gegründet wurden – auf Basis unterschiedlicher ideologischer Strömungen und Ansätze.

Der Ausbildungsberuf – für Frauen – mit Abschluss Diplom-Sozialassistentin (Diplôme d’Assistante sociale) wurde 1922 geschaffen (vergleichbar dem der „Krankenschwester“) dank intensivem internationalen Austausch mit bereits etablierten anglo-amerikanischen Fachkräften und deren methodischem Vorgehen (Muster Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit).

1923 kam der Sozialdienst für moralisch gefährdete Kinder hinzu. Ab 1932 wurde ein beruflicher Befähigungsnachweis erteilt für Sozial(-dienst)-Arbeiterinnen und -Arbeiter (assistante/assistant de Service Social). In den Folgejahren etablierten sich weitere Sozialberufe wie ErzieherInnen, Pflegekräfte, Haushalts- und Familienhelferinnen.1938 wurden diese Tätigkeiten unter dem Titel Soziale Arbeit (travail social) erstmals zusammengefasst und schließlich anerkannt als staatliches Diplom (Diplômé de l’État Francais) mit drei zentralen Berufsbezeichnungen:

  • Sozialarbeit (assistance de service social)
  • Sonder-/Spezialpädagoge (éducateur spécialisé)
  • Animateur (animateur socio-culturelle) (Vgl.Kap. 4.1).

Das System Familie bleibt im 20.Jahrhundert im Fokus einer Sozialarbeit, die versucht, sich von Klassenkampf einerseits und von traditioneller Caritas andererseits abzugrenzen: soziale Sicherheit für alle. Sie ist bemüht, die Ursachen sozialer Bedürftigkeit in den Blick zu nehmen. Zugleich wird sie ein wichtiger Faktor für die Emanzipation der Frauen in dem Maße, wie sie sich als bezahlte berufliche Tätigkeit durchsetzen kann (vgl. Kap.3.5, 4.1, 4.2).

3 Soziale Sicherung nach 1945

Ab 1945 wurde das System der sozialen Sicherung grundlegend reformiert. Der Zentralstaat übernahm die rechtliche, die finanzielle und die konzeptionelle Richtlinienkompetenz für alle Bereiche, überantwortete den Departements die Koordination und den Kommunen die Ausführung sozialer Leistungen (vgl. Bahle, 141–148). Die soziale Sicherung steht unter dem Oberbegriff „allgemeiner Sozialschutz“ (protection sociale universelle) und löst das Konzept der öffentlichen Unterstützung (assistance publique) ab.

Tabelle 6: Sozialschutz (La Protection sociale) 2019
System der Sozialleistungen
(Prestations)
Sozialversicherung
(La Sécurité sociale)
  • Gesetzliche Sozialversicherung
  • Zusatzversicherungen, z.B.: Arbeitslosenvers., Gesundheitsvers., Versicherungen auf Gegenseitigkeit (Mutuelles)
  • Private Versicherungen
Sozialhilfe
(L‘Aide sociale)
  • Mindestleistungen (Minima sociaux)
    z.B.: Regelsatz,
    Hilfe für Behinderte,
    Alte,
    Familien,
    Kinder,
    Arbeitssuchende …
Soziale Maßnahmen
(L‘ Action sociale)
  • Sozialräumliche Daseinsvorsorge,
    z.B.:
    Soziale Dienstleistungen,
    Beratung,
    Einrichtungen,
    materielle Unterstützung …

Quelle: Eigene Zusammenstellung

3.1 Universeller Sozialschutz – La Protection sociale

Das französische System des Sozialschutzes (Protection sociale) umfaßt alle institutionalisierten Formen – öffentlich und privat – der sozialen Vorsorge und Versorgung. Kernelement dieses Sozialschutz-Konzepts sind Rechtsansprüche. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen vorbeugend gegen Lebensrisiken geschützt werden, der gesellschaftliche Reichtum soll neu verteilt und die Lebensbedingungen der gesamten Bevölkerung sollen verbessert werden. Reaktiv werden – durch spezifische sozialpolitische Maßnahmen – besondere Problemgruppen unterstützt, um soziale Ungleichheiten zu kompensieren (vgl.Löchen 2018, Kap.1 und 2).

Strukturelle Merkmale diese Systems sind

  • die direktive zentralstaatliche Steuerung und die Dominanz öffentlicher Institutionen bei der Erbringung von sozialen Dienstleistungen,
  • das große Gewicht der Sozialversicherungen,
  • die schwache Stellung der freien Wohlfahrtspflege.

Der Sozialschutz verfolgt sowohl materielle als auch soziale Ziele.

Er ist – ähnlich wie in anderen europäischen Staaten – keine hehre karitative Veranstaltung, sondern der deutlichen Zunahme von sozialen Risiken und der individuellen Bedürftigkeit geschuldet. Man kann den Sozialschutz als ein politisches Kalkül des Ressourcenerhalts (Produktivität und Reproduktivität) sehen; er zielt auf die Absicherung des Lebensunterhalts, die Begrenzung gesellschaftlicher Folgekosten sowie auf soziale Befriedung.

3.1.1 Sozialleistungen – Prestations sociales

Der Fokus der Sozialleistungen liegt auf der Absicherung des Individuums bzw. der privaten Haushalte gegenüber potentiellen Lebensrisiken.

In Abgrenzung zu einem Verständnis von eng einkommensbezogenen Armuts- und Bedürftigkeitslagen werden sechs soziale Risikobereiche unterschieden:

  • Gesundheit (incl.Krankheit, Invalidität, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten)
  • Alter (sog. Abhängige incl.Hinterbliebene und Behinderte)
  • Familie (incl.Kinder)
  • Beschäftigung (incl. Arbeitslosigkeit, Eingliederung und Wiedereingliederung)
  • Armut (incl. soziale Ausgrenzung)
  • Wohnen (vgl. Gesetzbuch der sozialen Maßnahmen und der Familie, 2019; DREES Protection ed. 2020, 22–23, 50ff).

Die sozialen Beihilfen sind final ausgerichtet, dh auf den Zweck: Minderung oder Vermeidung des jeweiligen Risikos mittels unmittelbarer Geldleistungen, sozialer Dienstleistungen, Kosten-Erstattungen bzw. steuerlicher Entlastungen.

Tabelle 7: Sozialleistungen nach Risikobereichen in Mrd. und %
  2015 2017 2018/2018/17 2018 in %
aller Leistungen1
Alter/Hinterbliebene 320, 1 Mrd € 331, 3 Mrd. € 339, 6 Mrd. €
2,5 %
46,0 %
Gesundheit 245, 1 Mrd. € 255, 7 Mrd. € 261,1 Mrd. €
2,1 %
35,0 %
Familie 54, 6 Mrd. € 55, 4 Mrd. € 56, 1 Mrd.€
1,3 %
8,0 % 2
Beschäftigung 43, 3 d. € 44,3 Mrd. € 44, 3 Mrd. €
0,1 %
6,0 %
Armut/
soz. Ausgrenzung
20, 9 Mrd. € 23, 1 Mrd. € 23, 9 Mrd. €
3,6 %
3,0 %
Wohnen 18, 1 Mrd. € 18, 5 Mrd. € 17, 2 Mrd. €
7,2 %
2,0 %

Anmerkungen:
1 Sozialschutzleistungen in 2018 insges. 742,1 Mrd. €
2 Die relativ hohe Steigerungsrate beruht v.a. auf Leistungen für Kinder

Quellen:
DREES, La protection sociale en France et en Europe, ed. 2020, ed. 2018;
TEF ed. 2020, INSEE Références

3.1.2 Rechtliche Grundlagen

Bezug wird genommen auf die europäische Gesetzgebung, zuletzt die EU-Grundrechte-Charta, „Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung“, insbes. Art. 34 (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2000/C 364/01, 18.12.2000).

Die aktuellen zentralen nationalen sozialrechtlichen Grundlagen sind:

  • das Gesetzbuch der sozialen Maßnahmen und der Familien (Code de l’Action Sociale et des Familles – CASF, 2000). Es löste das Gesetzbuch Familie und Sozialhilfe von1956 ab. Hier einschlägig v.a.: grundlegend die Familienpolitik, das Rechtauf Sozialhilfe, der Großteil der sozialen Hilfe und Förderung, gruppenbezogen und bedarfsorientiert, so zB auch das Mindesteinkommen (le Revenu de Solidarité Active -RSA, seit 2009. Art L262-2; 1988 - 2003 RMI), eine Neuregelung der sozialen Berufe und Aktivitäten (Livre IV, Professions et achtivités sociales) und die Zusammenführung von sozialen und sozialmedizinischen Maßnahmen;
  • das Sozialversicherungsgesetzbuch (Code de la sécurité sociale): hier v.a. Familienleistungen, Renten, Sozialversicherungen
  • das Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail et de la prévoyance sociale, 1910 bzw. 1973): hier z.B. die Leistungen im Kontext von Arbeitsschutz und Arbeitslosigkeit (vgl. Peroz, Kap. 14 und 15)
  • das Bau- und Wohnungs-Gesetzbuch (Code de la construction et de l’habitation von 1978; Stand 21.8.2019)
  • sowie eine Fülle von einschlägigen Einzelgesetzen, Verordnungen und Erlässen.

3.1.3 Finanzierung der sozialen Sicherung

Tabelle 8: Finanzierung des Sozialschutzes (Protection sociale)
  2015 2017 2018 2018/17 in %
Ressourcen insges. in Mrd. € davon 742, 5 779, 5 799, 9 + 2, 6 %
- Sozialbeiträge 456, 1 474, 7 469, 4 - 1,1 %
- Steuern/Abgaben 183, 2 188, 9 210, 5 + 11,5 %
- öffentl. Zuschuss 83, 8 96, 3 99, 2 + 3, 0 % 1
Saldo - 4,2 4,8 9, 8 2

Anmerkungen:
1 Die Verringerung der Beitragszahlungen erfordert eine Erhöhung des öffentlichen Zuschusses, um das Defizit der Sozialkosten nicht zu vergrößern
2 Dieser Überschuss ermöglicht zugleich eine Verlangsamung des Defizits der Sozialkosten insges.

Quelle:
DREES, La protection sociale en France et en Europe, ed. 2020, S. 8

Das System der sozialen Sicherung ist erwerbsabhängig; es basiert im Wesentlichen auf abhängiger Beschäftigung.

Die Finanzierung setzt sich zusammen aus verschiedenen Einnahmequellen:

  • Sozialbeiträge und Steuern der Arbeitnehmer,
  • Sozialabgaben und direkte Leistungen der Arbeitgeber.

Im Jahr 2018 machen diese Einnahmen zusammen insges. über 62 % (Vgl. PS ed. 2020, 28) der Gesamtfinanzierung aus; der Rest sind Steuermittel und staatliche Zuschüsse.

Die Anforderungen an soziale Sicherung werden größer v.a. wegen steigender Lebenshaltungskosten, hoher Arbeitslosigkeit (10,1 % im Jahr 2016) und des zunehmenden Armutsrisikos für immer mehr Menschen.

Der Bedarf an Finanzierung aus öffentlichen Mitteln steigt. Entfielen im Jahr 1990 45,2 % aller öffentlichen Ausgaben (insges. 56,6 % des BIP im Jahr 2016; vgl. Kap.1.1) auf Sozialausgaben, so waren es 2016 bereits 51,5 % (PS 2018, 32).

Steigende Arbeitslosigkeit und die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse in den 1980er und 1990er Jahren stellten eine große Herausforderung für die Sozialversicherung dar, die sich der materiellen Sicherung der Arbeiter und ihrer Familien verschrieben hatte. Der Anteil der Sozialversicherung am Bruttogehalt macht ca. 20 – 25 % aus. Die Ausgaben der Sozialversicherung sind gestiegen wegen der Ausweitung des Leistungsspektrums und steigender Kosten, der Anzahl der versicherten Personen und steigender Lebenserwartung. Das Defizit hat sich im Jahr 2016 zwar leicht reduziert; es liegt immerhin noch bei 2 Milliarden € (vgl. DREES PS, ed.2018 und AA, ed. 2018).

Die Sozialversicherung wird, wie bereits angemerkt, zu ca. 80 % durch Beiträge der Versicherten, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sowie ergänzend durch staatliche Zuschüsse aus Steuermitteln, und in geringem Maß durch Gebietskörperschaften und Zuwendungen freier Verbände. Im Laufe der letzten Jahre wurden Verschiebungen bei einzelnen Versicherungsleistungen durchgesetzt.

Die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung werden ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert; die Arbeitnehmer zahlen keine direkten Beiträge.

2018 wurden die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Krankenversicherung abgeschafft bzw. seither finanziert aus der allgemeinen Sozialabgabe (contribution sociale généralisée – CSG). Die CSG, 1991 eingeführt, ist eine Steuer auf alle Einkommensarten (Arbeits- und Kapitaleinkommen) in Höhe von 9,2 % des Bruttoeinkommens, zweckgebunden ursprünglich für die sozialen Belange von Familien und im Alter. 2018 wurden die Verwendungszwecke erweitert zur Absicherung von Krankheits- und Arbeitslosigkeitsrisiko.

Zur Finanzierung der Schulden der Sozialversicherung wurde 1996 zudem eine zweckgebundene Steuer (contribution pour le remboursement de la dette socialeCRDS) in Höhe von 0,5 % auf alle Einkommen der Arbeitnehmer eingeführt.

Seit Beginn des 21.Jahrhunderts wird das Sozialversicherungssystem von Fachleuten als finanziell ungesichert und qualitativ erneuerungsbedürftig eingestuft. Das bestehende System sei nicht geeignet, die zunehmende Armut und Ausgrenzung abzufedern (vgl.zB Peroz; Grillmayer 2013). Das politische Dilemma liegt darin, dass im Interesse der sozialen Befriedung sich die Beitragszahlungen kaum erhöhen lassen. Eine Ausweitung der Zuwendungen erscheint nicht vermittelbar zu sein. Die französische Regierung versucht, das Defizit über allgemeine Abgaben, über Einsparungen und behutsame Leistungs- und Kostenerstattungs-Einschränkungen in den Bereichen Familien- und Gesundheitsversorgung zu finanzieren.

3.2 Sozialversicherung – La Sécurité sociale

In der Präambel der Verfassung von 1946 wird jedem menschlichen Wesen neben dem Existenzrecht der Schutz von Gesundheit und Sicherheit garantiert. Die Sozialversicherung (sécurité sociale –Sécu i.F.) ist der Sockel der sozialen Sicherung in Frankreich ab 1945, charakterisiert durch Komplexität und eine Fülle von spezifischen Vereinbarungen. Die Sécu verfolgt – in einer Zeit des ökonomischen Wachstums unbestritten – das Ziel, alle Bürgerinnen und Bürger gegen jegliche Lebensrisiken abzusichern (protection sociale universelle pour tous les citoyens) gemäß dem Prinzip der Solidarität. Sie wird gerne als neuer Gesellschaftsvertrag(contrat social) bezeichnet. Dieser ehrgeizige Anspruch allerdings konnte nicht eingelöst werden. De facto konzentrierte sich die Sécu in der Folgezeit auf die aktive, produktive Bevölkerung. Im Gegensatz dazu wurde die öffentliche Unterstützung (L’Aide sociale) zur Sozialhilfe für bedürftige Personen und Gruppen, die nicht oder nur unzureichend ihren Lebensunterhalt sichern konnten (vgl. Kap. 3.3), ausgebaut.

Innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung sind drei zuständige Institutionen zu unterscheiden:

  • die allgemeine Sozialversicherung,
  • die Absicherung in der Landwirtschaft, im Besonderen dort die Absicherung auf Gegenseitigkeit (la mutualité sociale agricole)
  • sowie mehrere Spezialsysteme für bestimmte Wirtschaftsbereiche.

Im Laufe der Jahre sind mehrere Differenzierungen und Spezifizierungen hinzugekommen, so die Soziale Sicherung der Selbständigen und der Freiberufler, z.B. Künstler (les Indépendants). Die Freiberufler wurden 2018 in die allgemeine Sozialversicherung integriert. Die Beamtenversorgung läuft separat.

