Tripelmandat
Prof. em. Dr. phil. Ronald Lutz
veröffentlicht am 16.01.2020
Mit dem Begriff Tripelmandat der Sozialen Arbeit wird zum Ausdruck gebracht, dass sich Soziale Arbeit nicht nur zwischen den Ansprüchen von Staat und Klient*in, also Kontrolle und Hilfe, bewegt, was mit dem Doppelmandat erörtert wird, sondern sich auch auf ihre eigene Fachlichkeit als Profession beziehen und berufen muss.
Überblick
- 1 Zusammenfassung
- 2 Tripelmandat: Abgrenzung zum Doppelmandat
- 3 Tripelmandat
- 4 Quellenangaben
- 5 Literaturhinweise
1 Zusammenfassung
Der Beitrag diskutiert zunächst die Abgrenzung des Tripelmandats zum Doppelmandat. Danach wird zunächst das Tripelmandat ausführlicher erörtert und in seine vier Komponenten eingeführt. Diese sind das wissenschaftliche Wissen der Profession, die ethische Basis, die Menschenrechte und die damit verbundene Menschenwürde sowie eine professionelle Haltung, die sich in den Prinzipien der Anerkennung und des Dialogs verdichtet. Abschließend findet eine Würdigung und Kritik statt, die sich mit folgendem Satz zusammenfassen lässt: Das Tripelmandat formuliert eine professionelle Eigenständigkeit der Sozialen Arbeit, die aber faktisch kaum möglich ist, da diese als Praxis nicht wirklich unabhängig agieren kann.
2 Tripelmandat: Abgrenzung zum Doppelmandat
Inzwischen gibt sich Soziale Arbeit neben dem Doppelmandat noch ein Drittes Mandat, das aus der Logik der Professionalisierung resultiert (Staub-Bernasconi 2018). Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass sie sich der eigenen Profession und deren Wissen sowie ethischen Prinzipien in Theorie und Praxis verpflichtet fühlt. Dies ruht vor allem auch darauf, dass sich Soziale Arbeit als eigenständige Wissenschaft begreift, die zwar immer auch interdisziplinär arbeitet, sich aber doch als eigene Disziplin versteht; es ruht aber auch auf einer ethischen Basis, indem sie sich den Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit verpflichtet fühlt und dies in ihrer Haltung und Praxis berücksichtigt (Lutz 2011).
Diese Erweiterung des Doppelmandats zu einem Tripelmandat, die Soziale Arbeit zur „Menschenrechtsprofession“ macht, wie es Staub-Bernasconi grundlegend formuliert (Staub-Bernasconi 2007a und b), soll sie als politisch unabhängig entwerfen, als Wissenschaft, die nur sich selbst, ihrem Wissen und ihrer Ethik verpflichtet ist. Sie unterstützt Menschen, und somit auch deren Würde, gegen den Zugriff anderer Menschen und gesellschaftlicher Strukturen und Institutionen; dabei will sie insbesondere Benachteiligte und Diskriminierte schützen. Damit würde einer der Aspekte des Doppelmandats, ihre Anbindung an Recht, Politik und Staat, in dessen Auftrag sie auch handeln bzw. handeln muss, tendenziell aufgehoben. Ob dies möglich ist und was es bedeuten könnte, soll weiter unten noch in Abschnitt 3.6 „Würdigung und Kritik“ erörtert werden.
3 Tripelmandat
Das Tripelmandat ist zunächst als eine theoretische Konstruktion der Sozialen Arbeit zu verstehen, als ein Idealzustand, der sich aus der Logik ihrer Professionalisierung ergibt, der sich aber in der Praxis nicht so einfach umsetzen lässt (Lutz 2011; Schumacher 2013; Staub-Bernasconi 2018). Damit wird allerdings der Anspruch formuliert, eine eigene wissenschaftliche Disziplin mit einer eigenen ethischen Basis zu sein, denen sie sich neben ihrem Doppelmandat zusätzlich verpflichtet fühlt.
