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Altenhilfeplanung

Prof. Dr. Herbert Schubert

veröffentlicht am 23.03.2020

Geltungsbereich: Deutschland

Als Teil der kommunalen Sozialplanung konzentriert sich die Altenhilfeplanung auf die Zielgruppe der alten Menschen, insbesondere auf pflegebedürftige Ältere. Ihr Ziel ist es, die Teilhabechancen und die Selbstständigkeit alter Menschen lange zu sichern.

Überblick

  1. 1 Zusammenfassung
  2. 2 Anfänge der Altenhilfeplanung
  3. 3 Trennung der Altenhilfe- und Altenpflegeperspektive
  4. 4 Integrierter Ansatz der Altenhilfeplanung
  5. 5 Quellenangaben
  6. 6 Literaturhinweise

1 Zusammenfassung

Als Fachsozialplanung beinhaltet die Altenhilfeplanung

  • den Prozess des Abgleichs von Bestand und Bedarf
  • die Beteiligung der Stakeholder, insbesondere der älteren Wohnbevölkerung sowie der Träger von Diensten, Einrichtungen und Angeboten
  • die Vorbereitung kommunalpolitischer Entscheidungen
  • die Verabschiedung von Planungsergebnissen inklusive der Umsetzung von Maßnahmen.

Auf einer politisch legitimierten und zielgerichteten Grundlage werden bedarfsgerechte – auf die Lebenslagen der älteren Bevölkerung zugeschnittene – Dienste, Einrichtungen und Sozialleistungen geplant und realisiert, um die Teilhabechancen und die lange Selbstständigkeit im Alter zu sichern. Über die Entwicklungsstufen der Sozialplanung in den vergangenen fünfzig Jahren wird ein enges Verständnis der Altenhilfe zugunsten von integrierten Planungskonzepten aufgegeben. Die Planungsperspektive wird vom engeren Fokus der Altenhilfe und Altenpflege zunehmend auf die Felder Wohnen und Wohnumfeld, Gesundheit sowie Kultur und Bildung ausgedehnt. Zu Beginn der 2020er-Jahre wird angestrebt, über die Ressortgrenzen hinweg Leistungen und Angebote zu einer abgestimmten Versorgungskette im Wohnquartier zu verknüpfen, die es älteren Menschen erlaubt, lange selbstständig in der eigenen Wohnung leben zu können.

2 Anfänge der Altenhilfeplanung

Die Altenhilfeplanung entstand in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in der öffentlichen Kommunalverwaltung. Im Rahmen der Sozialplanung stellt sie die Fachsozialplanung für die Zielgruppen der älteren Menschen und der Pflegebedürftigen unter ihnen dar. Sie wurde in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf die flächendeckende Ausstattung in allen Teilräumen der Kommune mit spezifischen sozialen Infrastrukturen der Altenhilfe und Altenpflege für diese Zielgruppen ausgerichtet. Angesichts des aktuellen demografischen Wandels und des Leitbilds einer integrierten Sozialplanung dominiert heute nicht mehr ein enger Altenhilfe- und Pflegefokus. Stattdessen bezieht die Altenhilfeplanung gegenwärtig alle Ressortperspektiven mit ein, damit ältere Menschen zuhause in ihrer vertrauten Umgebung lange selbstständig wohnen bleiben können.

In der jungen Bundesrepublik Deutschland wurde die Altenhilfeplanung als Fachsozialplanung in der Sozialverwaltung etabliert (Feldmann 1986, S. 709 ff.). Als Zielgruppe wurden „alte Menschen und Pflegebedürftige“ definiert (ebd., S. 700). Von etwa 1960 bis zum Ende der 1980er-Jahre konzentrierte sich diese „Sozialgruppenplanung“ – damals auch als „Sozialfürsorgeplanung“ bezeichnet – (Kühn 1983, S. 431) auf die flächendeckende Ausstattung mit sozialer Infrastruktur der Altenhilfe und Altenpflege in den Teilräumen von Landkreisen und Kommunen.

Die Altenhilfeplanung stellt im Gegensatz zur Pflichtaufgabe der Jugendhilfeplanung eine freiwillige Leistung dar: Im Zeitraum bis 1990 hatten nur rund ein Viertel der Landkreise und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern qualifizierte Altenhilfepläne veröffentlicht (Blaumeiser et al. 2002, S. 16).

