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Auftragsklärung

Es gibt einen aktuelleren Lexikonartikel zu Auftragsklärung.

Inge-Marlen Ropers

veröffentlicht am 02.09.2021, archiviert am 26.06.2024

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Englisch: order clarification

Geltungsbereich: Der Beitrag bezieht sich auf Beratung und Therapie.

Anmerkung: Die Definition wurde leicht modifiziert mit freundlicher Genehmigung von Autorin und Verlag übernommen aus dem Glossar von Ropers, Inge-Marlen, 2020. Stehen Sie doch einfach mal auf! Supervision und Coaching szenisch-kreativ, Fallgeschichten aus der psychodramatischen Praxis. Mit einer Einführung von Ferdinand Buer. Gevelsberg: EHP-Andreas Kohlhage. ISBN 978-3-89797-130-1

Vor Beginn einer Zusammenarbeit muss geklärt werden: Wer ist der Auftraggeber der Supervisorin bzw. des Coach? Wird die Supervision, das Coaching privat in Anspruch genommen oder in Absprache mit einem zahlenden Arbeitgeber? Wer unterzeichnet den Vertrag? Was soll ggf. in einem Dreieckskontrakt zwischen Einzel-SupervisandIn/​KlientIn oder dem Team, dem Arbeitgeber und der Supervisorin/dem Coach wie und wann kommuniziert werden? Um welche Themen soll es in der Supervision oder im Coaching gehen? Gibt es bestimmte Ziele, die erreicht werden sollen? Was soll sich ggf. ändern? Ggf. Vereinbarung zusätzlicher Auswertungsgespräche. Sollen in Teamsitzungen ausschließlich zu Fällen gearbeitet werden (Fallsupervision) oder auch bzw. nur zu Teamthemen? Vereinbart werden außerdem das Honorar, die Anzahl, die Dauer und die Frequenz der Supervisionen/​Coachings, z.B. einmal im Monat und der Ort. Das alles wird in einem Kontrakt verschriftlicht.

Verfasst von
Inge-Marlen Ropers
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Es gibt 25 Lexikonartikel von Inge-Marlen Ropers.

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  1. 26.06.2024 Thomas Wittinger [aktuelle Fassung]
  2. 02.09.2021 Inge-Marlen Ropers

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