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Adoption

Dr. Kerstin Haury

veröffentlicht am 26.08.2021

Etymologie: lat. adoptio Annahme an Kindes statt

Rechtlicher Disclaimer: Herausgeberin und Autor:innen haften nicht für die Richtigkeit der Angaben. Beiträge zu Rechtsfragen können aufgrund geänderter Rechtslage schnell veralten. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.

Eine Adoption bedeutet die Schaffung eines dauerhaften Eltern-Kind-Verhältnisses durch einen Rechtsakt anstatt durch Geburt des Kindes. Die familienrechtlichen Beziehungen des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie werden in diesem Zuge aufgelöst. Durch eine Adoption soll sichergestellt werden, dass ein Kind seinen Bedürfnissen angemessen in einer anderen Familie versorgt wird, wenn die abgebenden Eltern diese Fürsorge nicht leisten können.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Wer kann adoptiert werden?
  3. 3 Wer kann adoptieren?
  4. 4 Adoption in Zahlen
  5. 5 Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab?
  6. 6 Welche Unterstützung erhalten zukünftige Adoptiveltern?
  7. 7 Welche Beziehungen entstehen und bestehen durch eine Adoption?
  8. 8 Welche Bedeutung hat das Adoptiertsein für das Adoptivkind?
  9. 9 Quellenangaben
  10. 10 Literaturhinweise

1 Zusammenfassung

Bei einer Adoption werden die familienrechtlichen Beziehungen zu mindestens einem leiblichen Elternteil aufgelöst und durch rechtliche und soziale Beziehungen zu mindestens einer neuen erwachsenen Person ersetzt. Dies soll stets zum Wohle des Kindes geschehen. Es werden vorrangig minderjährige Kinder adoptiert. Adoptionen sind sowohl aus dem Inland als auch dem Ausland möglich. Adoptionswillige Paare müssen verheiratet sein, Stiefkinder können auch von unverheirateten PartnerInnen adoptiert werden. Auch Einzelpersonen können adoptieren. Mehr als die Hälfte der Adoptionen in Deutschland sind Stiefkindadoptionen, etwa ein Drittel Fremdadoptionen. Das Adoptionsverfahren wird durch Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstellen durchgeführt.

Während des Verfahrens werden die Adoptionsinteressierten auf die Adoption vorbereitet. Die Adoptionsfachkräfte wählen aus dem Kreis der BewerberInnen anhand verschiedener Kriterien diejenigen aus, die für ein bestimmtes zu vermittelndes Kind als am besten passend eingeschätzt werden. Durch eine Adoption wird eine lebenslange Verbindung zwischen Kind, Herkunfts- und Adoptiveltern aufgebaut, die von unterschiedlich großer Offenheit zueinander geprägt sein kann. Adoptivkinder benötigen oftmals viel Lebenszeit und Energie, um sich mit ihrem besonderen Schicksal auseinanderzusetzen.

2 Wer kann adoptiert werden?

Im Fokus einer Adoption stehen vor allem minderjährige Kinder. Je nachdem, welche biologischen und sozialen Beziehungen bereits zwischen den Annehmenden und dem Kind bestehen, unterscheidet man verschiedene Formen der Adoption:

  • Fremdadoption
    Adoption eines biologisch nicht verwandten Kindes, zu dem noch keine soziale Beziehung besteht. Annehmende und Kind lernen sich erst im Zuge der Adoption kennen.
  • Stiefkindadoption
    Adoption eines biologisch nicht verwandten Kindes, das das leibliche oder adoptierte Kind des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin ist. Hier besteht bereits über eine längere Zeit eine stabile soziale Beziehung zwischen dem oder der Annehmenden und dem Kind.
  • Verwandtenadoption
    Adoption eines biologisch verwandten Kindes durch ein Mitglied der erweiterten Herkunftsfamilie. Meist sind dies die Großeltern oder ein Onkel bzw. eine Tante. Eine stabile soziale Beziehung kann bereits zwischen Annehmenden und Kind bestehen, ist aber keine Voraussetzung zur Adoption.
  • Volljährigenadoption (auch: Erwachsenenadoption)
    Auch Erwachsene können unter bestimmten Voraussetzungen adoptiert werden, dies betrifft in erster Linie volljährige Stief- und Pflegekinder.