Der § 75 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), das von 1962 bis 2004 in Kraft war, forderte, auf die sozialen Belange des Älterwerdens mit der Planung geeigneter Fürsorgemaßnahmen zu reagieren. Die Kommunen traten problematischen Entwicklungen in der Lebenslage älterer Menschen sowohl intervenierend als auch präventiv entgegen (ebd., S. 91). Im engeren Sinn galt es, Dienste, Einrichtungen und Sozialleistungen als Fürsorgestruktur zu planen und zu realisieren, mit denen im Einzelfall festgestellte altersbedingte Probleme bei der Bewältigung des Alltags aufgefangen werden können.

Bei der Bedarfsermittlung orientierte sich die Altenhilfeplanung in der Zeit des BSHG an normativen Festlegungen von Versorgungsquoten. Der Bedarf im Bereich der Altenhilfe und Altenpflege wurde anhand von Richtwerten bestimmt, die sich einerseits auf den Flächenbedarf je EinwohnerInnen der Zielgruppenkategorie und andererseits auf eine Anzahl der älteren Einwohnerschaft als Mindesteinzugsbereich bezogen. Geplant wurden zur Deckung des Gemeinbedarfs sogenannte Wohnfolgeeinrichtungen wie (Borchard 1983, S. 182 ff.):

  • Gemeindepflege- bzw. Sozialstationen
  • Altentagesstätten
  • Altenclubs bzw. offene Altenhilfe
  • Altenwohnheime und Altenstifte, in denen Altenwohnungen in besonderen Gebäuden zusammengefasst sind
  • Altenheime bzw. Wohnplätze für nicht pflegebedürftige, aber voll versorgte alte Menschen
  • Altenpflegeheime zur Betreuung pflegebedürftiger alter Menschen.

Das Fehlen empirischer Begründungen dieser Richtwerte wurde kritisiert, weil sie willkürlich gesetzt zu sein schienen (Blaumeiser et al. 2002, S. 27).

3 Trennung der Altenhilfe- und Altenpflegeperspektive

Im Rahmen der Verwaltungsreform der „Neuen Steuerung“ im Laufe der 1990er-Jahre wurde das methodische Repertoire der Altenhilfeplanung um eine systematische Altenhilfeberichterstattung – als Teil der Sozialberichterstattung – erweitert. Aus einer strategischen Perspektive heraus werden dabei die soziale Lage der älteren Bevölkerung und die Entwicklungen in den Sozialräumen bzw. Quartieren analysiert (z.B. Neu et al. 2011). Indem die Altenhilfeplanung sowohl die normative als auch die strategische Ebene der Kommune mit Informationen und Vorschlägen versorgt, wie problematischen Entwicklungen in den Lebenslagen der älteren Wohnbevölkerung begegnet werden kann, leistet sie einen Beitrag zur Steuerung der sozialen Kommunalpolitik und der kommunalen Sozialpolitik.

Mit der Verankerung der Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) vollzog sich ein tiefer Einschnitt in die Altenhilfeplanung, weil die Altenpflegeperspektive von der Altenhilfeperspektive abgetrennt wurde. Im Kontext der Pflegeversicherung wurde die Aufmerksamkeit der kommunalen Sozialplanung verstärkt auf die Gestaltung der pflegerischen Versorgung gelenkt – die Berücksichtigung von Fragen der präventiven Unterstützung älterer Menschen ohne Pflegebedarf war rückläufig (Blaumeiser et al. 2002, S. 17). Mit dem SGB XI wurde die öffentliche Subventionierung der verschiedenen Angebotsformen zugunsten der Schaffung eines Pflegemarkts zurückgefahren. Dadurch verringerten sich die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen der Altenhilfeplanung (VSOP 2015, S. 8).

In neueren Pflegegesetzen einzelner Bundesländer wird der Schwächung der kommunalen Planung entgegengewirkt: Im § 7 „Örtliche Planung“ des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) von 2014 heißt es beispielsweise unter Absatz 1:

„Die Planung der Kreise und kreisfreien Städte umfasst
(1.) die Bestandsaufnahme der Angebote,
(2.) die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen, und
(3.) die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.
Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen.“

Die Bedarfsplanung der Kommunen soll verbindlich sein und durch einen Ratsbeschluss abgesichert werden. Im Absatz 6 des § 7 APG NRW heißt es:

„Die verbindliche Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen und auf der Grundlage nachvollziehbarer Parameter darstellen, ob das Angebot an Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf abdeckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind […].“

Aber das Spannungsverhältnis zwischen Altenhilfeplanung und Altenpflegestrukturplanung bleibt bestehen. So richtet beispielsweise das dritte Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung (PSG III) die Planungs-, Koordinierungs- und Steuerungskompetenz der Kommunen vor allem auf die regionale Pflegestruktur aus. Um es den Pflegebedürftigen zu ermöglichen, lange in ihrer vertrauten häuslichen und familiären Umgebung bleiben zu können, sollen – neben der Pflegeberatung – auch niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag bis hin zu altersgerechten, die Pflege erleichternden Wohnangeboten geschaffen werden.