Als Wissenschaft verfügt Soziale Arbeit über einen Korpus an Wissen, der aus Forschung, Evaluation und Erfahrung besteht und sich kontinuierlich fortschreibt (Graßhoff et al. 2018). Dieses Wissen verdichtet sich in Theorien und hat zugleich Einfluss auf ihre Methoden und Handlungsformen und somit auf die Praxis (Galuske 2007). Dies macht Soziale Arbeit zur „Handlungswissenschaft“ (Staub-Bernasconi 2018), die immer auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung ihrer Thematiken betreibt, zu denen Analysen der Lebenslagen von Klient*innen gehören, aber auch die Evaluation ihrer Methoden und ihrer Interventionen hinsichtlich der Ergebnisse. Dies wirkt immer auf Theorien und Methoden der Sozialen Arbeit zurück.
Wie jede Wissenschaft ruht Soziale Arbeit zudem auf ethischen Überlegungen, die sie sich selbst gegeben hat und die ihrem Handeln die Basis liefern (Staub-Bernasconi 2018). Dies wurde schon vor geraumer Zeit mit der Debatte um eine „Advokatorische Ethik“ von Brumlik eröffnet (Brumlik 2004; auch 2017). Aus diesen Überlegungen heraus wurde ein Ethikkodex der Sozialen Arbeit als ethische Basis des Handelns entwickelt. Diese ethische Basis ruht dabei laut Staub-Bernasconi auf Menschenrechten und der Idee der Menschenwürde; sie versteht Soziale Arbeit als „Menschenrechtsprofession“ (Staub-Bernasconi 2007b). Zur ethischen Basis und somit zum Tripelmandat zählen aber auch Überlegungen und Thesen zu sozialer Gerechtigkeit, das konsequente Eintreten gegen Diskriminierung sowie die Umsetzung von Anerkennung und Achtung als Haltung (Lutz 2011). Letztlich muss sie auch das neue Konzept der Resonanz berücksichtigen (Rosa 2016a).
Das Tripelmandat bringt eigentlich die Hoffnung der Sozialen Arbeit als politische Institution zum Ausdruck, die sich aus sozialen Bewegungen ihre Ursprünge und auch ihre anhaltende Kraft holte (Müller 2006). Jenseits ihres durch Gesetze, Regulierungen und Verordnungen gefassten Auftrags aktiviert Soziale Arbeit darin noch etwas Anderes: sie will nämlich politische Einmischung bewirken, das Mandat der Betroffenen übernehmen und damit für eine bessere Gesellschaft eintreten (Werwein 2008; Lutz 2011). Das ist zwar eine Last, die sie sich selber aufgebürdet hat, doch es bringt ihren originär politischen Auftrag in die Diskussion, den sie mit der Erweiterung um die Menschenrechtsposition noch verdichtet hat.
Als Profession muss Soziale Arbeit, und daran kommt sie aus ihren ethischen Überlegungen heraus auch nicht vorbei, aus ihrer Geschichte heraus begründet Kritik äußern und sich für menschlichere Verhältnisse einsetzen, eben den Anspruch der Moderne und der freiheitlichen Demokratie einfordern. Vertreten durch Einzelpersonen, durch ihre Organisationen und durch die sie tragenden Wissenschaften, muss sie sich an politischen Debatten beteiligen, auf Widersprüche hinweisen, Fehler und Lücken im System sozialer Hilfen aufzeigen und versuchen, ihre Praxis stärker an den tatsächlichen Lebenswelten der Adressat*innen auszurichten (Lutz 2011).