Adoptionen können außerdem danach unterschieden werden, ob Kind und Annehmende aus dem gleichen Land oder aus verschiedenen Ländern stammen:

  • Inlandsadoption
    Kind und Annehmende stammen aus dem gleichen Herkunftsland. Die Vermittlung des Kindes in seine neue Familie erfolgt durch die Adoptionsvermittlungsstelle eines Jugendamtes oder durch eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft. Es müssen die geltenden Gesetze und Verfahrensschritte des jeweiligen Landes, z.B. Deutschland, eingehalten werden.
  • Auslandsadoption (auch: internationale Adoption)
    Kind und Annehmende stammen aus unterschiedlichen Ländern. Die Vermittlung des Kindes in seine neue Familie erfolgt durch eine staatliche oder staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle des Herkunftslandes des Kindes sowie durch eine staatliche oder staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle des Herkunftslandes der Annehmenden (in Deutschland: Zentrale Adoptionsvermittlungsstellen der Landesjugendämter, anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft). Es müssen die geltenden Gesetze und Verfahrensschritte beider Herkunftsländer eingehalten werden, dadurch wird das Adoptionsverfahren wesentlich umfangreicher. Viele Länder, so auch Deutschland, richten sich hierbei nach dem „Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ (HAÜ), in dem verbindliche Regeln für eine internationale Adoption festgelegt sind.

3 Wer kann adoptieren?

In Deutschland können verheiratete hetero- und homosexuelle Paare ein nicht-leibliches Kind gemeinsam adoptieren.

Bei unverheirateten Paaren kann nur eine/r der beiden PartnerInnen das nicht-leibliche Kind adoptieren. Im Rahmen einer Sukzessivadoption kann die jeweils andere Partnerin oder der jeweils andere Partner jedoch ebenfalls die Adoption dieses Kindes anstreben.

Neue PartnerInnen einer Lebensgemeinschaft konnten bisher nur dann das Kind der anderen Partnerin oder des anderen Partners (Stiefkind) adoptieren, wenn das Paar verheiratet war. Im Jahr 2020 wurde jedoch eine gesetzliche Neuregelung getroffen, nach der nun die neue Partnerin oder der neue Partner eines Elternteils dessen Kind auch dann adoptieren kann, wenn das Paar nicht verheiratet ist. Hierzu gelten jedoch spezielle Bedingungen.

Auch Einzelpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen ein verwandtes oder fremdes Kind adoptieren.

4 Adoption in Zahlen

Insgesamt ist die Zahl der Adoptionen in den letzten zehn Jahren nur leicht zurückgegangen von 3.888 im Jahr 2009 auf 3.744 im Jahr 2019 (Statistisches Bundesamt 2020b).

Laut Statistischem Bundesamt (2020a, auch für alle folgenden Angaben in diesem Abschnitt) waren 63 % der Adoptionen im Jahr 2019 Stiefkindadoptionen, ca. 33 % der Adoptionen waren Fremdadoptionen. Verwandtenadoptionen fanden nur zu einem sehr geringen Anteil statt.

Der Anteil der Stiefkindadoptionen an der Gesamtzahl aller Adoptionen hat in den letzten zehn Jahren zugenommen.

Die Zahl der Adoptionsinteressierten, die sich für die Adoption eines fremden Kindes bewerben, hat dagegen in den letzten zehn Jahren deutlich abgenommen (40 % weniger BewerberInnen im Jahr 2019 im Vergleich zu 2009), sodass im Jahr 2019 einem zur Adoption vorgemerkten Kind etwa fünf Adoptionsbewerberpaare gegenüberstanden. Im Jahr 2009 waren es noch neun potenzielle Adoptivfamilien pro Kind.

5 Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab?

Der Ablauf eines Adoptionsverfahrens wird hier für den Fall einer Fremdadoption durch ein Bewerberpaar beschrieben, da dies das umfassendste Verfahren in dem Sinne ist, dass bei einer Fremdadoption zwei fremde soziale Systeme (Herkunftsfamilie und Adoptivfamilie) miteinander verbunden werden müssen. Dies ist der wesentliche Unterschied zu Stiefkind- und Verwandtenadoptionen, da bei diesen entweder bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis im täglichen Zusammenleben oder eine biologische Verwandtschaft oder sogar beides besteht. Das Verfahren für Stiefkind- und Verwandtenadoptionen verläuft deshalb ähnlich dem einer Fremdadoption, legt jedoch teilweise andere Schwerpunkte.