4 Integrierter Ansatz der Altenhilfeplanung

Im neueren Diskurs wird die Altenhilfeplanung nicht auf die kommunale Sozialpolitik beschränkt, sondern umfassender als Teil der sozialen Kommunalpolitik verstanden (Nutz und Schubert 2019). Sie stellt quasi eine Querschnittsaufgabe der Stadt- und Regionalentwicklung dar und wird nicht auf das Sozialressort begrenzt (Blaumeiser et al. 2002, S. 91). Eine Erweiterung des Verständnisses von Altenhilfe eröffnete das im Jahr 2005 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). In § 71 Abs. 1 SGB XII wird als Aufgabe der Kreise und Kommunen definiert:

„Alten Menschen soll […] Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“

In § 71 Abs. 2 SGB XII werden die Leistungen der Altenhilfe, die dabei besonders in Betracht kommen, näher erläutert als:

„(1) Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn sie vom alten Menschen gewünscht wird,
(2) Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht,
(3) Beratung und Unterstützung im Vor- und Umfeld von Pflege, insbesondere in allen Fragen des Angebots an Wohnformen bei Unterstützungs-, Betreuungs- oder Pflegebedarf sowie an Diensten, die Betreuung oder Pflege leisten,
(4) Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste,
(5) Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen,
(6) Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahestehenden Personen ermöglichen.“

Die Altenhilfeplanung integriert weitere Planungsfelder wie Verkehr, Kultur, Bildung, Wohnen und Stadtentwicklung in den Planungsprozess (Böhmer 2015, S. 136). Gemäß dem beteiligungsorientierten Steuerungsstil der Public Governance werden die Fragen der sozialen Planung für ältere Menschen in partizipativen institutionellen Arrangements verhandelt, die sowohl die vertikale Verwaltungshierarchie als auch die horizontale Versäulung der Fachressorts überwinden sollen (Schubert 2017). Konsequenterweise beschränken sich die Planungsaktivitäten nicht mehr nur auf die Kommunalverwaltung, sondern sie finden zum Nutzen für die AdressatInnen auch bei freien Trägern und anderen Organisationen statt, die im sozialwirtschaftlichen Geschehen mitwirken (Beck 2012; Schubert 2016).

Der Ausweitung der Planungsinhalte und der Beteiligten steht ein sozialräumlich engerer Zuschnitt des Bezugsraums gegenüber – bei der Sozialraumorientierung werden beispielsweise eine Raumeinheit und ihre Ressourcen sowie Potenziale ihrer AkteurInnen in den Mittelpunkt der Altenhilfeplanung gestellt (Mehnert und Kremer-Preiß 2016, S. 91 ff.). Die relevanten AkteurInnen werden über Runde Tische, Planungskonferenzen und ähnliche kommunikative Gremien angeregt, zusammenzuarbeiten, gemeinsam Konzepte für die Raumeinheit zu erstellen und Mitverantwortung für die Planumsetzung zu übernehmen. Die Strategien werden vor Ort entwickelt und von den örtlich oder regional mobilisierten Ressourcen getragen, um zu räumlich spezifischen Lösungen und Prozessgestaltungen zu gelangen (Burmester 2011).

Ein Plädoyer für diese Ausrichtung enthält der Siebte Altenbericht der Bundesregierung (Deutscher Bundestag 2016). Denn ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben lässt sich bei körperlichen und gesundheitlichen Einschränkungen nur führen, wenn es durch ein darauf zugeschnittenes Zusammenspiel von Wohnsituation, Wohnumfeld, Pflege und Gesundheitsversorgung, Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen und Teilhabe an der Gesellschaft begünstigt wird. Deshalb soll die Altenhilfeplanung präventive Wertschöpfungsketten generieren, wobei die Höhe der Wertschöpfung – im Sinn einer langen Selbstständigkeit der älter werdenden Menschen – vom erfolgreichen Zusammenspiel der AkteurInnen bei der Entwicklung und Realisierung von Versorgungsketten abhängt. Im Siebten Altenbericht wird deshalb empfohlen, auf der kommunalen Ebene Netzwerke zu bilden, um in den Stadtteilen, Quartieren, Siedlungen und Dörfern die Teilhabe älterer Menschen am lokalen sozialen Leben zu verbessern und um die Unterstützung und Pflege vulnerabler älterer Menschen zu gewährleisten (ebd., S. 43 f.; Schubert 2018). Dadurch erhält die Altenhilfeplanung auch die Funktion, die Nachbarschaften, die Vereine, Initiativen und Formen der Selbstorganisation auf der Quartiersebene im Planungsprozess zu koordinieren. 