3.2.1 Die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung unterscheidet 5 Systeme:

  • Krankenversicherung (incl. Mutter- und Vaterschaftsversicherung, Invalidität, Tod; seit 2000 auch für Bedürftige, (Couverture Maladie Universelle – CMU), seit 2006 offen für alle (protection universelle maladie);
  • die Krankenversicherung für Bedürftige, eingeführt im Jahr 2000, wurde 2016 ausgeweitet für alle (Protection universelle maladie);
  • Familienkasse (allgemeine Unterhaltsleistungen, Leistungen bei Geburt und für Kleinkinder, Sonderleistungen, Wohnen, Behinderung), (Caisse nationale d‘ allocations familiales – CNAF);
  • Rentenversicherung (incl. Witwenschaft, Grundrente im Alter und Zusatzrenten);
  • Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsversicherung

die sich durch Beitrags- und Umlageverfahren (Côtisation et recouvrement) finanzieren.

Die jeweils Versicherten haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Kostenpflichtige Leistungen erfolgen nach dem Erstattungsprinzip; so z.B. werden medizinische Leistungen nach Vorlage von Belegen von den Krankenversicherungen gem. ihres Leistungskatalogs erstattet.

3.2.2 Zusatzversicherungen – La protection sociale complémentaire

Hier sprechen wir von zum Teil obligatorischen (z.B. Arbeitslosenversicherung, Gesundheitsvorsorge), zum Teil freiwilligen (z.B. berufsständische, genossenschaftliche Versorgungssysteme und Versicherungen auf Gegenseitigkeit (les mutuelles)) Versicherungssystemen. Die administrative Zuteilung zu Zusatzsystemen hängt ab von der beruflichen Tätigkeit; es besteht keine Wahlfreiheit.

Verwirrend ist die Vielfalt von derzeit 42 Einzelsystemen und Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen wie Seeleute oder am Bau Beschäftigte.

Das System der Mutuelles, nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisierte solidarische Versicherungen, konnte sichgegenüber staatlichen Interventions- bzw. Vereinnahmungsbestrebungen nachhaltiger behaupten als konfessionell-kirchliche Sozial-Verbände, weil es vor allem innerhalb der Arbeiterschaft und ihrer Organisationen stark verankert war und ist. Die heute noch bestehende, verzweigte Struktur der Mutuelles wird von einigen selbstbewusst auf die Freiheitsprinzipien der französischen Revolution zurückgeführt und nachhaltig verteidigt. Dem gegenüber stehen diejenigen, die auf das Einheitsprinzip der Sozialversicherung setzen. Bis heute sind alle Versuche, im Sinne sozialer Gerechtigkeit eine universelle soziale Sicherung für alle Bürgerinnen und Bürger (Protection sociale universelle) zu schaffen, gescheitert (vgl. Löchen 2018, Kap.2).

Für einkommensschwache ältere Menschen, wie auch für invalide und behinderte Menschen gibt es eine ergänzende, einkommensabhängige Sozialleistung, sofern sie keine hinreichenden Rentenanwartschaften erworben haben. Sie unterliegt einer Bedürftigkeitsprüfung hinsichtlich Einkommen und Vermögen (Allocation de Solidarité aux Personnes Âgées – ASPA). Sie dient dazu, die Bezüge auf das Niveau der Mindestrente anzuheben.

3.2.3 Private (Zusatz-)Versicherungen – Assurances privées

Für verschiedene Versicherungsbereiche gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen abzusichern bzw. einen anfallenden Kostenerstattungsbetrag zu erhöhen.

Organisation und Management des gesamten Sozialversicherungssystems sind vielfältig verzweigt und resistent gegenüber Veränderungen; nicht zuletzt geht es um die Wahrung von Besitzständen und Partikularinteressen. Hartnäckige Beharrungstendenzen auf Arbeitnehmer- wie auf Arbeitgeberseite behindern bisher eine grundlegende Reform (vgl. zB Bizard; Löchen).

3.2.4 Das Beispiel Rentenversicherung

Beispielhaft für die Aktualität der sozialen Sicherung sei das französische Rentensystem angesprochen – Rente und Alterssicherung als fundamentale Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger. Die Altersversorgung abhängig Beschäftigten in Frankreich besteht aus einem Grundsystem (sécurité sociale bzw. aide sociale) und einem Zusatzsystem (soziale Dienstleistungen der einzelnen Versicherungszweige) sowie fakultativen Leistungen im Kontext der Action sociale (vgl. Bahle). Der Beitragssatz liegt 2018 bei 28 % des Bruttoeinkommens; davon tragen die Arbeitgeber 16,3 %, die Arbeitnehmer 11,2 % (vgl. OECD-Daten); die Kosten für Rentenzahlungen machen 14,4, % des BIP aus (339,6 Mrd. €; DREES, PS ed. 2020). Kostensteigerungen, höhere Effizienz, mehr Transparenz, gerechtere Verteilung unter Berücksichtigung demographischer und arbeitsmarktpolitischer Veränderungen werden seit langem kontrovers diskutiert.

2017 versuchte die Regierung Macron, eine grundlegende Reform: Erhöhung des Regelrenteneintrittsalters, das Rentenniveau und die Verschlankung der Versicherungsvielfalt sind Hauptstreitpunkte heftiger Auseinandersetzung seit 2018. Im Herbst 2019 wurde ein Gesetzentwurf zur Finanzierung der sozialen Sicherung (Projet de Loi de financement de la sécurité sociale, 10.10.2019) vorgelegt mit dem Ziel der Vereinheitlichung und Vereinfachung des Sozialversicherungswesens, so auch der Rentenversicherung. Vom Präsidenten und der Regierung bereits beschlossen, wurde die Verabschiedung dieses sozialpolitisch wichtigen Gesetzes durch das Parlament im März 2020 durch die Covid-Pandemie verhindert und liegt seitdem auf Eis. Die Aussichten für eine sozialgerechte Alterssicherung allein der geringer verdienenden langjährig Beschäftigten dürften perspektivisch noch schwieriger werden.

3.3 Armut und Sozialhilfe – Pauvreté et Aide sociale

In der Armutsstatistik werden seit 2020 neben dem Maßstab Einkommen die Lebensbedingungen von Sozialleistungsempfängern berücksichtigt, basierend auf aktuellen ökonomischen, sozialen und umweltbezogenen EU-Armuts-/Reichtums-Indikatoren. Diese umfassen die zentralen Lebensbedingungen – finanzielle und medizinische Versorgung, Ernährung und Gesundheit, Wohnen und soziale Kommunikation, Zugang zu Bildung und Kultur, Umweltschutz. Für die Operationalisierung der Indikatoren auf der individuellen Ebene differenziert die jüngere Statistik vier Armutsdimensionen: finanzielle Zwänge, Schulden, Konsumeinschränkungen und Wohnungsprobleme.

(Vgl. hierzu und zu 3.3.1: DREES AA ed. 2020, Kap. 8; DREES, Minima Sociaux et prestations sociales 2020; DREES, Les conditions de vie des bénéficiaires de minima sociaux et de la prime d’activité 2018; INSEE AA ed.2020, INSEE statistiques, Chiffres détaillés, ed. 31.10.2018, 9.9.2020, 16.12.2020; eurostat-Daten Frankreich im Vergleich, 2019; INSEE Première, September 2020. INSEE Références, ed. 2020 – Économie générale. Vertiefende Literatur exemplarisch: Peroz, Kap.18; Löchen Kap. 6).

3.3.1 Niedrigeinkommen, Armutsgefährdung und Armut – Pauvreté et précarité

Im Jahr 2018 verfügen 40 % der Bevölkerung über ein monatl. Einkommen von weniger als 1.551 €; dh. sie sind Geringverdiener (personnes modestes). 17,4 % Bevölkerung sind armutsgefährdet trotz sozialer Transferleistungen.

Die monetäre Armutsgrenze (dh.: weniger als 60 % des mittleren Jahreseinkommens der Gesamtbevölkerung) liegt 2018 bei einem Jahreseinkommen von 21.250 €. Monatlich haben Alleinlebende 1.063 €, Einelternfamilien mit 1 Kind unter 14 Jahren 1.381 € , mit 1 Kind von 14 Jahren und älter ebenso wie für ein Paar ohne Kinder 1.594 € zur Verfügung. De facto hat die Hälfte der armen Personen ein monatliches Einkommen von weniger als 855 €.

Arm sind 21 % der Kinder unter 18 Jahre (= 2,9 Millionen), 37,8/der Arbeitslosen, Nichterwerbstätige incl. Studierende zu 32,7 %, Selbständige zu 17,7 % und 8,7 % der Rentner. Besonders betroffen sind Einelternfamilien zu 35,3 %, Alleinlebende zu 20, 2 %, Familien mit Kindern zu 13,1 %.

Anfang 2018 leben insges. 9,3 Millionen Menschen (= 14,8 % der Bevölkerung) unterhalb der Armutsgrenze. Sie sind einkommensarm unter Anrechnung von Sozialtransferleistungen. Sozialleistungen machen 41 % des verfügbaren Haushaltseinkommen einkommensarmer Haushalte aus. Ohne Berücksichtigung dieser Unterstützung gelten 22,1 % der Bevölkerung als betroffen. Die Hälfte dieser armen Personen lebt in strenger Armut.

Die ärmsten 10 % der Bevölkerung verfügen über ein Jahreseinkommen von unter 11.210 €; die am besten verdienenden 10 % der Bevölkerung haben ein 3,5 mal höheres mittleres Jahreseinkommen (39.130 €).

Insgesamt ist die Hälfte der Bezieher von Sozialhilfe, von sozialen Mindestleistungen und/oder von der sog. Geringverdienerzulage, also einkommensarme Menschen, hinsichtlich ihrer Lebensbedingungen als „sozial arm“ zu bezeichnen. Das trifft 2018 immerhin 11 % der Bevölkerung.

Armut ist ein sozialstrukturelles Faktum und eine gesellschaftspolitische Kategorie in materieller, sozialer und kultureller Hinsicht. Der Begriff im umfassenden Sinn beschreibt faktische oder drohende Lebenslagen und -perspektiven unterhalb der gesellschaftlich durchschnittlichen Lebensverhältnisse in der Gesellschaft: mangelhafte Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen, unzureichende wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Ressourcen und Chancen. Insofern ist auch die Bedrohlichkeit – Prekarität – arm zu werden, Teil sozialer Problemlagen und Gegenstand sozial-politischer/-arbeiterischer Aktivität.

Offenkundiges Leben in sozialer Risikolage bzw. in Armut für immer mehr Menschen, deutliche Entsolidarisierungstendenzen zwischen „Arm“ und „Reich“ stellen besondere Herausforderungen dar für einen auf der französischen Revolution basierenden Fürsorgestaat, der allgemeinen Bürgerrechten für alle, umfassende Anspruchsrechte des Einzelnen auf Gleichheit und Solidarität reklamiert und gesellschaftlichen Zusammenhalt als Staatsziel formuliert. Soziale Ausgrenzung (exclusion) hat in einem solchen anspruchsvollen Sozialmodell keinen Platz und fordert staatliche Intervention. Unter den letzten Präsidenten wurde dazu einiges initiiert. Allerdings zeigt sich, dass einzelne Maßnahmen und „Sonder“-Programme für sozial gefährdete bzw. arme Bevölkerungsgruppen allein, v.a. mit der Maßgabe, selbst-aktiv zu werden, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern bzw. verbunden mit Sanktionsdrohungen im Falle der Nichtannahme, wenig geeignet sind zur Integration bzw. Inklusion, insbes. in Krisenzeiten mit steigender Arbeitslosigkeit. Moralische Appelle an individuelle Verantwortung und Selbstaktivierung sind schwer vermittelbar gegenüber Menschen, die über geringe materielle, soziale und kulturelle Ressourcen verfügen und sich resigniert, sozial- abgehängt erleben. So ist etwa der in den letzten Jahren erfolgte Paradigmenwechsel zu Sozialinvestition – Bereitstellung von staatlichen finanziellen Mitteln für Bildungs- und Qualifizierungsangebote – ein bemühter Versuch, die Aktivierung von Armutsbetroffenen zu initiieren. Erfolgversprechend dürften derartige Angebote nur sein unter Berücksichtigung der Lebensbedingungen und der tatsächlichen Verwirklichungschancen dieser Bevölkerungsgruppen, inklusive flankierender Maßnahmen zur Einkommenssicherung und zur sozialen Stabilisierung.

3.3.2 Sozialhilfe und soziale Mindestleistungen – Aide sociale et Minima sociaux

1953 wurde die Sozialhilfe (l‘aide sociale) eingeführt, flankiert durch die entsprechende Profession, die Soziale Arbeit (Vgl.: Kap. 2.4 und Kap.4).

Im Gesetzbuch für Familie und Sozialhilfe (Code de la famille et de l’aide sociale) wurde sie 1956 rechtlich verankert, aktualisiert im Jahr 2000 durch das Gesetzbuch für soziale Maßnahmen und Familien (Code de l’Action Sociale et des Familles – CASF). Sozialhilfe hat sich – neben der auf die großen sozialen Risiken konzentrierten Sozialversicherung – als dauerhaft notwendiges, unterstes soziales Auffangnetz für die ärmsten Mitglieder der Gesellschaft etabliert, deren Existenzminimum nicht durch eigene Erwerbseinkünfte, familiäre Unterstützung und/oder Sozialversicherungen abgedeckt ist.

Die beiden Säulen der Sozialhilfe sind finanzielle Zuwendungen und Serviceleistungen zur sozialen und zur beruflichen Eingliederung sowie zur Prävention von Bedürftigkeit – Soziale Arbeit (assistance sociale; vgl. Kap.4). Die Unterstützung richtet sich an die Zielgruppen Kinder und Familie, alte Menschen, Behinderte und Bedürftige (zur letzteren Gruppe gehören auch Personen, die in den Arbeitsprozess (wieder) eingegliedert werden sollen.

Vier zentrale Handlungsbereiche werden abgedeckt:

  • finanzielle Hilfen,
  • häusliche Unterstützung,
  • Finanzierung von Einrichtungen
  • und einschlägige soziale Hilfemaßnahmen.

Die Bedürftigen haben einen direkten, individuellen gesetzlich festgelegten Leistungsanspruch gem. den einschlägigen Gesetzbüchern für Familie und soziale Maßnahmen, für Soziales und für Arbeit (s.o.). Die Leistungen der Sozialhilfe sind beitragsunabhängig, werden staatlich finanziert, überwiegend aus Steuermitteln.

Unter dem Titel Mindestsicherung (Minima sociaux) wurde ein System staatlicher Transferleistungen eingeführt für Personen und Haushalte mit sehr geringem Einkommen – Arme und Geringverdiener. Zielgruppen der Maßnahmen sind alle Menschen in sozialen Problemsituationen und in Abhängigkeitsverhältnissen, Menschen, die arbeitslos sind und/oder Wohnungsprobleme haben, die nicht privat/familiär gelöst werden können.

Mindestsicherungsleistungen sind: das aktive Solidaritätseinkommen (revenu de solidarité active – RSA),
die Zuwendung für Menschen mit Behinderung ohne Rentenanspruch (allocation aux adultes handicapés – AAH), die Altersgrundsicherung für arme alte Menschen und ihre finanzielle Unabhängigkeit
(les allocations du minimum vieillesse – ASV und Aspa), die besondere Soildaritätszuwendung für Arbeit suchende Arbeitslose (allocation de solidarité spécifique – ASS), die Zuwendung für Asylbewerber (allocation pour demandeurs d’asile – ADA) sowie weitere 5 Leistungskategorien
(Vgl. DREES Minima sociaux, ed. 2020; Löchen Kap. 6).

An prominenter Stelle der zehn Leistungssparten stehen erwerbsbezogene Unterstützungs- und Anreizleistungen für Arbeitsaufnahme und Konsum.

Die Mindestsicherung ist subsidiär, nachrangig bzw. komplementär zu familiärer Unterstützung und zu sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen. Das Niveau der Gesamtleistungen für eine Person bzw. einen Haushalt bleibt unterhalb der Schwelle des Mindesterwerbseinkommens.