Das Adoptionsverfahren wird durch eine staatliche oder staatlich-anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle durchgeführt. Die Fachkräfte sind dabei verpflichtet, alle Schritte und Entscheidungen am Wohl des Kindes auszurichten. Ausgehend von diesem Ziel beinhaltet der Adoptionsprozess in der Regel die folgenden Schritte:

  • Entscheidung der Herkunftsmutter/​Herkunftseltern zur Abgabe ihres Kindes: Bevor eine Mutter oder die Eltern sich zur Abgabe ihres Kindes entschließen, können sie eine Beratung durch eine entsprechende Fachstelle in Anspruch nehmen (z.B. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Adoptionsvermittlungsstellen). Die Freigabe des Kindes wird erst endgültig, wenn die abgebende Mutter/die abgebenden Eltern eine Einwilligungserklärung unterschrieben haben und diese notariell beurkundet wurde. Dies kann frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes geschehen.
  • Information der Adoptionsvermittlungsstelle darüber, dass für ein Kind eine neue Familie gesucht werden soll, falls die Vermittlungsstelle bisher noch nicht involviert ist.
  • Prüfung der zur Verfügung stehenden AdoptivbewerberInnen auf eine Eignung als Adoptiveltern für das zu vermittelnde Kind (matching). Maßgeblich bei der Abwägung einer Passung sind die Rahmenbedingungen und Bedürfnisse des individuellen Kindes, z.B. Gesundheitszustand, Grund der Abgabe, sozialer Hintergrund der leiblichen Eltern. Auch spezielle Wünsche der abgebenden Mutter/​abgebenden Eltern, z.B. Religionszugehörigkeit oder sozialer Hintergrund der aufnehmenden Familie, können bei der Auswahl der für dieses Kind am besten geeigneten AdoptivbewerberInnen berücksichtigt werden.
  • Das ausgewählte Adoptivbewerberpaar erhält die notwendigen Informationen über das Kind (Kindervorschlag) und kann sich seinerseits für oder gegen die Aufnahme dieses Kindes entscheiden.
  • Befürworten das Paar und die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle die Aufnahme des Kindes in die neue Familie, nehmen die zukünftigen Adoptiveltern ihr neues Kind in Pflege. Es beginnt die Adoptionspflegschaft, die der Vorbereitung der Adoption dient und dem Kind und den Adoptiveltern ermöglichen soll, ein Eltern-Kind-Verhältnis aufzubauen. Die Adoptionspflege ist gesetzlich vorgeschrieben und endet mit dem Tag, an dem das Familiengericht die Adoption des Kindes durch die Adoptiveltern ausspricht.
  • Das Familiengericht spricht die Adoption aus. Damit ist das Adoptionsverfahren formal abgeschlossen.

6 Welche Unterstützung erhalten zukünftige Adoptiveltern?

Nicht nur die Herkunftseltern, sondern auch AdoptivbewerberInnen und Adoptiveltern haben Anspruch auf eine Beratung und Unterstützung durch die Adoptionsvermittlungsstellen. Dies ist seit April 2021 im Adoptionshilfe-Gesetz festgelegt.

AdoptivbewerberInnen sollen deshalb von den Adoptionsvermittlungsstellen die Gelegenheit erhalten, an einer Adoptionsvorbereitung teilzunehmen. Ziel der Adoptionsvorbereitung ist es, die AdoptivbewerberInnen über die Besonderheiten, die bei einer Adoption zum Tragen kommen, zu informieren und sie darin zu beraten, wie mit diesen Besonderheiten im späteren Familienleben umgegangen werden kann. Die Adoptionsvorbereitung soll zukünftige Adoptiveltern zudem in einem Prozess der Selbstreflexion unterstützen: Die BewerberInnen sollen für sich prüfen, wie sie die Herausforderungen einer Adoption für sich selbst bewerten, und ob die Adoption eines Kindes für sie persönlich die richtige Entscheidung ist.

Gleichzeitig lernen auch die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle die AdoptionsbewerberInnen während der Vorbereitungszeit intensiv kennen. Neben verschiedenen anderen Informationen zu den Adoptionsinteressierten nutzen sie die gewonnenen Eindrücke, um später eine fundierte Abwägung darüber zu treffen, welche BewerberInnen grundsätzlich als Adoptiveltern und als Eltern für ein bestimmtes zu vermittelndes Kind geeignet sind.

In welcher Form und inhaltlichen Ausgestaltung die Adoptionsvorbereitung durchgeführt wird, entscheidet die jeweilige Adoptionsvermittlungsstelle. Häufig werden zur Adoptionsvorbereitung Bewerberseminare und persönliche Gespräche durchgeführt.