5 Quellenangaben

Beck, Andreas, 2012. Steuerung braucht Lotsen. Strategische Sozialplanung für Freie Träger. In: Blätter der Wohlfahrtspflege. 159(5), S. 171–173. ISSN 0340-8574

Blaumeiser, Heinz, Annette Blunck, Thomas Klie, Thomas Pfundstein und Elisabeth Wappelsheimer, 2002. Handbuch Kommunale Altenplanung: Grundlagen, Prinzipien, Methoden. Frankfurt/Main: Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge. ISBN 978-3-7841-1721-8

Böhmer, Anselm, 2015. Verfahren und Handlungsfelder der Sozialplanung. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-03319-4 [Rezension bei socialnet]

Borchard, Klaus, 1983. Gemeinbedarf. In: Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hrsg. Grundriss der Stadtplanung. Hannover: Vincentz Verlag, S. 180–198. ISBN 978-3-87870-903-9

Burmester, Monika, 2011. Sozialraumbezogene Sozialplanung und Sozialberichterstattung. In: Heinz-Jürgen Dahme und Norbert Wohlfahrt, Hrsg. Handbuch Kommunale Sozialpolitik. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften, S. 306–317. ISBN 978-3-531-17664-2 [Rezension bei socialnet]

Deutscher Bundestag, 2016. Siebter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften [online]. Drucksache 18/10210. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff am: 15.02.2020]. Verfügbar unter: https://www.siebter-altenbericht.de/fileadmin/​altenbericht/pdf/Der_Siebte_Altenbericht.pdf

Feldmann, Ursula, Hrsg., 1986. Handbuch der örtlichen Sozialplanung: Forschungsprojekt. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge. Schrift 265. Mainz: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-006582-6

Kühn, Dietrich, 1983. Städtische Sozialplanung und soziale Infrastruktur. In: Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hrsg. Grundriss der Stadtplanung. Hannover: Vincentz Verlag, S. 428–441. ISBN 978-3-87870-903-9

Mehnert, Thorsten und Ursula Kremer-Preiß, 2016. Handreichung Quartiersentwicklung: Praktische Umsetzung sozialraumorientierter Ansätze in der Altenhilfe. Heidelberg: medhochzwei Verlag. ISBN 978-3-86216-373-1 [Rezension bei socialnet]

Neu, Marc, Klaus Peter Strohmeier und Volker Kersting, 2011. Sozialberichterstattung als Grundlage für eine kommunale Politik gegen Segregation. In: Walter Hanesch, Hrsg. Die Zukunft der „Sozialen Stadt“. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 219–240. ISBN 978-3-531-16811-1

Nutz, Anna und Herbert Schubert, Hrsg., 2019. Integrierte Sozialplanung in Landkreisen und Kommunen: Handbuch. Deutscher Gemeindeverlag/​Kohlhammer: Stuttgart. ISBN 978-3-555-02097-6

Schubert, Herbert, 2016. Perspektiven einer kooperativen Sozialplanung zwischen öffentlichen und freien Trägern in Kommunen und Landkreisen. In: Andreas Strunk, Hrsg. Öffentliche Sozialplanung und die Freie Wohlfahrtspflege. Baden-Baden: Nomos, S. 13–38. ISBN 978-3-8487-0813-0 [Rezension bei socialnet]

Schubert, Herbert, 2017. Entwicklung einer modernen Sozialplanung: Ansätze, Methoden und Instrumente. In: Archiv der Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit. 48(1), S. 4–19. ISBN 978-3-7841-2966-2. ISSN 0340-3564

Schubert, Herbert, 2018. Netzwerkorientierung in Kommune und Sozialwirtschaft. Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-18997-6 [Rezension bei socialnet]