Mindestsicherung im Jahr 2018
Ausgaben: insges.: 27,2 Mrd. €, dh: 1,2 % des BIP bzw. 3,7 % aller Sozialleistungen;
davon 95 % für die 4 hauptsächlichen Sparten: RSA, AAH, ASV/Aspa, ASS;
allein für RSA 11,5 Mrd €; dh: 42,3 % der Gesamtausgaben.
Bezieher von mindestens einer Mindestsicherungsleistung sind 4,2 Millionen Menschen Ende 2019; in diese Versorgungsleistung sind 6,9 Millionen Menschen, also gut 10 % der Bevölkerung, einbezogen
(Vgl. DREES Minima sociaux, ed. 2020).

Bereits 1988 hatte Frankreich, deutlich früher als andere westeuropäische Länder,

eine Grundsicherungzur Eingliederung (Revenu mininum d’integration, RMI) eingeführt für diejenigen, die aus allen Einkommensrastern herausfielen.

2009 wurde diese per Erlass abgelöst durch eine sog. Basis-Sozialhilfe, das erwerbsorientierte aktive Solidaritätseinkommen (revenu de solidarité active – RSA). (Vgl. Décret 2009–404 du 15.4.2009 relatif au revenu de solidarité active).

Das RSA reformiert die (Wieder-) Eingliederungspolitik insofern, als Nichterwerbseinkommensbezieher und sog. Aufstocker, Personen mit Erwerbseinkommen unterhalb der Armutsgrenze, aus Steuermitteln subventioniert werden. Damit sollen soziale Ausgrenzung vermieden und die Aufnahme einer Beschäftigung aller Personen ab 25 Jahre bis zum Eintritt ins Rentenalter, seit 2011 auch für Personen unter 25 Jahren, angeregt werden. Durch soziale und berufliche Begleitung soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Voraussetzung für Leistungsbezug und begleitende Beratung des RSA ist der Abschluss eines Vertrags mit der Arbeitsvermittlungsstelle (contrat d’engagement réciproque). Aktive Arbeitsuche bzw. die Aufnahme gemeinnütziger Tätigkeiten ist verpflichtend (gem. Art. L-262-35, CASF). Bei Nichteinhaltung des Vertrags drohen Leistungskürzung/- Aussetzung. Ähnliche Verpflichtungsverträge gibt es für Wohnen und Gesundheit. Diese Grundsicherung, der gesellschaftlichen Bedeutung von Arbeits-/Erwerbstätigkeit geschuldet, wird finanziertdurch die Erhöhung der Kapitalsteuer und tritt nachrangig ein gegenüber versicherungsrechtlichen Ansprüchen.

Im Jahr 2016 wird der RSA ergänzt durch eine Beschäftigungszulage für Geringverdiener in Vollzeit und in Teilzeit (prime d’activité), eingefügt in das Gesetzbuch der Sozialversicherung (Code de la sécurité sociale).

Es geht um Menschen, deren Einkommen 40 % unterhalb des mittleren Lebensstandards liegt (unter Berücksichtigung von Kindergeld, Arbeitslosengeld, Wohnungsabschlag und sonstigen Einkünften). Diese Zulage soll Anreiz bieten für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und zugleich die Kaufkraft erhöhen.

RSA und Beschäftigungszulage

Ausgaben 2018: 11,5 Mrd für RSA; das sind 42,3 % der Minima sociaux-Ausgaben.

Leistungen: Sockelbetrag RSA ab 1.4.2020 564,78 € monatlich für eine alleinlebende Person, zuzüglich Wohnungszuschlag, Berücksichtigung von weiteren Haushaltsmitgliedern, Kindergeldanspruch etc.

Bezieher von RSA: Ende 2019 sind es 1,92 Mio. Haushalte, eine Steigerung von 0,6 % gegenüber dem Vorjahr; 12 % der Haushalte erhalten den erhöhten Grundbetrag; Nutznießer sind 3,85 Mio. Personen, dh: 5,8 % der Bevölkerung.

Sozialstruktur der beziehenden Haushalte: zur Hälfte sind es Alleinlebende und Kinderlose; ein Drittel sind alleinerziehende Eltern mit Kindern

Beschäftigungszulage (Prime d’activité):

20 % der Haushalte mit RSA erhalten zusätzlich die Beschäftigungszulage.

Bezieher der Beschäftigungszulage Ende 2019: 4,5 Mio. Haushalte mit geringem Einkommen insgesamt.

Das ist eine Steigerung von 42,7 % gegenüber 2018 (2018/17 + 10,9 %), bedingt durch die Erhöhung der Leistungssätze durch die Regierung in Reaktion auf die Proteste der Gelbwesten und die deutliche Zunahme der Antragsteller.

(Vgl.: DREES Minima sociaux, ed. 2020)

Im Sommer 2020 erhalten 1,9 Mio. Haushalte RSA, 0,6 % mehr als im Vorjahr. Diese relativ geringe Steigerung ist einerseits der bis 2019 andauernden recht guten Wirtschaftslage geschuldet; andererseits einer Neubewertung der Bezugskriterien und des besseren Zugangs zu den Leistungen (vgl. DRESS PS ed. 2020, Minima sociaux ed. 2020).

Ob das RSA die Zugangschancen für Geringqualifizierte zum Arbeitsmarkt tatsächlich verbessert und finanziell attraktiv ist für ihre (Re-)Integration in den regulären Arbeitsmarkt, oder vielmehr einer Subventionierung von Unternehmen Vorschub leistet, Niedriglöhne zu favorisieren, ist bis heute Gegenstand fachpolitischer Debatte.

Einerseits gesetzlicher Leistungsanspruch der Bedürftigen, ist die Ausführung der Sozialhilfe andererseits Verpflichtung der mit ihrer Organisation und Finanzierung befassten Institutionen. Die Départements sind zuständig für die Umsetzung der Sozialhilfe und der sozialen Maßnahmen (vgl. Kap.3.4). Die Auszahlung von Zuwendungen erfolgt in der Regel durch die Familienkassen (CAF); der Zentralstaat behält sich die Leistungsbereiche Unterbringung/Wohnen und soziale Wiedereingliederung vor über die Départements-Abteilungen des sozialen Zusammenhalts (cohésion sociale, DDCS).

Seit mehreren Jahren laufen Reformbemühungen zur Vereinfachung des Systems der sozialen Mindestsicherung, zur Zugangserleichterung, zur Gleichbehandlung und zum Abgleich mit den anderen Sozialleistungen, die bis 2019 kaum vorangekommen und 2020 ins Stocken geraten sind (vgl. Sirugue, Christophe 2016; Peroz 2018, Kap.5 und 19).

Tabelle 9: Sozialhilfe und Soziale Maßnahmen 2018
Gesamtleistungen
Ausgaben Anteil am BIP Anteil an Sozialschutz Anzahl der Maßnahmen
73 Mrd € 3,1 % 10 % 4,3 %
Finanziers anteilig
Staat Departements Kommunen Sozialversicherungen
7 % 50 % 11 % 32 % (davon 26 % Krankenversicherung
Gesamtausgaben der Departements insgesamt
Ausgaben brutto Anteil am eig. Haushalt Direktempfänger von Maßnahmen
39,9 Mrd€ 67 % 6,2 % der Bevölkerung

Die Ausgaben verteilen sich auf die Bereiche Eingliederung (30 %), Behinderung (21 %), Kinderhilfe (21 %; diese v.a. im Kontext der Familienhilfe) und Altershilfe (19 %); (9 % entfallen auf administrative und organisatorische Leistungen.

Sozialhilfeleistungen für Kinder und junge Erwachsene bis 20 Jahre (= 24,1 % der Bevölkerung)
Ausgaben Maßnahmen insges. 2018/2016 Art der Maßnahmen
8,3 Mrd.€ 355.000 tausend +3 % jährlich Unterbringung 54 % Erziehungshilfen 47 %

Quellen:
DREES L’aide et l’action sociales en France, eds. 2019, 2020
TEF ed. 2020 INSEE Références
DREES Minima sociaux et prestations sociales, ed. 2020

3.4 Soziale Maßnahmen – L’Action sociale

Mit „action sociale et médico-sociale“ (AS i.F.) ist die Gesamtheit aller sozialpolitischen Aktivitäten zur Unterstützung und Förderung gemeint, die von unterschiedlichen Akteuren unternommen werden, um ein Höchstmaß an Zusammenhalt und Harmonie in der Gesellschaft (cohésion sociale) sicherzustellen mittels rechtlicher, monetärer und sachlicher Schutzmaßnahmen für Mitglieder aller sozialen Gruppen, insbes. für Menschen in Notlagen und prekären Lebensverhältnissen (Loi 2002 rénovant l’action sociale et médico-sociale; eingefügt Sozial- und Familien-Gesetzbuch im Jahr 2002 (Code de l’action sociale et des familles – CASF – von 2000, vormals: Code de la famille et de l’aide sociale; Stand: 2.4.2019. Livre I, Chapitre VI, Art. L116-1 und L 116–2, und Livre III 3).

Der Anspruch der Action sociale (AS) ist mehr als Sozialhilfe und Soziale Arbeit. Sie könnte als Ensemble der „sozialpolitischen Programmgestaltung (Igl, 2010, 269) bezeichnet werden in Ergänzung zu Sozialhilfe und zu Sozialversicherung, als zivilgesellschaftliches Komplementärprogramm zur Daseinsvorsorge, vergleichbar der freiwilligen sozialen Leistungen in Deutschland. Es geht darum, mit sozialen Dienst- und Geldleistungen sicherzustellen, dass zum einen alle Menschen und sozialen Gruppen tatsächlich die Chance auf auskömmliche und würdige Lebensbedingungen erhalten und Handlungskompetenz für eigenständige Lebensverhältnisse entwickeln können. Zum anderen sollen der gesellschaftliche Zusammenhalt und die soziale Entwicklung prospektiv gefördert werden durch umfassende Aktivitäten, präventiv und kollektiv sowohl hinsichtlich der Zielgruppen, der Sozialräume sowie der kooperierenden Akteure.

Dieses relativ neue soziale Interventionskonzept, im kollektiven Interesse ein „leistungsoffenes System“ (Igl, 268) zu etablieren, setzt auf Innovation, Kreativität, Aktivierung von sozialen und kulturellen Ressourcen (resp. „Kapital“ nach Pierre Bourdieu) – als Alternative zum engen Handlungsrahmen von bürokratischen Verfahrensabläufen und administrativer Reglementierung.

Ausgeführt werden die Leistungen der As durch vom Staat beauftragte regionale Gebietskörperschaften, insbes. Départements und Kommunen, sowie durch soziale Dienstleister (öffentliche und freie Träger, Vereine, Stiftungen, Sozialunternehmen auf lokaler Ebene und kommunale Sozialleistungszentren (centres communaux d’action sociale – CCAS) (vgl. Kap. 4.3). Soweit öffentliche Förderung im Spiel ist, sind die Akteure und Akteursgruppen auf kommunalpolitisches Wohlwollen zur Finanzierung angewiesen. Zudem unterstehen sie der staatlichen Aufsicht und Kontrolle.

Das französische Konzept der Sozialen Maßnahmen ist – geprägt durch die umfänglichen sozialen Unruhen in vielen Vorstädten (banlieues) der großen Städte – gekennzeichnet durch eine umfassende, politisch pointierte Programmatik zur Verhinderung von Ausgrenzung und Minderung bereits eingetretener Negativeffekte, zur Förderung von Selbstbestimmung und zur Ausübung bürgerschaftlicher und sozialer Rechte (citoyenneté) mit der Zwecksetzung, alle Gesellschafts-Mitglieder und -Gruppen im Sinne des sozialen Zusammenhalts einzubinden (cohésion sociale) und Ausgrenzung (exclusion) zu verhindern (vgl. Kap.3.5, Stadtpolitik).

Die AS hat zwei Handlungsbereiche:

  • unmittelbare Arbeit mit den einzelnen, mit Familien und sozialen Gruppen
  • Ausstattung und Qualitätssicherung sozialer Dienstleistungsangebote vor Ort.

Neu seit den 1980-er Jahren ist die sozialräumliche Orientierung auf die konkreten Lebensumstände der Menschen. Diese sollen dort, wo sie leben und ggf.arbeiten, unterstützt und aktiviert werden (action de proximité; participation). Zugleich ist damit die Erwartung einer Effektivierung von sozialen Maßnahmen verbunden einhergehend mit der Verteilung der Verantwortung auf mehrere Schultern (vgl. Kap. 2.3 Dezentralisierung; Kap. 3.5 Stadtpolitik).

Die As verharrt nicht bei einer abstrakten, zentralistischen Programmatik.

Zu ihrem Selbstverständnis als „leistungsoffenes System“ (Igl, 268)

gehört, sich auf den jeweiligen sozio-ökonomischen Kontext und die aktuellen Notlagen einzustellen: regional, kooperativ und flexibel.

Insofern liegt eine Bündelung der sozialen Maßnahmen auf kommunaler Ebene (l’action sociale des villes) unter Federführung der Départements nahe: verstärkte Zusammenarbeit mit Sozialversicherungen, mit allen sozialen Dienstleistern und (services sociaux) mit Wohlfahrtverbänden, sozialen Dienstleistungsunternehmen, mit Stiftungen und Vereinen (associations) sowie mit sozialen und medizinischen Einrichtungen und lokalen Akteuren (vgl. Kap. 4.3). Entsprechend gelten SozialarbeiterInnen als Hauptakteure der Umsetzung der As in lokal arbeitenden Vereinen, lokalen Institutionen und kommunalen Sozialzentren, bei Sozialdiensten der Departements und der Sozialversicherungen (lokalen Sozialzentren (Centres sociaux) (Vgl. Beck/Lapeyronnie; auch Kap.4.1 und 4.2).

Bemerkenswert ist nicht zuletzt die Subsumierung medizinisch-sozialer Maßnahmen unter dem Label „Soziale Maßnahmen“ im Sozial-Gesetzbuch (Vgl. CASF, insbes. Livre III, Action sociale et médico-sociale). Im Begründungskontext werden chronische Erkrankungen, insbes. in Verbindung mit Alterung, technologische Innovationen bei mangelnder professioneller Kooperation und hohen Kosten sowie Gesundheitsökonomie angeführt. Gesundheitliche Risiken würden zu selektiv und zu wenig in ihrem sozialen Kontext wahrgenommen. Dem gegenüber müsse die Gesundheitssorge ganzheitlich, Patienten-orientiert, territorial mit einer angemessen differenzierten Palette von ambulanten und institutionellen Maßnahmen angeboten werden. Die politische Verantwortung für ein breites öffentliches Gesundheitswesen sei unverzichtbar, bringe zugleich langfristig ökonomischen Nutzen und stärke die Eigenverantwortung für gesundheitsbewusstes Leben des einzelnen. Allerdings bemängeln Fachleute, dass die – auch auf Kosteneffizienz ausgerichtete – Konvergenz dieser beiden Systeme sich in der Praxis schwierig gestalte (vgl. exemplarisch dazu: Löchen 2018; Bizard 2017; letzterer hat die Grundzüge einer neuen Gesundheitsstrategie für das 21.Jahrhundert skizziert).

Mit der breiten Ausrichtung der As wird die Messlatte für konkretes sozialpolitisches Handeln hoch angelegt. Der offene Charakter der Zwecksetzung der As gestaltet sich in der Praxis durchaus ambivalent. Sie gibt prinzipiell Raum für die Einbeziehung neu entstehender bzw. sich verschärfender Notlagen im medizinischen und im Gesundheitsbereich, so etwa für Pflegebedürftige, für Menschen mit Behinderungen, für Migranten und Flüchtlinge.

Zugleich sehen sich die verschiedenen Leistungsträger mit erheblichen Anforderungen an ihre gesellschaftspolitische Verantwortung und ihre Fachkompetenz konfrontiert. Weiter gehende neue Leistungsansprüche, auch Begehrlichkeiten, reiben sich an den jeweils aktuellen politischen Prioritäten und den ökonomischen Restriktionen.

3.5 Sozialpolitische Schwerpunkte

Lohnend, um Konzept, Struktur und Vorgehensweise der französischen Sozialpolitik zu verstehen, ist die Befassung mit zentralen Arbeitsfeldern. Als solche sind zu nennen: Familie, Arbeit und Beschäftigung, Armut und Ausgrenzung, Wohnen, Rente, Gesundheit, Migration. Hier werden zwei Themen exemplarisch angesprochen: Stadtpolitik und Familienpolitik.