Über das Doppelmandat hinweg wird mit dem Tripelmandat deutlich, dass in der Sozialen Arbeit eben kein einseitiges Mandat besteht und sie somit auch nicht von einer Seite vereinnahmt werden kann, da sie sich eigentlich als selbstständige Profession begreift. Das Tripelmandat ruht somit auf vier Komponenten, die sich nur analytisch, aber nicht in der Praxis, voneinander trennen lassen:
- Wissenschaftliches Wissen
- Ethische Basis
- Menschenrechte und Menschenwürde
- Haltung
3.1 Erste Komponente: Wissenschaftliches Wissen
Soziale Arbeit ist zur wissenschaftlichen Fundierung ihrer Theorie und Praxis verpflichtet, sie muss mit den Mitteln und Regeln der Wissenschaft sich selbst und ihre Fragestellungen erforschen und analysieren (Borrmann et al. 2016). Daraus ergeben sich Begründungen für wissenschaftlich fundierte Methoden und insbesondere Handlungstheorien, die soziale Probleme bearbeiten oder auch präventiv eingesetzt werden können (Galuske 2007). Dies verdichtet sich im „Professionswissen“, mit dem Sozialarbeitende in der Praxis wissenschaftlich arbeiten (Staub-Bernasconi 2007b). Über die sogenannten „Bezugswissenschaften“ hinaus, zu denen u.a. Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Recht und Medizin gehören, wird inzwischen auch (mehr oder weniger) von einer „Sozialarbeitswissenschaft“ gesprochen (Birgmeier und Mührel 2009).
Mit der eingeforderten wissenschaftlich fundierten Arbeitsweise soll vor allem die Effektivität und die Effizienz in der Praxis erhöht werden, da diese zum einen auf überprüftes Wissen und zum anderen auf Ursachenfaktoren zurückgreifen kann (Borrmann et al. 2016). Allerdings gibt es hinsichtlich der Wissenschaftlichkeit zahlreiche Kontroversen. Diese Diskussionen sind allerdings immer eine Begleiterscheinung von Wissenschaft und spiegeln deren jeweils aktuelle Paradigmen.
Aktuell gibt es eine Kontroverse über die Bedeutung „Indigenen Wissens“, das seit 2014 in der internationalen Definition der Sozialen Arbeit eingeführt wurde; ins Deutsche übersetzt lautet diese: „Soziale Arbeit fördert als praxisorientierte Profession und wissenschaftliche Disziplin gesellschaftliche Veränderungen, soziale Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt sowie die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen. Die Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, die Menschenrechte, die gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlage der Sozialen Arbeit. Dabei stützt sie sich auf Theorien der Sozialen Arbeit, der Human- und Sozialwissenschaften und auf indigenes Wissen. Soziale Arbeit befähigt und ermutigt Menschen so, dass sie die Herausforderungen des Lebens bewältigen und das Wohlergehen verbessern, dabei bindet sie Strukturen ein. Diese Definition kann auf nationaler und/oder regionaler Ebene weiter ausgeführt werden“ (DBSH 2016; siehe auch Sozial.de 2016).
Indigenes Wissen meint die Einbeziehung von traditionellem, indigenem, lokalem, und gemeinschaftlichen Wissen indigener Völker bei der Analyse von Problemen und der Erörterung von Handlungsstrategien in der sozialarbeiterischen Praxis, vor allem in der Arbeit mit indigenen Gemeinschaften im Globalen Süden aber auch in der Arbeit mit Geflüchteten im Globalen Norden. Die Kontroverse fragt durchaus nachvollziehbar, inwieweit „indigenes Wissen“ als „Erfahrungswissen“ den Gütekriterien wissenschaftlichen Wissens entspricht (DBSH o.J.). Allerdings liegt dieser Frage eine Vorstellung von Wissenschaft zugrunde, die sich im Globalen Norden entwickelt hat und sich gegenüber dem Globalen Süden mitunter auch als hegemonial aufstellt und andere Prozesse der Wissensgenerierung nicht zulässt. Dies ist u.a. Gegenstand der Debatten über eine internationale und vor allem auch „postkoloniale Soziale Arbeit“ (Lutz und Stauß 2016; Wagner et al. 2018).