Verein für Sozialplanung (VSOP), 2015. Ein Konzept für Kommunale Pflege- und Altenhilfeplanung. Stellungnahme der Fachgruppe „Alter und Pflege“ [online]. Speyer: Fachgruppe „Alter und Pflege“ des Vereines für Sozialplanung (VSOP) [Zugriff am: 03.02.2020]. Verfügbar unter: https://www.vsop.de/download/​dokumente_allgemeine_hinweise/​alter_und_pflege/​Konzept_zur_kommunalen_Altenhilfeplanung_2015.pdf

6 Literaturhinweise

Blaumeiser, Heinz, Annette Blunck, Thomas Klie, Thomas Pfundstein und Elisabeth Wappelsheimer, 2002. Handbuch Kommunale Altenplanung: Grundlagen, Prinzipien, Methoden. Frankfurt/Main: Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge. ISBN 978-3-7841-1721-8
Ausgangspunkt der Publikation war, dass um die Jahrtausendwende nur eine Minderheit der Kommunen Altenhilfeplanungen – hier als „Altenplanung“ bezeichnet – durchführte. Deshalb werden im Format eines Handbuchs die Grundlagen und Prinzipien der kommunalen Altenhilfeplanung dargestellt. Außerdem wird ein Überblick über Methoden und Planungsschritte der Altenhilfeplanung gegeben. Dabei wird Bezug genommen auf Beispiele.

Böhmer, Anselm, 2015. Verfahren und Handlungsfelder der Sozialplanung. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-03319-4 [Rezension bei socialnet]
In einem umfangreichen Kapitel wird die Altenhilfeplanung als kommunale Fachsozialplanung vorgestellt (S. 124–159). Im Blickpunkt steht nicht nur die Zielgruppe der älteren Menschen, sondern es werden auch Konsequenzen für andere Bereiche der Sozialplanung aufgezeigt. Denn die Herausforderungen für die Versorgung älterer Menschen treten bereits in früheren Phasen des Lebenszyklus auf. Der Autor thematisiert deshalb auch Aspekte der Raumentwicklung und der integrierten Sozialplanung, die bis zu Fragen der Bildung, der Mobilität und des Wohnens reichen. Es wird praxisnah veranschaulicht, dass die Altenhilfeplanung in weitere Planungs- und Politikfelder hineinreicht.

Deutscher Bundestag, 2016. Siebter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften [online]. Drucksache 18/10210. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Zugriff am: 15.02.2020]. Verfügbar unter: https://www.siebter-altenbericht.de/fileadmin/​altenbericht/pdf/Der_Siebte_Altenbericht.pdf
Der Siebte Altenbericht fokussiert die Rolle der Kommunen bei der Gestaltung der sozialräumlichen Rahmenbedingungen für ein selbstständiges Leben im Alter. Dabei wird vielfach auf die Notwendigkeit einer Sozialplanung verwiesen, mit der die Wohnquartiere bzw. Sozialräume für das Leben im Alter präventiv vorbereitet werden. In den Empfehlungen plädiert die Sachverständigenkommission für mehr Kooperation und Vernetzung in den Handlungsfeldern, die für ältere Menschen besonders bedeutsam sind wie z.B. Gesundheit, Sorge und Pflege, Wohnen und Mobilität.

Feldmann, Ursula, Hrsg., 1986. Handbuch der örtlichen Sozialplanung: Forschungsprojekt. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge. Schrift 265. Mainz: Kohlhammer. ISBN 978-3-17-006582-6
Das „Handbuch der örtlichen Sozialplanung“ hat Referenzcharakter, weil es das fachliche Grundverständnis der Sozialplanung widerspiegelt, die sich im Zeitraum von etwa 1960 bis 1990 in den Kommunalverwaltungen etablierte. Neben einem Überblick über die theoretischen Grundlagen, die Grundsätze sozialer Planung und verschiedene Planungstechniken referiert die Publikation auch die Standards für Fachsozialpläne. Besonderes Augenmerk findet dabei die Altenhilfeplanung.

Gottschalk, Ingo, Hrsg., 2019. VSOP Kursbuch Sozialplanung: Orientierung für Praxis und Wissenschaft. Wiesbaden: Springer VS. ISBN 978-3-658-25444-5 [Rezension bei socialnet]
Der Verein für Sozialplanung (VSOP e.V.) gibt in dieser Publikation einen Überblick, was Sozialplanung kennzeichnet, mit welchem Selbstverständnis sie verbunden ist, welche theoretischen und methodologischen Bausteine zu Grunde liegen, welcher rechtliche Rahmen und organisatorische Kontext die Sozialplanung prägt, worauf es bei der Umsetzung der Planung ankommt und welche Haltung die Sozialplanung erfordert.