3.5.1 Das Beispiel Stadtpolitik – Politique de la Ville

Stadtplanerisch, wohnungswirtschaftlich und sozialpolitisch drängende Fragen haben seit Ende der 1970-er Jahre den Blick auf stadträumliche Kontexte und Entwicklungen gelenkt. Insbesondere soziale Unruhen und das Aufbegehren Jugendlicher in den Großraumsiedlungen, die in den 1960-er Jahren aufgrund der großen Wohnungsnot am Rand der Großstädte (les banlieues) hochgezogen worden waren, oft für 15.000 – 30.000 Bewohner und in der Regel mit wenig Freifläche, sozialer Infrastruktur, Erwerbsmöglichkeiten, schlechter Verkehrsanbindung, rührten an das bis dato unhinterfragte politische Credo der Assimilierung. Von Ghettos war die Rede, von räumlicher, ethnischer und sozialer Apartheit. Bauliche Mängel, Instandhaltungsdefizite, veränderte Raumnutzungsinteressen, Verdrängungsprozesse einerseits und eine Massierung von Arbeitslosigkeit, Armut und Perspektivlosigkeit andererseits verlangten am Ende der „30 Glorieures“ nach grundlegender stadtentwicklungspolitischer Umgestaltung, um die Sprengkraft der territorialen und sozio-ökonomischen Segregation zu reduzieren.

Ab 1977 wurde das nationale Konzept „Stadtpolitik“ (Politique de la Ville) entwickelt, das 1981 in Kraft trat. Dieses Konzept verfolgte das Ziel, Bauen, Wohnen und soziales Leben in erneuerungsbedürftigen Quartieren (quartiers sensibles) zusammenzubringen (habitat et vie sociale).

Es umfasst eine Vielzahl an Interventionen der baulich-räumlichen Stadtentwicklung, flankiert durch Projekte zur Arbeitsbeschaffung und Beschäftigung, zur Vorbeugung von Kriminalität, zur Sicherheit, sowie bildungspolitische und soziale Initiativen der Action sociale, partizipative Maßnahmen zur Wohnungsversorgung und Wohnumfeldgestaltung, zur Infrastrukturverbesserung und zur sozialen Eingliederung.

Die methodische Vorgehensweise wird beschrieben als konzertierte, globale Stadt- und Sozialpolitik in interministerieller Zusammenarbeit, mit vertraglichen Absprachen mit allen Akteuren und unter Beteiligung der BewohnerInnen.

Im Vordergrund standen wohnungswirtschaftliche und ordnungspolitische Interessen an der baulich-räumlichen Aufwertung dieser Stadtviertel und ihrer Attraktivierung für gehobene Einkommensgruppen.

2007 wurden die Stadtverträge (contrats ville) durch Stadtentwicklungsverträge zum sozialen Zusammenhalt (contrats urbains de cohésion sociale) ersetzt. 2008 wurde ein Plan zur Aufwertung der Vorstädte (Espoir banlieues) vorgestellt, der animierte, die Stadt neu zu erfinden mittels sozialer Zugeständnisse wie Eigenständigkeit junger Erwachsener, Schaffung von Weiterbildungsmaßnahmen für „die zweite Chance“, Unterstützung zur Gründung kleiner Unternehmen, Bereitstellung von Internatsplätzen für pädagogische Maßnahmen.

Raumbezug planerischer Konzepte und Interventionen unter Nutzung vorhandener baulicher und sozialer Ressourcen waren angesagt, um die kleinräumliche Erneuerung in schwierigen Stadtquartieren zu steuern.

Ein neues Konzept, die “Sozialraumorientierung“, ging aus von einem Zusammenhang von räumlichen und sozialen Lebensbedingungen und legte eine enge Zusammenarbeit von Stadtpolitik, Wohnungswirtschaft und Sozialen Maßnahmen nahe. Es galt auch für die Bewohnerschaft dieser Quartiere. Diese sollte eingebunden in den Prozess der Aufwertung, aktiviert werden für ihre eigene Sache: Wohnen, Wohnumfeld und Nachbarschaft – individuell und gemeinschaftlich.

Hatten die lokalen Sozialzentren (Centres sociaux) vorher überwiegend soziokulturelle Funktionen, so kam ihnen nun die Rolle zu, Anlaufstelle zu sein für die Partizipation der Bewohnerschaft an der Umgestaltung ihres Lebensraums und die durchaus unterschiedlichen Interessen für Nachbarschaftskonzepte zu koordinieren (Vgl. Löchen, Kap.7). Im zentralstaatlich organisierten Frankreich war diese interdisziplinäre, regionale und lokale Orientierung erst möglich geworden im Zusammenhang mit der administrativen Dezentralisierung (Vgl. Kap. 2.3.2).

Für die auf lokaler Ebene tätige traditionelle Soziale Arbeit stellten sich neue thematische und methodische Anforderungen: Prävention, Eingliederung und sozialen Zusammenhalt ins Blickfeld zu nehmen, Klienten „partnerschaftlich“ zu begleiten (Partizipation der Betroffenen, Selbstvertretung) sowie Zusammenarbeit mit kommunaler Verwaltung und Politik. Eine Neudefinition des professionellen Selbstverständnisses der SA stand an. Serviceleistungen, Initiierung und Begleitung von Bewohner- und Quartiersbeiräten, Vermittlung gegenüber der lokalen Politik – das waren nicht nur neue Begriffe, sondern Synonyme für das Erfordernis veränderter Strategien der kommunalen Sozialen Arbeit (vgl. Löchen 2018; Peroz 2018).

Im Zeitverlauf bis heute wird mit unterschiedlichen Stadtquartiers-Konzepten experimentiert: Erneuerung der Bausubstanz, Reduzierung der Bevölkerungsdichte, Mischung der Sozialstruktur (mixité sociale), Erhöhung der Sicherheit, Schaffung von Arbeitsplätzen, Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen.

Ausblick und kritische Einschätzung

Aus sozialpolitischer Retrospektive werden Sozialraumorientierung und Partizipation heute durchaus kritisch gesehen: Es wurden Konzepte von Stadt- und Sozialplanern geschaffen für unterprivilegierte Bevölkerungsgruppen – kompensatorisch, zur Befriedung sozialer Konflikte unter benachteiligten Menschen, ohne dass die grundlegenden sozialen Ungleichheitslagen reduziert worden wären. Wohlmeinende sozialplanerische Initiativen blieben häufig hängen zwischen soziologischen Erkenntnissen und administrativen Barrieren (Vgl. La Loi No 2002–276, 27.2.2002 relative à la démocratie de proximité – zur lokalen Partizipation der BürgerInnen und der Vereine; vgl. auch: Blanc, Maurice/Neuer-Miebach, Therese).

Noch unter Präsident Hollande wurde Anfang 2017 mit dem Gesetz zur Gleichheit aller BürgerInnen (Egalité et Citoyenneté) eine Regelung geschaffen zur Einbindung junger Menschen/Erwachsener in bürgerschaftliches Engagement. Präsident Macron hat im Jahr 2017 ausführlich Stellung genommen zum Stellenwert und zur Mobilisierungsnotwendigkeit innerhalb der Stadtpolitik. Armut und Stigmatisierung seien begünstigende Faktoren für Radikalisierung. Sein Fokus: Sicherheit im Alltag, Kampf gegen Radikalisierung und Diskriminierung sowie die Verhinderung einer Abkoppelung der schwierigen Quartiere.

Die jüngsten partizipativen, sozialintegrativen Maßnahmen erscheinen lt. Fachpresse bisher nur mäßig effektiv zu sein, weil sie häufig punktuell und inkohärent erfolgen bzw. gegenüber massiven Umnutzungs- und Aufwertungsinteressen und der Widerständigkeit hierarchischer lokaler Administration abprallen.

Stadtpolitik bleibt ein Programm zur Aufwertung der (privatwirtschaftlichen) lokalen Grund- und Bodennutzung, begünstigt durch politische Rahmensetzungen (Bodenrecht, Flächennutzungsplanung und Dezentralisierung), flankiert durch ein sozialpolitisches Konzept zur Begrenzung sozialer Kollateralschäden – Soziale Arbeit als Reparaturbetrieb.

3.5.2 Das Beispiel Familienpolitik – Politiques de la Famille

Frankreich gilt als „Pionierland der Familienpolitik in Europa und auf der Welt“ (Bahle, Thomas: Wege zum Dienstleistungsstaat. Deutschland, Frankreich und Großbritannien im Vergleich, Wiesbaden: VS 2007, 143), gekennzeichnet durch umfangreiche finanzielle Unterstützung sowie eine „herausragende Dienstleistungsinfrastruktur für Familien und Kinder“ (Bahle ebd. 144). Bahle führt dies zurück auf einen frühen Geburtenrückgang in Frankreich sowie auf „starke sozialkatholische Strömungen und Motive“ trotz Säkularisierung (Laicité) (Bahle ebd.143).

Bereits in der 2.Hälfte des 19.Jahrhunderts hatte es freiwillige Zuschläge von Unternehmern für ihre Arbeiter gegeben, sog. Familienzuschläge. 1891 entstand die erste Familienkasse, die Leistungen für Kinder und Familien-bezogene Lohnzuschläge umfasste, finanziert von den Arbeitgebern, verwaltet von den Arbeitnehmern. 1932 wurde das Bürgerliche Gesetzbuch um Familien-fördernde Pflichtleistungen der Arbeitgeber ergänzt: Kinderzulagen für ihre Beschäftigen. Bei Verstoß gegen diese Regelung wurden Strafzahlungen fällig. In den Folgejahren dominierte eine ideologisch motivierte bevölkerungspolitische Perspektive: die Familie als Säule der moralischen Ordnung (Décrèt-loi de la famille et de la natalité francaise, 29.7.1939).

1945 wurde das „Risiko Familie“ als dritter zentraler Sozialversicherungszweig gesetzlich verankert neben Krankheit und Alter. Familienpolitik als „Demographiepolitik“ (Grillmayer 2015, S. 56) war der Tenor des Gesetzbuches Familie und Sozialhilfe (Code de la famille et de l’aide sociale – CFAS; 1956). Viele Familienleistungen blieben lange Zeit – auch im Zeichen der ökonomischen Aufwärtsentwicklung – einkommensunabhängig. Entlastungen und Vergünstigungen zur Geburtensteigerung und zur Stabilisierung des Systems Familie gab es bis in die 1970-er Jahre, als der Wandel von Familienformen im Kontext sozio-ökonomischer Veränderungen und die Zunahme von familiären Notlagen neue Akzente der Familienpolitik verlangten. Zuwendungen für Kinder, für junge Beschäftigte, für behinderte und für alte Menschen etwa kommen hinzu bzw. werden ausgeweitet. 1980 wird das Mindesteinkommen für Familien mit drei und mehr Kindern aufgestockt auf das Niveau des Mindestlohns. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Frauengleichstellungsmaßnahmen und Erwerbsbeteiligung werden gefördert.

In den1990er Jahren rücken besonders bedürftige Personengruppen ins Blickfeld der Fürsorge: Alleinerziehende Eltern, arme Familien und Alleinstehende und gezielte Leistungen für Kinder, für Jugendliche und alte Menschen.

Parallel werden Familien bezogene Aktivitäten ausgeweitet. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (u.a. kann seit 1991 eine Vorschulassistentin – assistante maternelle – zur häuslichen Versorgung von Kindern bis zu 6 Jahren angestellt werden), für Teilzeitarbeit, für Familienlastenausgleich und Unterstützung für Jugendliche sind weitere Errungenschaften noch in den 1990-er Jahren bei steigender Geburtenrate und Zunahme von armen und sozialbedürftigen Familien.

Die zwangsläufigen Kostensteigerungen versucht der Staat durch Leistungsstraffungen zu minimieren. So etwa können die Deckelung des Niveaus der Steuererleichterungen oder die Mittelbindung für Kleinkinder und Adoption gegenüber den Lobby-Verbänden der Familie durchgesetzt werden. Diese wehren sich massiv dagegen, dass die Bekämpfung von Armut und sozialen Ungleichheiten im Allgemeinen zu Lasten der Familienpolitik gehen könnte. Auch wird moniert, dass die Familienpolitik ein Sammelsurium von Einzelleistungen geworden sei, das beigetragen habe zur Bedrohung des eigentlichen Auftrags der Familienpolitik. Zudem lasse die Familienpolitik eine klare Struktur und Verlässlichkeit vermissen und werde politisch weniger ambitioniert verfolgt. Auch werden die starre, bürokratische Struktur und Institutionalisierung kritisiert. Andere Stimmen wehren sich gegen das Festhalten am Ideal der kleinbürgerlichen Familie und an der Propagierung der Erhöhung der Geburtenrate.

Die Regierungen der letzten 20 Jahre scheuten sich aus Gründen des sozialen Friedens, das heisse Eisen (oder die heilige Kuh) Familienleistungen grundsätzlich anzutasten, Kosten- und Beitragserhöhungen zur Finanzierung des Defizits durchzusetzen. Die Strategie ist eher, Leistungen auf einen breiteren Personenkreis zu verteilen, Leistungserhöhungen zeitlich zu strecken und – zaghaft – regionale Unterschiede zuzulassen – eine völlig neue Erfahrung für die expansionsgewohnte Familienpolitik (Vgl. Grillmayer, Dominik 2015 b).

Dennoch: Frankreich hat immer noch ein weltweit beachtetes sehr hohes Niveau der allgemeinen Familiensicherung. Kritische Stimmen merken an, Familienleistungen seien im Laufe der letzten 30 Jahre zugunsten der Armutsbekämpfung verschoben worden, so dass Familienpolitik heute eher ein Zweig der auf Armut fokussierenden Sozialpolitik sei zugunsten armer Familien, Einelternfamilien, nichtehelicher und heterogener Familienkonstellationen.

Finanzierung und Organisation der Familienleistungen

Wie andere Sozialleistungen, steigen auch die Familien-Leistungen des Staates.

Im Jahr 2011 gab der Staat 88 Milliarden € aus für Familienpolitik; das sind 4,7 % des BIP. 6,7 Millionen Familien erhalten familiale Beihilfen.

(Vgl.Tabs in Kap.1; auch: Löchen 101–103).

Der Anteil der Ausgaben für Familien steht an dritter Stelle der Sozialausgaben. Die verhältnismäßig geringe Steigerung in diesem zentralen sozialpolitischen Segment insgesamt erklärt sich dadurch, dass die Maßnahmen für Familien diversifiziert und transversal zu anderen Sicherungssystemen eingesetzt und verrechnet werden. Leistungssteigerungen gibt es v.a. für Kinder (vgl. DREES PS 2018 und 2020).

Es sind die Arbeitgeber, die jeweils 5,25 % des Bruttogehalts einbehalten für Familienbeihilfen. Die Familien zahlen keinen direkten eigenen Beitrag in die gesetzliche Familienversicherung, sondern werden durch die allgemeine Sozialabgabe (CSG) und ggf. durch obligatorische Zusatzversicherungen der jeweiligen Berufssparten der familiären Berufstätigen und der berufsbezogenen Mutuelles beteiligt.

Familienkassen – Caisses d’Allocations Familiales – CAF

Zentrales Steuerungsorgan für die öffentlichen Familienleistungen ist die nationale Familienkasse (Caisse Nationale d’Allocation Familiales – CNAF). Sie wurde 1967 institutionalisiert in Abgrenzung zur allgemeinen Krankenversicherung und zur Altersversicherung.

In Abstimmung mit der Regierung legt die nationale Familienkasse, die CNAF, jährlich die familienpolitische Konzeption und die Strategie fest für alle Familienkassen im Land.

Die Organisation und Mittelverteilung auf Departement-Ebene besorgen die Familienkassen (CAF), z.Z. insgesamt 101. Sie sind von der Zentralregierung mit dem Management der Familien bezogenen gesetzlichen Sozialleistungen im jeweiligen Departement beauftragt.

Zu ihren Aufgaben gehören: Auszahlung von Familienbeihilfen, Kindergeld, Leistungen für Kleinkinder und Adoption, Wohnungsbeihilfen, RSA und Prime d’actitivité sowie für Zuwendungen an erwachsene Menschen mit Behinderung. Sie entscheiden über die sozialen Maßnahmen und Einrichtungen der AS:

  • individuelle finanzielle Hilfen für Familien,
  • die Soziale Arbeit: Dienstleistungen von SozialarbeiterInnen und BeraterInnen der sozialen und der Solidar-Wirtschaft (Économie sociale et solidaire – ESS),
  • die finanziellen Sozialleistungen von Dienstleistern und Einrichtungen.