3.2 Zweite Komponente: Ethische Basis
Die ethische Basis der Sozialen Arbeit lässt sich nach Brumlik zunächst als „Advokatorische Ethik“ begreifen (Brumlik 2004). Die Advokat*in wird als eine Vertreter*in der Sozialen Arbeit begriffen, die im Auftrag der Klientel deren Interessen vertritt. Brumlik sprach dabei von einem anwaltschaftlichen und einem beistandschaftlichen Wahrnehmen von Interessen der jeweiligen Klientel. Das Letztere sah er dann als nötig und gegeben an, wenn Klient*nnen nicht mehr in der Lage seien, ihre Situation rational und sinnhaft einzuschätzen. Brumlik definierte diese Form der advokatorischen Ethik wie folgt: Eine advokatorische Ethik ist ein System von Behauptungen und Aufforderungen in Bezug auf die Interessen von Menschen, die nicht dazu in der Lage sind, diesen selbst nachzugehen sowie jene Handlungen, zu denen uns diese Unfähigkeit anderer verpflichtet (Brumlik 2004, S. 161). Damit dieses beistandschaftliche Handeln pädagogisch wird und bleibt, benötigt es zweierlei Prinzipien: zum einen die Beförderung der kritischen Selbstbestimmung der Klientel, und zum anderen den Schutz von deren Integrität.
Inzwischen gibt es weitergehende berufsethische Überlegungen, die auf der Ethik als Wissenschaft basierend in der Sozialen Arbeit zur Entwicklung von berufsethischen Standards geführt haben (Maaser 2010; Schumacher 2013; Mührel und Röh 2013). Deutlich wird, dass Sozialarbeitende immer eine besondere Verantwortung gegenüber den Menschen haben, mit denen und für die sie tätig sind, aber auch gegenüber Gesellschaft und Politik. Wer Hilfen anbietet oder vermittelt befindet sich im Fokus unterschiedlicher Interessen. Hierfür sollen berufsethische Standards Anleitung geben, wie sie der „Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.“ 2014 vorgelegt hat (DBSH 2014).
Dieser Berufskodex, der auch als Ethikkodex zu verstehen ist, regelt zentrale Fragen des professionellen Handelns und ist inzwischen zum Professionsmerkmal geworden, auf das sich Sozialarbeiter*innen jederzeit beziehen können. Diese Basis für das tägliche Arbeiten gibt Rückhalt und Unterstützung gegen jeglichen Druck von Institutionen und staatlicher Einflussnahme sowie mitunter auch gegen den vorherrschenden Zeitgeist. Eigentlich lässt sich der Ethikkodex der Sozialen Arbeit mit dem „hippokratischen Eid“ der Medizin vergleichen, der unabhängig von externen Einflüssen bewahrt werden muss und dessen Einhaltung durch die Sozialarbeiter*innen selbst kontrolliert werden sollte (Staub-Bernasconi 2007).
3.3 Dritte Komponente: Menschenrechte und Menschenwürde
Das besondere des Tripelmandats wird auch in einem klaren Bezug auf die Menschenrechte und damit auf die Würde des Menschen gesehen, die Soziale Arbeit zu einer „Menschenrechtsprofession“ machen (Staub-Bernasconi 2018). Das ist ein hoher Anspruch, den sicherlich auch andere Professionen (Medizin oder Pflege) beanspruchen und insofern auch nicht sozialarbeitstypisch ist. Doch insbesondere Soziale Arbeit, die an Schnittstellen des Unrechts, der Ausgrenzung, der Marginalisierung und der Willkür gegen Menschen und für deren Rechte und Anspruch auf ein gutes Leben eintritt, muss sich auf die Menschenrechte beziehen, da diese die Basis der Rechtsdurchsetzung sind, die zu den originären sozialarbeiterischen Aufgaben gehört. Zweifelsohne sind die Entwicklung und die Konzipierung der Menschenrechte ein Fortschritt des Denkens hinter den wir als Menschheit eigentlich nicht mehr zurückkönnen, ohne die damit erreichte Humanität und Würde aufzugeben (Koenig 2005). Es sind vor allem die folgenden Wertsetzungen, die von essenzieller Bedeutung sind: Gleichheit, Gerechtigkeit, Sicherheit, Freiheit, Geselligkeit und Existenzsicherung.