Viele Adoptionsvermittlungsstellen begleiten die Adoptivfamilien auch nach Abschluss der formalen Adoption, indem sie für Beratungen und Hilfestellungen in schwierigen Familiensituationen zur Verfügung stehen, Elterntrainings und -supervisionen anbieten sowie Eltern- und Familientreffen zum gegenseitigen Austausch organisieren.

7 Welche Beziehungen entstehen und bestehen durch eine Adoption?

Durch eine Adoption entsteht ein soziales System, das mehrere Personen dauerhaft miteinander verbindet. Dieses neue Familiensystem geht deutlich über das System einer Familie hinaus, die auf biologischem Wege gegründet wurde. Im Kern treten vier Beteiligtengruppen miteinander in engen Kontakt und werden dauerhaft miteinander verbunden:

  • die abgebenden Eltern bzw. der abgebende Elternteil
  • die annehmenden Eltern bzw. der annehmende Elternteil
  • das Adoptivkind
  • die begleitende Adoptionsvermittlungsstelle

Handelt es sich um eine Fremdadoption, entstehen durch die Aufnahme des Kindes in die Adoptivfamilie neue Beziehungen zwischen Personen, die sich vorher nicht kannten: Dies betrifft insbesondere das Kind und die Adoptiveltern sowie die Herkunfts- und die Adoptiveltern. Bei Stiefkind- und Verwandtenadoptionen bestanden bereits vor der Adoption mehr oder weniger enge Beziehungen zwischen den Beteiligten, die durch die Adoption nun einen anderen Schwerpunkt bekommen.

Während Herkunftseltern, Adoptiveltern und Adoptivkind durch die Adoption vor allem in eine neu entstehende persönliche Beziehung zueinander treten, bildet die Adoptionsvermittlungsstelle den rechtlichen und fachlich-professionellen Rahmen, in dem die Hergabe aus der Herkunftsfamilie und die Aufnahme in die Adoptivfamilie zum Wohle des Kindes gesteuert, koordiniert und begleitet wird (vgl. Abb. 1).

Beziehungsmodell der Adoption
Abbildung 1: Beziehungsmodell der Adoption (Haury et al. 2020, S. 18)

Die intensiven, neu geschaffenen Familienbeziehungen bei einer Adoption werden oftmals durch das Bild eines Adoptionsdreiecks verdeutlicht, das das adoptierte Kind, die abgebenden Eltern und die annehmenden Eltern umfasst. Da auch die Adoptionsvermittlungsstelle eine wesentliche, oftmals dauerhafte Rolle bei der Entwicklung des Familiensystems spielt, kann das Adoptionsdreieck um ein weiteres Element ergänzt werden. Man spricht in diesem Fall auch vom Adoptionsviereck (z.B. Textor 1996).

Von besonderer Bedeutung sind bei einer Adoption die Beziehungen zwischen der Herkunfts- und der Adoptivfamilie. Diese Beziehungen können mit unterschiedlicher Offenheit ausgestaltet sein. Beide Elternpaare können hierbei gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle Wünsche darüber äußern, wie eng der Kontakt zwischen ihnen sein soll. Je nach Intensität des Kontakts unterscheidet man zwischen Inkognito-Adoptionen, halboffenen Adoptionen und offenen Adoptionen. Laut Adoptionshilfe-Gesetz soll eine möglichst große Offenheit des Informationsaustauschs zwischen den Familien angestrebt werden.

8 Welche Bedeutung hat das Adoptiertsein für das Adoptivkind?

Es kann davon ausgegangen werden, dass das Adoptiertsein für Kinder aus Fremdadoptionen die weitreichendste Bedeutung hat, da in diesem Fall die familienrechtliche Beziehung zu beiden leiblichen Elternteilen aufgelöst wird. Stiefkinder dagegen leben weiterhin bei einem leiblichen Elternteil, es kommt eine neue Partnerin oder ein neuer Partner dazu. Kinder aus Verwandtenadoptionen teilen die biologische Verwandtschaft mit ihren Adoptiveltern.

Die Erfahrung, von den leiblichen Eltern abgegeben worden zu sein, bedeutet für die meisten Adoptivkinder eine besondere Herausforderung im Rahmen ihrer Identitätsentwicklung. Die Kinder müssen sich mit der Erkenntnis auseinandersetzen, dass ihre leiblichen Eltern die Entscheidung getroffen haben, sich von ihrem Kind zu trennen.