Mehnert, Thorsten und Ursula Kremer-Preiß, 2016. Handreichung Quartiersentwicklung: Praktische Umsetzung sozialraumorientierter Ansätze in der Altenhilfe. Heidelberg: medhochzwei Verlag. ISBN 978-3-86216-373-1 [Rezension bei socialnet]
Die Quartiersorientierung spielt in der aktuellen Altenhilfeplanung eine zentrale Rolle. In der Publikation wird aufgezeigt, wie das Lebensumfeld von Menschen gestaltet werden kann, damit ältere Menschen und Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf lange selbstständig in ihrem vertrauten Wohnumfeld verbleiben können. In der Handreichung werden Methoden zur Umsetzung von Quartiersprojekten beschrieben; sie kann daher als Handlungsorientierung in der Altenhilfeplanung dienen. Es wird anhand von Praxisbeispielen gezeigt, wie die AkteurInnen vor Ort – unter Beteiligung der Bürgerschaft – vernetzt werden können.

Nutz, Anna und Herbert Schubert, Hrsg., 2019. Integrierte Sozialplanung in Landkreisen und Kommunen: Handbuch. Deutscher Gemeindeverlag/​Kohlhammer: Stuttgart. ISBN 978-3-555-02097-6
Das „Handbuch Integrierte Sozialplanung in Landkreisen und Kommunen“ hat einen Referenzcharakter für die beteiligungsorientierte Funktion der Sozialplanung im Rahmen der Public Governance. Begründet wird die Beteiligung alle Stakeholder an der Sozialplanung, die entlang der sozialen Wertschöpfungsketten eine Rolle spielen. Es werden Hinweise gegeben, wie die Sozialplanung im ressortübergreifenden und interinstitutionellen Netzwerk von Kreis, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Kräften angelegt werden kann. Unter dieser Perspektive werden Beteiligungsformate beschrieben, mit denen die Vielzahl unterschiedlicher Stakeholder angemessen in den Planungsprozess eingebunden werden kann. Die quantitativ ausgerichtete Sozialberichterstattung wird um qualitative Verfahren erweitert. Das zugrunde liegende Verständnis der Sozialplanung überwindet die enge Fixierung auf das Soziale, indem es sowohl die Mobilisierung verschiedener fachlicher Bereiche – von der Gesundheit über das Wohnen bis zur Quartiersentwicklung – als auch die Aktivierung der zivilgesellschaftlichen Ressourcen – von Ehrenamtlichen in den Vereinen und religiösen Gemeinden bis zur Nachbarschaft – thematisiert. Dieser Ansatz kann auf die aktuelle Altenhilfeplanung übertragen werden.

Verein für Sozialplanung (VSOP), 2015. Ein Konzept für Kommunale Pflege- und Altenhilfeplanung. Stellungnahme der Fachgruppe „Alter und Pflege“ [online]. Speyer: Fachgruppe „Alter und Pflege“ des Vereines für Sozialplanung (VSOP) [Zugriff am: 03.02.2020]. Verfügbar unter: https://www.vsop.de/download/​dokumente_allgemeine_hinweise/​alter_und_pflege/​Konzept_zur_kommunalen_Altenhilfeplanung_2015.pdf
Das Diskussionspapier der Fachgruppe „Alter und Pflege“ des Vereins für Sozialplanung fasst die Praxisperspektive von professionellen SozialplanerInnen zusammen. Es wird dargestellt, wie eine kommunale Steuerung der Versorgung von SeniorInnen und Pflegebedürftigen durch soziale Infrastrukturen beschaffen sein sollte. Aus der Innensicht praktischer Sozialplanung wird skizziert, wie Planungsansätze im Feld des Alters und der Pflege angelegt werden können. Das Papier liefert einen professionellen Referenzrahmen für die kommunale Altenhilfeplanung und Altenpflegestrukturplanung.

Verfasst von
Prof. Dr. Herbert Schubert
Ehem. Direktor des Instituts für angewandtes Management und Organisation in der Sozialen Arbeit (IMOS) an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der Technischen Hochschule Köln
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Zitiervorschlag
Schubert, Herbert, 2020. Altenhilfeplanung [online]. socialnet Lexikon. Bonn: socialnet, 23.03.2020 [Zugriff am: 29.03.2023]. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/3514

Link zur jeweils aktuellsten Version: https://www.socialnet.de/lexikon/Altenhilfeplanung

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