Zudem organisieren und koordinieren sie auf lokaler Ebene die Angebote und Einrichtungen sozialer Dienstleister, zB Beratungsstellen (Maisons de Services au Public), die Digitalisierung der sozialen Dienstleistungen und den Zugang dazu, vor allem für benachteiligte Familien.

Die Familienkassen gehören zu den mächtigsten sozialpolitischen Institutionen in Frankreich. In Frankreich ist die Familie – unter Berücksichtigung der aktuellen Vielfalt von Familienformen – nach wie vor als Ort der („natürlichen“ ?) Solidarität mehrheitlich akzeptiert und gilt auch zu Beginn der 2000-er Jahre noch als eine der zentralen Schaltstellen der nationalen Sozialpolitik.

Die freiwilligen sozialen Maßnahmen der CAF für Familien machen 5 % der Ausgaben für Familien insgesamt aus (Vgl. Löchen, 102).

Im Jahr 2016 sind 30,6 Millionen Franzosen Nutznießer der CAF; das sind immerhin 50 % der Gesamtbevölkerung.

Soziologische Studien zur Armutsforschung haben ungesicherte finanzielle Lebenslagen von Familien als soziales Risiko ausgemacht. Vor diesem Hintergrund steht in den letzten Jahren die Unterstützung von Elternschaft im Fokus der Familienpolitik, ohne dass der Rechtsanspruch auf Familienleistungen geschmälert würde.

Während die Anzahl der armen Familien zugenommen hat und das Spektrum ihrer Bedürftigkeit breiter geworden ist, ließen sich umfassendere Gesetzesinitiativen seit 2010 – aus finanziellen und politischen Gründen – bis heute nicht umsetzen, so etwa der Versuch, ein Familiengesetz zu schaffen. Lediglich Einzelmaßnahmen wie Unterhaltszahlungen, Scheidung ohne Richter oder eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut konnten während der Regierung Francois Hollande auf den Weg gebracht werden.

Soziale Sicherung in Stichworten

Fakten: Zunahme sozialer Bedürftigkeit, komplexere Problemlagen, Leistungsansprüche der Bevölkerung, Besitzstandswahrung, Kostenexplosion, Anstieg des Defizits, höhere staatliche Bezuschussung und last not least gesellschaftliche Verunsicherung. Der sozialpolitische Reformdruck ist groß, ohne dass sich bisher grundlegende Änderungen durchsetzen ließen.

Neben Ökonomie (Strukturwandel), Demographie (Lebenserwartung) und Gesundheitssystem stellt die hohe Erwerbs- und Einkommensabhängigkeit der Sozialversicherung, wie in anderen westeuropäischen Staaten, ein weiteres Problem dar. Spezifisch in Frankreich sind umfassende Leistungen für Familien und die Vielfalt und Unübersichtlichkeit von Zusatzversicherungen. Wenig offiziell kommuniziert wird der massive politische Druck der Wirtschaft auf die Regierung, die Arbeitgeberanteile an den Sozialkosten für Arbeit zu senken.

Mehrere Reformbemühungen wurden eingeleitet, um die Finanzierungslücken des Sozialsystems zu schließen, ohne die Sozialabgaben erhöhen oder höhere staatliche Zuschüsse einbringen zu müssen. Das Grundproblem ist komplex: die veränderten sozio-ökonomischen und demographischen Bedingungen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen mit dem identitätsstiftenden hohen Wohlfahrtsniveau der Versicherten und der sozialen Absicherung von armen und in prekären Verhältnissen lebenden Bevölkerungsgruppen (vgl. Kap.2.3). Die Politik sieht einerseits die Reformnotwendigkeit, fürchtet andererseits um den sozialen Zusammenhalt.

Noch ist die Sozialleistungsquote in Frankreich überdurchschnittlich hoch innerhalb der EU. Der politische Spagat für die nahe Zukunft liegt darin, die Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen, dass der Staat es schaffen werde, die notwendige ökonomische Wachstumsförderung mit vorsorgenden Sozialinvestitionen zur Bewältigung der vielfältigen sozialen Risiken zusammenzubringen. Ob bzw. wie dies im Widerstreit zwischen Leistungen und Finanzierung der Sozialpolitik in nächster Zeit gelöst wird, bleibt zu beobachten. Die aktuelle Covid-19-Pandemie bewirkt immense ökonomischen Einbrüche. In wie weit sich diese Krise nachhaltig auf das System der sozialen Sicherung auswirken wird, ist nicht absehbar.

4 Soziale Arbeit: Rolle – Struktur – Professionalität

„Die moderne Gesellschaft hat angesichts der Probleme, die sie ihren Angehörigen in ihrer Lebensführung bereitet, beständig eine Arbeit nötig, mit der versucht wird, diese Probleme zu lösen“ (Wendt, Wolf Rainer ebd. S. 1).

4.1 Beruf und Beschäftigung

Die politischen Rahmenbedingungen der sozialen Arbeit (SA i.F.) in Frankreich waren in der Zeit von ca. 1940 bis 1950 gekennzeichnet durch Kontinuität und Bruch (vgl. Pascal). Es ging einerseits um die Fortsetzung einer intensiven Familienpolitik – Armut, Kinderschutz, Jugenddelinquenz, Verstärkung der sozialen Dienste in der öffentlichen Verwaltung, im ländlichen Bereich und in großen Unternehmen; und andererseits um die Etablierung der Sozialversicherung und Verstärkung disziplinarischer und ordnungspolitische Maßnahmen gegenüber „unangepassten“ Kindern und Jugendlichen und institutionelle Integration der SA in die staatliche Sozialpolitik. Eine neue Indienstnahme durch staatliche Auftraggeber zeichnete sich seit den 1950-er Jahren ab. In Folge der weltweiten Rezession Ende der 1970-er Jahre hatte auch Frankreich mit erheblichen sozialen Folgen zu kämpfen: zunehmende Arbeitslosigkeit Geringqualifizierter, zunehmende Armut, prekäre Lebensverhältnisse und Ausgrenzungsängste, soziale Verunsicherung, die sich in Großstadtrandsiedlungen, zeitweise in Form heftiger sozialer Unruhen, v.a. unter Jugendlichen entlud.

Die lokale Ebene, die Stadt/Gemeinde als Lebensraum der Betroffenen wurde zum Fokus der politischen Verantwortung für die Bewältigung der gesellschaftlichen Probleme. Im Kontext der Dezentralisierung und der Stadtpolitik wurde SA die zentrale Profession, die die sozialen Dienstleistungen vor Ort umzusetzen hatte (vgl. Abschnitt 2.3.2 Dezentralisierung und Kap. 3.5.1 Stadtpolitik). Sie geriet in die zweifelhafte Rolle, zugleich „Müllbeseitiger“ der Ökonomie, Feuerwehr des Sozialen“ (pompier du social; Pascal, 155) und Integrationsbegleiter zu sein. Dieser Rollenwechsel bedeutete eine Herausforderung sowohl für das traditionelle Selbstverständnis der SA als Adressat individueller sozialer Bittsteller, als auch für eine politisierte, emanzipatorisch ausgerichtete Sozialarbeit „auf Augenhöhe“ mit den Klienten.

4.2 Verankerung der sozialen Arbeit

Als Disziplin ist SA ein Bereich der Sozialpolitik, definiert im Gesetzbuch der Sozialen Maßnahmen und der Familien (Code de l’Action Sociale et des Familles – CASF, 2019, Buch IV, Teil I, Artikel L 116–1 und 2; D 142-1-1, Soziale Berufe und Aktivitäten – Professions et activités sociales). Sie gehört systematisch zu den Professionen der sozialen Intervention (le secteur de l’intervention sociale) und der Gestaltung des Sozialen: Soziale Arbeit gilt als „Schlüsselprogramm moderner Gesellschaften zur Bearbeitung von Exklusionsrisiken“ (Erath, 226). Sie hat ein politisches Mandat, ist angesiedelt in der öffentlichen Verwaltung, in einer Einrichtung, einer Institution, einem Verein oder freiberuflich tätig, weitgehend finanziert aus öffentlichen Mitteln. Ihre Arbeitsfelder haben sich entsprechend den jeweils öffentlich zu bearbeitenden sozialen Folgeproblemen des sozio-ökonomischen Wandels historisch ausgeweitet und diversifiziert – von der Personen-bezogenen zur Problem- und Zweck-bezogenen SA (Vgl. Bahle; Pascal; auch Kap. 2.3., 2.4. und 3.5).

Tabelle 10: Wichtige Sozialberufe in Frankreich
Berufsgruppe/​Beruf Kurzcharakteristik Einführung erstmals Art des Abschlusses Hauptsächliche Arbeitgeber
Helfende Berufe Professions de l‘aide
SozialarbeiterIn Assistant de service social alle Bereiche der Sozialen Arbeit 1932 Diplôme d’État Kommunen, Staat, öffentl. + freie Träger
Sozial- und Familienbera- terIn Conseiller en économie sociale familiale umfassende soziale Familien-Beratung 1974 Diplôme d’État Kommunen, Sozialversiche-rungen
FamilienhelferIn technicien de l’intervention sociale et familiale Soz.Tätigkeit in Familie (Autonomie, Integration) 1967 Diplôme d’État Kommunen, freie + öffentl. Träger
Erzieherische Berufe Professions edicatives
SozialpädagogIn Éducateur spécialisé Päd.Kinder- und Jugendarbeit 1967 Diplôme d’État Kommunen, soz. + medizin. Einrichtungen
HeilerzieherIn Moniteur éducateur Förderung, Training von Behinderten 1970 Certificat d’aptitude Freie + öffent-liche Träger
Soziokulturelle BetreuerIn Animateur socioculturel Soziale und kulturelle päd.Anleitung 1979 Diplôme d’État Kommunen, öffentl. + freie Träger

Anmerkungen:
Hinzu kommt eine Reihe von beruflichen Weiterbildungsangeboten und Zusatzqualifikationen, zB: Sozialwesen – Sozial- und Solidarökonomie (ESS).

Quellen:
Bahle, 2007; Ministère de l’Éducation nationale et de la Jeunesse.
www.education.gouv.fr; www.imf.asso.fr. Peroz, Kap. 1 und 4;
Löchen, S. 30–39

Bemerkenswert ist die bis heute praktizierte Differenzierung zwischen SA und Sozialpädagogik. Auch grenzen sich die sozialen Berufszweige von Gesundheits- und anderen pädagogischen Berufen ab.

4.3 Qualifizierung

Soziale Arbeit ist in Frankreich eine berufliche Qualifikation, kein Universitätsstudium. Die Ausbildung erfolgt in praxisorientierten sog. Ausbildungszentren (centres de formation), angesiedelt in etwa zwischen höheren Fachschulen und Fachhochschulen. Die fachpolitische Zuständigkeit liegt dem entsprechend nicht beim Ministerium für Hochschulbildung, Forschung und Innovation (ministère de l‘enseignement supérieur, de la recherche et de l‘innovation), sondern – je nach fachlicher Schwerpunktsetzung – beim Ministerium für nationale Bildung (ministère de l‘éduction nationale) bzw. beim Ministerium für Solidarität und Gesundheit (ministère des solidarités et de la santé). Finanziert wird die Ausbildung vom Regionalrat (Conseil régional).

Die Zusammenführung der sozialen und der medizinisch-sozialen Maßnahmen im Jahr 2002 innerhalb der SA (vgl. dazu Kap. 3.4) hat offenbar bis heute nicht dazu geführt, gemeinsame Curricula und Studiengänge zu entwickeln.

Für die genannten Berufsgruppen auf Basis des Abiturs (baccalauréat) schließen die gängigen höheren Ausbildungsgänge nach 3 Jahren mit einem staatlichen Diplom ab, das seit 2018 auf dem Niveau der Licence anerkannt ist, dem ersten universitären Abschluss vergleichbar dem Bachelor (vgl. Arrêté relatif au diplôme d’État d’assistant de service social, 22.8.2018). Das betrifft gem. Beschluss des Ministeriums für Solidarität und Gesundheit, 23.8.2018, die Ausbildungsgänge

Assistant/e de service social und Éducateur/éducatrice spécialisé/e, techniques spécialisé/e, de jeunes enfants. Unterhalb dieses Levels gibt es jeweils zertifizierte Ausbildungsgänge auf Fachschulniveau. Darüber hinaus hat sich, den Anforderungen des Sozialmarktes folgend, in Form eines differenzierten Bausteinsystems, eine Reihe von Weiterbildungs- und Zusatzqualifikationen (formations supérieures) zur beruflichen Spezialisierung etabliert, etwa für Management und Leitungspositionen. Einige dieser Abschlüsse ermöglichen neuerdings den Zugang zu universitären Studiengängen bzw. ein Doppeldiplom.

4.4 Neue Beschäftigungsbereiche – berufliche Differenzierung – exemplarisch

Mit der Zuständigkeit der SA für die Bewältigung neuer sozialer Problemlagen in den Banlieues seit den 1980-er Jahren entstanden neue professionelle Spezialisierungen der SA:

  • unmittelbar im Feld: lokale soziale Präsenz zur Aktivierung der Bewohnerschaft, zur Nachbarschaftsberatung, Hilfeorganisation bzw. Berufsbegleitung (métiers de présence, métiers de proximité, conseillers des missions locales, médiation sociale),
  • lokal und regional: in Projektorganisation und –Koordination, Projektmanagement (agents de dévelopment, chefs de projet). (Vgl.auch: Gesetz zur direkten Demokratie auf lokaler Ebene, Loi relative à la démocratie de proximité, 27.2.2002-276)
  • national: Einsatz in der Migrations- und Asylpolitik, insbes. zur Bewältigung von Aufenthalts- und Asylproblemen mit der Maßgabe; Abschiebungen/Rückführung human und sozialverträglich zu bewältigen.

Zwischen 2000 und 2005 hatte das Ministerium für Arbeit und Soziales einen nationalen Plan zur besseren Qualifikation der Sozialen Berufe entwickelt als Antwort auf veränderte soziale und pädagogische Problemlagen, aber auch aus Gründen der Systematisierung und Übersichtlichkeit; so zB auszubilden:

  • BeraterInnen der Sozial- und der Solidarwirtschaft (conseillers en économie sociale et familiale resp. solidaire), die entweder im privaten Bereich (Familie) oder in öffentlichen Kontexten (Institutionen, Associationen) tätig sein können
  • BeraterInnen der sozialen Maßnahmen (AS), die regionale und lokale, stadtteilbezogene Einrichtungen, Dienstleister und Projekte beraten und dort auch übergreifendende Leitungs- und Steuerungsaufgaben – Management – übernehmen können (Einführung dieses Diploms im Jahr 2009 gem. Décret No 2009–1084, 1.9.2009 über das staatliche Diplom „Berater in familienbezogener Sozialwirtschaft“).

Entsprechend gibt es seit den 2000-er Jahren neue Zusatz- bzw. Aufbau-Diplome wie z.B. ein Diplom zur sozialen Umstrukturierung (Diplôme d’État d’Ingenierie sociale) oder ein Aufbaukurs über Sozial- und Solidarwirtschaft (Ingenierie sociale et Économie sociale et solidaire).