Diese Menschenrechte sind in ihrem Geltungsanspruch universal, auch wenn es Staaten gibt, die sie bisher nicht in ihrer Verfassung umgesetzt haben (Praetor Intermedia UG o.J.). Auch gibt es immer wieder Kritik an ihnen, insbesondere aus dem Globalen Süden, sie würden vor allem den Individualismus des Globalen Nordens betonen und damit die Rechte der Gemeinschaft unzureichend berücksichtigen, die diese gegenüber dem Einzelnen in Anspruch nehmen kann. Unabhängig von dieser Kritik besteht national und international der Anspruch, dass die Menschenrechte für alle Menschen gelten, und dies in zweifacher Hinsicht: Zum einen gilt jeder einzelne Mensch als Träger*in derselben Menschenrechte; zum anderen soll jeder Mensch zugleich die moralische und rechtliche Geltung der Menschenrechte anerkennen.
Dieser formulierte Anspruch ist vielfach in kulturellen und sozialen Strukturen verankert. Die Menschenrechte sind deshalb auch Bestandteil des internationalen Rechts und besitzen zentrale Bedeutung: sie garantieren Rechtsansprüche von Personen gegen Staaten oder staatsähnliche Gebilde und dienen dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg (Kälin 2004, S. 17).
3.4 Vierte Komponente: Haltung
Soziale Arbeit will von ihrem Anspruch her nicht die Probleme für die Menschen lösen, sondern diese in Lage versetzen, sie selbst zu lösen, also Expert*innen in eigener Sache zu werden. Das macht Partizipation, Autonomie, Freiheit, Anerkennung und Resonanz als „Haltung“ zu einer weiteren Komponente des Tripelmandats.
Partizipation als Begriff und als Praxis, die immer auch politisch zu verstehen ist, meint die Einbeziehung von Menschen in Reflexionen, Planungen, Entscheidungen und Gestaltung sowie deren aktive Beteiligung als eigenständige Akteur*innen bei der Umsetzung von gemeinsam skizzierten Handlungsvollzügen, von denen sie betroffen sind (Lutz 2017). Bei allen Unterschieden gibt es einen gemeinsamen Kern, der insbesondere auch für die sozialarbeiterische Praxis wesentlich ist: Partizipation ist als Einfluss nehmende Teilhabe von Subjekten an einem „Ganzen“ zu sehen, die in sozialen Kontexten auch als „Kooperation“ oder „Koproduktion“ verstanden werden kann. Dies geschieht durch das Zusammenwirken, das gemeinsame Formulieren und das Realisieren von Zielsetzungen. Es wird getragen von erforderlichen Aushandlungsprozessen und dem Ausgleich von Interessengegensätzen; Ziel ist es immer, gemeinsame und tragfähige Lösungen zu finden.
Die darin ablaufenden Prozesse sind als Aushandlungen zu verstehen, die in ihrer Wahrhaftigkeit und Gültigkeit einer „herrschaftsfreien Kommunikation“, eines „optimalen Diskurses“, bedürfen, und auf speziellen „Geltungsansprüchen“ wie Verständlichkeit, Wahrheit und Richtigkeit ruhen (Habermas 1981). Ein optimaler Diskurs als Grundlage partizipativer Aushandlungen spiegelt sich in „idealen Sprechaktsituationen“, in „Dialogen“. Ideal und herrschaftsfrei, eben dialogisch, ist die Situation dann, wenn es keine beabsichtigte Verzerrung der Kommunikation durch Kommunikationspartner*innen gibt. Die hierfür entscheidenden Elemente, die aller partizipativen Praxis eingeschrieben sein müssen und als pragmatische Bedingungen Verständigung und vernünftige Diskurse erzeugen, sind:
- Gleiche Chancen auf die Einrichtung und die Beteiligung von Dialogen;
- Gleicher Zugang zu Deutungs- und Argumentationskontexten;
- Herrschaftsfreiheit, indem keiner der Dialogpartner*innen mehr Einfluss auf Verstehens- und Definitionsprozesse hat;
- Keine Täuschungen in den Sprechintentionen, indem einzelne etwas vorgeben aber etwas anderes meinen (ebd.).
