Altenheim
Prof. Dr. habil. Gisela Thiele
veröffentlicht am 09.10.2023
Ein Altenheim oder Altersheim, oder auch Seniorenheim oder Seniorenresidenz genannt, ist eine Wohneinrichtung für alte Menschen, in der sie Betreuung und Pflege erhalten können. Das Wort „Altenheim“ wird heute zunehmend als Synonym für Pflegeheim benutzt.
Allgemeinsprachlich wird Altenheim als Oberbegriff für jede Form der stationären Fremdversorgung im hohen Alter gebraucht. Fachsprachlich ist das Altenheim dagegen das mittlere Glied zwischen Altenwohnheim und Altenpflegeheim in einer nach dem Schweregrad der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit der Bewohner:innen differenzierenden Dreigliedrigkeit stationärer Altenpflegeeinrichtungen:
- Altenwohnheim – Der Bereich Wohnen hat hier das größte Gewicht – andere Leistungen werden nur in geringem Umfang angeboten. Es besteht meist aus Wohnungen, die separat bezogen werden, die aber oft auf dem gleichen Territorium wie das Pflegeheim gebaut werden. Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit kann man dann in das benachbarte Pflegeheim umziehen und die Wohnung wird gekündigt.
- Altenheim – Hierbei besteht eine (noch) geringe Pflegebedürftigkeit, das selbstbestimmte Leben überwiegt. Dienstleistungen wie Säubern und Aufräumen im Zimmer, Speisenversorgung werden regelmäßig in Anspruch genommen. Die Bewohner:innen führen keinen eigenen Haushalt.
- Altenpflegeheim – Die stationäre Pflege steht vollumfänglich zur Verfügung. Sie ist für ausgeprägt pflegebedürftige Menschen gedacht und hier wird ein Pflegegrad vorausgesetzt.
In Deutschland gibt es unter dem Überbegriff „Alten- oder Seniorenheim“ meist eine dreistufige Versorgung: Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim. Am verbreitetsten sind die Altenpflegeheime.
Institutionell werden Altenheime oft von öffentlichen Trägern (in der Regel Gemeinde oder Kreis), frei gemeinnützigen (kirchlichen oder karitativ-sozialen) Organisationen oder privaten Betreibern mit unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Zielen unterhalten. Ihr Anteil beträgt in Deutschland, bezogen auf die Unterbringungszahlen, etwa
- Öffentliche Träger: etwa 10 %
- Frei gemeinnützige Organisationen: etwa 30–60 %
- Stiftungen, denen Gewinnstreben untersagt ist: etwa 1–5 %
- Private Betreiber (Kleinbetriebe): etwa 15 %
- Private Betreiber (Kettenbetriebe): unter 15 %
(Statistisches Bundesamt 2017)
Träger der staatlichen oder der frei gemeinnützigen Altenhilfe erhalten, wenn sie ein Altenwohn- und Pflegeheim bauen, zum Teil zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln. Private und kommerzielle Betreiber erhalten fast keine Förderung. Die Betriebskostenfinanzierung für alle Einrichtungen der Altenhilfe ist in Deutschland gesetzlich unterschiedlich geregelt. Dabei wird von einer amtlichen Stelle ein Vergütungssatz pro Tag und Bewohner:in festgesetzt, der die Wohnungskosten, Unterkunftskosten, die Betreuung und Verpflegung und die Pflege in Form von Tagespauschalen getrennt enthält. Der oder die Bewohner:in bezahlt mit seinen bzw. ihren Rentenbezügen sowie durch Inanspruchnahme der staatlichen oder der privaten Pflegeversicherung diese Beiträge.
Von Stiftungen errichtete Gebäude wurden früher als „Stift“ bzw. „Wohnstift“ bezeichnet. Stifte sind meist private Einrichtungen, die eine höhere Versorgung bereitstellen und die keinen Pflegegrad benötigen. Hier werden in der Regel Appartements gemietet und die Versorgung der Bewohner:innen wird individuell je nach Bedarf eigenständig finanziert.
Auch jüngere Menschen, die – nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung (Schlaganfall) – ständiger Pflege bedürfen, können dauerhaft in einem Pflegeheim wohnen. Wenn also nicht ausschließlich alte Menschen in der Einrichtung leben sollen, ist die Bezeichnung Pflegeheim zutreffend und nicht Altenheim.
Quellenangaben
Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017. Pflegestatistik 2015: Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Deutschlandergebnisse [online]. Wiesbaden: Statistischen Bundesamt [Zugriff am: 29.09.2023]. Verfügbar unter: https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00042871/5224001159004.pdf
Verfasst von
Prof. Dr. habil. Gisela Thiele
Hochschule Zittau/Görlitz (FH)
Berufungsgebiete Soziologie, Empirische
Sozialforschung und Gerontologie
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