Ein anderes Beispiel ist das seit 2016 existierende staatliche Diplom „erzieherische und soziale Begleitung“ (Diplôme d’État d’accompagnement éducatif et social) mit 4 Kompetenzbereichen, entsprechend jüngeren beruflichen Arbeitsfeldern (vgl. Stadtpolitik, Kap.3.5): soziale Maßnahmen, Begleitung im Alltag und im Lebensumfeld, Kooperation mit einschlägigen Akteuren, Partizipation am sozialen und öffentlichen Leben, mit Spezialisierung auf Begleitung im familiären Leben, in Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Begleitung zu inklusiver Bildung und Alltagsgestaltung im letzten Drittel der Ausbildung (Vgl.Peroz, 29–39; auch: IMF, Institut Méditerranéen de la Formation et de la Recherche en Travail social, www.imf.asso.fr, imfinfos@imf.asso.fr)

4.5 Professionelles Selbstverständnis

Im Kontext der sozio-ökonomischen Entwicklung in der 2.Hälfte des 20. und zu Beginn des 21.Jahrhunderts hat die Sozialarbeit in Frankreich entscheidende Phasen der Professionalisierung, der Akademisierung und der Europäisierung durchlaufen. Im Unterschied zu anderen westeuropäischen Ländern hat sie sich bereits früh politisch betätigt als Verfechter der politischen und sozialen Rechte ihrer Klientel und als Motor für die Lösung konkreter Probleme wie Beschäftigungssicherung, Wohnungsversorgung, Bildungsanspruch oder als Anwalt benachteiligter Gruppen gegenüber staatlicher Ordnungspolitik bei den Unruhen in den banlieues in den 1980-erJahren. Ebenso streitbar hat sie in dieser Zeit die eigene Profession als sozialpolitische Kraft im Blick und greift etwa Grundsatzfragen des beruflichen Profils, fachliche Weiterbildung oder Strukturfragen wie die Respektierung des Berufsgeheimnisses auf.

Im Ergebnis ist allerdings festzustellen, dass die politische Durchschlagskraft der Profession Sozialarbeit gegenüber der zentralstaatlichen Richtlinien- und Kontrollkompetenz begrenzt geblieben ist. Sie steht im Spagat zwischen der Abhängigkeit von politischer Schnelllebigkeit und Ausführung sozialrechtlicher und administrativer Aufträge einerseits und dem bürgerrechtlichen und zivilgesellschaftlichen Mandat ihrer Klientel andererseits.

Kurz gefasst lässt sich festhalten, dass ihre aktuelle Situation durch große Nachfrage und hohe Verantwortung versus geringe Entscheidungskompetenzen, geringe Reputation, niedriger Verdienst gekennzeichnet ist.

Sie gilt als „Schlüsselprogramm moderner Gesellschaften zur Bearbeitung von Exklusionsrisiken“; zugleich wird sie als „die verunsicherte Profession“ in Fachpublikationen beschrieben. Von einer Identitätskrise der französischen Sozialarbeit ist die Rede. Deren Ursachen und Lösungsstrategien wären zu untersuchen, um ihren gesellschaftlichen Nutzen nachzuweisen (Erath, Kap. 6.1.1).

4.5.1 Wachsende Herausforderungen für die Profession

Seit den 1980-er Jahren sieht sich die Soziale Arbeit vor wachsenden fachlichen Herausforderungen; nicht mehr nur Person- und Gruppenbezug, sondern

Sozialraumbezug (Lebensumfeld), Problembezug (Arbeitslosigkeit, Armut, Ausgrenzung), Sozialmarktbezug (Konkurrenz durch frei-gewerbliche Sozialleistungsunternehmen) und neuerdings Technikbezug (Transformation sozialer Dienstleistungen durch Digitalisierung) werden verlangt.

Dringend sind Konzepte, mit diesen Herausforderungen professionspolitisch angemessen umzugehen und die dafür erforderlichen Mittel einzuwerben. Zudem sind unbedingt die Konsequenzen für die Nutzer der Sozialleistungen von Wohlfahrtsverbänden und Sozialunternehmen ins Blickfeld zu nehmen: in wieweit können diese in den Prozess der Digitalisierung einbezogen werden, um selbst davon zu profitieren?

4.5.2 Sozialpolitische Themen aktuell

Soziale Arbeit ist verschiedene sozialpolitische Themen involviert, zu denen ihre Positionierung und Initiative gefragt ist; beispielhaft zu nennen, sind:

  • Aktivierung von employability: Sozialinvestition in Bildung und Qualifizierungsangebote;
  • gesellschaftliche Kohäsion ist Programm: Exklusionsrisiken sind zu bearbeiten; Ordnungs- und sicherheitspolitische Maßnahmen erscheinen erforderlich;
  • professionspolitische Entwicklungen in den sozialen Diensten sind angesagt: Personalentwicklung;
  • Digitalisierung der Sozialarbeit als Instrument der Dokumentation, des System-Verstehens, der Arbeitserleichterung, für MitarbeiterInnen und Klienten unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben:
  • Evaluation, Revision und Entwicklung in den Themenfeldern: Jugendhilfe, Sozialraumorientierung, Pflege, Behinderung, Arbeitslosigkeit, Migration, Flüchtlingsfragen.

4.5.3 Aussichten der Sozialen Arbeit

Sozaile Arbeit bewegt sich im Spannungsfeld von Problem-Multiplizierung, erhöhter Qualifikationsanforderungen und Kostenexplosion einerseits und professionspolitischem und ökonomischem Druck im Anbieterwettbewerb, Kostenbegrenzung/Finanzierbarkeit andererseits (vgl. Peroz 239, 248; auch Lafore 2017a).

Die Frage der Entprofessionalisierung taucht auf, wenn die Aktivitäten von wohltätigen ehrenamtliche Kräften und Freiwilligengruppen staatlicherseits als bürgerschaftliches Engagement ideell honoriert im Sinne praktizierter gesellschaftlicher Solidarität werden. Wenn dies nicht ein Rückschritt in die Caritas des 19.Jahrhunderts werden soll, müssen sich die sozialen Professionen mit diesen Tendenzen auseinandersetzen und ihr eigenes Qualifikationsprofil schärfen.

Tendenzielle Privatisierung, Auftragsvergabe nach dem Kostenprinzip

sowie Ökonomisierung undMarktorientierung der sozialen Dienstleistungen sind Herausforderungen, denen sich die soziale Arbeit stellen muss.

Über den Weg vermeintlicher Personalisierung (die Vergabe von Gutscheinen, finanziellen Anreizen, mit denen sich pflegebedürftige, alte und behinderte Menschen individuell (Weiter-) Bildungsmaßnahmen, Kinderbetreuungs-, Pflege- und Haushaltsdienstleistungen einkaufen können/müssen auf dem „Sozialmarkt“,

in der Sozial- und Solidarwirtschaft oder bei frei-gewerblichen Service-Anbietern) werden staatliche Mittel in den Privatsektor transferiert.

Staatliche bzw. lokale Gebietskörperschaften überlassen tendenziell das Feld lokaler Daseinsvorsorge dem privat-gewerblichen Sozialmarkt; mit welchen Konsequenzen für die Soziale Arbeit – mittel- und langfristig – das ist noch nicht entschieden.

Trotz Kontextunterschieden in verschiedenen europäischen Ländern und Entwicklungsfortschritten über die Zeit wird die gesellschafts- und professions-politische Stellung der Sozialen Arbeit in Europa insges. Immer noch „durchweg als schwach“ bezeichnet (Erath, 225).

Die Frage von Jean-David Peroz an die Soziale Arbeit ist keine schlicht rhetorische: » Est-il mort, souffrant ou agonisant ? Devient-il un simple exécutant, un comptable des parcours de vie (forcément) favorables ?» (Peroz XV) Vielmehr geht es um Grundsätzliches: liegt die Soziale Arbeit in Agonie, ist sie leidend oder tot? Wird sie schlichtweg zum Vollstrecker oder Buchhalter einer restriktiven staatlichen Ordnungspolitik und sozialen Kontrolle? Geh es nur noch um Management und Vollzug, bleibt wenig Spielraum für soziale Kreativität?

Letztlich ist es die Grundfrage nach dem Produkt und dem gesellschaftlichen Nutzen der Sozialen Arbeit (Peroz: 2–4; 29–30;33.; vgl.auch: Löchen, 32–38, 39).

Immerhin, Optimismus und Hoffnung sind immer noch wach auf Seiten engagierter ProtagonistInnen einer sozialpolitisch verstandenen Sozialen Arbeit wie Cristina de Robertis, die eine eigene professionelle Identität behaupten und die Aktivierung von Betroffenengruppen mit Unterstützung von Sozialarbeiter-Organisationen mobilisieren. Vereine würden dabei eine zentrale Rolle spielen, v.a. wenn es sich um kollektive Projekte handle, Initiative und Kreativität gefragt seien (vgl. Lafore 2017 b).

Das System des sozialen Schutzes sei immer noch mobilisierbar, so Cristina DeRobertis (vgl.: DeRobertis 2012), eine leidenschaftliche Lobbyistin der sozialen Arbeit.

Es ist Sache der Profession selbst, ihre Systemrelevanz nachzuweisen und zu behaupten. Die Soziale Arbeit ist gefordert, sich an der Gestaltung der sozio-ökonomischen Entwicklungen zu beteiligen und in diesen Prozessen ihre eigene Rolle zu definieren, etwa in Fragen Migration, Armutsbekämpfung, Inklusion, Kohäsion und bei der Verteidigung bürgerlicher und sozialer Rechte für alle Menschen. Dazu bedürfte es u.a. eines sozialpolitischen Profils, das ihren fachspezifischen Beitrag zur Bearbeitung sozialer Probleme formuliert und professionelle Standards nachweist (Vgl. Peroz 29/30, 279–81; auch: Institut Méditerranéen du Travail Social Formation et de Recherche en Travail social, www.imf.asso.fr; imfinfos@imf.asso.fr ); auch: Institut Régional du Travail Social,

IRTS Paca et Corse Marseille, IRTS@IRTS-Pacacorse.com, www.irts-pacacorse.com).

4.6 Vereine im Sozialbereich – Associations

Als Teilbereich zentralstaatlicher Sozialpolitik ist Soziale Arbeit hoheitlichen Richtlinien und Weisungen verpflichtet, wenn sie als solche anerkannt und honoriert werden will. Das gilt für Art, Umfang, Struktur und Kontrolle der Leistungserbringung.

Ein probates politisches Mittel ist die Delegation öffentlicher Sozialleistungen

an professionelle, freie soziale Leistungsträger, subventioniert durch Staat und Departement.

Im Zeitverlauf gab und gibt es unterschiedliche Typen öffentlicher und privater Träger. Die freie Wohlfahrtspflege (organisations/institutions privées d‘action sociale) basiert in Frankreich auf einer Vereinsstruktur (structures privées associatives). Zu ihr zählen Freiwilligenorganisationen und professionalisierte Wohlfahrtsverbände. Seit den 2000-er Jahren treten in zunehmendem Maße freigewerbliche Sozialunternehmen als Anbieter auf den Sozialmarkt.

Vereine sind im Unterschied zu öffentlichen Trägern

freie Verbände/Nichtregierungsorganisationen, gemeinnützige bzw. nicht gemeinnützige oder privat-gewerbliche Träger der Sozialen Arbeit.

Freie Vereine haben in Frankeich eine lange Tradition im Kultur- und im Sozialbereich. Bereits im Jahr 1901 wurde ein Vereinsgesetz erlassen (loi du 1.7.1901 relative au contrat d’association) als Ausdruck der Sicherung der Vereinigungsfreiheit im Spannungsfeld zwischen der freiheitlichen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 und der zentralstaatlichen republikanischen Regierungsform Frankreichs – mangels anderer intermediärer Instanzen. Es ging darum, allen Personen das Recht zu garantieren, sich frei mit mehreren anderen zu organisieren und einen privatrechtlichen Verein zu gründen, um dauerhaft gemeinsame, nicht kommerzielle Aktivitäten bzw. öffentliche Interessen zu verfolgen. In allen Bereichen des sozialen Lebens gibt es seither derartige Organisationen.

Nach dem 2.Weltkrieg hat die Anzahl der sozialen Vereine für die Belange von Kindern und Jugendlichen, für Bildung, Kultur, Sport, Gesundheit und humanitäre Projekte enorm zugenommen. Die Arbeitsfelder sind mehr und komplexer geworden, v.a. im Lebensumfeld der Klienten der Jugendhilfe und der Familienunterstützung/-entlastung. Auch die Organisationstrukturen sind vielfältiger geworden: kleine, lokale Initiativen stehen neben regional und überregional verzweigten Institutionen; nationale Dachverbände übernehmen Lobbyfunktionen und erhöhen die politische Durchschlagskraft der Sozialbranche.

Die Organisationsform Verein spielt eine zentrale Rolle in der lokalen Sozialpolitik in Frankreich. Die Bedeutung der Vereine für die Daseinsvorsorge, die grundsätzlich dem Staat vorbehalten ist, jedoch zum Teil delegiert werden kann, ist groß aus Gründen der Personal- und der Finanzkapazität. Aber auch, weil die freien Vereine eine andere Qualität als die öffentliche Verwaltung einbringen, flexibler, unbürokratischer agieren, neue Konzepte entwickeln und methodisch experimentieren können.

Daher rühren die Bemühungen des Staates, die Dienste der Vereine zu nutzen, z.B. in der AS und in der Stadtpolitik. Das gilt in ähnlicher Weise für soziale Arbeit im betrieblichen Sektor.

Große freie Trägerverbände der Wohlfahrtspflege – etwa wie in Deutschland und Österreich – sind immer noch vergleichsweise schwach vertreten gegenüber der zentralstaatlich strukturierten, konservativen französischen Sozialpolitik (wenngleich mit liberalen Elementen) in Kooperation mit kleinen lokalen Organisationen/Institutionen.

Gemeinnützige Vereine führen mittlerweile fast alle sozial-räumlichen und familiären sozialen Angebote aus; se sind verantwortlich für die große Mehrheit der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und für über die Hälfte der sozialen Dienstleistungen für benachteiligte Menschen (Vgl. Lafore a). Dazu gehören seit den frühen 1950-er Jahren die meisten kommunalen Sozial-Zentren (centres communaux d’action sociale – CCAS). Sie stellen die Verbindung zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen her durch Zuschüsse, Beratung zur Sozialhilfe, Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen (dazu: Code de l’action sociale et des familles. Auch: Loi sur le mécénat du 23.7.1987; Sociétés coopératives d’intérêt collectif (SCIC) Art 36. Loi du 17.7.2001, 2019 portant diverses dispositions d’ordre social, éducatif et culturel). Sie arbeiten im Auftrag des Staates und werden weitgehend aus öffentlichen Mitteln finanziert.

Ähnliches gilt für die im Zuge der Stadtpolitik seit den 1980-er Jahren entstandenen Quartiersmanagement-Organisationen in den banlieues (vgl. Kap. 3.5.1).

Finanziert wird der gesellschaftliche Beitrag, den private Vereine für den Gesundheits- und den Sozialbereich erbringen, durch Mitgliedsbeiträge, Leistungsentgelte, durch Kredite und überwiegend durch Steuermittel, insbesondere wenn sie unmittelbar im staatlichen Auftrag tätig sind, wie z.B. im Bereich der Pädagogik (éducation spécialisée). Wenn mittlerweile mehr als 50 % der öffentlichen Zuschüsse auf die Finanzierung des Fachpersonals der sozialen Vereine entfallen, vor allem in den Arbeitsfeldern Behinderung, Pflege und Benachteiligung, ist dies ein Zeichen für deren wachsende Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Einbeziehung der Bevölkerung (participation) auf lokaler Ebene, in Nachbarschaft und sozialer Interaktion.

4.7 Sozial- und Solidar-Wirtschaft – Économie Sociale et Solidaire – ESS

In den 1990-er Jahren verändert sich der „Sozialmarkt“ (Vgl. *vertiefend: Jung; dfi 2017; Löchen, Kap.1; Peroz, Kap, 1 und 8; Observatoire 2017). Seit den 1980-er Jahren hat sich die Anzahl freier sozialer Maßnahmenträger deutlich erhöht. Frei-gemeinnützige Unternehmen treten ab den 1990-er Jahren auf den Plan und konkurrieren bei der öffentlichen Subventionierung. Zu Beginn der 2000-er Jahre kommen private kommerzielle soziale Dienstleistungsunternehmen hinzu, offenbar schnell erfolgreich und anerkannt. Diese verbandsunabhängigen sozialen Dienstleister bedeuten eine Herausforderung für die traditionellen Professionen der Sozialen Arbeit, die einzelfall-bezogen und top-down orientiert waren, seit den 1968-ern geprägt durch die Erwartungen an Emanzipation und Wahrnehmung der individuellen Wahlfreiheit ihrer Klientel.

V.a. in der Betreuung/Begleitung von Kleinkindern, von alten, pflegebedürftigen und behinderten Menschen erwächst den frei-gemeinnützigen sozialen Leistungsträgern Konkurrenz durch diese frei-gewerbliche Sozial-Unternehmen (entrepreneurs sociaux).

