Auftragsklärung
Inge-Marlen Ropers
veröffentlicht am 02.09.2021, archiviert am 26.06.2024
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Vor Beginn einer Zusammenarbeit muss geklärt werden: Wer ist der Auftraggeber der Supervisorin bzw. des Coach? Wird die Supervision, das Coaching privat in Anspruch genommen oder in Absprache mit einem zahlenden Arbeitgeber? Wer unterzeichnet den Vertrag? Was soll ggf. in einem Dreieckskontrakt zwischen Einzel-SupervisandIn/​KlientIn oder dem Team, dem Arbeitgeber und der Supervisorin/dem Coach wie und wann kommuniziert werden? Um welche Themen soll es in der Supervision oder im Coaching gehen? Gibt es bestimmte Ziele, die erreicht werden sollen? Was soll sich ggf. ändern? Ggf. Vereinbarung zusätzlicher Auswertungsgespräche. Sollen in Teamsitzungen ausschließlich zu Fällen gearbeitet werden (Fallsupervision) oder auch bzw. nur zu Teamthemen? Vereinbart werden außerdem das Honorar, die Anzahl, die Dauer und die Frequenz der Supervisionen/​Coachings, z.B. einmal im Monat und der Ort. Das alles wird in einem Kontrakt verschriftlicht.
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Inge-Marlen Ropers
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Zitiervorschlag
Ropers, Inge-Marlen,
2021.
Auftragsklärung [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 02.09.2021 (archiviert am 26.06.2024) [Zugriff am: 13.12.2024].
Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/29290
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