Altenarbeit
Prof. Dr. Christian Bleck
veröffentlicht am 25.01.2023
Mit dem Begriff Altenarbeit werden überwiegend verschiedenartige Angebote und Hilfen für ältere und alte Menschen bezeichnet, die sich primär auf die Unterstützung der Alltagsbewältigung und Förderung von selbstbestimmter Teilhabe im Alter beziehen.
Überblick
1 Begriffsklärung
Der Begriff Altenarbeit wird uneinheitlich verwendet und ist nicht eindeutig von nahen oder alternativen Begriffen wie Seniorenarbeit oder Altenhilfe abzugrenzen. Während Seniorenarbeit und Altenarbeit weitestgehend analog zu verstehen sind, werden Altenarbeit und Altenhilfe in der wissenschaftlichen Literatur und im Sprachgebrauch der beruflichen Praxis häufiger voneinander unterschieden, auch wenn diese Abgrenzung weder historisch noch rechtlich trennscharf vorzunehmen ist. Als Gemeinsamkeit kann festgehalten werden, dass sich Altenarbeit oder Seniorenarbeit ebenso wie Altenhilfe auf eine Vielzahl unterschiedlicher Strukturen, Leistungen und Angebote beziehen, die die Gestaltung und Bewältigung des Lebens im Alter fördern, begleiten oder unterstützen sollen (Hoppe 2017, S. 72).
Differenzierungen beziehen sich darauf, dass den Begriffen der Altenarbeit und Altenhilfe unterschiedliche Handlungsfelder respektive Adressierungen alter Menschen zugeordnet werden. So wird Altenarbeit mit Handlungsfeldern verbunden, die primär Angebote für alte Menschen ohne gravierende und anhaltende gesundheitliche Einschränkungen bereithalten. Demgegenüber werden dem Begriff der Altenhilfe die Bereiche der ambulanten, teilstationären sowie stationären Altenhilfe zugeordnet, die vorwiegend an gesundheitlich beeinträchtigte alte Menschen mit einem andauernden Hilfe- und Pflegebedarf ausgerichtet sind (Schweppe 2011, S. 347 ff.; Aner und Hammerschmidt 2018, S. 68).
Rechtlich ist für die – in diesem differenzierenden Sinne verstandene – Altenarbeit der § 71 SGB XII mit dem Titel „Altenhilfe“ von zentraler Bedeutung, sodass eine begriffliche Abgrenzung zwischen Altenarbeit und Altenhilfe mit Bezug auf die rechtlichen Grundlagen von Altenarbeit schwerfällt. Dies berücksichtigend wird Altenhilfe mitunter auch als übergeordneter Begriff verwendet, der offene, ambulante, teilstationäre und stationäre Altenhilfe enthält. Altenarbeit entspricht dabei der offenen Altenhilfe.
Eine weitere Verwendung des Begriffs Altenarbeit bezieht sich weniger auf das Hilfe- oder Angebotssystem, sondern vielmehr auf die Aktivität und Tätigkeit Altenarbeit. Hier wird Altenarbeit als professionelles Handeln mit alten Menschen verstanden, das sich in erster Linie auf die Unterstützung der Alltagsbewältigung und Förderung von selbstbestimmter Teilhabe im Alter bezieht. Wenn zudem von Sozialer (Alten-)Arbeit gesprochen wird, ist damit explizit das professionelle Handeln der Profession Soziale Arbeit mit alten Menschen gemeint (Aner und Hammerschmidt 2018, S. 68).
Die Strukturen, Leistungen und Angebote werden ausführlich unter dem Begriff Altenhilfe vorgestellt.
2 Quellenangaben
Aner, Kirsten und Peter Hammerschmidt, 2018. Arbeitsfelder und Organisationen der Sozialen Arbeit: Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-20563-8
Hoppe, Birgit, 2017. Altenhilfe (Altenarbeit). In: Dieter Kreft und Ingrid Mielenz, Hrsg. Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 8. Auflage. Weinheim: Beltz Juventa, S. 72–78. ISBN 978-3-7799-3163-8 [Rezension bei socialnet]
Schweppe, Cornelia, 2011. Soziale Arbeit mit alten Menschen. In: Rudolf Bieker, und Peter Floerecke, Hrsg. Träger, Arbeitsfelder und Zielgruppen der Sozialen Arbeit. Stuttgart: Kohlhammer, S. 345–356. ISBN 978-3-17-021380-7 [Rezension bei socialnet]
Verfasst von
Prof. Dr. Christian Bleck
Professor für Wissenschaft Soziale Arbeit an der Hochschule Düsseldorf, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
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Zitiervorschlag
Bleck, Christian,
2023.
Altenarbeit [online]. socialnet Lexikon.
Bonn: socialnet, 25.01.2023 [Zugriff am: 20.09.2024].
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