Hinzu kommt die sozialpolitische Umsteuerung seit den 2000-er Jahren. Infolge des ökonomischen Abschwungs, der öffentlichen Kosteneinsparungen im Sozialbereich bei steigenden Kosten und komplexerer Bedürftigkeit leitet der Zentralstaat de facto einen partiellen Rückzug aus sozialpolitischer Verantwortung ein mit Regelungen zur Liberalisierung/​Privatisierung sozialer Dienste. Tendenziell wird somit ein nicht geringer „Sozialmarktanteil“ freien Leistungsanbietern überlassen, ohne dass potenzielle Risiken einer Ökonomisierung des Sozialsektors einkalkuliert worden wären.

Bereits seit den 1970-er Jahren hatte sich eine beachtenswerte sozialökonomische Unternehmensstrategie in Frankreich entwickelt. Sie rekurrierte ursprünglich auf sozialistisch motivierten Ansätzen gegen Ausbeutung und Verarmung der Arbeiterklasse und auf zunehmende Ungleichheiten im erstarkenden Kapitalismus des 19.Jahrhunderts. Sie verfolgte alternative Wirtschaftsmodelle zugunsten einer sozialen und solidarischen Wirtschaftsform (entrepreneurs sociaux): im Kern das Konzept einer „Gemeinwohlgesellschaft“ (Vgl.: Defalvard, 137. Dort auch die Ausführungen über die Bewegungen eines utopischen Sozialismus in der 3.Republik: Mutualismus, Kooperatismus und Solidarismus; Protagonist Léon Bourgeois).

Nach jahrelangem politischen Ringen wurde 2014 ein Gesetz zur Regelung der Sozial- und Solidarwirtschaft (Loi No 2014–856 relative à l‘Économie Sociale et Solidaire, 31.7.2014 – ESS, i.F.) erlassen. Es stellt einen Kompromiss dar zwischen dem Bestreben, ein „alternatives ökonomisches Entwicklungsmodell“ zu realisieren und dem politischen Ziel einer „besondere Art des Unternehmertums“, über die dauerhafte Arbeitsplätze für schwer Vermittelbare geschaffen werden sollten (Vgl. Defalvard 146/147).

Ziel ist, dass private Unternehmen sich verpflichten, ökonomische Kompetenz und Marktorientierung mit sozialer, zivilgesellschaftlicher Zielsetzung zu verbinden. Diese sog. Sozialunternehmen entwickeln innovative, praxisnahe Lösungen für nachhaltiges und humaneres Wirtschaften.

Prinzipien sind:

  • wirtschaftliche Arbeitsweise, nicht rein auf Gewinnerzielung ausgerichtet, Gewinne werden v.a. in die Unternehmen reinvestiert, eine obligatorische Mindestrücklage zur Unternehmenssicherung ist festzulegen;
  • soziale und ökologische Orientierung, demokratische, partizipative Unternehmensführung, Eingliederung vorrangig armer und langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt.

Unterschiedliche private, sozial ausgerichtete Unternehmensformen sind darunter subsumiert: gemeinnützige Vereine/Verbände, Genossenschaften, Stiftungen, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit und einschlägige Handelsgesellschaften. Finanziert wird die Sozial- und Solidarwirtschaft durch staatliche Subventionen, v.a. aber durch staatlich mobilisiertes Privatkapital von Banken, Versicherungen und Großunternehmen. Sie ist keine Alternativwirtschaft zur kapitalistischen Ökonomie, aber ein erstaunlicher Wachstumssektor, der im Jahr 2019 2,3 Mio. Beschäftigte in privaten Betrieben (= 14 % aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft) zählte, mit leicht steigender Tendenz in kleineren, wenig lukrativen Bereichen (vgl. Observatoire 2019).

An prominenter Stelle versuchen z.B. Unternehmen und Einrichtungen im Kontext der Stadtpolitik (vgl. Kap. 3.5.1), die Wiedereingliederung von Personen aus einschlägig- problematischen Stadtquartieren in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln – ein sozialpolitisch nicht einfaches „Geschäft“ im Spannungsfeld zwischen Kunden, Kooperationspartnern, rein ökonomisch ausgerichteten Konkurrenzunternehmen und Beschäftigten. Immerhin wird die Quote derjenigen, die derartige, sozialarbeiterisch begleitete Maßnahmen durchlaufen und darüber ihre eigene gesellschaftliche Nützlichkeit erfahren haben, mit 80 % vom Arbeitsministerium beziffert (vgl. Blanc 2016). Der mittelfristige Erfolg für die Beschäftigten ist daran zu messen, ob es ihnen gelingt, tatsächlich auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen.

Die politische Debatte über die Nachhaltigkeit dieses Unternehmensmodells dauert an. Skepsis ist angebracht zum einen hinsichtlich dauerhafter öffentlicher Förderung und zum anderen hinsichtlich der Verlockung für Unternehmen, reguläre Arbeitsverhältnisse tendenziell durch derart subventionierte Arbeitsplätze zu ersetzen. Auch die Verfechter der Ressourcenallokation, die Verbindlichkeit von Gemeingütern politisch festzulegen und den Weg zu bereiten für die Transformation des Sozialstaates zu einem „Gemeinschaftsgüterstaat“ mit dem Ziel einer „Gemeinwohlgesellschaft“ bleiben unzufrieden. Mißtrauen gegenüber der Regierung besteht zudem dahingehend, dass sie sich aus der eigenen Verantwortung zurückziehen wolle zugunsten der Liberalisierung/Privatisierung sozialpolitischer Leistungen.

Ihrerseits erhofft sich die Regierung von diesem Wirtschaftsmodell ökologische Effekte und arbeitsmarktpolitische Befriedung. Im November 2018, zum Zeitpunkt heftiger Demonstrationen und Streiks gegen seine Sozialpolitik, hat Präsident Macron u.a. ein umfassendes Programm, den Wachstumspakt der Sozial- und Solidarwirtschaft (Pacte de croissance de l’économie sociale et solidaire), erlassen zur besseren öffentlichen Wahrnehmung der ESS, zur Effektivierung der ESS-Unternehmen und zur Verstärkung der Kooperation mit Vereinen und Verbänden (ESS – Pacte de Croissance de l’Économie Sociale et Solidaire,29.11.2018. Ministère de la transition écologique et solidaire).

Ob dies unter den aktuellen gesellschaftspolitischen Prioritäten in Frankreich, Europa und darüber hinaus zukunftsweisende sozial- und wirtschaftspolitische Wirkung erzielen kann, ist offen (Dazu: Defalvard 2017). Immerhin wird auf zivilgesellschaftlichen Plattformen (z.B. Observatoire européen) optimistisch diskutiert, in wie weit die Sozial- und Solidarwirtschaft den Weg aus den derzeitigen gesamtgesellschaftlichen Erschütterungen der Corona-Krise weisen und Modell sein könne für den Einstieg in eine andere, humanere Wirtschaftsweise.

5 Frankreichs Sozialpolitik in der EU

Soziale Arbeit
Die Bemühungen um eine Europäisierung der Sozialen Arbeit im Sinne einer Überwindung nationalstaatlich-kleinteiliger Selbstbehauptung klingen zunächst wohl, insbes. unter dem Label Inklusion, Vermeidung von Armut und sozialer Exklusion. Um deren Umsetzung zu forcieren, bedarf einer weitaus intensiveren fachlichen Kooperation der SozialarbeiterInnen über nationale Grenzen hinausgehend als bisher, insbesondere einer gemeinsamen sozialpolitischen und professionspolitischen Positionierung und einer nachhaltigen Lobbyarbeit gegenüber anderen Politikbereichen innerhalb der EU-Strukturen.

Konvergenz der Sozialpolitik?
Sozialpolitik in Europa gilt nach wie vor – im Sinne der Subsidiarität – als nationale Angelegenheit, allerdings unter dem Vorbehalt der Übereinstimmung mit europäischem Recht, nach Maßgabe der EU-Richtlinienkompetenz und ggf. abhängig von finanzieller Unterstützung (so zB Förderprogramme mit sozialpolitischer Zielsetzung, wie der Europäische Sozialfonds ESF).

Zwischen den Programmen der EU und deren Umsetzung auf nationaler Ebene bestehen erhebliche Unterschiede. So gibt es zB in Migrations- und Flüchtlingsfragen nach wie vor nationale Interpretationsdifferenzen hinsichtlich der Bereitschaft, gemeinsam tatsächliche menschenrechtliche Gleichheit und Solidarität zu praktizieren. Selbst beim Schutz der EU-Außengrenzen gegenüber unerwünschter Immigration ist eine einvernehmliche Regelung nicht in Sicht. Das übergeordnete strategische Ziel der Selbstbehauptung Europas gegenüber anderen Kontinenten steht nicht auf der Agenda aller EU-Mitgliedsstaaten.

Frankreich ist engagierter Verfechter des „sozialen Europas“ (le modèle social européen); steht mit diesem Anliegen jedoch häufig in der Minderheit gegenüber nationalen Prioritäten und Egoismen anderer EU-Staaten.

Das Bewusstsein einer engen Verbindung von Nation, Staat und Ökonomie hat Präsident Macron animiert, für eine „europäische Souveränität“ zu werben: mit gemeinsamer Administration, gemeinsamen Entscheidungsstrukturen und Finanzen.

Seine nicht uneigennützige Vorstellung: Frankreich als „Ideengeber und Initiator der EU-Integration“ (Roth, ebd. 212); der Präsident als Leitliniengeber der Europapolitik insges. und Initiator für einzelne Bereiche wie etwa die Migrations- und Flüchtlingspolitik, hier zB die Anregung, eine EU-Asylbehörde einzurichten (Vgl.: Macron Reden; auch Grillmayer et al. 2018).

Die französische Europapolitik befindet sich im „Dilemma zwischen einer Vertiefung der europäischen Integration und der Verteidigung der demokratischen Souveränität der Nation“ (Roth, 2019, 223). Bereits 2017 hatte Macron die Assoziation an Jean-Jacques Rousseaus 1762 entworfenes Modell eines Gesellschaftsvertrags (contrat social) beschworen in seiner programmatischen Rede an der Universität Sorbonne: Grundlage aller Demokratie sei der allgemeine Wille (la volonté générale) zum Gemeinwohl. Das war ein eingängiger nachdrücklicher Appell an die Nation und an die EU, aber noch keine europapolitische Umsetzungsstrategie.

Die aktuellen Themen des Klimaschutzes, Fragen von Migration/Flucht – Schutz der Außengrenzen Europas (der „Festung Europa“ – la forteresse européenne) vor Armutseinwanderung (immigration de pauvreté) und weltweiter gesundheitlicher Bedrohung, aktuell die Corona-Pandemie, führen offenkundig nicht per se dazu, nationale und europäische Egoismen und Abschottungsbemühungen zu bremsen. Die bereits lange diskutierte Revision der Statuten und des Selbstverständnisses als „Wertegemeinschaft“ im Interesse einer globalen Stärkung eines sozialen Europas bleibt eine akute Herausforderung für das künftige Schicksal der EU.

6 Aussichten – La France en marche? Wohin?

Die Perspektiven des Sozialen Sicherungssystems in Frankreich sind ungewiss, verstärkt durch die Covid-19-Krise 2020. „L’État est-il encore Providence?“ (ist der Staat noch ein Vorsorge-staat?), fragte Jean-David Peroz 2018 (Peroz, XIV).

Frankreich lebe sozialpolitisch über seine Verhältnisse, so Henrik Müller im Manager Magazin bereits im Mai 2016 (vgl. Müller). Die Zersplitterung der sozialen Versorgung nach Kategorien, nach Risikotypen und Zielgruppen besteht weiterhin. Grundlegende Qualitätsverbesserungen der Leistungen können nicht ausgemacht werden. V.a. die Rentenversicherung und die Krankenversicherung sind nach wie vor große Herausforderungen ähnlich der Absicherung von Familien (vgl. Löchen Kap.1; auch: DREES PS ed. 2018, 24–39).

Die Finanzierung der sozialen Sicherung ist kostspielig; das Defizit wächst, wenngleich in den letzten Jahren langsamer. Obwohl die Zuständigkeit für die Daseinsvorsorge mit der Dezentralisierung auf die Departements und deren Umsetzung auf die Kommunen übergegangen ist, existiert keine eigenständige kommunale Sozialpolitik. Sie ist immer noch rudimentär, weil abhängig von der überwiegenden Finanzierung durch Zentralstaat und Sozialversicherungen. Es stellt sich die Frage: Ist der strikte nationalstaatliche Vorbehalt für die Sozialpolitik bzw. die direktive Verfügungsmacht des Präsidenten mittelfristig zu halten (vgl. Bahle,144; Peroz , 7/8)?

Soziale Sicherung der Zukunft
Insgesamt gilt die französische Soziale Sicherung als komplex, kompliziert bis verwirrend, administrativ kostenintensiv und ungleich, einfach Reform-bedürftig.
Frankreich ist es bisher nicht gelungen, eine umfassende Transformation des sozialen Schutzes auf den Weg zu bringen. Präsident Macron hat 2018 mehrere sozialpolitische Initiativen angestoßen, so 2018 einen Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialen Sicherung, ein Nationales Reformprogramm, die Strategie gegen Armut. Sein Ansinnen, eine grundlegende Rentenreform und die Zusammenführung der sozialen Sicherungssysteme herbeizuführen, war längst überfällig, ist aber offenbar ein Jahrhundertprojekt. Vor dem Hintergrund steigender Sozialkosten wird die Heftigkeit der aktuellen Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Bevölkerung über die Rentenreformevident. Es geht nicht nur um Besitzstandswahrung für die einzelnen LeistungsbezieherInnen, sondern v.a. um Interessenkonflikte zwischen gesellschaftlichen Gruppen. Das französische Sozialmodell ist infrage gestellt: der „Pakt zwischen den Generationen“ wird als Beschwörungsformel der Solidarität eingesetzt (s. Entwurf der Rentenreform). Frédéric Bizard fordert einen neuen Sozialpakt für die nächsten Jahrzehnte, der den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung trägt, „un nouveau socle de principes adapté au nouveau monde“ (Bizard, 13)

Einzelmaßnahmen oder Strukturveränderung?
Seit Beginn seiner Amtszeit unternimmt Präsident Macron Vorstöße für eine Modernisierung der nationalen Sozialpolitik; s. dazu seine Versuche 2018 und 2019, die französische Bevölkerung zu gewinnen für gemeinsame Partizipations-Aktivitäten (der Präsident und das Volk) zur Konsensfindung für die Rentenreform, für Reformen des Arbeitsrechts, der schulischen und hochschulischen Bildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung, etc.

Die Feuerwehraktionen infolge der sozialen Unruhen aus der Mitte der Gesellschaft, der Bewegung der sog.Gelbwesten (gilets jaunes) im Herbst 2018, die der Präsident und sein Kabinett ins Werk gesetzt haben, sind durchaus hilfreiche Ansätze, die die Erhöhung der Lebenshaltungskosten und den beklagten Kaufkraftschwund kurzfristig und punktuell bremsen und der soziale Unzufriedenheit entgegenwirken können. Sie haben allerdings bisher weder eine grundlegende sozialpolitische Reform initiiert noch der wachsenden gesellschaftlichen Bewegung gegen Prekarisierung, Armut und Ausgrenzung Einhalt gebieten können (vgl. Loi du 27.2.2019, portant Mesures d’Urgence Économiques et Sociales – MUES).