Aus der Vermittlungspraxis wird berichtet, dass dieser Prozess der inneren Auseinandersetzung oftmals sehr intensiv und emotional abläuft und die Kinder insbesondere während der Pubertät sehr beansprucht. Die Adoptierten verspürten häufig starke Selbstzweifel, hätten ein geringes Selbstwertgefühl und seien insgesamt weniger widerstandfähig gegen Stress und persönliche Herausforderungen.

Um die Kinder in ihrem Verarbeitungsprozess zu unterstützen, kann die Methode der Biografiearbeit eingesetzt werden. Mit Hilfe spezieller Übungen und Techniken können sich Adoptierte unter professioneller Anleitung mit ihrer Adoptionsgeschichte auseinandersetzen und sie mehr und mehr in ihre individuelle Identität integrieren.

Zu den Auswirkungen einer Adoptionserfahrung auf das Kind liegen insbesondere für den deutschsprachigen Raum nur wenige Studien vor. Vorhandene Studien beschäftigen sich zudem vor allem mit den Auswirkungen äußerer Faktoren auf die Entwicklung der Kinder wie z.B. häufige Wechsel der Bezugspersonen oder Heimunterbringung. Sie weisen auf ein größeres Risiko für Adoptivkinder hin, psychische Probleme und Erkrankungen zu entwickeln. Insbesondere das Risiko einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung und von Depressionen erscheint erhöht, ebenso das Suizidrisiko. Die Studien zeigen aber auch, dass viele Adoptierte über ihren gesamten Lebensweg hinweg betrachtet einen zufriedenstellenden Entwicklungsverlauf nehmen.

Einen guten Überblick über Studien und Forschungsbefunde zum Thema Adoption bietet das Dossier des Deutschen Jugendinstituts e.V. zu gelingenden und nicht gelingenden Adoptionen (Bovenschen et al. 2018).

9 Quellenangaben

Bovenschen, Ina, Fabienne Hornfeck, Janin Zimmermann, Annabel Zwönitzer und Heinz Kindler, 2018. Gelingende und nicht gelingende Adoptionen: Eine Zusammenfassung internationaler Forschungsbefunde. München: Deutsches Jugendinstitut e.V. ISBN 978-3-86379-275-6

Haury, Kerstin, Sigrid Loerke, Jürgen Stapelmann und Heike Zimmerling, 2020. Praxisbuch Adoption – Psychologische und soziale Besonderheiten bei Adoptivfamilien. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-6225-0 [Rezension bei socialnet]

Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020a. Pressemitteilung Nr. N 044 vom 04. August 2020. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 04.08.2020 [Zugriff am: 30.06.2021]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/​Pressemitteilungen/2020/08/PD20_N044_22922.html

Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020b. Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Adoptionen 2019. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 04.08.2020 [Zugriff am: 30.06.2021]. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/​Gesellschaft-Umwelt/​Soziales/​Adoptionen/​Publikationen/​Downloads/​adoptionen-5225201197004.html

Textor, Martin, 1996. 20 Jahre Adoptionsreform – Konsequenzen aus veränderten Sichtweisen. In: Neue Praxis. 26(6), S. 504–519. ISSN 0342-9857

10 Literaturhinweise

Bovenschen, Ina, Fabienne Hornfeck, Janin Zimmermann, Annabel Zwönitzer und Heinz Kindler, 2018. Gelingende und nicht gelingende Adoptionen: Eine Zusammenfassung internationaler Forschungsbefunde. München: Deutsches Jugendinstitut e.V. ISBN 978-3-86379-275-6

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hrsg., 2017. Einblicke Adoption – Erfahrungen und Hintergründe [online]. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff am: 11.08.2021]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/​service/​publikationen/​einblicke-adoption-118538

Lattschar, Birgit und Irmela Wiemann, 2018. Mädchen und Jungen entdecken ihre Geschichte: Grundlagen und Praxis der Biografiearbeit. 5. Auflage. Weinheim: Beltz Juventa. ISBN 978-3-7799-2692-4

Verfasst von
Dr. Kerstin Haury
Diplom-Psychologin. Nach mehrjähriger wissenschaftlicher Tätigkeit am Psychologischen Institut der Technischen Universität Darmstadt arbeitet sie heute in eigener Praxis mit den Schwerpunkten Adoptiv- und Pflegekinder sowie Belastung und Stress.
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Es gibt 8 Lexikonartikel von Kerstin Haury.

Zitiervorschlag
Haury, Kerstin, 2021. Adoption [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 26.08.2021 [Zugriff am: 25.01.2025]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/226

Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Adoption

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