Partizipation kann allerdings ohne einen klaren Begriff „befreiender Praxis“ nicht gedacht werden, da es entweder um die „Freilegung“ bzw. Decodierung von Kontexten geht, die das Leben Einzelner oder Gruppen erschweren, oder um Entscheidungen wie das Leben zukünftig geführt werden soll (Lutz 2017). Beides wird von Visionen subjektiver und soziokultureller Freiheit durchzogen, die Honneth in seinem „Recht der Freiheit“ entworfen hat (Honneth 2011). Freiheit als die „entscheidende Wertvoraussetzung der Moderne“ lässt sich in drei Bedeutungen konzipieren, die Autonomie des Subjekts konstituieren:
- das gleiche Recht eines jeden Menschen auf bestimmte Grundrechte,
- der Anspruch auf das eigene autonome Urteil über moralische Normen,
- die „soziale Freiheit“.
Um diese ethischen Grundlagen umzusetzen, bedarf es in der sozialarbeiterischen Praxis der grundsätzlichen Anerkennung der Anderen (der Klient*innen); nur so können alle Beteiligten ihre Identität und Integrität als durchgängigen Entwurf stabil halten. Honneth hat deren Sphären in seiner „Theorie der Anerkennung“ prinzipiell herausgearbeitet: Es sind die emotionale Achtung, die rechtliche Anerkennung und die wechselseitige Anerkennung zwischen soziokulturell unterschiedlich sozialisierten Personen (Honneth 1994).
Soziale Freiheit als „Anerkennung“ durch Andere stellt somit nicht nur eine essenzielle Komponente zur Entwicklung moderner Gesellschaften dar, in denen Autonomie und Freiheit, des Einzelnen und eines Ganzen, erst zu sich kommen; sie ist auch eine essenzielle Haltung aller sozialarbeiterischen Praxis, die sich den Menschen, deren gutem Leben und deren Rechten, verpflichtet fühlt. Menschen wollen und müssen in ihren Handlungen von anderen, auch den Sozialarbeiter*innen, anerkannt und respektiert werden sowie in ihren Zielen Förderung erfahren.
Rosa hat sowohl in seinen Vorüberlegungen einer „Soziologe der Weltbeziehungen“ als auch in seinem mittlerweile vorgelegten Buch „Resonanz“ noch einen weiteren Baustein zu dieser Haltung beigesteuert. Über die Erzählungen von Partizipation, Freiheit, Autonomie und Anerkennung hinaus entwirft er das Handlungs- und Haltungskonzept der „Resonanz“, und das macht sein Denken für die Praxis der Sozialen Arbeit so bedeutsam. Damit beschreibt er gelingende Weltbeziehungen, die zu Ruhe, Gelassenheit, Sicherheit und einem tiefen Verständnis von sich in der Welt führen. Resonante Weltbeziehungen erscheinen dem handelnden Subjekt als „antwortendes, atmendes, tragendes, in manchen Momenten sogar wohlwollendes, entgegenkommendes oder gütiges Resonanzsystem“ (Rosa 2012, S. 9). Um sich auf etwas einzulassen, Resonanz zu erleben und zu genießen, braucht man Zeit und eine gewisse Ungestörtheit, bedeutsam werden Gespräche, Ideen, Musik und Kunst (Rosa 2016a). Anerkennung wird zur wesentlichen Ermöglichung von Resonanz, da eine Beziehung wechselseitigen Fragen und Antwortens entsteht. Gerade das aber ist für die Praxis und die Haltung der Sozialen Arbeit absolut essenziell.