In Fortsetzung der mehrjährigen Bemühungen um eine Gesamtrevision der öffentlichen Politik (Révision Générale des Politiques Publiques – RGPP) hat Präsident Macron 2017 eine Reform des politischen Handelns (Action publique 2022) ausgerufen, eine Reform des Verhältnisses von Staat und Bürgern unter Einbeziehung aller Akteure zur Effektivierung des staatlichen Handelns und der öffentlichen Leistungen sowie eine dauerhafte Ausgabensenkung. Er beschwört den sozialen Zusammenhalt und propagiert einen unmittelbaren Dialog zwischen Zentralstaat und territorialen Gebietseinheiten (les collectivités territoriales), insbesondere mit den Regionen mittels Konferenzen, Befragungen und Bürgerpartizipation, um räumliche und soziale Spaltung zu verhindern. Neue Kommunikationsverfahren wurden eingeführt, wie z.B. die Volks-Consultation („le grand débat“) im Januar 2019, ein Beschwerdeverfahren (la doléance). Nicht alles müsse in Paris entschieden werden, so der neue Premierminister Jean Castex im Juli 2020. Er reklamiert den Wohlfahrtsstaat des 21.Jahrhunderts (L’État providence). Ein neuer Sozialpakt (un nouveau pacte social) sei angesagt unter Beteiligung der Bevölkerung, möglichst vieler Sozialpartner, Akteure und Regionen (dazu: Un nouveau contrat social. Centre d’Étude et de Prospectives Stratégiques – CEPS, No 44).

Die Liste Herausforderungen für die nationale Politik ist lang. Der Druck auf das Sozialleistungssystem wird größer werden angesichts geringen Wirtschaftswachstums, relativ hoher Arbeitslosigkeit und – neuerdings – der ökonomischen, der arbeitsmarkt- und der gesundheitspolitischen Folgen der Corona-Pandemie. Im September 2020 haben der Präsident und sein neuer Premierminister einen Wiederaufbauplan für das Frankreich im Jahr 2030 vorgestellt (France relance) zur Überwindung der aktuellen Krise. Frankreich solle das Schicksal in die eigene Hand nehmen („reprendre notre destin en main“), um unabhängiger, wettbewerbsfähiger und attraktiver zu werden.

Il est temps que le pays se tourne vers l’avenir“ – Zukunftsausrichtung. Wohin der Marsch tatsächlich führen wird, bleibt innerhalb des gesellschaftlichen Kräfteverhältnisses auszuhandeln – Ende offen.

7 Anhang

Anmerkung : Hinweise auf einschlägige französische rechtiche Regelungen/Gesetze sind direkt in den Text eingearbeitet in Klammern.

7.1 Abkürzungen

AA Aide et Action sociale

ANAS Association nationale des Assistant/e/s Sociaux

ASPA Allocation de Solidarité au Personnes Âgées

AS Action Sociale

ASS Assistent/e de Service Social

BIP Bruttoinlandsprodukt

CAF Caisse d’Allocations Familiales

CASF Code de l’Action Sociale et des Familles

CCAS Centres Communaux d’Action Sociale

CEPS Centre d’Étude et de Prospectives Stratégiques

CMU Couverture Maladie Universelle

CNAF Caisse Nationale d’Allocations Familiales

CNCRESS Conseil National des Chambres Régionales de l’Économie Sociale et Solidaire

CRDS Contribution pour le Remboursement de la Dette Sociale

CSG Contribution Sociale Généralisée

DREES Direction de la Recherche, des Études, de l’Evaluation et des Statistiques

ESF Europäischer Sozialfonds

ESI Europäischer Struktur- und Investitionsfonds

ESS Économie Sociale et Solidaire

INSEE Institut National de la Statistique et des Études Économiques

MS Minima sociaux

MUES Mesures d’Urgence Économiques et Sociales

NOTRe Nouvelle Organisation Territoriale de la République

PS Protection Sociale

RMI Revenu Minimum d’Intégration

RSA Revenu de Solidarité Active

SA Soziale Arbeit

SCIC Sociétés Coopératives d’Intérêt Collectif

SMIC Salaire Minimum Interprofessionnel Garanti

SMIC Salaire Minimum de Croissance

TS Travail Social

7.2 Literatur

(mit * d.h.: empfehlenswert für vertiefende Lektüre)

Baasner, Frank, Frech, Siegfried, Grillmayer, Das politische Frankreich. Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur. Frankfurt: Wochenschau Verlag 2019

Bahle, Thomas, Soziale Dienste in Frankreich. In: Wege zum Dienstleistungsstaat. Wiesbaden: VS Verlag, 2007, 143–205

Beck, Sylvain/​Lapeyronnie, Didier, eds., La politique de l’Action sociale. In: Sciences et Actions Sociales, No 10, 2018, S. 1–7

Bizard, Frédéric, Protection sociale: pour un nouveau modèle. Malakoff: Dunod 2017

Blanc, Maurice, Solidarwirtschaft, Wiedereingliederung von Arbeitslosen und Stadterneuerung in Frankreich und Deutschland. In: Frankreich Jahrbuch 2016. Wiesbaden 2017, 89–106).

Blanc, Maurice/​Neuer-Miebach, Therese, Überforderte Programme für überforderte Nachbarschaften. Reflexion über den Partizipationsgehalt der Politique de la Ville und des Bund-Länder-Programms “Soziale Stadt“. Arbeitskreis Stadterneuerung an deutschsprachigen Hochschulen. Jahrbuch Stadterneuerung 2004/05, Berlin, 311–327.

Castel, Robert, La montée des incertitudes. Paris: Seuil, 2009

Defalvard, Hervé, Die Sozial- und Solidarwirtschaft – ein alternatives wirtschaftliches Entwicklungsmodell? In: Frankreich Jahrbuch 2016, Hg: Deutsch-französ.Institut, Wiesbaden: Springer VS 2017

Damon, Julien, Les ‚Exclus‘ du modèle social. In: Cahiers Francais, 2017 No 399, 29–34

DeRobertis, Cristina, Protection et politiques sociales en France. In: La Revue Francaise de service social, No 245, Paris 2012–2

*DeRobertis, Cristina, Methodologie de l’Intervention en Travail Social. Nouveau Ed. 2018. Rennes: Presses de L‘EHESP

dfi – Deutsch-französisches Institut, Hg., Frankreich-Jahrbuch 2016. Sozial- und Solidarwirtschaft in Frankreich und Europa. Wiesbaden: Springer VS 2017

*Draperi, Jean-Francois, Histoire d’économie sociale et solidaire. Paris: Les petits Matins: 2017

DRESS: Aide et Action sociale (AA); éd. 2018; éd. 2020
La Protection Sociale en France et en Europe (PS); éd. 2018; éd. 2020
Minima Sociaux et prestations sociales (MS); éds. 2018, 2019, 2020

DREES: Études & Résultats: en 2018, le nombre d’allocataires de minima sociaux repart légèrement à la hausse. No 1133 2019, 1–7

DREES, Les conditions de vie des bénéficiaires de minima sociaux et de la prime d’activité fin 2018, No 61, Julliet 2020

Erath, Peter, Sozialarbeit in Europa. Fachliche Dialoge und transnationale Entwicklungen. Stuttgart: Kohlhammer, 2012).

Esping-Andersen, Gösta, The three worlds of welfare capitalism. UK: Cambridge 990

ESS – Pacte de Croissance de l’Économie Sociale et Solidaire,29.11.2018. Ministère de la transition écologique et solidaire

Giddens, Anthony, Der dritte Weg. Frankfurt: Suhrkamp 1999

Grillmayer, Dominik, Das französische Sozialsystem. http://www.bpb.de/internationales/europa/Frankreich/152672/sozialsystem 21.3. 2013

Grillmayer, Dominik, 2015 a): Familienpolitik in Frankreich und Deutschland unter dem Eindruck der demographischen Entwicklung. In: Rill, Richard (Hg.): Frankreich im Umbruch. Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen. München 2015, S. 55–62

Grillmayer, Dominik, 2015 b): Territorialreform in Frankreich. In: Dt.Gesellschaft für Auswärtige Politik – Analysen, 13/2015, 9–12

Grillmayer, Dominik, Keller, Eileen, Seidentopf, Stefan, Ein Jahr Macron. In: dfi, Aktuelle Frankreich-Analysen, No. 32 2018

*Guillemard; Anne Marie, dir., Où va la protection sociale ? Paris: Presse universitaire de France 2008

*Heinze, Sara, Von der Wahlfreiheit zur Vereinbarkeit – Wandel in der Familienpolitik in Frankreich. Opladen: Budrich UniPress, 2016

Igl, Gerhard, Soziale Hilfe und soziale Förderung in Frankreich im Rahmen der „action sociale“. In: Becker, Ulrich (Hg.): Rechtsdogmatik und Rechtsvergleich im Sozialrecht I. Baden-Baden: Nomos, 2010, 265–271

INSEE Première, En 2018, les inégalités de niveau de vie augmentent, No 1813, Septembre 2020

INSEE Références:
Édition 2019 -Territoire
Éd. 2019 – Fiches, Niveau de vie et rédistribution
Éd. 2020 - Population pop
Éd. 2020 – Revenus -Salaires
Éd. 2020 - Économie générale
Éd. 2020 – 101 et démographie D

INSEE Statistiques:
Chiffres détaillés. Indicateurs de richesse nationale. Taux de pauvreté en
conditions de vie, éd. 31.10.2018
Éd. 9.9.2020
Éd. 16.12.2020

*Jung, R.H./Schäfer, H.M./Seibel, F.W. (Hg.): Economie Sociale. Frankfurt: IKO-Verlag 1997

Lafore, Robert, 2017 a), Le rôle des associations dans la protection sociale. Cahiers Francais, No 399, 2017, 35–41

Lafore, Robert, 2017 b), Les caractéristiques du système francais de protection sociale. Cahiers Francais, No 399, 2017, 9–15

Löchen, Valérie, Comprendre les politiques sociales en France, éd.6, Malakoff: Dunod 2018

Macron – Programmatische politische Reden Macrons: 26.9.2017 an der Universität Sorbonne „Initiative für ein souveränes, geeintes und demokratisches Europa“; am 17.4.2018 eine Rede zum Thema „Neue Europäische Souveränität“ im EU-Parlament; 2019 ein EU-weit verbreiteter Europa-Appell zur Sozialen (Grund-) Sicherung, zur Migration, Klima, Digitalisierung und zur Verteidigung: „Eine europäische Renaissance“

Müller, Henrik, Warum Frankreich an seinem Sozialstaat zu ersticken droht. Manager Magazin 29.5.2016; Prof. für wirtschaftspolitischen Journalismus, Technische Universität Dortmund

Observatoire européen de l‘économie sociale: www.ess-europe.eu

Observatoire national de l’ESS – CNCRESS, Atlas commenté de l’économie social et solidaire 2017, éd.06/17 3e édition. Montreuil 2017

Observatoire national de l’ESS – CNCRESS, Note d’analyse de la conjoncture de l’emploi dans l’ESS entre 2010 et 2018. Montreuil Novembre 2019

*Pascal, Henri, Histoire du travail social en France. Rennes: Presse de l’EHESP 2014

Peroz, Jean-David, Les politiques sociales en France. Malakoff: Dunod 2018

Roth. Clémentine, Frankreichs Europapolitik. Frankreich und die Europäische Union. In: Das politische Frankreich. Hrsg.: Baasner, Frank et al., Das politische Frankreich, Frankfurt: Wochenschau-Verlag, 2019)

*Sachße, Christoph, Tennstedt, Florian, Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland. 4 Bände. Stuttgart: Kohlhammer 1980–2012

*Sachße, Christoph, Tennstedt, Florian, Von der Armutspolitik zur fachlichen Sozialarbeit. In: Jahrbuch der Sozialarbeit. Reinbek: Rowohlt 1981, 11–43

*Sachße, Christoph, Tennstedt, Florian, Die Bundesrepublik Deutschland – Staat und Gesellschaft. Eine Einführung für Soziale Berufe. München 2005).

Sirugue, M.Christophe, Repenser les Minima Sociaux. Vers une couverture socle commun. Rapport au Premier Ministre. Avril 2016

TEF – Tableaux de l’Économie Francaise. Ed.:Collection INSEE Références 2020

*Uterwedde, Henrik, Das französische Wirtschaftsmodell: Marktwirtschaft mit starkem Staat. http://www.bpb.de/internationales/europa/frankreich/153309/wirtschaftsmodell

*Wendt, Wolf Rainer, Geschichte der Sozialen Arbeit 1, 6.Auflage. Wiesbaden: Springer VS 2017

7.3 Links

AFRIS Association pour la Formation, la Recherche et l’Intervention Sociale

Aifris – association internationale pour la formation,la recherche et l’intervention sociale;
La lettre d’information lalettre_aifris@aifris.eu secretariat@aifris.eu www.aifris.eu

anas – association nationale des assistants de service social
www.anas.fr secretariat@anas.fr

Conseil National des Chambres Régionales de l’Économie Sociale e Solidaire – CNCRESS
www.cncres.fr

Conseil National des politiques de Lutte contre la pauvreté et l’Exclusion – CNLE www.cnle.gouv.fr/lecnle.html

dfi – Deutsch-französisches Institut Ludwigsburg info@dfi.de

Direction générale de la cohésion sociale – DGCS DGCS-com@sante.gouv.fr

La documentation francaise

https://ec.europa.eu/eurostat Eurostat-Daten: Frankreich im Vergleich, 2019

ESS France – chambre francaise de l’économie sociale et solidaire
www.ess-france.org contact@ess-france.org

ONES – Organisation Nationale des éducateurs spécialisés
www.ones-fr.org

La revue francaise de service social

Revue francaise des affaires sociales – RFAS

Revue francaise de socio-économie

SAS – Sciences et actions sociales: https://www.sas-revue.org

www.data.dress.sante.gouv.fr

www.de.statista.com

www.dress.solidarites-sante.gouv.fr drees-infos@sante.gouv.fr

https://www.economie.gouv.fr/cedef/economie-sociale-et-solidaire

https://de.statista.com

https://ec.europa.eu/eurostat/data/database

www.education.gouv.fr;

www.ess-france.orgwww.ess-france.org; contact@ess.france.org
ESS France

www.eurostat.destatista.com

www.gouvernement.fr – Gesetzestexte, politische Programme

www.imf.asso.fr imfinfos@imf.asso.fr
Institut Méditerranéen de Formation et de Recherche en Travail Social, Marseille

www.INSEE.fr

www.irts-pacacorse.com IRTS@IRTS-Pacacorse.com
Institut Régional du Travail Social, IRTS Paca et Corse Marseille

www.oecd.org www.data.oecd.org www.oecd.org/com

Verfasst von
Therese Neuer-Miebach Prof. Dr. Therese Neuer-Miebach
Dipl.-Soziologin, Dr.rer.pol., Staatsexamen Romanistik / Kath.Theologie.

Professorin an der Frankfurt University of Applied Sciences (FRA UAS), FB Soziale Arbeit und Gesundheit (1999-2016), Lehraustausch am FB Architektur, Bauingenieurwesen, Geomatik (2006-2015); em. 2016. Arbeits- und Forschungsschwerpunkte: Stadt- und Regionalplanung, Stadt- und Kommunalpolitik, Sozialpolitik, Ethik, Gesundheit und Behinderung, Migration, Internationalisierung des Studiums. Studien- und Forschungsprojekte in Algerien, Kenia, Marokko, Tanzania, Südafrika. DAAD-Gastdozentur an der Universität Marseille 2010/11. Betreuung der Hochschulpartnerschaft mit der Universität Marseille und der Universität Agadir; Austauschseminare „Teacher Mobility“.

Vorher: 1985-1999 hauptamtliche Berufstätigkeit bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Marburg, mit europäischen und internationalen Partnerorganisationen und -Gremien. 1997-2008 Beratung des Dt.Bundestages und der Bundesregierung zu ethischen Fragen der modernen Medizin und der Lebenswissenschaften (Beirat des BMG; Enquêtekommission; Nationaler Ethikrat).

Seit 2016 Lehraufträge in den Fachbereichen Soziale Arbeit und Gesundheit und Architektur der FRA UAS. Gutachtertätigkeit in Akkreditierungsverfahren,

Beratertätigkeit in Zentralasien und Afrika

Einschlägige empirische Untersuchungen, Publikationen und Vorträge, national und in internationaler Kooperation
Mailformular

Zitiervorschlag
Neuer-Miebach, Therese, 2021. Länderporträt Frankreich: Freiheit – Gleichheit – Solidarität In: socialnet International [online]. 29.06.2021. ISSN 2627-6348. [Zugriff am: 24.03.2023]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/international/Frankreich

Urheberrecht
Dieser Beitrag ist, wie alle anderen Inhalte bei socialnet, urheberrechtlich geschützt. Falls Sie Interesse an einer Nutzung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Gerne steht Ihnen die Redaktion von socialnet International für weitere Fragen und Absprachen zur Verfügung.