Vier Milliarden Euro. So viel stellt der Bund in den Jahren 2025 und 2026 für bessere Kitas bereit. Das klingt nach viel und weckt Erwartungen. Aber was bedeutet das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) konkret für Erzieher:innen, die täglich mit zu vielen Kindern in zu wenig Personal arbeiten? Bekommen Sie tatsächlich Entlastung? Mehr Kolleg:innen? Mehr Zeit für pädagogische Arbeit?

Inhalt
  1. Was das KiQuTG ist
  2. Was sich ab 2025 konkret mit den sieben Handlungsfeldern änderte
  3. Was das in der Praxis bedeutet – und was nicht
  4. Was Fachverbände kritisieren
  5. Wie geht es nach 2026 weiter?
  6. Praktische Tipps: Was Sie als Erzieher:in jetzt tun können
  7. Fazit: Viel Geld, wenig Garantien, aber Spielräume nutzen

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. Vor allem darauf, in welchem Bundesland Sie arbeiten.

Was das KiQuTG ist

Das KiTa-Qualitätsgesetz (offiziell: KiQuTG) verpflichtet den Bund, die Bundesländer finanziell dabei zu unterstützen, die Qualität in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu verbessern. Seit Januar 2025 gilt die dritte und weiterentwickelte Fassung des Gesetzes. Der Bund gibt das Geld und die Länder entscheiden, was damit gemacht wird.

Was sich ab 2025 konkret mit den sieben Handlungsfeldern änderte

Mit der Neuauflage 2025 konzentriert das Gesetz die Mittel auf sieben Handlungsfelder, die bundesweit als besonders relevant für die Qualität in der Kita gelten. Zwei davon sind seit 2025 für alle Bundesländer verpflichtend:

  • Fachkräftegewinnung und -sicherung
    Jedes Bundesland muss in die Gewinnung und Bindung von pädagogischen Fachkräften investieren – durch Ausbildungsförderung, Anreize für Quereinsteiger:innen oder Maßnahmen zur Arbeitgeberattraktivität.
  • Sprachliche Bildung
    Alltagsintegrierte Sprachförderung muss gestärkt werden. Das kann bedeuten: zusätzliche Fachkräfte für Sprachförderung, Weiterbildungen oder neue Konzepte im Gruppenalltag.

Die fünf weiteren Handlungsfelder, darunter die Verbesserung des Personalschlüssels, die Stärkung der Kita-Leitung und die Berücksichtigung von Ausfallzeiten sind optional. Ob Ihr Bundesland darin investiert, ist eine politische Entscheidung.

Was das in der Praxis bedeutet – und was nicht

Eines ist wichtig zu verstehen: Das KiQuTG schreibt den Ländern keine konkreten Personalschlüssel vor. Es stellt Geld bereit und die Länder legen fest, wie sie es einsetzen. Das hat zur Folge, dass die Verbesserungen je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen.

Beispiele aus der Praxis:

  • Berlin investiert über 212 Millionen Euro schwerpunktmäßig in einen besseren Personalschlüssel für Kinder unter drei Jahren sowie in die Unterstützung von Kita-Leitungen.
  • Hessen Hessen führt mit KiQuTG-Mitteln 2025/2026 einen gesetzlich geregelten Aufschlag von 22 Prozent für Ausfallzeiten fort – damit werden Urlaub, Krankheit und Fortbildungen strukturell in der Personalplanung berücksichtigt.
  • Sachsen verbessert ab August 2026 den Krippenschlüssel auf 1:4,5. Eine Landesentscheidung, die zeigt, wie Bundesländer eigene Mittel ergänzend zum KiQuTG einsetzen können.
  • Mehrere Länder nutzen die Mittel, um zusätzliche Leitungsstunden oder Verfügungszeiten zu finanzieren.

Viele Bundesländer setzen die Schwerpunkte jedoch vor allem bei Sprachförderung und Fachkräftekampagnen, was für den Gruppenalltag zunächst weniger spürbar ist als ein verbesserter Personalschlüssel.

Was Fachverbände kritisieren

Die Gewerkschaft ver.di bezeichnete den Gesetzentwurf bei der Anhörung im Bundestag im September 2024 als „Enttäuschung für die Beschäftigten in den Kitas". Unter den Sachverständigen herrschte Einigkeit: Bundesweite Qualitätsstandards lassen sich mit dem KiQuTG nicht erreichen. ver.di forderte eine Fördersumme von mindestens sechs Milliarden Euro, eine dauerhafte Finanzierung sowie einen verbindlichen Stufenplan zur Verbesserung der Personalschlüssel mit expliziter Einrechnung von Urlaub, Krankheit, Fortbildungen und Vor- und Nachbereitungszeiten.

Wie geht es nach 2026 weiter?