Resonanz als Konzept und Haltung hat Rosa inzwischen auf die Sphären der Politik bezogen und liefert damit zugleich Anregungen für politische Partizipationsprozesse, an denen Soziale Arbeit im Stadtteil ja auch beteiligt ist (Rosa 2016b; Lutz 2017): Das große Versprechen der Demokratie (der Partizipation) bestehe doch wesentlich darin, dass die Strukturen und Institutionen des öffentlichen Lebens, in denen Politik den Menschen anverwandelt wird, in ein kommunikatives Antwortverhältnis zu den Subjekten gebracht werde. Beziehungen und Situationen, in denen dies ermöglicht wird, müssen „symmetrisch“ sein, dialogisch und kommunikativ, sie „leben“ davon, dass alle die Anderen fördern und ergänzen und dies zugleich selber erfahren. Honneth nennt „soziale Freiheit“ deshalb immer auch eine „demokratische Sittlichkeit“, die Moral und Recht als Bedingungen sozialer Freiheit spiegelt (Honneth 2011). Freiheit ist somit notwendig an partizipative Praxis gebunden bzw. partizipative Prozesse begründen Freiheit. Diese demokratische Sittlichkeit ist ein Grundelement Sozialer Arbeit.
3.5 Komponenten im Überblick
Alle Komponenten dienen als „ethische Leitlinien“ und als „regulative Ideen“ (Staub-Bernasconi 2018), die dem Tripelmandat neben legalen oder vorgeschriebenen Praxen und Zielen wissenschaftliche, ethische und menschenrechtliche Perspektiven und Handlungsgrundsätze geben. Mit ihnen haben die Sozialarbeitenden aber auch den Auftrag, sich von illegitimen Forderungen kritisch zu distanzieren; insbesondere im Sinne der Wahrung und Achtung der Menschenwürde. Sie müssen aber auch stetig ihre Haltung hinsichtlich Anerkennung und Achtung der Anderen sowie hinsichtlich der Herstellung resonanter Weltbeziehungen überdenken.
3.6 Würdigung und Kritik
Das Tripelmandat formuliert eine professionelle Eigenständigkeit der Sozialen Arbeit, die aber faktisch kaum möglich ist, da diese als Praxis nicht wirklich unabhängig agieren kann (Lutz 2011). Diese Problematik lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen (Wakling o.J.): Bei einer Klientin prüft das Jugendamt eine Gefährdung des Kindeswohls. Für diese gilt es aus Sicht der Sozialen Arbeit bei der gelingenden Lebensführung zu unterstützen, sodass dem Kind ein geschütztes Aufwachsen möglich ist. Das Jugendamt muss Vorgaben und Definitionen nach BGB sowie SGB VIII einhalten und sich dabei an einer Reduktion möglicher Kosten orientieren. Passen beide Ansprüche nicht zusammen, widersprechen gar dem Ethikkodex, müsste Soziale Arbeit laut dem Tripelmandat gegen einzelne Akteur*innen vorgehen. Dies könnte eine Beschwerde bis hin zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts bei einer Menschenrechtsverletzung durch das Jugendamt sein. In der Regel erfolgt das aber nicht, da Träger der Sozialen Arbeit immer auch von staatlichen Auftraggebern abhängig sind bzw. als Angestellte des Staates der Loyalitätspflicht unterliegen.
Dennoch haben sowohl das Doppelte Mandat als auch das Tripelmandat eine große Bedeutung: In erster Linie sind Sozialarbeitende ihrer Profession verpflichtet und müssen die Situationen, Probleme und Konflikte beobachten, analysieren und bewerten. Dabei spielen die Kriterien des Tripelmandats eine zentrale Rolle und erweisen sich als maßgebend. Für den Fall, dass die betreffenden Bedingungen nicht vollständig erfüllt werden, besteht Handlungsbedarf, der öffentlich gemacht werden muss. Damit wird Soziale Arbeit aber auch angehalten, die eigene Praxis immer wieder kritisch zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Selbstverständlich kann Soziale Arbeit als moderne Dienstleistung in der Funktion des Erhalts eines gesellschaftlichen Friedens in einer widersprüchlichen und auch ungerechten Gesellschaft als Feuerwehr begriffen werden, die soziale Brände löscht. Man kann sie als Institution sehen, die gesellschaftlich produzierte Widersprüche bearbeitet, damit diese nicht zum Sprengstoff werden. Das ändert aber nichts daran, dass sie dann handeln muss, wenn es geboten ist und sie dazu auch beauftragt wird. Es ändert auch nichts daran, dass sie neben ihrem Mandat als Dienstleistung auch einen politischen Auftrag hat, sich einzumischen und der Würde der Menschen sowie ihrem Wissen und ihrer Ethik verpflichtet ist.
Es bleibt allerdings die Frage, warum das alles in verschiedenen Mandaten dargestellt werden muss (Lutz 2011). Genau besehen sind diese auflösbar, wenn man Soziale Arbeit als Spagat zwischen den verschiedenen Anforderungen beschreibt, wie es das Tripelmandat versucht, sie aber konsequent als politische Profession versteht, die immer auf der Seite der Rechtsdurchsetzung und somit der sozialen Gerechtigkeit steht und damit auch konsequent dazu beitragen will, wie es ihre Wurzeln aus sozialen Bewegungen nahelegen, an einer Verbesserung der sozialen Lage von Menschen zu arbeiten und somit an der Verwirklichung eines guten Lebens.
Im alltäglichen Kontakt mit den Klient*innen hat Soziale Arbeit, so lässt sich argumentieren, deshalb nur ein Mandat, das sich aus all diesen und mitunter ambivalenten Strängen zusammensetzt: Sie ist beauftragt, mit den Menschen an deren subjektiven und kollektiven Problemlagen zu arbeiten, Unterstützung zu bieten und Zugänge zu öffnen (Lutz 2011). Dabei ist es notwendig, das Verhalten und Handeln der Menschen mit ihnen zu thematisieren, um somit Lebensweisen und Lebensführungen neu auszurichten. Dies aber geht nur gemeinsam mit den Menschen und nicht gegen diese, und es muss ihnen nutzen. Das alles ist aber nur Aspekt des einen Mandats, das Soziale Arbeit in der Praxis hat: Dienste dort zu platzieren, wo Entwicklungsbedürfnisse der Menschen nicht durch diese selber bewältigt werden können. Ihre Praxis muss sie dabei selbst evaluieren bzw. mit den Mitteln der Wissenschaft Hintergründe und Ursachen von Sozialen Probleme sowie die Wirkungen ihres Handels erforschen und diskursiv bearbeiten.
Klar wird, dass alle Komponenten der Sozialen Arbeit zu vielfältigen Konflikten in ihrer Praxis führen, die auch theoretisch kaum auflösbar scheinen. Die Konstruktion des Tripelmandats ist ein spannender und wichtiger Versuch, doch damit lassen sich die Dimensionen und darin liegende Konflikte nicht wirklich verbinden. Das Tripelmandat ist letztlich eine sehr ambivalente und eher theoretische Konstruktion, in der Ideen und Hoffnungen aus sozialen Bewegungen mit dem Auftrag der Sozialen Arbeit in einer modernen Gesellschaft verknüpft werden. Damit aber erfüllt es eine wichtige Funktion.
4 Quellenangaben
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Graßhoff, Gunter, Anna Renker und Wolfgang Schröer, Hrsg., 2018. Soziale Arbeit: Eine elementare Einführung Wiesbaden: Springer. ISBN 978-3-658-15665-7 [Rezension bei socialnet]
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Schumacher, Thomas, 2013. Lehrbuch der Ethik in der Sozialen Arbeit. Weinheim: Juventa. ISBN 978-3-7799-1963-6 [Rezension bei socialnet]
Staub-Bernasconi, Sylvia, 2018. Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft: auf dem Weg zu kritischer Professionalität. 2., vollständig überabeitete u. aktualisierte Ausgabe. Opladen: Verlag Barbara Budrich. ISBN 978-3-8252-4793-5 [Rezension bei socialnet]
Wendt, Peter Ulrich, 2015. Lehrbuch der Methoden der Sozialen Arbeit. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-3077-8 [Rezension bei socialnet]
Verfasst von
Prof. em. Dr. phil. Ronald Lutz
Soziologe und Anthropologe
Fachhochschule Erfurt
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Zitiervorschlag
Lutz, Ronald,
2020.
Tripelmandat [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 16.01.2020 [Zugriff am: 12.09.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/28855
Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Tripelmandat
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