Das KiQuTG läuft Ende 2026 aus. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht vor, es durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) abzulösen. Seit Juli 2025 arbeiten Bund und Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe an der Ausgestaltung; das BMBFSFJ plant die Vorlage eines Referentenentwurfs für das zweite Quartal 2026. Neben Sprachförderung und einer verpflichtenden Sprachstandsdiagnostik für alle Vierjährigen soll das QEG auch Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas einbeziehen. Ob verbindliche bundesweite Personalschlüssel Teil des Gesetzes werden, ist noch offen.

Praktische Tipps: Was Sie als Erzieher:in jetzt tun können

Das Gesetz veränderte die Rahmenbedingungen, aber Sie müssen nicht passiv bleiben. Folgende Schritte können helfen, die vorhandenen Spielräume aktiv zu nutzen:

1. Informieren Sie sich, was Ihr Bundesland konkret umsetzt.
Die Verträge aller 16 Bundesländer zur KiQuTG-Umsetzung sind öffentlich einsehbar beim BMBFSFJ. Schauen Sie nach, welche Handlungsfelder Ihr Land gewählt hat und ob Ihr Träger davon profitiert.

2. Sprechen Sie Ihre Leitung gezielt an.
Fragen Sie nach, ob Ihr Träger KiQuTG-Mittel beantragt hat oder plant. Je konkreter Sie eigene Bedarfe benennen, etwa Entlastung bei Ausfallzeiten, mehr Verfügungszeit oder Weiterbildung in Sprachförderung, desto besser lassen sich Maßnahmen an bestehende Förderprogramme anknüpfen.

3. Nutzen Sie Weiterbildungsangebote aktiv.
Sprachliche Bildung ist 2025/2026 ein verpflichtender Schwerpunkt, das bedeutet, dass Fortbildungen in diesem Bereich in vielen Bundesländern gefördert werden. Fragen Sie bei Ihrem Träger nach konkreten Angeboten.

4. Vergleichen Sie Träger bei der Jobsuche bewusst.
Falls Sie einen Wechsel erwägen: Fragen Sie bei Bewerbungsgesprächen gezielt, wie der Träger die KiQuTG-Mittel einsetzt und ob Verbesserungen beim Personalschlüssel oder der Leitungsfreistellung geplant sind. Das ist ein aussagekräftiger Indikator für die Qualitätsorientierung einer Einrichtung.

5. Bleiben Sie gewerkschaftlich informiert.
ver.di und GEW begleiten die politischen Entwicklungen rund um das KiQuTG aktiv und informieren über Nachbesserungen, Tarifentwicklungen und Ihre Rechte als Beschäftigte.

Fazit: Viel Geld, wenig Garantien, aber Spielräume nutzen

Das KiQuTG ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein Versprechen auf spürbare Entlastung im Gruppenalltag. Ob Sie davon profitieren, hängt von Ihrem Bundesland, Ihrem Träger und letztlich auch davon ab, wie aktiv Einrichtungen und Fachkräfte die vorhandenen Mittel einfordern. Wer weiß, welche Hebel es gibt, kann sie auch nutzen.

 

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und Orientierung. Die Umsetzung des KiQuTG variiert je nach Bundesland und Träger erheblich. Für verbindliche Auskünfte zu konkreten Maßnahmen in Ihrer Einrichtung wenden Sie sich bitte an Ihren Träger, Ihre Kita-Leitung oder die zuständige Landesbehörde. Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche oder arbeitsrechtliche Beratung.

 

Quellen

  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): „Das KiTa-Qualitätsgesetz", Stand September 2025. bmbfsfj.bund.de
  • BMBFSFJ: Fünfter Monitoringbericht zum KiQuTG, Februar 2026. bmbfsfj.bund.de
  • BMBFSFJ: „Die Verträge der Bundesländer zum KiQuTG", September 2025. bmbfsfj.bund.de
  • Jugendhilfeportal: „Umsetzung des dritten KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes – Berlin", 2025. jugendhilfeportal.de
  • ver.di: Stellungnahme zum KiQuTG III, Oktober 2024. verdi.de
  • Hessen Sozial: „Das KiTa-Qualitätsgesetz in Hessen". soziales.hessen.de

Die Gewerkschaft ver.di bezeichnete den Gesetzentwurf bei der Anhörung im Bundestag im September 2024 als „Enttäuschung für die Beschäftigten in den Kitas". Unter den Sachverständigen herrschte Einigkeit: Bundesweite Qualitätsstandards lassen sich mit dem KiQuTG nicht erreichen. ver.di forderte eine Fördersumme von mindestens sechs Milliarden Euro, eine dauerhafte Finanzierung sowie einen verbindlichen Stufenplan zur Verbesserung der Personalschlüssel – mit expliziter Einrechnung von Urlaub, Krankheit, Fortbildungen und Vor- und Nachbereitungszeiten.

Verfasst von
Cläre McDaniel
Freiberuflerin für Kommunikationsberatung, Text und Design
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